Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Hotel in Khao Lak vom 7. bis zum 20.11 gebucht. Erste Anzahlung nicht abgebucht. Sollte was abgebucht werden, hole ich das Geld ohne Probleme (Lastschriftverfahren, funktioniert auch bei Insolvenz) und ohne wenn und aber zurück.
Das war meine Meinung von Anfang an. Sollte dann irgend ein Schreiben von irgend wem kommen (TC, Insolvenzverwalter, Inkassobüro etc.) gebe ich den Dreck zum Anwalt und fertig. Sollen die mich doch verklagen.
Ich habe für so einen Kram keine Zeit und keine Lust.
Hotel in Khao Lak buche ich 1-2 Tage vorher direkt beim Hotel.
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Zitat TC Homepage “
- In Ausnahmefällen finden Nur-Flug Buchungen statt. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.”Kann es also sein, dass ich meinen Flug quasi antreten muss, sonst verfällt mein Schadensanspruch auf den Flug? Oder geht es hier nicht um Pauschalreisen sondern um reine Flüge?
Ich habe eigentlich kein Geld um mir nochmal ein Hotel zu buchen und mag auch nicht 6 Tage am Strand schlafen. Wisst ihr dazu etwas Holidaycheck? -
Da betrifft nur Flugbuchungen, keine Pauschalreisen
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1.Hat von Euch schon jemand geschafft die Schadensmeldung an KAERA zu versenden. Ich veruche es schon seit zwei Tagen ohne Erfolg.
Meine Pauschalreise sollte am 13.10. beginnen, gebucht am 18.09. , Geld von Kreditkarte noch am Montag den 23.09. eingezogen!
2.Haben uns für einen weiter entfernteren Flughafen entschieden. Dadurch auch noch eine Vorübernachtung in Hotel am Flughafen separat gebucht ohne Stornierungsmöglichkeit und Sitzplatzreservierungen bei ZugzumFlug. Kann ich eigentlich diese Kosten in der Schadensmeldung mit angeben?
3.Kann ich nun eigentlich ein neues alternatives Angebot buchen?
Fragen über Fragen!! Bin echt am Ende!
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Zitat TC Homepage “
- In Ausnahmefällen finden Nur-Flug Buchungen statt. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.”Kann es also sein, dass ich meinen Flug quasi antreten muss, sonst verfällt mein Schadensanspruch auf den Flug? Oder geht es hier nicht um Pauschalreisen sondern um reine Flüge?
Ich habe eigentlich kein Geld um mir nochmal ein Hotel zu buchen und mag auch nicht 6 Tage am Strand schlafen. Wisst ihr dazu etwas Holidaycheck?@christina-popina sagte:
Zitat TC Homepage “
- In Ausnahmefällen finden Nur-Flug Buchungen statt. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.”Kann es also sein, dass ich meinen Flug quasi antreten muss, sonst verfällt mein Schadensanspruch auf den Flug? Oder geht es hier nicht um Pauschalreisen sondern um reine Flüge?
Ich habe eigentlich kein Geld um mir nochmal ein Hotel zu buchen und mag auch nicht 6 Tage am Strand schlafen. Wisst ihr dazu etwas Holidaycheck?Hast du denn nur einen Flug gebucht? Oder eine Pauschalreise mit Flug, Hotel und Transfer? Das fällt nämlich aus. Dabei geht es um Buchungen, die nur aus dem Flug bestehen.
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@mucmuli sagte:
Ich glaube auch nicht, dass jemand in Zukunft noch großartig Pauschalreisen buchen wird. Wenn man den Flug selbst und per PayPal zahlt, dann greift der Insolvenzschutz von PayPal und Hotel halt bei booking oder den Hotel selbst. Da braucht man Holidaycheck dann auch nicht mehr.

Eben.. und was bedeutet das für verbliebene RVs, die nicht wie TUI nur mehr von 30 Prozent Pauschalreisen abhängig sind - sondern von deutlich mehr?
@tdwzb
Verbliebene RV ?
Da sind aber so einige "verblieben"...
Allein hier bei HC sind zwischen 60 und 70 Veranstalter gelistet. -
1.Hat von Euch schon jemand geschafft die Schadensmeldung an KAERA zu versenden. Ich veruche es schon seit zwei Tagen ohne Erfolg.
