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  • Bei wem Flugverspätung reklamieren?
    soedergrenS soedergren

    Der bereits erwähnte Anspruch aus der EU-Verordnung richtet sich nicht gegen den Veranstalter, sondern nur direkt gegen die Airline - wenn alle Voraussetzungen erfolgt sind. Infos zu den daraus ggf. resultierenden Ansprüchen findest du :: HIER ::

    Gegenüber dem Veranstalter kann man ggf. einen Anspruch von regelmäßig 5% des Tagesreisepreises (!) für jede Stunde Abflug-Verspätung über 4 Stunden hinaus geltend machen. Bei nur 10 Minuten über diese vier Stunden hinaus dürfte sich der Aufwand dafür noch dazu bei einem Last Minute 2* Angebot kaum lohnen (mal gerechnet auf eine durchschnittliche einwöchige Last Minute Pauschalreise nach Ibiza liegt man da bei nicht einmal 5 EUR).

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Landgänge in Eigenregie- westliches Mittelmeer
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    auch wenn du geschrieben hast, dass ihr bei Civitavecchia schon wisst, was ihr machen wollt, vielleicht ist ja doch noch ein Tipp für euch dabei: fünf Minuten die Promenade entlang zum Zug, Fahrpreis hin/rück zur Zeit 9,00 EUR - oder zusammen mit Ticket für HoHo-Sitghtseeing-Bus für 22,00 EUR (Preise sind von 2009 und seit dem vielleicht leicht gestiegen). Fahrzeit ca. 1 Stunde, aber schneller ist der Reederei-Bus auch nicht. In Rom hält der Zug an zwei touristisch wichtigen Bahnhöfen, nämlich in der Nähe des Vatikans und am Hauptbahnhof. Der HoHo-Bus Linie 110 fährt dann auch zu allen anderen wichtigen Sehenswürdigkeiten wie Colloseum, Circus Maximus usw. Wichtig ist nur, den Zugfahrplan zu checken und rechtzeitig zurück im Hafen zu sein.

    In La Goulette gibt's reihenweise sehr, sehr güngtige Taxis, die einen entweder in die Innenstadt von Tunis bringen oder nach Sidi Bou Said / Kartago (wobei ich eher Sidi Bou und Kartago empfehlenwürde, als Tunis selbst). Wichtig: darauf achten, dass das Taxameter eingeschaltet wird, die Taxifahrer schummeln hier gerne. Wenn ihr euch nicht über's Ohr hauen lasst, darf die Fahrt nicht mehr als10 bis max. 15 Dinar kosten. Gerade bei Kreuzfahrt-Touristen nehmen die Taxifahrer aber auch gerne mal bis zu 10 mal so viel. Da hilft dann notfalls nur noch mit der Polizei zu drohen - wer sich das nicht antun will, steigt auf die TGM oder den Bus um. Die  Fahrpläne der TGM  sind aber nur auf arabisch, was aber insofern nicht so schlimm ist, als dass der Hafen in der Mitte zwischen Tunis und Sidi bou Said liegt und es keine Abzweigungen gibt; man kann sich also kaum verfahren. In die eine Richtung geht's direkt nach Tunis, in die andere nach  Carthage (Karthago) und Sidi bou Said.
     
    In Palma und Ajaccio kann man zu Fuß in die Stadt gehen; sollte man an Inselausflügen interessiert sein, geht das hier allerdings schlechter auf eigene Faust.

    Gruß,

    soedergren.

    Kreuzfahrten

  • Minikreuzfahrt nach Oslo
    soedergrenS soedergren

    Schön, dass euch die Fahrt gefallen hat!

    Da von Kopenhagen (parken und einkaufen) die Rede ist, kann es sich ja nur um DFDS von Kopenhagen nach Oslo handeln, nicht um Color von Kiel nach Oslo (auch Pferderennen im Columbus Club heißt, es war definitiv DFDS 😉 ). War's nun die Pearl oder die Crown? Die Strecke Kopenhagen-Oslo ist mE eine sehr gute Alternative zu Kiel-Oslo, weil man bei den Kurztrips ein paar Stunden mehr Zeit in Oslo hat - das Schiff aus Kopenhagen kommt im Vergleich zur Kiel-Fähre etwa 30 bis 45 Minuten früher in Oslo an und legt rund 2 1/2 Stunden später ab. Deutlich mehr Zeit für Oslo also...

