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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • moorea86M Offline
    moorea86M Offline
    moorea86
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1201

    Wenn man eine Reise nach dem 31.10 gebucht hat, muss das Schadensformular bei Kaera bereits eingereicht werden?
    Oder muss man da noch warten, weil noch nicht klar ist was mit den Reisen nach dem 31.10 passiert?

    zackenbarschZ 1 Antwort Letzte Antwort
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    • moorea86M moorea86

      Wenn man eine Reise nach dem 31.10 gebucht hat, muss das Schadensformular bei Kaera bereits eingereicht werden?
      Oder muss man da noch warten, weil noch nicht klar ist was mit den Reisen nach dem 31.10 passiert?

      zackenbarschZ Offline
      zackenbarschZ Offline
      zackenbarsch
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1202

      @moorea86 sagte:

      Wenn man eine Reise nach dem 31.10 gebucht hat, muss das Schadensformular bei Kaera bereits eingereicht werden? Nein
      Oder muss man da noch warten, weil noch nicht klar ist was mit den Reisen nach dem 31.10 passiert? Ja

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @mucmuli
        Du solltest davon ausgehen, dass der Versicherung die gesetzlichen Bestimmungen vertraut sind und sie sich entsprechend verhält.

        hainzaH Offline
        hainzaH Offline
        hainza
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1203

        @vonschmeling sagte:

        @mucmuli
        Du solltest davon ausgehen, dass der Versicherung die gesetzlichen Bestimmungen vertraut sind und sie sich entsprechend verhält.

        Der war gut.
        Man kann hoffen, dass sich die Versicherung an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Aber es gibt so viele Fälle, wo die Versicherung ihre eigene Auslegung gerichtlich versucht durchzubringen oder sich mir Prozessmarathons und Hinhalte-Taktiken versucht um Zahlungen herumzukommen.

        Ich hab das schon geschrieben: In dieser Situation ist sich jeder selbst der Nächste.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SonneStrand75S SonneStrand75

          @vonschmeling sagte:

          Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

          Ich denke, das wird man spätestens nächste Woche sehen. Die ersten haben schon vor knapp 1 Woche den Antrag eingereicht. Spätestens nächste Woche sollte das Geld dann auf dem Konto sein...

          burton_B Offline
          burton_B Offline
          burton_
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1204

          @sonnestrand75 sagte:

          Ich denke, das wird man spätestens nächste Woche sehen. Die ersten haben schon vor knapp 1 Woche den Antrag eingereicht. Spätestens nächste Woche sollte das Geld dann auf dem Konto sein...

          Der war gut! 😂

          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1205

            @mucmuli sagte:

            Die 110 Mio sind pro Jahr. Ab 1.11. sind "neue" 110 Mio drin. In § 651 r Abs 3 BGB steht eindeutig pro Geschäftsjahr drin.

            Dafür muss es erst eine neue Versicherung ab dem 1.11. überhaupt abgeschlossen sein.

            CliffideoC 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sternle15S Offline
              Sternle15S Offline
              Sternle15
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1206

              ja Danke, stimmt
              Bekam auch die Absage von Neckermann
              War verunsichert, ist ja auch kein Wunder

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • burton_B burton_

                @sonnestrand75 sagte:

                Ich denke, das wird man spätestens nächste Woche sehen. Die ersten haben schon vor knapp 1 Woche den Antrag eingereicht. Spätestens nächste Woche sollte das Geld dann auf dem Konto sein...

                Der war gut! 😂

                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1207

                @burton- sagte:

                Der war gut! 😂

                Das war auf die Aussage im Zitat bezogen, dass es "unverzüglich" geschehen muss. Wenn es so wirklich stimmt, wird das Geld auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann stimmt die Aussage nicht.

                Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
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                • SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1208

                  @mucmuli sagte:

                  Der war echt gut. Wahrscheinlich auch noch die volle Summe plus entschuldigung von Frau Berk.

