Zitat aus dem Forum:
No risk, no fan.

Zitat aus dem Forum:
No risk, no fan.

Danke für den Link, HABERLING - machen wir hier also zu!
LG
Sokrates
@jlechtenboemer
An @reisefux99 scheint die TC-Pleite letztes Jahr spurlos vorbeigegangen zu sein!
LG
Sokrates
@Silvia L
In dem von Dir angesprochenen Thread geht es auch um die Frage nach der Rückzahlung, poste also bitte dort!
Einen Extra-Thread zum Thema "Rückzahlungen" braucht es nicht - machen wir zu.
LG
Sokrates
.... und deswegen machen wir hier auch zu!
LG
Sokrates
Hallo Heiner,
hast wohl übersehen, dass der letzte Post in diesem Thread von 2006 ist, oder?
LG
Sokrates
@wuppiandre sagte:
Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?
Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.
LG
Sokrates
Bitte sei mir nicht böse, aber aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung mit Mitarbeitern*innen von Hotlines jeder Art - auch und gerade der von Reiseveranstaltern - , bin ich Aussagen dieser Leute gegenüber sehr skeptisch!
LG
Sokrates
Die weltweite Reisewarnung des AA gilt - vorerst - bis zum 30. 04., Warten wir also ab, was sich bis bzw. ab diesem Datum tut.
LG
Sokrates
@wally-x sagte:
Außerdem wird immer wieder vergessen, dass die Veranstalter , NICHT die Vermittler, für die Reisen zuständig sind.
Meine Rede (s.o.!) - kann man nicht oft genug drauf hinweisen!
LG
Sokrates
Diverse OT gelöscht! Bitte sachlich bleiben - persönliche Animositäten sind dies sicher nicht!
LG
Sokrates
Natürlich war das provokativ - aber m. E. kein Grund, das zu entfernen!
Das Problem ist, dass @loran2212 in seinem Posting von 09:12h von heute nur danach gefragt hat, ob er die Stornokosten wiederbekommt. Davon, dass er die Stornierung von der Rückerstattung abhängig macht, schreibt er nichts.
Die RRV hat User Armin berechtigterweise ins Spiel gebracht, übrigens ohne Wissen darüber, ob so eine in diesem Fall tatsächlich abgeschlossen wurde.
LG
Sokrates
@armin sagte:
Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.
Das ist richig, allerdings müsstest Du ungehend stornieren, um den Betrag für die Reiserücktrittsversicherung so gering wie möglich zu halten!
LG
Sokrates
@starman402 sagte:
Mir ist schon klar das es sich um eine besondere Lage handelt deshalb frage ich
Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?
Immerhin habe ich für zwei Wochen bezahlt und nur eine bekommen und die auch mit erheblichen Einschränkungen.
Lies doch mal bitte den Beitrag von tinchen78 von heute, 15:59h.
Ich denke, dass - nachdem die aktuell anstehenden Probleme gelöst sind - auch Deine Forderungen bearbeitet werden, wobei es vermutlich auf das Angebot eines Gutscheins herauslaufen wird. Das wird mit Sicherheit noch einige Wochen dauern. Was Du dann machst, ist Deine Sache.
LG
Sokrates
Das Posting, auf das Du Dich beziehst, ist knapp 8 Jahre alt! Hast Du vermutlich übersehen.
LG
Sokrates
@barbara-he sagte:
ich hab da mal eine Frage, zu der ich nicht wirklich etwas im Forum gefunden habe. Wir waren vom 09.03. - 19.03. auf Mallorca. Da Spanien eine Ausgangssperre verhängt hat, durften wir ab dem 15.03. das Hotel nicht mehr verlassen und ab dem 16.03. durften wir auch den öffentlichen Raum des Hotels nicht mehr nutzen ( Hallenbad, Sauna, Bar und Terasse). Wir durften uns nur noch auf dem Zimmer aufhalten. Ist ja grundsätzlich ok und verständlich. Trotzdem würde mich interessieren, ob man in diesem Fall eine Reisepreisminderung einfordern könnte. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht.
Zur Zeit habe ich in meinem Wohnort in der Wohnung die gleichen Probleme, da wüsste ich auch gerne, von wem ich da entsprechende Entschädigungen fordern kann! Bin für jeden Tipp dankbar!
Ironie-Modus aus!
Tut mir leid, da fällt mir nichts zu ein!
LG
Sokrates