@joergen78 sagte:
Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.
Da ist gar nichts umstritten, vielmehr ist die Lage inzwischen vollkommen klar. KAERA hat den Hinweis entfernt, weil er zum einen hinsichtlich der Fristen falsch war und hinsichtlich der Gültigkeit für Pauschalreisen. Nochmal: Für Einzelleistungen (Hotel oder Flug) mit Leistungsdatum bis zum 31.10. ist Chargeback problemlos möglich und wurde von Usern hier auch schon erfolgreich durchgeführt (Gutschrift natürlich unter Vorbehalt).
@joergen78 sagte:
Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.
Dir macht es Spaß, Angst und Unruhe zu verbreiten, oder? Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Lastschriftwiderruf, auch nicht für einen Insolvenzverwalter. Selbst wenn er eine berechtigte Forderung haben sollte (z.B. jemand hat den Urlaub vor der Insolvenz schon hinter sich gebracht, aber trotzdem die Lastschrift wegen Widerspruchs innerhalb von acht Wochen routiniert), dann muss (und wird!) er die anders geltend machen.
@cccidabbleyuh sagte:
Auffällig ist insbesondere auch, dass einige dieser Profis gebetsmühlenartig auf jeden Post bzgl. Staatshaftung negierend reagieren. Seid ihr alle gefolgsame Staatssekretäre, die in diesem Forum Stimmungen beeinflussen sollen?
Nein, Steuerzahler, die vielleicht selbst schon mal Geld in einer Insolvenz verloren haben, und nicht einsehen, warum sie nun das gleiche Lebensrisiko von anderen übernehmen sollen. Und... hattest Du nicht mehr Sachlichkeit gefordert? Da legst Du mit Deinem Ton ja gut vor...
@marco776 sagte:
Dann nimm gern das Side Star Elegance in der Türkei mit auf. Wir wurden auch mit Androhung des Rauswurfes zu einem Schuldschein genötigt. Andere Urlauber wurden nach Verweigerung der Zahlung/Unterschrift des Schuldscheines auf die Straße gesetzt.
Der Schuldschein hilft ihm aber nur in der Türkei. Glaub kaum, dass er damit in Deutschland vollstrecken kann. Allerdings scheidet die Türkei dann künftig wohl als Urlaubsziel aus...
@mucmuli sagte:
Natürlich ist das Geld weg.
Was bringt es Dir eigentlich, die Verunsicherten hier noch mehr zu verunsichern? Ich gönne Dir ja Deine Schwarzmalerei, aber eine Quote wird es von der Zurich auf jeden Fall auf die Anzahlungen geben. Wie hoch die sein wird, werden wir sehen.
@nannett-26 sagte:
Meine Bank teilte mir gerade mit, dass ein eigezogener Betrag von tc nach dem 24. 9 ad Kreditkartrnkonto
vom Kunden reklamiert werden soll und sofort gutgeschrieben wird. Der Händler, hier tc, müsste beweisen dass er die Leistung erbringt. Ist ja nicht moeglich.
Siehe oben. Richtig bei Nur Hotel oder Nur Flug Buchungen mit Leistungsdatum bis 31.10. (wobei ich empfehle, bei "sofort gutgeschrieben" darauf zu achten, ob da nicht ein Vorbehalt dabei ist). Falsch für alles andere. Falls es (durch Unwissenhaft des Bankmitarbeiers) trotzdem klappt: Glückwunsch!