könnte es sein, dass Braunwerden auch was mit "Pigmente" zu tun hat ???
reisefux99
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Braun werden in der Karibik... -
Thailand - Medikamente ?Hallo, liebe Thailand-Experten,
wir fahren Ende Jänner, und ich muss gesundhatsbedingt (hmmm ...na weshalb auch sonst ??) ziemlich einige Medikamente mitnehmen. Im Koffer mitzupacken ist mir zu riskant, es gehn ja immer wieder Koffer verloren oder kommen verspätet an - also möchte ich meine "pills" im Handgepäck mitnehmen.
Nun hab ich wo gelesen, dass die Mitnahme im Handgepäck nicht erlaubt sei und man auch eine ärztliche Bestätigung über Art und Dosierung der Medikamente braucht.
Wer kennt sich aus? Wer hat diesbezügliche Erfahrung ?
Vielen Dank ! -
Frage zu Sahara Playawas ich nie begreifen werde .....
man bucht ins Baue hinein und kommt dann drauf, dass es auch Hotelbewertungen gibt, auch solche, die nicht so positiv sind ..... und dann der Katzenjammer !
Wozu gibt es HolidayCheck ??? -
Sonnenklar tvDuden als Pflichtlektüre - allerdings die erweiterte Ausgabe mit "Deutsche Grammatik"
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FTI Teil IIFTI - Zimmertrick ?
Wir hatten im Okt./Nov. Gran Canaria über HC bei FTI gebucht - Hotel Parque Tropical, übrigens ein Superhotel.
FTI hat angeboten "Low Cost-Zimmer" und teurere "normal-Zimmer".
Aus Erfahrung wissen wir, dass bei Low Cost ein eventueller Zimmertausch schwierig werden könnte, deshalb hatten wir auch das "normale" gebucht.
Offensichtlich ein Kalkül von FTI, das bei uns zumindest aufgegangen ist .... ein Schelm, der dabei Böses denkt .....
Das Hotel teilte uns mit, dass es keine 2 Zimmerkategorien mit 2 unterschiedlichen Preise gibt.
Auch die örtliche Reiseleitung (barsch und unfreundlich) wollte uns weismachen, dass diese Low Cost Zimmer nicht so gut ausgestatet wären und im Parterre liegen.
Eine mindere Ausstattung dieser Zimmer konnten wir nicht feststellen und Parterre, jeweils mit kleiner Terrasse - na ja, von manchen sogar bevorzugt.
Eine diesbezügliche Stellungnahme von FTI gab es nach 1 Woche immer noch nicht. -
FTI Teil IIaus dem ABG FTI:
Preiserhöhung .... gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt ....
Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zuläsig.Würde meinem Verständnis nach bedeuten:
Ist der Abreisetermin z.B. in 3 Monaten nach Vertragsabschluss, ist eine Preiserhöhung bis zum 21. Tag vor Reiseantritt NICHT zulässig.Oder unterliege ich da einem Denkfehler ?
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Der Mietwagen-SammelthreadDas Hotel haben wir natürlich angeschrieben - Antwort: das Hotel hat keine Parkplätze, jedoch könne man in der näheren Umgebung bzw. Seitenmstrassen einige finden.
mit dem Autobus ?? ...das ist mir dann doch etwas zu mühsam.
Insel erkunden ... na ja, unter diesen Umständen werden wir wohl auf die Ausflugsangebote der Reisebüros zurückgreifen müssen. Gibts dazu Empfehlungen/Warnungen ??
Vielen Dank! -
Der Mietwagen-SammelthreadHallo Tangomaus, hallo Marionito - vielen Dank für Eure Info.
Dann hat sich also meine Vermutung bestätigt, dass wir auf ein Mietauto verzichten sollten - wo denn dieses Auto auch 1 Woche lang parken?
Nochmals vielen Dank! -
Der Mietwagen-SammelthreadHallo miteinander,
wir sind ab 28. Okt. in Playa del Ingles (Hotel Parque Tropical). Das Hotel selbst teilt mit, dass es keine Parkplätze hat.
