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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_Tetzlaff
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1201

    Alfred_Tetzlaff wrote:
    So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.

    Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.

    Ich nun wieder...
    Auch der Anwalt hat Sunexpress angeschrieben, Fristen schon monatelang abgelaufen.
    Nun wird Klage eingereicht, RSV bezahlt.
     
    to be continued...

    2015, Porto Angeli, Rhodos
    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1202

      @Alfred_Tetzlaff
      Bei der Beschwerde ist es von maßgeblicher Bedeutung, ob die Verspätung auf dem Hin- oder auf dem Rückflug entstanden ist. Betrifft sie einen Flug ex AYT nach D wird die EUVO zu den Fluggastrechten nicht angewandt, da sich weder der Sitz der Airline (Istanbul) noch der Abflugort in der EU befinden. Das würde auch erklären, warum sich die Airline nicht zum Sachverhalt verlautbart.
      In diesem Fall hättest du (die Frist ist allerdings längst abgelaufen!) den Veranstalter gemäß Frankfurter Tabelle in Anspruch nehmen müssen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Alfred_TetzlaffA Offline
        Alfred_TetzlaffA Offline
        Alfred_Tetzlaff
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1203

        Ex D nach AYT...
         
        Ich vermute mal, dass der Anwalt ansonsten wohl das Thema Frankfurter Tabelle angesprochen hätte...
        Der meinte auch, dass bei mittlerweile fast allen Fluggesellschaften in punkto Beschwerdemanagement/Regress bis zum letzter Minute hinausgezögert wird...
         
        Ich warte ab...hab keinen finanziellen Schaden und harre der Dinge, die noch kommen mögen.
         
        Ein Gutes hat das Ganze jetzt schon... ohne diese Angelegenheit hätte ich vermutlich nie herausbekommen, dass die Buchung einer Pauschalreise teurer sein kann, als wenn ich Flug, Transfer und Hotel einzeln buche, dahingehend habe ich schon Geld gespart... 😛

        2015, Porto Angeli, Rhodos
        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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        • ReinerZufallR Offline
          ReinerZufallR Offline
          ReinerZufall
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1204

          Hallo liebe Gemeinde,
           
          nun hab ich ein paar Fragen 🙂
           
          ich flog pauschal von München nach Mauritius über Dubai (mit Emirates). Durch einen Defekt der Klimaanlage verspätete sich der Flug um 224min und somit ging uns ein erster Sonnentag flöten. Desweiteren haben wir eine Mahlzeit verpasst, die ja im Reisepreis inkludiert ist (AI) 😞
           
          Nun meine Fragen:

          1. hab ich überhaupt monetäre Ansprüche, da ich gelesen hab, dass erst ab 5h der Flugpreis erstattet wird? (hier im Forum steht allerdings 3h(!?))
          2. gilt überhaupt das EU-Recht (bzw.EU-Verordnung ), da Flug ab Dubai Verspätung hatte, also nicht in der EU bzw. Emirates keine europäische Airline ist, Start der Reise ja aber München war?
          3. Ansprüche beim Reiseveranstalter oder direkt bei der Airline oder beides?
          4. zahlt die Rechtsschutz? schließlich geht es ja um zivilrechtliche Ansprüche.
             
            Eigentlich bin ich nicht der Mensch, der 2 Tage nach dem Urlaub Minderungen beantragt, jedoch kommt noch hinzu, dass ich beim Hotelzimmer um 2 (!!) Kategorien downgegraded wurde und die Kompensation seitens des Hotels ein Lacher war, sodass ich mich hier ebenfalls darum kümmern muss.
             
            Wäre für Tips sehr dankbar 🙂
          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1205

            Du hast keine Ansprüche, die sich aus der EU VO 261 ergeben würden, da dein verspäteter Flug weder von einer EU Airline noch aus einem EU Mitgliedsstaat durchgeführt wurde.
            Für einen Anspruch an den Veranstalter ist die Verspätung zu gering.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • ReinerZufallR Offline
              ReinerZufallR Offline
              ReinerZufall
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1206

              okay danke, so ein ärger 😞

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_Tetzlaff
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1207

                Gestern  bei Wiso wurden wieder alle Rechte der Kunden bei Verspätungen erläutert und auch die Praxis der Fluggesellschaften dargelegt.

                2015, Porto Angeli, Rhodos
                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                • woelfi47W Offline
                  woelfi47W Offline
                  woelfi47
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1208

                  Wir fliegen nach SO Asien mit der Thai. Die Reise ist eine Pauschalreise. Wie verhalte ich mich, wenn auf Grund des Streiks am Frankfurter Flughafen meiner Flieger nicht fliegt.
                  Verspätungen auf Pauschalreisen von bis zu 4 Stunden sind ja hinzunehmen. Durch die neuerliche Verschärfung ist ja sogar mit einer Stornierung zu rechnen. Was ist dann zu tun?
                  Welche Verpflichtungen hat der Veranstalter?
                  Da ich vor dem Abflug schon einen Tag zuvor nach Frankfurt reise, das RB am Samstag u. Sonntag geschlossen hat, könnte mich das RB auch nicht kurzfristig informieren

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1209

                    Streik ist höhere Gewalt und dir bleibt nicht mehr, als dich auf den HP deines Veranstalters, der Thai und des Airport FRA über den aktuellen Stand zu informieren.

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1210

                      bernhard verwies bereits auf die HP des RV, etc. 
                       
                      Es ist auch möglich, dass MA des RV dich telefonisch kontaktieren, wobei dir der Alternativflug mitgeteilt wird.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1211

                        Berichtigung:

                        bernhard707 wrote:
                        Dieser Streik ist höhere Gewalt...