                  Auch zu dir, bitte im Zusammenhang mit dem Zitat lesen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    @mucmuli sagte:

                    Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

                    Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

                    hainzaH Offline
                    hainzaH Offline
                    hainza
                    schrieb am zuletzt editiert von hainza
                    #1209

                    @vonschmeling sagte:

                    Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen

                    Ja, das steht da. Und was bedeutet "unverzüglich" im Fall von Gesetzen ? --> Selbst der einfachste Weg, nämlich mal Wikipadia zu fragen, würde dir helfen zu erkennen dass deine Aussage:

                    und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

                    allein deine subjektive Interpretation ist.

                    Wenn man das als solche aus deinen Antworten herauslesen könnte, wäre es ja noch ok, Aber das ist leider nicht erkennbar.
                    Daher kann ich viele der Forumsteilnehmer verstehen, die deine Aussagen in Zweifel ziehen und ich kann den Forenbetreiber/Admins nicht verstehen, dass sie dich so unreflektiert vor aller Kritik in Schutz nehmen.

                    Das Obige war wieder mal so eine Aussage, wo man deine "Unwissenheit" in diesem Fall sehr schön nachweisen kann.

                    Wer selber lesen möchte : https://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit

                    "Unverzüglichkeit ist ein in Gesetzen und in Verträgen häufig vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Schuldner ein alsbaldiges Handeln verlangt."

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • SonneStrand75S SonneStrand75

                      @mucmuli sagte:

                      Die 110 Mio sind pro Jahr. Ab 1.11. sind "neue" 110 Mio drin. In § 651 r Abs 3 BGB steht eindeutig pro Geschäftsjahr drin.

                      Dafür muss es erst eine neue Versicherung ab dem 1.11. überhaupt abgeschlossen sein.

                      CliffideoC Offline
                      CliffideoC Offline
                      Cliffideo
                      schrieb am zuletzt editiert von Cliffideo
                      #1210

                      @sonnestrand75 sagte:

                      Dafür muss es erst eine neue Versicherung ab dem 1.11. überhaupt abgeschlossen sein.

                      DIE Vesicherung möchte ich sehen, die einen solch hohen Versicherungsschutz einem insolventen Unternehmen gewährt.
                      Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz darf TC ab dem 1.11. keine Reisen mehr gegen Vorkasse verkaufen, daher sehe ich für eine Fortführung der bereits gebuchten Reisen auch nach dem 1.11. schwarz.
                      Wie hoch müsste eine Versicherungsprämie für einen 100% absehbaren Versicherungseintritt denn sein? Mehr als 110 Mio?

                      Mein Tipp für die Zukunft(Glaskugel wurde extra nochmal poliert):
                      Wenn es möglich ist, eine neue Marke Neckermann (oder auch C&N Touristik 😉 ) mithilfe eines Anschub/Übergang-Kredites des Bundes auf den Markt zu werfen, könnte TC alle Adress- und Kundendaten an diese neue Marke für eine symbolische Summe x überlassen und schlußendlich abgewickelt werden.
                      Die neue Marke erwirbt durch Vorkassezahlung bei Hotels, Fluglinien und Dienstleistern im Zielgebiet erstes Vertrauen und kann die übernommenen Reisen entweder wiederherstellen oder bei bereits ausgebuchten Hotels Alternativen für die Kunden anbieten (Ironietag: Letzteres hat bisher ja noch nie ein Reiseveranstalter gemacht .. Ironietag OFF)

                      Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                      Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • KourionK Kourion

                        @erny1805 sagte:

                        Naja... bisher kommt immer nur alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte...

                        ❓ Wo steht das ? Zitat ?

                        zumindest sehe ich das in den meisten kommentierten Beiträgen so,

                        Siehst du ? Dann hapert's bei dir mit dem Leseverständnis.

                        da diese Menschen halt Pech haben und alle anderen auf der Welt schlimmer dran sind und wichtiger sind..

                        ❓Siehe oben.