    Essen an Bord: bei Vorausbuchung zahlt man inkl. Freigetränk rund 36 EUR für das (wirklich große) Abendbuffet, was dafür durchaus angemessen ist. Billiger ist's im Bistro oder eben mit Selbstverpflegung.Was das Frühstück und die Getränke angeht, würde ich immer ein paar Euro mehr für die Commodore Class Kabinen ausgeben - der Preis relativiert sich nämlich dadurch, dass bei diesen das Frühstücksbuffet kostenlos enthalten ist und es in jeder Kabine eine kostenlose Minibar gibt. Ab Commodore de Luxe gibt's dann noch den Zugang zur Commodore Lounge, in der es kostenlos Kaffee, Tee, Softdrinks, Wein, Alkoholika und diverse Snacks gibt.

    Parken direkt am Terminal kostet - wenn man es direkt über DFDS bucht - keine 100 EUR für 2 Tage, sondern ungefähr die Hälfte davon (Tagespreis dann dKr200 = kr400 Gesamtkosten = ca. EUR 53).

    Gruß,

    soedergren

    Kreuzfahrten

  • EU- Fluggastrechte auf türkischm carrier ?
    soedergrenS soedergren

    Ist doch schön, auch ein Admin ist halt nicht unfehlbar   😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EU- Fluggastrechte auf türkischm carrier ?
    soedergrenS soedergren

    Genau so ist es, Manfred...
    "Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 findet keine Anwendung, wenn**der Abflugort sich in einem Staat befindet, der nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört (sogenannter Drittstaat) und das ausführende Luftfahrtunternehmen ebenfalls keines der Europäischen Gemeinschaft ist."

    Weitere Infos direkt vom LBA: HIER.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hoteltester
    soedergrenS soedergren

    Ganz ehrlich? Ich würd mich bei so was nur anmelden, wenn ich vorher schon alle meine Bankdaten erst den Nigerianern und dann den spanischen Lotterien preisgegeben hätte 😉

    Im Ernst: solche Email-Einladungen sind selten bis gar nicht seriös (was hat man von "kostenlosen" Hotelübernachtungen, wenn man dafür ein paar hundert Euro Anmeldegebühr zahlen darf oder irgendwelche Abos abschließt?). Ich würde die Finger davon lassen. Wenn du's dennoch machen willst, ließ dir die AGBs ganz genau durch und druck alle Infos aus.

    Allgemeine Fragen

  • Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung
    soedergrenS soedergren

    gabriela_maier wrote:
    Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt.

    Nein, sorry Gaby, das hat mit deinen "geliebten" Veranstalter-AGB überhaupt nichts zu tun.

    Eine Gerichtsstandsvereinbarung in AGB gilt nur für Vollkaufleute (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, siehe §38 ZPO), nicht für Verbraucher. Im Verhältnis RV zu Urlaubs-Reisendem hat die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB keinerlei Wirkung (anders wäre es bei Geschäftsreisenden). Zuständig ist in diesem Fall immer das Gericht am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Beklagten.

    Dass so oft Verfahren in Hannover anhängig sind liegt einfach daran, dass der dort ansässige RV in diesen Verfahren Beklagter ist.

    In dem hier vorliegenden Verfahren war der RV aber Kläger, der Beklagte wohnt in Berlin (Mitte), also war das AG Mitte zuständig. Von RV-AGB keine Spur 😉

    Nur nebenbei: zahlt ein Urlaubs-Reisender eine "Vulkanasche-Rechnung" nicht, wird der RV klagen und der Reisende ist Beklagter und ganz selbstverständlich wird das Verfahren dann am für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht geführt. Auch das hat nichts mit den AGB des RV zu tun.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    soedergrenS soedergren

    Klatschmohn wrote:
    Durch die Verschiebungen der TUIfly entgehen uns 2 volle Tage der Erholung, da sich die Zeit am Urlaubsort durch die Flugzeitenänderung an beiden Reisetagen um je 12 Stunden verminderthat.

    Sorry, so leid es mir tut, aber das stimmt einfach nicht und deshalb habt ihr auch keinerlei Ansprüche. An- und Abreisetage sind eben solche und ausdrücklich keine Urlaubstage. Es entgeht rechtlich gesehen dadurch keinerlei Urlauszeit. Zudem liegen die Verschiebungen auch nicht in Bereichen, die die Nachtruhe oder die Gesamtreisezeit erheblich betreffen würden.

    Die Verfügbarkeit von Linienflügen hat mit auf den selben Flug gebuchten Pauschalurlaubern auch nichts zu tun. Wenn eine Flugzeitenänderung rund einen Montag vor Abreise mitgeteilt wird, ist dies auch allemal rechtzeitig.

