Und schüttelt ihr Haar!
vonschmeling
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Eurovision song contest

Kann helfen!
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Eurovision song contestMoin!!!

Hoffe ich halte durch ...
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Erstattung nach Flugverspätung@Maxamax
Nach meiner Ansicht hast du durchaus Anspruch auf die Erstattung der Mehrkosten gem. MÜ.
Hier wurde tatsächlich so einiges durcheinander gewürfelt und unpräzise evaluiert, lass dich nicht verunsichern! -
select HolidayDas ist doch gar nicht auswertbar, gnarze. Schon gar nicht auf der Ebene Bewertungen, da bekanntlich negative Erfahrungen viel häufiger hinterlassen werden.
Mein Hinweis auf die vertragliche Konformität ist die Reaktion auf den Unterton von Schillerlinchens Kritik, der sehr stark nach Nichteinhaltung von Zusicherungen klingt. Das ist hier schlichterdings nicht der Fall! -
select HolidayFür die Verlegung des Fluges wird sehr wahrscheinlich nicht der Veranstalter verantwortlich sein. Und ohne weitere Angaben ist nicht klar, wie "direkt" die Strandlage im ursprünglich vorgesehenen Etablissement sich gestaltete. Zudem ist das alles vertraglich abgesichert und last not least war die Reise wirklich günstig.
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select HolidayDas Urteil "besser / schlechter" ist mangels Angaben ziemlich vage ...

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select Holiday@schillerinchen sagte:
BEi uns wurden Reisende geradezu dazu genötigt gute Bewertungen abzugeben für Hotels, die man gerade mal 2 Tage genossen hat.
Widerspricht dem code of conduct, kannst du im Bewertungsportal hinterlassen.
Zum Glück gibt es noch andere Möglichkeiten Rezessionen zu schreiben als hier.
Ja, sicher ... aber der Terminus wäre dann Rezensionen bitteschön ...

Auf Bewertungen sollte man wohl eh nur wenig geben.
... jedenfalls auf solche wie von dir abgeliefert!

Du bejammerst vollkommen vertragsgemäß erbrachte Leistungen mangels korrekter Evaluierung der Ausschreibung. Wie soll man das anders bewerten als als unsubstantiierte Retourkutsche???