Meine Pauschalreise sollte am 13.10. beginnen, gebucht am 18.09. , Geld von Kreditkarte noch am Montag den 23.09. eingezogen!
2.Haben uns für einen weiter entfernteren Flughafen entschieden. Dadurch auch noch eine Vorübernachtung in Hotel am Flughafen separat gebucht ohne Stornierungsmöglichkeit und Sitzplatzreservierungen bei ZugzumFlug. Kann ich eigentlich diese Kosten in der Schadensmeldung mit angeben?
3.Kann ich nun eigentlich ein neues alternatives Angebot buchen?
Fragen über Fragen!! Bin echt am Ende!
@reisejedi sagte:
1.Hat von Euch schon jemand geschafft die Schadensmeldung an KAERA zu versenden. Ich veruche es schon seit zwei Tagen ohne Erfolg.
Meine Pauschalreise sollte am 13.10. beginnen, gebucht am 18.09. , Geld von Kreditkarte noch am Montag den 23.09. eingezogen!
2.Haben uns für einen weiter entfernteren Flughafen entschieden. Dadurch auch noch eine Vorübernachtung in Hotel am Flughafen separat gebucht ohne Stornierungsmöglichkeit und Sitzplatzreservierungen bei ZugzumFlug. Kann ich eigentlich diese Kosten in der Schadensmeldung mit angeben?
3.Kann ich nun eigentlich ein neues alternatives Angebot buchen?
Fragen über Fragen!! Bin echt am Ende!
ad1: haben im Forum (wohl eher nachts) schon zahlreiche User geschafft. Aber: keine Eile!! Es gilt nicht first come, first serve
ad2: wohl nur Kosten, die direkt zur Pauschalreise gehören. Deine extra Anreise etc. spielt hier mE keine Rolle
ad3: klar, kannst du jederzeit! Wieso auch nicht..
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@kourion sagte:
@tdwzb
Verbliebene RV ?
Da sind aber so einige "verblieben"...
Allein hier bei HC sind zwischen 60 und 70 Veranstalter gelistet.Klar, noch wie Sand am Meer. Aber siehe letzte Aussagen von TUI Boss, der Markt wird sich bereinigen.
Es steht zudem die schwierige Wintersaison an.. wir werden sehen...
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1.Hat von Euch schon jemand geschafft die Schadensmeldung an KAERA zu versenden. Ich veruche es schon seit zwei Tagen ohne Erfolg.
Meine Pauschalreise sollte am 13.10. beginnen, gebucht am 18.09. , Geld von Kreditkarte noch am Montag den 23.09. eingezogen!
2.Haben uns für einen weiter entfernteren Flughafen entschieden. Dadurch auch noch eine Vorübernachtung in Hotel am Flughafen separat gebucht ohne Stornierungsmöglichkeit und Sitzplatzreservierungen bei ZugzumFlug. Kann ich eigentlich diese Kosten in der Schadensmeldung mit angeben?
3.Kann ich nun eigentlich ein neues alternatives Angebot buchen?
Fragen über Fragen!! Bin echt am Ende!
@reisejedi sagte:
2.Haben uns für einen weiter entfernteren Flughafen entschieden. Dadurch auch noch eine Vorübernachtung in Hotel am Flughafen separat gebucht ohne Stornierungsmöglichkeit und Sitzplatzreservierungen bei ZugzumFlug. Kann ich eigentlich diese Kosten in der Schadensmeldung mit angeben?
Nein, deine Reise beginnt und endet am gewählten Flughafen, das Drumherum ist dein Bier.
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@steffy-r sagte:
Also das mit dem 31.10. finde ich bis jetzt nur auf Handelsblatt und Süddeutsche. Auf keiner TC/öger seite stehtbwas davon. Hat einer einen Link zu was Offiziellem?
10 min. üder Dir habe ich die offizielle Bekanntmachung von Thomas Cook (31.10.19)verlinkt. Kann man downloaden......
Link zum Downloaden - Absage aller Reisen bis 31.10.2019
Hinweis für Reisebüros: Für abgesagte Reisen sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften ab dem 27.09. freigegeben!!