Ich habe mehrmals gelesen, dass freie Parkplätze Mangelware sind. Deshalb möchte ich zuerst abklären, welche Parkplatzmöglichkeiten es rund ums Hotel gibt und dann vor Ort erst buchen.
Diese Frage haben wir auch an Pluscar gemailt - lapidare Antwort: Auto buchen ist vor Ort nicht möglich, nur online (keine Info bezüglich Parkplätze oder sonst was !).
Danke für Eure Infos und Ratschläge. -
Insolvenz Reiseveranstalter-Rauswurf aus HotelWeiß nicht, liebe Fr. vonschmeling, wo da der Mumpitz sein soll ?
Dass die Kundengelder durch den Sicherungsschein geschützt sind, dürfte mitlerweile allgemein bekannt sein, egal ob Insolvenz oder Geschäftsaufgabe aus sonstigen Gründen - bei Pauschalreisen klar, bei nur Hotelbuchung ist abzuklären.
Auch ist Jonicomal nicht in Zahlungsverzug .... ist wohl ein anderes Thema.
Ob der Masseverwalter eine Reise noch durchführen lässt könnte dann der Fall sein, wenn der Sicherungsschein greift.
Aber auch das ist nicht das Problem von Jonicomal!
Es geht schlicht und einfach darum: der Kunde ist vor Ort im Hotel und soll rausgeworfen werden oder die Hotelkosten bezahlen.
Und auf diese Problematik habe ich keine konkrete Antwort gefunden !!
Was soll der Kunde also tun ?? -
Insolvenz Reiseveranstalter-Rauswurf aus Hotelalso bezahlen und dann beim RV einfordern ....
Der RV ist insolvent, die Forderung kann man beim Masseverwalter geltend machen, die Chance auch nur 5% der Forderung zu bekommen ist nahezu aussichtslos, da kleine RV auch kaum Aktiva haben, ganz abgesehen vom Zeitfaktor, bis die Insolvenz abgewickelt wird, sofern sie nicht überhaupt mangels Masse abgewiesen wird.Eine Rückbuchung bei der Bank ist ebenso aussichtslos.
Und in der Türkei weiß man nie so genau, was dem Hotel so alles einfällt - Rechtssicherheit in der Türkei ???
Und immer das Billigste und nur Schnäppchen, das kann dann mal auch in die Hose gehn !
Trotzeden ..... es gibt Schlimmeres ....... -
AirCanadaIch bin zwar diese Route noch nie geflogen, aber üblicherweise wird das Gepäck schon bein Einchecken automatisch an den Endflughafen weitergeleitet.
Schöne Reise ! -
Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EUEin allerletzter Anlauf zu meinem Thema, da ich einige Dinge einfach nicht so unwidersprochen stehen lassen kann - und zur Klarstellung: ich bin ein ER !
Wo ist das Problem, wenn ich eine Rechtsgelehrt (bist du denn auch eine ?) ersuche in einem Deutsch zu schreiben, das auch Nichtjuristen verstehn ? Noch nie den Begriff "Juristendeutsch" gehört ?
Einige Kostdproben dazu?
".... auf eine Verspätung eingedämpft, ficht fux um das Maß der Ungemach anstatt..."
"... dass die Antragsgegner nach Erhalt einer solchen Beschwerde überobligatorisches Interesse an einer ordentlichen Abwicklung der Schadensfälle entwickeln." P.S.: hab mich diesbezüglich schlau gemacht - für den Rückflug hätte ich KEINE Ansprüche gehabt !!
"... insbesondere teutonische Y-chromosomale ..." ... ich habs mal gegoogelt ...Du hattest mir "oberflächliche, lückenhafte und falsche Auslegung der LBA-Beschwerdestelle vorgehalten - was war nun oberflächlich, lückenhaft und falsch ?? Als Antwort bekam ich nur Deine gebetsmühlenartige Wiederholung des Bußgeldverfahrens der LBA ... also doch nix Falsches ?
Du stellst auch fest, dass ich womöglich mit einigen Deiner Antworten nichts anfangen kann -- Richtig !!
