Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@meeresrausch sagte:
Hallo,
lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
GGrüßeGenau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.
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Für die Antwort hast du länger gebraucht... 2 Sekunden Google und deine Frage ist beantwortet. MARKE DER THOMAS COOK DEUTSCHLAND GMBH.
Steht sogar im Impressum von neckermann-reisen.de.

@mnml sagte:
Für die Antwort hast du länger gebraucht... 2 Sekunden Google und deine Frage ist beantwortet. MARKE DER THOMAS COOK DEUTSCHLAND GMBH.
Steht sogar im Impressum von neckermann-reisen.de.

Ok, Danke.
Wird vermerkt: Neckermann ist insolvent.Bitte vergebt mir, dass ich bei dem Firmen- /Markengeflecht nicht durchblicke.
Bucher scheint ja dann dennoch eine andere Firma zu sein. Bzw. eine *Marke* einer anderen *Firma* (eben nicht TC). -
@meeresrausch sagte:
Hallo,
lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
GGrüßeGenau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.
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Und auch in Belgien ist Schluss. Aber Frau Berk schafft das schon in Deutschland! Bei Neckermann wollen ja alle in zukunft wieder gerne buchen!
Auch belgische Thomas-Cook-Tochter pleite
12.42 Uhr: In der Folge der Pleite des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook könnten in Belgien hunderte Arbeitsplätze verloren gehen. Das Handelsgericht von Gent erklärte am Dienstag die größte Thomas-Cook-Tochter in Belgien, Retail, für zahlungsunfähig. 91 unter den Marken Neckermann und Thomas Cook betriebene Reisebüros mit rund 500 Angestellten werden Medienberichten zufolge nun ihre Aktivität einstellen müssen.
Und das ist auch recht Interessant. Welcher Veranstalter soll das denn bitte übernehmen?
Ob Kunden, die ab dem 1. November gebucht haben, Geld verlieren, hängt davon ab, ob die Reisen durchgeführt werden - möglicherweise auch von einem anderen Veranstalter. Für den Zeitraum bis September 2020 hatten früheren Angaben zufolge etwa 660 000 Urlauber eine Reise bei dem Unternehmen gebucht.
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@hans-meyer sagte:
Ja, bei mir:
Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:
Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.
Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.
Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.
Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...
@sonnestrand75 sagte:
Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...
Ich melde mich in 90 Tagen noch einmal bei denen. Dadurch, dass ich mich bereits gemeldet hatte, ist das auch nicht so kritisch. Ich denke, dass die ohnehin da auch noch eigene Versicherungen haben, die notfalls einspringen könnten, sofern die Gegenseite stress macht.
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Für alle DKB - LH Miles / More KK Kunden wichtig:
Ich hab gerade mit der Hotline telefoniert. Die Dame meinte, sobald man den Bescheid der teilweisen Übernahme hat (egal ob dies auch erst 2020 sei, die Banken wissen Bescheid, dass es ewig dauern kann), soll man die Reklamation/Chargeback anmelden. Momentan wird eine Reklamation abgelehnt bis eine Entscheidung der Versicherung aussteht. Es ist aber noch nicht klar, ob ein Chargeback bei einer tlw. Erstattung (auch wenn sie nur 1 % ist), stattfinden kann.
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@detlef-m sagte:
Genau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.
Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?
@50dagmar sagte:
Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?
Bei meiner Bank nicht.
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@detlef-m sagte:
Genau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.
Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?
@50dagmar sagte:
Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?
Da TC vorletzte Woche schon den Restbetrag für unsere Reise (17.10.19) abgebucht hat, bin ich letzte Woche Montag, also noch vor der Insolvenz von NR, zu meiner Hausbank gefahren und habe den Antrag dort zusammen mit dem dortigen Mitarbeiter ausgefüllt.
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Für alle DKB - LH Miles / More KK Kunden wichtig:
Ich hab gerade mit der Hotline telefoniert. Die Dame meinte, sobald man den Bescheid der teilweisen Übernahme hat (egal ob dies auch erst 2020 sei, die Banken wissen Bescheid, dass es ewig dauern kann), soll man die Reklamation/Chargeback anmelden. Momentan wird eine Reklamation abgelehnt bis eine Entscheidung der Versicherung aussteht. Es ist aber noch nicht klar, ob ein Chargeback bei einer tlw. Erstattung (auch wenn sie nur 1 % ist), stattfinden kann.