Hallo! Ist mit „Gästenamen werden bei den Fluggesellschaften ab dem 27.09. neu freigegeben“ auch z.B. Ryanair gemeint? Unsere Reise (Pauschalreise) ging am 15.10. mit Ryan air los. Online eingecheckt sind wir schon und auch von Seiten Ryanair (Chat mit Kundenberater) wurde mir zugesichert dass der Flug bezahlt und angetreten werden kann, da Neckermann nicht in Verbindung mit Ryanair steht. So habe ich es auch schon mehrfach hier im Forum und externen Seiten gelesen. Dieser Satz verunsichert mich nur etwas.
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Danke für den Tipp! Werde ich Morgenfrüh gleich machen, da unser Urlaub nun auch endgültig betroffen ist. Abflug wäre der 21.10. gewesen.
Habe das Hotel mit gleichem Flug wieder gefunden. Jetzt €180,-/Person günstiger. Die Holteliers versuchen ihre Zimmer wieder zu verkaufen. Mal schauen was meine Mitreisenden sagen... buchen oder zuhause bleiben. Das Geld für die letze Buchung haben wir alle schon geistig abgeschrieben, sollte es trotzdem etwas zurück geben auch gut. -
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Alle Rückflüge sind abgesichert - die von Ryanair sogar "überobligatorisch" ...

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@erik-e sagte:
Es werden sich keine Kreditgeber finden lassen da noch zu viele Kunden (Ballast) an Bord sind. Condor war reisetechnisch systemrelevat - TC u. Töchter sind nur Konkurrenz ...
danke. Nehme deine Worte und werde darüber nachdenken, wie ich weiter vorgehe (Reiseantritt grds. 05.11.
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Alle Rückflüge sind abgesichert - die von Ryanair sogar "überobligatorisch" ...

Habe mich vielleicht ein wenig missverständlich ausgedrückt. Die Flüge gehen erst am 15.10. hin in den Urlaub. möchten sie aber gerne nutzen so wie es einige andere User hier ja auch vorhatten. (Unsere Reise ist komplett bezahlt, lieber die Flüge nutzen und unter Umständen auf die anteilige Zahlung in frühestens einem Jahr verzichten)
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@christina-popina sagte:
Zitat TC Homepage “
- In Ausnahmefällen finden Nur-Flug Buchungen statt. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.”Kann es also sein, dass ich meinen Flug quasi antreten muss, sonst verfällt mein Schadensanspruch auf den Flug? Oder geht es hier nicht um Pauschalreisen sondern um reine Flüge?
Ich habe eigentlich kein Geld um mir nochmal ein Hotel zu buchen und mag auch nicht 6 Tage am Strand schlafen. Wisst ihr dazu etwas Holidaycheck?Hast du denn nur einen Flug gebucht? Oder eine Pauschalreise mit Flug, Hotel und Transfer? Das fällt nämlich aus. Dabei geht es um Buchungen, die nur aus dem Flug bestehen.
Danke an den Admin für die Beantwortung der Frage wegen der Nur-Flug-Buchung. Hatte das wohl falsch verstanden.
Wir haben eine Pauschalreise mit Flug (Swiss), Transfer und Hotel gebucht. Laut Swiss Airline sind unsere Plätze bezahlt und für uns reserviert. Können wir trotzdem nicht fliegen? Flug ginge am 06.10. ab Zürich.
LG Christina
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Deutlicher geht's doch nicht. Habe nichts anderes erwartet. Das Hinhalten bis angeblich 13.10.2019 war doch nur dazu gedacht, das die Regressansprüche auf KAERA nicht explodieren. So hätte es sich die Bearbeitung schön verteilt und man nicht den 40. sondern dann den 100. Ansprechpartner am Telefon erreicht hätte.
Und dann noch der Spruch: "Wir empfehlen, die Entscheidung des Insolvenzverwalters abzuwarten, besor Sie Änderungen an Ihrer bestehenden Buchung vornehmen, DA ANSONSTEN MÖGLICHE ANSPRÜCHE AUF RÜCKERSTATTUNG NICHT MEHR GELTEND GEMACHT WERDEN KÖNNEN" ist doch VERARSCH...
Dann auf zu neuen Zielen und Augen auf bei der nächsten Wahl ...
Alles Gute an alle Reisemutigen.