O z.B. "... angenommen man versteht, dass ein Techniker verkündet, er habe ein Gear mit Leukoplast in Ordnung gebracht wogegen der Pilot Vorbehalte äussert."
O Oder: "... je nach Reaktion (von 0-100) kannst du sodann über weitere Maßnahmen entscheiden."
Frage 1: Von wem soll die Reaktion erfolgen ?
Frage 2: Wenn die Reaktion z.B. gemäß Deiner Tabelle 62 ist - was bedeutet das ?
O Oder: "... die Informationen beispielsweise, wir brauchen ein Ersatzteil aus Papua Neuguinea hat nach unserer Erfahrung bisher nicht zu einem sittsamen Verhalten betreffender Fluggäste geführt."
O Ebenso Deine Feststellung, dass eine Verspätung, auch von 48h, "immer noch banal ist, soferne man diese nicht im Granathagel eines Kriegsgebietes zubringen muss.
O .... banal auch deshalb, "weil Leib und Leben nie gefährdet waren."Aber ich glaube für all Deine Äußerungen und Kommentare eine Erklärung gefunden zu haben:
Wie Du selber am 26. 5. schreibst:
**"Ich erkannte schon zu Anfang den Sinn der Frage nicht!"**da fällt mir nur noch ein:si tacuisses philosopha mansisses ! -
Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EUsorry bernhard, aber offensichtlich hast Du immer noch nicht kapiert !
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Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EUSchon interessant, welch Diskurs sich aus einer einfachen, simplemn Frage entwickeln kann !
@ vonschmeling
Zum tieferen Sinn Deiner Ratschläge:
Vielleicht sollten sie sachlich bleiben, nicht vom Hundertsten ins Tauisendste führen
und wenn möglich in einem Deutsch, das auch ein Nichtjurist versteht.
Vor allem Dein Ratschlag mit dem Einschalten eines Inkassobüros ist genial !!!Und wenn 20 oder 48 Stunden Verspätung für Dich immer nochbanal sind - wie Du auch treffend sagst "aus Deiner unmaßgeblichen Sicht",dann stimme ich Dir bezütlichunmaßgeblich absolut zu, womit sich auch jeder weitere Komentar dazu erübrigt.
Bemerkenswert auch Deine Verbindung von einem vergurkten Unlaubstrip zu Granatenhagel in einem Kriegsgebiet !Und nun zu meinen**"lückenhaften bis falschen Auslegungen der Aufgaben der LBA-Beschwerdestelle":**Ich habe die Aufgaben und Nichtaufgaben dieser Beschwerdestelle aus der Homepage fast wörtlich übernommen - Jedermann kann das jederzeit nachprüfen !!
Etwas weniger Arroganz und etwas weniger Überheblichkeit würde ich als sehr angenehm empfinden.
Desweiteren habe ich auch kein Bedürfnis mehr, mit Dir dieses Thema weiter zu diskutieren - nix für ungut und tschüss.Ich weiß nicht, inwieweit Du als Moralapostel qualifiziert bist.
Ich habe der Begriff "Horrortrip" im Okt. 14 verwendet, also lange vor der Germanwings-Katastrophe.
Geschmacklos finde ich eher, dass Du einen Bezu herstellst von einer verpatzten Urlaubsreise zu einer Tragödie, die ein halbes Jahr später stattfand.Ich hatte eigentlich nur eine sehr simple und einfache Frage gestellt, und erst auf Nachfraund von vonschmeling nach Details ist der Horrortrip überhaupt zum Thema geworden!
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Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EUVorerst mal vielen Dank an alle, die sich mit meiner Frage beschäftigt haben.
Eine Bitte: mit diversen Abkürzungen wie VO, AT, MA usw. komm ich nicht ganz klar - vielleicht könnte man diese bei einem Anlassfall ausschreiben, danke.Ich habe bereits mehrmals ewähnt, dass ich nicht beabsichtige Klage/Beschwerde zu führen, jedoch interessiert mich dieses Thema aus prinzipiellen Gründen und deshalb erübrigt sich auch, dass ich "... erst einmal Beschwerde führen soll", lt. vonschmeling, am 25. 5.