                        Vielleicht hat Sie etwas Ahnung, aber nicht von allen Problemen

                        Mehr als "Ahnung". Du scheinst das nicht einschätzen zu können. Da bei dir zu wenig "Ahnung" vorhanden ?

                        und keinesfalls Fingerspitzengefühl für verzweifelte Leute die gern ihr Geld irgendwie wieder sehen möchten 😉

                        Aha... Eine Frage dazu: Warum ein Zwinker-Emoticon am Ende deines Satzes ?

                        Erny1805E Offline
                        Erny1805E Offline
                        Erny1805
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1211

                        @kourion sagte:

                        ❓ Wo steht das ? Zitat ?
                        Siehst du ? Dann hapert's bei dir mit dem Leseverständnis.
                        ❓Siehe oben.
                        Mehr als "Ahnung". Du scheinst das nicht einschätzen zu können. Da bei dir zu wenig "Ahnung" vorhanden ?
                        Aha... Eine Frage dazu: Warum ein Zwinker-Emoticon am Ende deines Satzes ?

                        Ah jetzt mischt sich der nächste ein... obwohl es hieß wir sind fertig... Aber schön das sie schon ausgeschlafen haben:-)

                        Zitat mehrere, u.a. Seite 110 ganz unten und es gab auch frühere Beiträge. Ich werde jetzt nicht alle durchforsten da es noch Leute gibt die arbeiten müssen im Gegensatz zu manch anderen...

                        Ahnung, ich hab nie Behauptet Ahnung zu haben. Daher bitte erst lesen, das bildet.. ich hab lediglich darauf hin gewiesen das Sie/er nicht alles weiss, das kann auch keiner da immer wieder neue Sachen gefunden im Sinne von Urteilen oder gesetzlichen Vorschriften...

                        Zwinker Emotion heisst das es so ist, aber nicht böse gemeint ist. Es gibt halt Leute die das nicht können, das nennt sich Mitgefühl und Verständnis in so einer Situation für die Leute. Davon verstehen Sie aber auch nichts. Also alles gut 🙂 Bitte das Thema als erledigt betrachten, das Forum ist nicht dafür da denk ich...

                        KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Sense82S Offline
                          Sense82S Offline
                          Sense82
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1212

                          Auch interessant:

                          Wie viele Kunden sind betroffen?
                          Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.

                          Reicht das Insolvenzgeld?
                          Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
                          Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.

                          https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/27/insolvenz-von-thomas-cook-fragen-und-antworten/

                          CccidabbleyuhC hainzaH 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sandra HBCS Offline
                            Sandra HBCS Offline
                            Sandra HBC
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1213

                            @mucmuli sagte:

                            Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

                            Und noch länger...man muss ja auch damit rechnen, daß dort über Weihnachten eventuell Urlaubszeit ist....

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • CliffideoC Cliffideo

                              @sonnestrand75 sagte:

                              Dafür muss es erst eine neue Versicherung ab dem 1.11. überhaupt abgeschlossen sein.

                              DIE Vesicherung möchte ich sehen, die einen solch hohen Versicherungsschutz einem insolventen Unternehmen gewährt.
                              Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz darf TC ab dem 1.11. keine Reisen mehr gegen Vorkasse verkaufen, daher sehe ich für eine Fortführung der bereits gebuchten Reisen auch nach dem 1.11. schwarz.
                              Wie hoch müsste eine Versicherungsprämie für einen 100% absehbaren Versicherungseintritt denn sein? Mehr als 110 Mio?