Bei Kunden der Sparkasse Köln Bonn besteht die Möglichkeit nach 60 Tagen die Schadensmeldung zu tätigen, sollte die Versicherung sich nicht melden, wo von ich ausgehe. Die Bank schickt den Antrag als PDF Datei zu oder bei Wunsch per Post. Am besten Kontakt zu der Bank aufnehmen wo die Kreditkarte beantragt wurde
GGood Luck
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@detlef-m sagte:
Genau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.
Lässt deine Bank jetzt den Antrag 60 Tage liegen und prüft dann nochmal oder wie seid ihr verblieben?
@mucmuli sagte:
Lässt deine Bank jetzt den Antrag 60 Tage liegen und prüft dann nochmal oder wie seid ihr verblieben?
Melde mich in ca. 90 Tagen noch einmal bei denen mit der Fall-ID. Von selbst unternehmen die allerdings nichts.
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@mucmuli sagte:
Lässt deine Bank jetzt den Antrag 60 Tage liegen und prüft dann nochmal oder wie seid ihr verblieben?
Melde mich in ca. 90 Tagen noch einmal bei denen mit der Fall-ID. Von selbst unternehmen die allerdings nichts.
@hans-meyer sagte:
Melde mich in ca. 90 Tagen noch einmal bei denen mit der Fall-ID. Von selbst unternehmen die allerdings nichts.
Danke für die Info. Mein Antrag bei M&M (DKB) liegt auch vor, ich soll mich melden sobald der Bescheid von Kaera / Zürich kommt.
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Bezüglich Storno gibt es ein Update:
UPDATE: Thomas Cook Deutschland hat nun Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für die Reise des Kunden? Das zuständige Insolvenzgericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dieser wird u.a. entscheiden was mit Ihrer Reise passiert. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob Sie Ihre Reise antreten können, deren Durchführung dann der Insolvenzverwalter sicherstellt oder ob der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Auf diese Entscheidung müssen Sie nun warten, weil im Moment möglicherweise, was umstritten ist ob dies möglich ist, alternativ nur die Möglichkeit bestünde, dass Sie selbst stornieren, aber dann die Stornokosten zahlen müssen, die im Reisevertrag vorgesehen sind.
UPDATE: Kann ein Kunde aufgrund einer Insolvenz kündigen / stornieren? Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen oder eventuell sogar Schadensersatz verlangen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.
Anzumerken ist noch das Thomas Cook der Auffassung ist, dass zur Zeit eine Stornierung durch den Kunden nicht möglich ist.Ist das hier auch NEU? das wäre aber ein starkes Stück. Es hieß doch man soll nichts zahlen??????
Die Restzahlung der Pauschalreise steht noch aus. Soll mein Kunde diese nicht zahlen bzw. die Lastschrift zurückgehen lassen?
Im Moment muss der Kunde noch zahlen, weil ein gültiger Reisevertrag (noch) besteht. Sollte er nicht zahlen und der Veranstalter kündigt/storniert wegen der Nichtzahlung die Reise, dann muss der Kunde die Stornokosten zahlen, die er nicht zurück bekommt. Zahlt der Kunde und die Reise findet nicht statt, dann kann er seine Rückzahlungsansprüche gegenüber der Insolvenzversicherung (Sicherungsscheingeber) geltend machen.
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Bezüglich Storno gibt es ein Update:
UPDATE: Thomas Cook Deutschland hat nun Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für die Reise des Kunden? Das zuständige Insolvenzgericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dieser wird u.a. entscheiden was mit Ihrer Reise passiert. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob Sie Ihre Reise antreten können, deren Durchführung dann der Insolvenzverwalter sicherstellt oder ob der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Auf diese Entscheidung müssen Sie nun warten, weil im Moment möglicherweise, was umstritten ist ob dies möglich ist, alternativ nur die Möglichkeit bestünde, dass Sie selbst stornieren, aber dann die Stornokosten zahlen müssen, die im Reisevertrag vorgesehen sind.