    Wie von vonschmeling schon erwähnt ist das Beste, wenn ihr euch nicht schon im Vorfeld euren Urlaub kaputt macht, sondern die Tage vor Ort genießt - vom 25. Juli bis 11. August sollte dazu ja immer noch genug Zeit.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugpreis nach London - National Express?
    soedergrenS soedergren

    Du kannst idR problemlos auf einen früheren Nx-Bus wechseln, sofern Platz ist... nur bei einem späteren Bus funktionierts normalerweise nicht... buche also einfach eine relativ späte Abfahrt und nimm dann einen früheren Bus.

    Willst du nach London hinein oder von LHR Central Bus Station irgendwo anders hin in UK?

    Großbritannien & Irland

  • Falsche Angaben von Neckermann
    soedergrenS soedergren

    Na ja, dann spricht einiges dafür, dass ein Vertrag besteht und Neckermann erst mal in der Pflicht steht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Angaben von Neckermann
    soedergrenS soedergren

    Hallo zusammen,

    rein rechtlich ist es so, dass nicht du ein Angebot des RV angenommen hast, sondern dieser durch seine Bestätigung deine Anmeldung (Buchungsangebot) angenommen hat. Ob oder ob nicht ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, kommt daher darauf an, was genau in der Bestätigung stand. Wurde dort "Kinder bis 15 Jahre" bestätigt?

    Wenn nicht, würde ggf. die Bestätigung von der Anmeldung abweichen und dann leider schon deshalb kein Vertrag zustande gekommen sein. Wenn ja, gibt es einen gültigen Vertrag, an den Neckermann sich zu halten hat und - wenn sie dies nicht können - ggf. Schadenersatz zu leisten hätte.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    soedergrenS soedergren

    gabriela_maier wrote:
    Flugzeitänderung -ist rechtlich zur Zeit nicht angreifbar.

    Nur dass das hier gar keine Flugzeitenänderung im rechtlichen Sinne ist. Eine solche rechtlich nicht angreifbare Flugzeitenänderung hätte nebenbei gesagt vor dem Abreisetag mitgeteilt werden müssen.

    Wie auch immer, hier scheint doch eher eine Verspätung vorzuliegen (Flieger erst verspätet, dann umgeleitet nach LEJ). Und damit könnte man je nach dem wie die genauen Umstände sind ggf. Ansprüche gegen die Airline aus der EU-Fluggastverordnung ableiten - vorausgesetzt, es handelte sich immer noch um die selbe Airline. HeiRa, schau mal HIER nach.

    Was die Frankfurter Tabelle angeht, so ist diese bei Ansprüchen gegenüber dem RV eine Art Richtline, die aber nicht verbindlich ist. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Da hier etwaige Ansprüche nur für den Tag, an dem der Mangel bestand (= für einen Tag), prozentual vom Reisepreis geltend gemacht werden können, ist es, je nachdem, wie hoch der Reisepreis war und wie lange die Reise dauerte, durchaus möglich, dass das mit den 70 EUR nicht nur hinkommt, sondern sogar mehr ist, als man nach der Frankfurter Tabelle bekäme (allerdings nicht als Gutschein). Im vorliegenden Fall wären es wie von Lugansk schon erwähnt ein Richtwert von 15% (5% pro Verspätungsstunde über 4 Stunden hinaus) vom TAGESreisepreis. Darüber hinaus kann es noch Entschädigung für die entgangene Nachtruhe am ersten Tag geben - wieder abhängig von den genauen Umständen und wieder nur prozentual für einen Tag.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
    soedergrenS soedergren

    Äh, Gabriela, genau das hab ich doch geschrieben ("Aus den Angaben des TE ergeben sich leider nicht genug Details, um zu wissen..." ) ?!?!

    Nur leider stellst du hier Mutmaßungen darüber an, was Bestandteil dieses speziellen Reisevertrages ist und was nicht. Das kann keiner von uns ohne weitere Details wissen, oder? Wie auch immer, belassen wir's dabei ...

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
    soedergrenS soedergren

    Na, dann lesen wir den 651a IV (und bitte nicht den §651) doch mal:

    "(4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt."

    Aus den Angaben des TE ergeben sich leider nicht genug Details, um zu wissen, ob derartige Angaben im Reisevertrag oder den AGB zu finden sind.  Man kann es aber auch nicht einfach - nur auf Mutmaßungen gestützt - komplett ausschließen.

    Ist es überhaupt eine Pauschalreise nach deutschem Recht? Ist es vielleicht eine Hotelbuchung im Ausland und vom RSB nur umgerechnet? Gibt es einen Veranstalter oder "nur" einen Hotellier? All das wissen wird nicht.

