@teili sagte:
@ all
Auch hier wird Grundsätzliches in Kurzform erläutert.
MfG Teili
"Lastschriften können innerhalb von acht Wochen zurückgeholt, Kreditkartenzahlungen über das "Chargeback"-Verfahren rückgängig gemacht werden. Achtung: Es kann allerdings passieren, dass der Insolvenzverwalter später Zahlungen wieder einfordert, die vor dem 25. September 2019 geleistet wurden." Quelle: ebenda
Wird hier nicht jeder hilfreich finden.
(L. de Funes)
