Hat jemand schon etwas Neues für Reisen ab dem 1.11.2017..und falls jt mitliest..das würden viele Urlauber endlich erfahren ..wie es damit steht...
zorro555
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalSolange Du keinen Sicherungsschein hast ist noch kein Vertrag zustande gekommen..ausserordentliches kündigungsrecht...
An wenn Du Dich (Rechtlich) wenden musst kann ich leider nicht sagen...deshalb lieber beide anschreiben..ich würde es schriftlich und per E-Mail machen..
service@jt.de -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalIch würde an Deiner Stelle bei beiden ( opodo + jt )kündigen...nicht stornieren..somit bist du auf der sicheren Seite..natürlich per Einschreiben...bei Briefkündigung...aber nach neuer Rechtslage kannst Du über Internet abgeschlossene Verträge auch über Internet kündigen..setze am besten noch einen verwanden auf cc in der email..
Gruss
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@kleinek11 sagte:
Das beantwortet aber noch nicht meine Frage, ob ich VOR Zahlung wegen des fehlenden Sicherungsscheins die Reise Anfechten kann bzw. kündigen. Ich kann nicht erst noch Wochen warten, ob die Reise Weuíhnachten stattfindet und wenn icht, dann erst was neues suchen. Da krieg ich nix mehr dahin und dann nur zu unmöglichen unzahlbaren Preisen!!!
Was passiert mir, wenn ich ohne Sicherungsschein arbeite?
Zunächst die gute Nachricht: Auf das Arbeiten ohne Sicherungsschein steht keine Gefängnisstrafe. Allerdings können die Konsequenzen doch recht tief greifend sein. Zunächst besteht die Gefahr einer Abmahnung. Diese führt zu einer Unterlassungserklärung und im Regelfall recht erheblichen Anwaltskosten. Zudem müssen Sie von heute auf morgen ihr Geschäftsmodell umstellen und entweder die Reiseveranstaltung unterlassen oder sich schnellstmöglich einen Sicherungsscheinanbieter besorgen.
Weitere Konsequenzen können sein, dass der Reisende seinen Reisepreis nicht zahlt und auch nicht zahlen muss, solange der Sicherungsschein nicht vorliegt. Er erhält sogar ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Danach kann er ohne irgendwelche Konsequenzen oder auch nur Storno-Gebühren von der Reise zurücktreten, wenn er keinen Sicherungsschein erhäl -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalDer Reise-Sicherungsschein
Das Gesetz verlangt vom Reiseveranstalter, dass er dem Reisenden, bevor er dessen Geld annehmen darf einen Reise-Sicherungsschein ausgeben muss. Der Sicherungsschein ist eine von einem Kreditinstitut oder einer Versicherung ausgegebene Vertragsurkunde, die dem Reisenden versichert, dass er im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters sein Geld zurück erhält oder - wenn die Reise bereits begonnen hat - die Kosten der Rückreise erstattet bekommt.
Ob ein Vertrag zustande gekommen ist...
Weis ich noch nicht genau..habe Reise bezahlt und keinem bekommen..ich warte bis Montag das angekündigte Statement an...sollte diese Woche kommen...und dann bin ich beim Anwalt und lasse das prüfen...und der RA ist sehr gut
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalOk. Dann war das ein missverständnis
Ja dann sollen die mal Gas geben:-) -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@vonschmeling sagte:
Ja, ich habe das schriftlich.
Sorry - geht´s noch?
Das ist nicht möglich, bzw. nur wenn der Insolvenzverwalter dem zustimmt. Dies kann er erst, wenn er sich über die Aktiva und Passiva einen Überblick verschafft hat.
Viel Unsicherheit entsteht durch falsche Aussagen hier oder wildes Durcheinanderwürfeln von Sachverhalten. Besser einmal tief druchatmen und step by step vorgehen. Beispielsweise ist ein Rücktritt trotz Kostenübernahmeerklärung und verbriefter Absicherung darüber hinaus kostenpflichtig und keine besonders strategische Maßnahme.Wenn das Geld auf einem Treuhandkonto ist..welches unrechtmässig erworben wurde..durch fehlendem Sicherungsschein
gehört das Geld den Reisenden und NICHT zu der Insolvenzmasse..also Geld weiterleiten und gut ist..
Wenn du es schriftlich hast..datfst du gerne eine Kopie reinstellen.... -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@HABERLING sagte:
Wirf doch nicht alles durcheinander, man soll für Reisen ab 01.11.17 nichts mehr bezahlen weil ab da keine Versicherung besteht.

Im übrigen wurden bereits getätigte Zahlungen für Reisen ab 01.11.17 auf ein Treuhandkonto geparkt.
Wo steht das, das die Gelder auf ein Treuhandkonto überwiesen wurde? Hast Du das schriftlich von jt..oder irgendwelche Beweise...
Oder vielleicht einen Kontoauszug?
Dann soll jt die Gelder an die Airlines und Hotels bezahlen damit vielen Leuten..beruhigt sein können..und das ganze etwas entspannen... -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalStornieren .....denke damit tut ihr Euch keinen Gefallen.....(leider) müsst ihr abwarten ob Eure Reise durchgeführt wird....verbessert mich wenn ich falsch liege..
Ich habe eben bei einem sehr freundlichen LH- Mitarbeiter telefoniert das unsere Flüge bezahlt sind...eingebucht sind.. und somit stattfinden...das erleichtert das ganze etwas..was mit dem Hotel ist weiss ich noch nicht ..da warte ich noch auf das Statement diese Woche..
Reise ab 13.11.2017 Dubai -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalSuper ich freue mich für euch das es doch noch zum guten ausgegangen ist...

Unsere reise findet am 13.11 statt..... -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalIst schon eine grosse Schweinerei was mit den Urlaubern passiert. und was macht die "pink lady"? ..... man bekommt schon keine Antwort mehr..e-mails werden ignoriert oder nur das
Standardschreiben... -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalHallo..
wo übernachtet ihr in dubai.?
Wir reisen erst an 13.11.2017
Mal sehen ob das gelingt... -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalDanke für Deine schnelle Antwort
Hallo..leider ist die Reise schon bezahlt..
Ja..komme mir blöd vor..da kein Versicherungsschein vorhanden...
Dann hätten die das Geld gar nicht annehmen
dürfen bzw.hätten es sofort zurücküberweisen müssen. -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalHallo...wie ist es eigentlich mit Reisen nach dem 1.11.2017? Ist es Betrug wenn die Reisen verkaufen und keinen Reiseversicherer haben.Bei meinen Unterlagen fehlt der Versicherungsschein.