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                        • wiener-michlW Offline
                          wiener-michlW Offline
                          wiener-michl
                          Verwarnt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1212

                          AUA-Flug Delhi-Wien letzte Woche.
                          Wegen Triebwerkschaden musste der Start abgebrochen werden.
                          Passagiere wurden bis zur Reparatur in ein Hotel gebracht.
                          Landung in Wien 16 Stunden verspätet.
                          Laut Homepage einer Inkassofirma stehen einem 600,- € Entschädigung zu,
                          ist das richtig ?

                          Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1213

                            @wiener-michl
                            Grundsätzlich kann die EU VO 261 zur Anwendung kommen.
                            Mutmaßlich wird die Airline sich auf unvorhergesehene Ereignisse berufen und eine Entschädigung zunächst ablehnen.
                            I.d.R. wird vor Gericht geklärt, ob die Airline die Verspätung verschuldet hat und für eine Entschädigungsleistung in Anspruch genommen werden kann.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • wiener-michlW Offline
                              wiener-michlW Offline
                              wiener-michl
                              Verwarnt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1214

                              @vs,
                              bevor wir aussteigen mussten teilte uns der Kaptitän mit das es sich bei dem Fehler um ein gebrochenes Ventil des linken Triebwerks handelt.
                              Also ein technisches Gebrechen, und diese entbinden die Airlines laut dieser Eu-Verordnung nicht von Entschädigungen.
                              Oder irre ich ?

                              Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1215

                                @wiener-michl
                                Du irrst dich nicht, generell entbinden technische Defekte nicht von einer Entschädigungsleistung - Ausnahmen bestätigen die Regel. 
                                Führe mit diesem Formular Beschwerde bei der AUA und harre der Dinge. Eine Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen ist durchaus üblich.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • claumichC Offline
                                  claumichC Offline
                                  claumich
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1216

                                  Wir haben eine Pauschalreise gebucht und wurden gestern darüber informiert, dass der Rückflug am 2.4. nach Stuttgart "ausfällt". Man hat uns einen Rückflug nach Hannover und Bahntickets angeboten. Wir kämen nachts in Hannover an, müssten ca. 6 Stunden auf den ersten Zug warten und dann ca. 5 Stunden Bahnfahrt auf uns nehmen um an unser in Stuttgart geparktes Auto zu kommen. Das ist doch nicht zumutbar, oder doch?
                                  Kann man aus so einem Grund eine Reise auch kostenfrei stornieren?
                                  Welche Erfahrungen habt ihr mit sowas gemacht?
                                  Danke.
                                  Claudia

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1217

                                    @claumich
                                     
                                    Hi,
                                    wenn es für dich nicht zumutbar ist:
                                    Bei geändertem Abflug- / Rückflughafen kannst du m. E. von der Reise zurücktreten / kostenfrei stornieren.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                    • DürenD Offline
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                                      Düren
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1218

                                      Hallo,

                                      eine vorbeugende Fragestellung.....
                                      Am 16.05. haben wir FRA-USM mit der Thai gebucht. Ankunft in BKK um 6:15 Uhr und Weiterflug um 07:45 Uhr nach Samui.
                                      Ich weiss das die Umsteigezeit in der Regel ausreichend ist, aber was ist wenn der internationale Flug z.B. 1,5 Stunden Verspätung hat? Dann wäre der Inlandsflug weg und der nächste wäre erst um15:20Uhr.

                                      Frage meinerseits ist welche Rechte man hätte wenn man wegen einer Verspätung des internationalemn Flugs den Inlandsflug verpasst? Hier geht es mir nicht um Geld, sondern schnell zum Ziel zukommen,da es von Samui aus noch weitergeht. Dürfte man dann eine Umbuchung auf Bangkok Airways verlangen, da die ja fast stündlich fliegen?
                                      Das wäre interessant zu wissen. Nur für den Fall das man darauf nicht bestehen kann, müsste man dann die 7 Stunden am Fluggate verbringen, oder stände einem da ein Hotel zu? Was wäre wenn der Nachmittagsflug voll ist?
                                      Ich wil hier nicht ein Riesenthema eröffnen, sondern nur eine Idee von der Handhabung in solchen Fälle erlangen.

                                      Grüße
                                      Düren

                                      Sie beobachten Dich.........

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bernhard707B Offline
                                        bernhard707B Offline
                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1219

                                        Kann auch sein, dass dich vorher der Blitz beim Sch...littschuh fahren trifft! 😛
                                         
                                        Wenn die beiden Flüge nicht auf einem Ticket gebucht sind hast du auf gar nix Anspruch, vielleicht nimmt dich die Thai aus Kulanz bei dem Nachmittagsflug mit.
                                        Der Transferdesk der Thai ist übrigens rechts am Ende des Concourse kurz vor der Immigration für Weiterflüge im Inland. Ansonsten hast du genügend Zeit den Bangkok Airport zu erkunden.
                                         
                                        Edit:
                                        Ergänzend zum OT Beitrag von Palme im Airline Thread, die Tel. Nr. des Thai Office Frankfurt ist 069  9287 4444

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1220

                                          Komm Bernhard, das ist nicht so abwegig wie vom Blitz getroffen zu werden. Hättest Du meinen Beitrag ordentlich gelesen, wüsstest Du das ich die Flüge nicht getrennt gebucht habe. FRA-USM ist gebucht.
                                          Also wie sehen unter den Vorzeichen meine Fragen aus bzw. welche vernünftigen Antworten gibt es?

                                          Sie beobachten Dich.........

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