                              Mein Tipp für die Zukunft(Glaskugel wurde extra nochmal poliert):
                              Wenn es möglich ist, eine neue Marke Neckermann (oder auch C&N Touristik 😉 ) mithilfe eines Anschub/Übergang-Kredites des Bundes auf den Markt zu werfen, könnte TC alle Adress- und Kundendaten an diese neue Marke für eine symbolische Summe x überlassen und schlußendlich abgewickelt werden.
                              Die neue Marke erwirbt durch Vorkassezahlung bei Hotels, Fluglinien und Dienstleistern im Zielgebiet erstes Vertrauen und kann die übernommenen Reisen entweder wiederherstellen oder bei bereits ausgebuchten Hotels Alternativen für die Kunden anbieten (Ironietag: Letzteres hat bisher ja noch nie ein Reiseveranstalter gemacht .. Ironietag OFF)

                              SonneStrand75S Offline
                              SonneStrand75S Offline
                              SonneStrand75
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1214

                              @cliffideo sagte:

                              DIE Vesicherung möchte ich sehen, die einen solch hohen Versicherungsschutz einem insolventen Unternehmen gewährt.
                              Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz darf TC ab dem 1.11. keine Reisen mehr gegen Vorkasse verkaufen, daher sehe ich für eine Fortführung der bereits gebuchten Reisen auch nach dem 1.11. schwarz.
                              Wie hoch müsste eine Versicherungsprämie für einen 100% absehbaren Versicherungseintritt denn sein? Mehr als 110 Mio?

                              Deswegen ist die Frage, aus welchem Topf die Reisen ab dem 1.11. bedient werden, sehr spannend.
                              Der Sicherungsschein wurde mit der Buchung ausgestellt.. Im alten Geschäftsjahr.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • SonneStrand75S SonneStrand75

                                @burton- sagte:

                                Der war gut! 😂

                                Das war auf die Aussage im Zitat bezogen, dass es "unverzüglich" geschehen muss. Wenn es so wirklich stimmt, wird das Geld auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann stimmt die Aussage nicht.

                                Sandra HBCS Offline
                                Sandra HBCS Offline
                                Sandra HBC
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1215

                                @sonnestrand75 sagte:

                                Das war auf die Aussage im Zitat bezogen, dass es "unverzüglich" geschehen muss. Wenn es so wirklich stimmt, wird das Geld auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann stimmt die Aussage nicht.

                                Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die ersten alles zurückbekommen und die letzten nix, weil die 110 Mio aufgebraucht sind. Kann ich mir also nicht vorstellen....Darum warum die Regelung: Auszahlung im nächsten Geschäftsjahr...

                                SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Sabsie4517S Offline
                                  Sabsie4517S Offline
                                  Sabsie4517
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1216

                                  Hallo,
                                  hat irgendwer schon bezüglich Stornierung der Sitzplatzreservierung von Lufthansa Informationen bekommen?
                                  Da uns die Airline nach Nachfrage keinerlei Infos geben konnte, ob wir die Flüge trotzdem nutzen können, haben wir uns jetzt auch dagegen entschieden, es einfach zu versuchen.
                                  Ich hätte nun aber gerne die Kosten für die Sitzplatzreservierung zurück. Gibt’s da schon Erfahrungsberichte, ob LH da kulant ist? Edelweiss soll zB sehr kulant sein.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Erny1805E Erny1805

                                    @kourion sagte:

                                    ❓ Wo steht das ? Zitat ?
                                    Siehst du ? Dann hapert's bei dir mit dem Leseverständnis.
                                    ❓Siehe oben.
                                    Mehr als "Ahnung". Du scheinst das nicht einschätzen zu können. Da bei dir zu wenig "Ahnung" vorhanden ?
                                    Aha... Eine Frage dazu: Warum ein Zwinker-Emoticon am Ende deines Satzes ?

                                    Ah jetzt mischt sich der nächste ein... obwohl es hieß wir sind fertig... Aber schön das sie schon ausgeschlafen haben:-)

                                    Zitat mehrere, u.a. Seite 110 ganz unten und es gab auch frühere Beiträge. Ich werde jetzt nicht alle durchforsten da es noch Leute gibt die arbeiten müssen im Gegensatz zu manch anderen...