UPDATE: Kann ein Kunde aufgrund einer Insolvenz kündigen / stornieren? Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen oder eventuell sogar Schadensersatz verlangen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.
Anzumerken ist noch das Thomas Cook der Auffassung ist, dass zur Zeit eine Stornierung durch den Kunden nicht möglich ist.Ist das hier auch NEU? das wäre aber ein starkes Stück. Es hieß doch man soll nichts zahlen??????
Die Restzahlung der Pauschalreise steht noch aus. Soll mein Kunde diese nicht zahlen bzw. die Lastschrift zurückgehen lassen?
Im Moment muss der Kunde noch zahlen, weil ein gültiger Reisevertrag (noch) besteht. Sollte er nicht zahlen und der Veranstalter kündigt/storniert wegen der Nichtzahlung die Reise, dann muss der Kunde die Stornokosten zahlen, die er nicht zurück bekommt. Zahlt der Kunde und die Reise findet nicht statt, dann kann er seine Rückzahlungsansprüche gegenüber der Insolvenzversicherung (Sicherungsscheingeber) geltend machen.
@sense82 sagte:
Bezüglich Storno gibt es ein Update:
UPDATE: Thomas Cook Deutschland hat nun Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für die Reise des Kunden? Das zuständige Insolvenzgericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dieser wird u.a. entscheiden was mit Ihrer Reise passiert. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob Sie Ihre Reise antreten können, deren Durchführung dann der Insolvenzverwalter sicherstellt oder ob der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Auf diese Entscheidung müssen Sie nun warten, weil im Moment möglicherweise, was umstritten ist ob dies möglich ist, alternativ nur die Möglichkeit bestünde, dass Sie selbst stornieren, aber dann die Stornokosten zahlen müssen, die im Reisevertrag vorgesehen sind.
UPDATE: Kann ein Kunde aufgrund einer Insolvenz kündigen / stornieren? Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen oder eventuell sogar Schadensersatz verlangen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.
Anzumerken ist noch das Thomas Cook der Auffassung ist, dass zur Zeit eine Stornierung durch den Kunden nicht möglich ist.TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...
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@sense82 sagte:
Bezüglich Storno gibt es ein Update:
UPDATE: Thomas Cook Deutschland hat nun Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für die Reise des Kunden? Das zuständige Insolvenzgericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dieser wird u.a. entscheiden was mit Ihrer Reise passiert. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob Sie Ihre Reise antreten können, deren Durchführung dann der Insolvenzverwalter sicherstellt oder ob der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Auf diese Entscheidung müssen Sie nun warten, weil im Moment möglicherweise, was umstritten ist ob dies möglich ist, alternativ nur die Möglichkeit bestünde, dass Sie selbst stornieren, aber dann die Stornokosten zahlen müssen, die im Reisevertrag vorgesehen sind.
UPDATE: Kann ein Kunde aufgrund einer Insolvenz kündigen / stornieren? Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen oder eventuell sogar Schadensersatz verlangen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.
Anzumerken ist noch das Thomas Cook der Auffassung ist, dass zur Zeit eine Stornierung durch den Kunden nicht möglich ist.TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...
@mucmuli sagte:
TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...
Ohne Worte. Es wird Zeit dass der Verbraucherschutz aktiv wird. Denn nicht jeder kann sich sicherlich einen Anwalt leisten respektive ist Rechtschutz versichert.
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Hallo,
wir wären eigtl. am 19.10. in den Urlaub geflogen - die Reise ist ja nun abgesagt.
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Der Restreisepreis steht immer noch als "rote Zahl" bei meiner Kreditkarte in meinem Bankbackend. Frage: Weiß jemand, ob das noch abgebucht wird, ob man dies Stoppen kann oder ob die Bank einem das Geld ggf. zurückerstattet?
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Eigtl. haben wir auch eine Reiserücktrittsversicherung mit gebucht. Ich KANN aus privaten Gründen die Reise tatsächlich gar nicht antreten und könnte so die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, WENN ich die Reise stornieren könnte, dies ist allerdings nicht möglich. Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?
DANKE schon mal!
