Als Geschädigter hoffe ich das zwar auch (natürlich muss es auch die "richtige" Mitteilung sein
), grundsätzlich stehe ich dem Zwangsversicherungsgedöns jedoch eher ablehnend gegenüber.
Eine Verpflichtung der RV, Zahlungen der Reisewilligen mit Bankbürgschaften zu hinterlegen, halte ich zumindest aus Verbrauchersicht für die bessere Wahl.