                                    Ahnung, ich hab nie Behauptet Ahnung zu haben. Daher bitte erst lesen, das bildet.. ich hab lediglich darauf hin gewiesen das Sie/er nicht alles weiss, das kann auch keiner da immer wieder neue Sachen gefunden im Sinne von Urteilen oder gesetzlichen Vorschriften...

                                    Zwinker Emotion heisst das es so ist, aber nicht böse gemeint ist. Es gibt halt Leute die das nicht können, das nennt sich Mitgefühl und Verständnis in so einer Situation für die Leute. Davon verstehen Sie aber auch nichts. Also alles gut 🙂 Bitte das Thema als erledigt betrachten, das Forum ist nicht dafür da denk ich...

                                    KourionK Offline
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                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                    #1217

                                    @erny1805 sagte:

                                    1. Zitat mehrere, u.a. Seite 110 ganz unten...
                                    2. Daher bitte erst lesen, das bildet..

                                    Zu 1. Wo liest du in dem von dir hier genannten Posting S. 110 ganz unten, "alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte" ? :neckbeard:
                                    Zu 2. Siehe 1.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • BattleJackB Offline
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                                      #1218

                                      @mucmuli sagte:

                                      Versicherungsschutz für das Versicherungsjahr ab 1.11.19 besteht ja bereits, da ihr ja alle, die eine Buchung ab 1.11. haben, den Sicherungsschein habt. Für ab 1.11.20 würde Zurich sicher keinen neuen ausstellen (unter den momentanen Voraussetzung).

                                      Hallo,
                                      also ist nicht der Tag der Buchung (vor 1.11.) für das Versicherungsjahr relevant, sondern der Tag (nach 1.11.) an dem die Reise losgegangen wäre?
                                      Auch wenn die geleistete Anzahlung im alten Versicherungsjahr stattgefunden hat?

                                      Vielen Dank...

                                      SonneStrand75S gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      • CliffideoC Offline
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                                        #1219

                                        @Sabsie4517

                                        Versuche doch einfach, schriftlich, per Mail die Sitzplatzreservierungen zu stornieren mit dem Grund, da durch die TC-Insolvenz die Flüge nicht angetreten werden können. Bekommst Du eine Rückanwort, dass die Flugtickets ausgestellt und gültig sind und daher ein Platzreservierungsstorno nicht möglich ist: Bingo: Du hast Deine schriftliche Bestätigung für die gültigen Flugtickets und kannst beruhigt in den Urlaub starten.
                                        Sollte Dir später der Flug verweigert werden, hast Du Anspruch auf die EU-Flugausgleichsabgabe, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 EUR beträgt, pro Flug und pro Person. Bei zwei Personen beispielsweise nach Mexiko wären das 2400 EUR..

                                        Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                                        Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                                        Sabsie4517S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • BattleJackB BattleJack

                                          @mucmuli sagte:

                                          Versicherungsschutz für das Versicherungsjahr ab 1.11.19 besteht ja bereits, da ihr ja alle, die eine Buchung ab 1.11. haben, den Sicherungsschein habt. Für ab 1.11.20 würde Zurich sicher keinen neuen ausstellen (unter den momentanen Voraussetzung).

                                          Hallo,
                                          also ist nicht der Tag der Buchung (vor 1.11.) für das Versicherungsjahr relevant, sondern der Tag (nach 1.11.) an dem die Reise losgegangen wäre?
                                          Auch wenn die geleistete Anzahlung im alten Versicherungsjahr stattgefunden hat?

                                          Vielen Dank...

                                          SonneStrand75S Offline
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                                          #1220

                                          @battlejack sagte:

                                          Hallo,
                                          also ist nicht der Tag der Buchung (vor 1.11.) für das Versicherungsjahr relevant, sondern der Tag (nach 1.11.) an dem die Reise losgegangen wäre?
                                          Auch wenn die geleistete Anzahlung im alten Versicherungsjahr stattgefunden hat?

                                          Vielen Dank...

                                          Das weiß hier keiner...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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