    Insofern gilt für sonnensüchtig selbst wenn es eine Pauschalreise nach dt. Recht sein sollte, dass es unter sehr streng gefassten Umständen (Vorbehalt der Preiserhöhung im Vertrag, Transparenz der Erhöhungsberechnung, Angemessenheit der Erhöhung usw.) durchaus möglich ist, dass die Erhöhung rechtens ist - es aber eben wegen dieser recht strengen Auflagen eher unwahrscheinlich ist. Ohne genaue Kenntnis aller Fakten wird dies niemand - und hier schon gar nicht - genau sagen können. Sorry.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
    soedergrenS soedergren

    Hmmm, Gabriela, dir ist hoffentlich schon klar, dass §§651ff nicht ein Paragraph sind, sondern eine ganze Latte von Paragraphen (a bis m, wenn ich's richtig im Kopf habe) und praktisch das komplette Reiserecht an dieser Stelle vom Gesetzgeber ins BGB eingefügt wurde. Und dass im Forum "Reiserecht" häufiger mal die Reiserechtsparagraphen angeführt werden, finde ich jetzt eigentlich nicht gar so verwunderlich 😉

    §651a IV sieht in der Tat unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer nachträglichen Reisepreiseerhöhung vor, ohne dass es dazu überhaupt der AGB der RV bedarf, da dies ja eben schon vom Gesetz her so vorgesehen ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung
    soedergrenS soedergren

    @karlchenco, ne, das wär wohl ein bißchen kompliziert und auch zu viel verlangt... aber zumindest eine Zusammenfassung der Fakten (Urteil / Schriftsatz / Vergleich ??) wär doch ganz nett. Wie gesagt, warten wir's ab...  🙂

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung
    soedergrenS soedergren

    Es macht hier mE wenig Sinn, zu spekulieren, solange wir nicht alle Fakten kennen.Es wäre schön, wenn uns der TO damit nach Zugang derselben versorgt 🙂

    Gruß,

    soedergren

    P:S. Übrigens, Gaby, von Berufung hat auch keiner was gesagt. Dennoch muss, wie du selbst schreibst, die Sache noch nicht zwingend zum Abschluß gekommen sein und es kann sehr wohl noch weitergehen - eben z.B. bei einem widerrufbaren Vergleich. Also, warten wir's ab 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung
    soedergrenS soedergren

    Hallo zusammen,

    zunächst einmal, bastianberlin, Glückwunsch, dass du deinen Prozess offensichtlich gewonnen hast 🙂 Ist das dann auch das Ende der Fahnenstange oder kann der RV in die nächste Runde gehen?

    Allerdings kannst du aus den paar Zeilen Schilderung deines Eingangsthreads auch keine wirklich hilfreichen Kommentare erwarten, denn ohne genaue Kenntiss aller Umstände kann man kaum einschätzen, was genau Sache ist.

    So, wie du es geschildert hast, hättest du die Angelegenheit eigentlich verlieren müssen, denn es ist komplett irrelevant, was für Zimmerbezeichnungen auf anderen Websites stehen und was du darunter verstehst und erwartest. Einzig und allein die Beschreibung und Bezeichnung bei TUI wäre relevant. Insofern würde mich die genaue Urteilsbegründung auch mal interessieren. Wich die Katalogbeschreibung vielleicht von der Bestätigung ab? Vielleich kannst du den Kern der Urteilsbegründung - ohne persönliche Details - bei Gelegenheit hier mal zusammenfassend darstellen, sobald sie dir vorliegt? Oder eben eine PN senden? Danke!

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • TUI Card kündigen, wann?
    soedergrenS soedergren

    😉 Na ja, die waren ja auch Dauergast damals bei Wie Bitte??? Mit Telefonfirmen hab ich eh so meine Erfahrungen, na ja...

    Trotzdem, im allgemeinen reicht's.

    Allgemeine Fragen

  • TUI Card kündigen, wann?
    soedergrenS soedergren

    Ja, rechtlich gesehen beweist ein Einschreiben nur, dass der Empfänger einen Umschlag mit seiner Adresse darauf bekommen hat. Ein Fax mit Sendebericht (mit Kopie der ersten Sendeseite) wird als sicherer angesehen, am sichersten wäre die Zustellung per GV - aber, das alles wäre dann doch ein bißchen wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    In der Praxis reicht eine Kündigung per Einschreiben-Rückschein in aller Regel aus, insbesondere bei halbwegs seriösen Firmen.

    Allgemeine Fragen
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