**Nochmals der "Horrortrip" zum Nachlesen:**HC Startseite, in die Suchzeile "Royal Air Maroc" eingeben und in der sich öffnenden Seite ganz unten, nach "Forenbeiträge" der 4. Beitrag bzw. Zeile.@ vonschmeling
Bei der von Dir empfohlenen Beschwerdestelle wird unter anderem als Voraussetzung angeführt, dass das Ziel ein EU-Flughafen sein muss - war aber Casablanca !
Desweiteren definiert sich diese Beschwerdestelle nur als Gewerbeaufsichtsbehörde, die für Betroffene und GeschädigteNICHTzivilrechtliche Ansprüche oder Schadenersatz durchsetzt. Ebenso ist dieses Amt keine Schlichtungsstelle. Also gibts für RAM bestenfalls eine Ermahnung ..... was mich unheimlich tröstet !!
Somit müsste (Konjunktiv !!) man die Airline klagen, mit Anwalt, womöglich in Marokko ...... brrrrrrrrrrrrrrrrrr - oder doch nicht ??Deine Meinung und Rechtsauffassung zu "Horrortrip .... schlichte Verspätung ... ungelenkes Krisenmanagement" in Ehren -
O immerhin hatten wir schlussendlich 20h Verspätung
O ein anderer Teil der Fluggäste bereits 48h
O immer ohne konkrete Angaben über warum, wieso und wie es weitergeht
und nicht umsonst kam es zu Schreiduellen und tumultartigen Szenen - und wenn Du das als "schlichte Verspätung" und "ungelenkes Krisenmanagement" bezeichnest - sorry, dann fällt mir leider dazu nix mehr ein ! Nachdem Du ja bereits vorher meinen Bericht gefunden und gelesen hast.Dein Komentar "banale Ursachen, Taubheit der Angeschrieenen usw." ist zwar lobenswert jedoch den meisten auch hinlänglich bekannt und daher absolut entbehrlich !
Wenn es unter Fluggästen zu solchen Ausschreitungen kommt, dann muss schon etwas Massives dahinterstecken und war von meiner Seite lediglich eine Tatsachenschilderung !@mkfpa
die Reise wurde gebucht und durchgeführt von sonnenklar.deallen noch einen angenehmen Wochenbeginn
Reisefux99 -
Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EUvielen Dank, aber ".....mittelschwer vergurkt ..."??? Was wäre Deiner Meinung nach "schwer vergurkt" ???
Spass beiseite - auch wenn ich ursprünglich fix mit einer Klage vorgehen wollte .... die Wellen der Gemütsbewegungen haben sich geglättet, besonders bei dem Gedanken, dass der Sitz dieser Fluglinie in Marokko ist.
Dennoch würde mich interessieren, wo und wie ich allfällige Ansprüche durchsetzen könnte ... durch eine Klage in Casablanca ???
Sitz der Fluglinie ist im nichteuropäischen Ausland, die zu bemängelnde Dienstleistung wird in Deutschland erbracht.
reisefux99 -
Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EU@ vonschmeling
Also unser Horrortrip fand schon letzten Sept. statt, ausführlich beschrieben unter "Royal Air Maroc" - und auf dieser Seite ganz unten.
Ich habe auch nicht vor Ansprüche zu stellen ... aber mal eben rein theoretisch, könnt ja wieder mal passieren !
Vielen Dank ! -
Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EUHallo Gemeinde,
wie ist denn grundsätzlich die rechtliche Lage, wenn man Entschädigungsansprüche bei Airlines durchsetzen will, die zwar im nichteuropäischen Ausland (z.B. Maroco) angesiedelt sind, ihre Dienstleitung aber in Deutschland (Abflug, Rückflug) erbringen.
Rechtsgelehrte anwesend ??
Reisefux99 -
Mit welcher Airline seid ihr schon geflogen und welche bevorzugt ihr am meisten@ Kourion:
Unseren Horrortrip mitRoyal Air Maroc (RAM) hab ich ausführlich beschrieben - wo Du ihn findest, siehe oben! Ein paar Clicks und schon hast es ...absolut lesenswert, weil unglaublich, dass es sowas gibt !!
reisefux99