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Hallo zusammen,
habe jetzt viele Seiten gelesen, jedoch meine Situation nicht gefunden.
wir haben eine Pauschalreise über Bucher gebucht. Jedoch war es wohl so, dass innerhalb der Buchung die Flüge mit VTours gebucht wurden. Demnach gelten wir bei Eurowings als VTours Kunden. Würden die Flüge gerne nutzen. Jedoch kann mir niemand versichern, dass ich die auch am 12.10. nutzen kann.Hat noch jemand eine solche ‚Kombibuchung‘?
LG -
@sense82 sagte:
Bezüglich Storno gibt es ein Update:
UPDATE: Thomas Cook Deutschland hat nun Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für die Reise des Kunden? Das zuständige Insolvenzgericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dieser wird u.a. entscheiden was mit Ihrer Reise passiert. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob Sie Ihre Reise antreten können, deren Durchführung dann der Insolvenzverwalter sicherstellt oder ob der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Auf diese Entscheidung müssen Sie nun warten, weil im Moment möglicherweise, was umstritten ist ob dies möglich ist, alternativ nur die Möglichkeit bestünde, dass Sie selbst stornieren, aber dann die Stornokosten zahlen müssen, die im Reisevertrag vorgesehen sind.
UPDATE: Kann ein Kunde aufgrund einer Insolvenz kündigen / stornieren? Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen oder eventuell sogar Schadensersatz verlangen.
Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.
Anzumerken ist noch das Thomas Cook der Auffassung ist, dass zur Zeit eine Stornierung durch den Kunden nicht möglich ist.TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...
@mucmuli sagte:
TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...
"Wenn er (Kunde) mit der Begründung "Insolvenz" kündigt, kann TC die Stornogebühren (=Schadenersatz) verlangen.
Darauf hatte ich schon direkt nach der Insolvenzanmeldung hingewiesen.
Der Hinweis zur Zahlungsverpflichtung ist überholt. -
Hallo,
wir wären eigtl. am 19.10. in den Urlaub geflogen - die Reise ist ja nun abgesagt.
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Der Restreisepreis steht immer noch als "rote Zahl" bei meiner Kreditkarte in meinem Bankbackend. Frage: Weiß jemand, ob das noch abgebucht wird, ob man dies Stoppen kann oder ob die Bank einem das Geld ggf. zurückerstattet?
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Eigtl. haben wir auch eine Reiserücktrittsversicherung mit gebucht. Ich KANN aus privaten Gründen die Reise tatsächlich gar nicht antreten und könnte so die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, WENN ich die Reise stornieren könnte, dies ist allerdings nicht möglich. Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?
DANKE schon mal!
@alleexx sagte:
Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?
Bei einer Insolvenz kann die Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch genommen werden, ganz gleich aus welchem Grund gekündigt wird.
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Touristen büßen für deutsche Ausnahme
Anfang vergangener Woche waren 140 000 Urlauber, die bei Thomas Cook gebucht hatten, gestrandet. Am Montag waren es nur noch 17 000. Für die Rückholung geht allerdings der Großteil der 110 Millionen Euro drauf. Die Folge: Kunden, die künftige Reisen ganz oder teilweise bezahlt und noch nicht angetreten haben, werden weitgehend leer ausgehen. Branchenexperten gehen davon aus, dass sie höchstens noch zehn Prozent ihres Geldes vom Versicherer erhalten werden. Grund dafür ist eine gesetzliche Regelung: Die Leistungen, die ein Versicherer pro Jahr aus der Absicherung von Pauschalreisenden zahlt, kann er auf 110 Millionen Euro beschränken. Das reicht im Fall Thomas Cook bei Weitem nicht aus.
Das Bundesjustizministerium sieht das Problem auch - glaubt aber nicht, dass die Lage für die Thomas Cook-Opfer so düster ist wie befürchtet. "Die 110 Millionen Euro beziehen sich nur auf die Entschädigung von Urlaubern, die noch nicht gefahren sind, nicht auf die Rückholung", sagt ein Sprecher. Die Rückholung sei unabhängig von der Entschädigung für Voraus- und Anzahlungen versichert. Die Zurich sieht das anders. "Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090
Das wird wohl noch eine interessante Geschichte werden. Ich habe die 1200 Euro Anzahlung auch schon abgeschrieben....
