Das Problem ist ja gelöst, wobei ich glaube, dass sich beim RV die Einsicht in die Rechtslage durchgesetzt hat, und man es als Kulanz verkauft. Sei`s drum !
Nur für die Supermarktleute:
das Preisschild an der Ware im Regal ist nicht bindend, wenn z.B. in einem Prospekt ( z.B. in einer Zeitungsbeilage ) auf einen Sonderverkauf ab einer bestimmten Zeit ( entweder unbfristet oder befristet - muss angegeben sein ) ein anderer Preis angegeben ist. Dieser Preis gilt, egal, was als pepperl auf der Ware ist oder am Regal angebracht ist.
Um auf Sokrates zurückzukommen: wie war das nochmal mit den Preisen für Reisen ? Eine Aufforderung ein Angebot abzugeben ? Willst du das wirklich so stehen lassen ? I break together !!
Gruss Rüdiger