@sense82 zitierte die Süddeutsche:
Das Bundesjustizministerium sieht das Problem auch - glaubt aber nicht, dass die Lage für die Thomas Cook-Opfer so düster ist wie befürchtet. "Die 110 Millionen Euro beziehen sich nur auf die Entschädigung von Urlaubern, die noch nicht gefahren sind, nicht auf die Rückholung", sagt ein Sprecher. Die Rückholung sei unabhängig von der Entschädigung für Voraus- und Anzahlungen versichert. Die Zurich sieht das anders. "Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."
Danke für den Artikel, @sense82. Daran wird doch schon die ganze Idiotie der Entschädigung deutlich. Bundesregierung und Zurich gehen von völlig unterschiedlichen Grundlagen bei der 110-Mio.-Absicherung aus. Da sieht man mal, wie gründlich die sich alle im Vorfeld mit dem Fall X beschäftigt haben. Zu dem ganzen Unsinn wurde den Reisenden vor Buchung auch noch vorgegaukelt, dass ihre im voraus gezahlten Gelder mit dem Sicherungsschein komplett abgesichert sind (selbst kurz nach Insolvenz meldeten sich dazu noch zahlreiche sog. Rechtsexperten auf allen Kanälen, dass Pauschalreisende sich – im Gegensatz zu Flug-Hotel-getrennt-Buchenden – aufgrund des Sicherungsscheines keine Sorgen machen müssten).
Nun stellt sich raus, der Sicherungsschein ist eine wundervolle Mogelpackung. Jetzt sagen hier so ein paar Oberschlaumeier, 'Wieso, steht doch drin, dass Reisen nur bis 110 Mio. abgesichert sind.' Zum einen aber weiß jeder, dass man den Sicherungsschein und seine Vertragsgrundlagen erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung (also nach Vertragsabschluss) erhält. Zum anderen kann man ohnehin nicht von einem Reisenden erwarten, dass er vor Buchung wirtschaftliche Analysen anstellt, wieviele Reisende von wieviel Reiseveranstaltern innerhalb eines Geschäftsjahres reisen buchen müssen, damit 110 Mio. ausreichen, den Schaden zu decken (zumal der Reisende noch nicht mal weiß, wieviele Reiseveranstalter bei der Versicherung in einem Geschäftsjahr überhaupt versichert sind).
Andere Oberschlaumeier fügen hinzu, dass man als Reisender schön doof sein muss, überhaupt mit TC gefahren zu sein, da schon Anfang des Jahres durchgesickert sei, dass TC in Schwierigkeiten ist. Mit anderen Worten, in den Vorjahren hätte man fahren können, aber seit Anfang des Jahres buchen diese Oberschlaumeier nicht mehr bei TC, weil sie ja so unendlich schlau sind. Diesen Oberschlaumeiern sei gesagt, das TC offenbar – wenn man sich im nachhinein eingehender mit dem Unternehmen beschäftigt – bereits seit 2012 Milliarden Schulden vor sich herschiebt und bereits 2012 kurz vor der Insolvenz stand. Ihr hättet also eigentlich, weil Ihr ja so unendlich schlau seid, bereits seit 2012 keine Reisen mehr bei TC buchen dürfen.
Aber muss das ein normal gestrickter Reisender wirklich alles wissen? Oder stellt sich nicht vielmehr die Frage, warum ein so hochgradig pleiteverdächtiges Unternehmen überhaupt noch auf den einfachen Reisenden losgelassen worden ist? Und der Bundesregierung sei – in Anspielung auf oben zitierten Artikel der Süddeutschen – zusätzlich gesagt: In Großbritannien hat der Staat die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um die Rückholaktion seiner in finanzielle Not geratenen Staatsbürger durchzuführen. Was gedenkt denn unsere Bundesregierung an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen, um den finanziellen Schaden Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen, die sich auf ihren Sicherungsschein verlassen haben, der aber aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (110 Mio. Euro, von denen Bundesregierung und Zurich Versicherung lt. Süddeutscher noch nicht mal einig sind, wie diese 110 Mio. gem. Gesetzeslage einzusetzen sind), die die Bundesregierung für diesen Sicherungsschein geschaffen hat, offensichtlich nicht annähernd ausreicht, um den finanziellen Schaden seiner Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen.