Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Archiv (nur lesen)
  4. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
  5. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Archiv (nur lesen)
7.6k Beiträge 620 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • SonneStrand75S SonneStrand75

    @jdinger sagte:

    Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.

    Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
    Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.

    Wir werden sehen, was passiert.

    mucmuliM Offline
    mucmuliM Offline
    mucmuli
    schrieb am zuletzt editiert von mucmuli
    #2161

    @sonnestrand75 sagte:

    Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
    Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.

    Wir werden sehen, was passiert.

    Man kann natürlich Gäste auch nicht nur tlw zurückholen, aber die Hotels bekommen ja lt Medienberichten auch vorab nur 50 % (wahrscheinlich widerspricht eh direkt wieder jemand, der es besser weiß), wahrscheinlich würden die 110 Mio nicht mal für die kompletten Hotelkosten + Flüge ausreichen.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • SonneStrand75S SonneStrand75

      @jdinger sagte:

      Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.

      Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
      Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.

      Wir werden sehen, was passiert.

      j.dingerJ Offline
      j.dingerJ Offline
      j.dinger
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2162

      @sonnestrand75 sagte:

      Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe.

      Da hast Du recht.

      Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
      Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.

      Wir werden sehen, was passiert.

      Es bleibt Dir (und mir übrigens auch) ja unbenommen, das komplette Vorgehen von Zurich in dieser Sache richterlich überprüfen zu lassen. -- Und somit stimmt es nicht ganz, dass Zurich da machen kann, was sie wollen. Ob sich das lohnt, steht aber auf einem anderen Blatt.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • olicheckO Offline
        olicheckO Offline
        olicheck
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2163

        Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:

        Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard®/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......

        Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:

        Original:

        Chargeback Condition:
        „Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“

        Übersetzung:

        Rückbuchungsbedingung:
        „Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“

        Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!
        Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter  😀

        Aktueller Mastercard Chargeback-Guide

        mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • olicheckO olicheck

          Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:

          Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard®/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......

          Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:

          Original:

          Chargeback Condition:
          „Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“

          Übersetzung:

          Rückbuchungsbedingung:
          „Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“

          Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!
          Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter  😀

          Aktueller Mastercard Chargeback-Guide

          mucmuliM Offline
          mucmuliM Offline
          mucmuli
          schrieb am zuletzt editiert von mucmuli
          #2164

          @olicheck sagte:

          Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:

          Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard®/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......

          Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:

          Original:

          Chargeback Condition:
          „Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“

          Übersetzung:

          Rückbuchungsbedingung:
          „Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“

          Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!
          Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter  😀

          Aktueller Mastercard Chargeback-Guide

          Auf S 62 steht "service was not covered by a bonding authority or similar scheme according to local law, or neither the issuer nor the cardholder ,...."

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Nannett 26N Offline
            Nannett 26N Offline
            Nannett 26
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2165

            Zum Neuanfang von Neckermann Reisen fehlt Geld, und Vertrauen der Kunden. Wenn die Reisen freigegeben werden und könnten kostenlos storniert werden, wäre nicht mehr viel übrig,

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV vonschmeling

              @stephan-schuboth sagte:

              Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.

              Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.
              Erklärung:
              Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.
              Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.
              Fazit:
              Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.

              (Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)

              Stephan SchubothS Offline
              Stephan SchubothS Offline
              Stephan Schuboth
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2166

              @vonschmeling sagte:

              Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.
              Erklärung:
              Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.
              Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.
              Fazit:
              Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.

              (Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)

              Ich danke dir von Schmeling für deine ausführliche Erklärung! 🙂
              Ich denke diese Frist gilt es abzuwarten..... Alles andere ist eh nur Spekulation.
              Kostet alles nur Zeit und Nerven sich über diesen Supergau aufzuregen.

              mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

                @vonschmeling sagte:

                Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.
                Erklärung:
                Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.
                Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.
                Fazit:
                Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.

                (Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)

                Ich danke dir von Schmeling für deine ausführliche Erklärung! 🙂
                Ich denke diese Frist gilt es abzuwarten..... Alles andere ist eh nur Spekulation.
                Kostet alles nur Zeit und Nerven sich über diesen Supergau aufzuregen.

                mucmuliM Offline
                mucmuliM Offline
                mucmuli
                schrieb am zuletzt editiert von mucmuli
                #2167

                @olicheck

                S 62 Mastercard

                Chargeback geht in dem Fall, wenn ein Sicherungsschein o.ä. vorhanden war/ist, nur wenn die Entschädigung abgelehnt worden ist.

                "The travel service was covered by a bonding authority or similar scheme according to local law,and one of the following: The cardholder (or traveler) requested reimbursement from the bonding authority or similarscheme and did not receive it, or the claim was decline." ....

                Wie mit Teilentschädigung umgegangen wird, ist momentan noch unklar.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • SonneStrand75S SonneStrand75

                  @roro538 sagte:

                  Für alle die mit American Express bezahlt haben. Hier eine sehr gute Info von einer Anwältin.

                  https://www.youtube.com/watch?v=Hxsnd_cYef8&feature=youtu.be

                  Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?
                  So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen.

                  D. SasterD Offline
                  D. SasterD Offline
                  D. Saster
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2168

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?
                  So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen.

                  Zusammengefasst ist dabei rausgekommen, dass die gute Anwältin von Amex eigentlich nichts herausbekommen hat, nicht einal die Amex chargeback reason codes. M.W. wären das C05: Goods/Services Canceled bzw. C08: Goods or services not received or partially received

                  Wie mir der Tüp von Amex aber am Telefon erklärte, zahlt Amex grundsätzlich nicht bei Insolvenz. Von denen ist kein Cent zu erwarten.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • D. SasterD Offline
                    D. SasterD Offline
                    D. Saster
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2169

                    Die Bank meiner Mastercard, die ich aber leider zur Zahlung nicht benutzt habe, hat ein zum Thema TC Pleite Infoblatt erstellt. Darin heisst es:

                    "Erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis, dass der Versicherer eine Erstattung ablehnt oder nur teilweise erstattet, reichen Sie diesen Nachweis inkl. Reklamationsformular und Kopie der Buchungsunterlagen umgehend bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten"

                    sowie

                    "Zusatz Mastercard: wenn Sie innerhalb von 4 Wochen nach Schadensmeldung bei der Versicherung keinen Bescheid / Rückmeldung der Versicherung bekommen haben, reichen Sie uns eine kurze schriftliche Bestätigung ein, wann Sie die Versicherung kontaktiert haben und bis wann Sie keine Rückmeldung erhalten haben. Diesen Nachweis reichen Sie dann bitte zusätzlich zum Reklamationsformular und den Kopien der Buchungsunterlagen bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten."

                    Die wollen es also zumindest versuchen. Klingt schon etwas besser als bei Amex.

                    mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • D. SasterD D. Saster

                      Die Bank meiner Mastercard, die ich aber leider zur Zahlung nicht benutzt habe, hat ein zum Thema TC Pleite Infoblatt erstellt. Darin heisst es:

                      "Erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis, dass der Versicherer eine Erstattung ablehnt oder nur teilweise erstattet, reichen Sie diesen Nachweis inkl. Reklamationsformular und Kopie der Buchungsunterlagen umgehend bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten"

                      sowie

                      "Zusatz Mastercard: wenn Sie innerhalb von 4 Wochen nach Schadensmeldung bei der Versicherung keinen Bescheid / Rückmeldung der Versicherung bekommen haben, reichen Sie uns eine kurze schriftliche Bestätigung ein, wann Sie die Versicherung kontaktiert haben und bis wann Sie keine Rückmeldung erhalten haben. Diesen Nachweis reichen Sie dann bitte zusätzlich zum Reklamationsformular und den Kopien der Buchungsunterlagen bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten."

                      Die wollen es also zumindest versuchen. Klingt schon etwas besser als bei Amex.

                      mucmuliM Offline
                      mucmuliM Offline
                      mucmuli
                      schrieb am zuletzt editiert von mucmuli
                      #2170

                      @d-saster sagte:

                      Oh. Sehr interessant, da dort auch explizit tlw Erstattung erwähnt ist. Dankeschön! Welche Bank ist das denn?

                      D. SasterD 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • mucmuliM mucmuli

                        @d-saster sagte:

                        Oh. Sehr interessant, da dort auch explizit tlw Erstattung erwähnt ist. Dankeschön! Welche Bank ist das denn?

                        D. SasterD Offline
                        D. SasterD Offline
                        D. Saster
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2171

                        MLP

                        --> https://mlp.de/redaktion/downloads/infoblatt-zur-reklamation-wegen-insolvenz-der-thomas-cook-gmbh.pdf

                        mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • D. SasterD D. Saster

                          MLP

                          --> https://mlp.de/redaktion/downloads/infoblatt-zur-reklamation-wegen-insolvenz-der-thomas-cook-gmbh.pdf

                          mucmuliM Offline
                          mucmuliM Offline
                          mucmuli
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2172

                          @d-saster sagte:

                          MLP

                          --> https://mlp.de/redaktion/downloads/infoblatt-zur-reklamation-wegen-insolvenz-der-thomas-cook-gmbh.pdf

                          Vielen herzlichen Dank ♥️

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • urlaub2019-gehtU urlaub2019-geht

                            Hallo zusammmen,

                            ich habe eine Pauschalreise mit Air Marin gebucht.
                            Sofort nach Erhalt der Reiseunterlagen habe ich Online eingecheckt bei Laudamotion / Ryanair.
                            Nach der Insolvenz der TC Gruppe habe ich mich bei Ryanair online eingeloggt und gesehen das der Flug nach wie vor auf „bestätigt“ steht.

                            Nach einer etwas mühsamen Kontaktaufnahme per Chat und später per Telefon wurde mir gesagt das alle Flüge bei Laudamotion/ Ryanair lange vor der Insolvenz bezahlt sind, nicht storniert werden können und die Gäste auf jeden Fall mitfliegen können.

                            Ich habe auch mit dem Flughafen Kontakt aufgenommen und dort wurde bestätigt das Ryanair auch eine dementsprechende Information an den Flughafen herausgegeben hat. Also Flug ist definitiv sicher.

                            Nun habe ich ein neues Hotel gebucht und nutze den vorhandenen Flug von der abgesagten Air Marin Reise. Somit habe ich den Verlust der Insolvenz zumindest halbiert.

                            vielleicht hilft diese Information ja ein paar Leuten weiter um doch noch in den Urlaub zu kommen.

                            Danke und schöne Grüße

                            kikK Offline
                            kikK Offline
                            kik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2173

                            Hallo,
                            wir haben auch über Airmarin gebucht und uns bei Ryanair erkundigt ob wir fliegen können und sie sagten uns das wir fliegen können und auf der Passagierliste stehen.
                            Das Problem ist nur, dass wir unsere Reiseunterlagen nicht mehr bekommen haben und die Buchungsmail von Airmarin nicht haben um bei Ryanair online einzuchecken.
                            Wir haben die Flugnummer, aber bräuchten noch die generierte Email von Airmarin. Ich habe schon alles mögliche ausprobiert ( Name Buchungsdatum@Airmarin.de) aber nichts hat geklappt.
                            Vielleicht kann mir einer von euch sagen, wie die Mail bei euch ausgesehen hat...?
                            Ich denke mal, dass die immer gleich sind und sich nur der Name ändert.
                            Dann könnte ich es auf der Ryanairseite nochmal ausprobieren.
                            Wäre echt super nett, wenn uns jemand weiterhelfen kann...!
                            Vielen Dank schon mal im voraus...!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SonneStrand75S Offline
                              SonneStrand75S Offline
                              SonneStrand75
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2174

                              Ich habe für dich gesucht, auf Seite 193 gibt es gleich zwei verschiedene Adressen von Neckermann...

                              Vielleicht klappt es damit.

                              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • SonneStrand75S SonneStrand75

                                Ich habe für dich gesucht, auf Seite 193 gibt es gleich zwei verschiedene Adressen von Neckermann...

                                Vielleicht klappt es damit.

                                SonneStrand75S Offline
                                SonneStrand75S Offline
                                SonneStrand75
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2175

                                Bzw ähnlichem Muster.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • kikK Offline
                                  kikK Offline
                                  kik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2176

                                  Vielen vielen Dank...ich habe auch angefangen zu suchen, aber bin noch nicht bis Seite 193 gekommen.

                                  Es hat geklappt 🙂

                                  Ich habe nur Neckermann durch airmarin ausgetauscht und es ging.

                                  Also für alle die einen Ryanairflug (Laudamotion)(Pauschalreise)über Airmarin gebucht haben.
                                  Ihr könnt euch mit der 6-Stelligen PNR Nummer bei Ryanair einchecken.
                                  Und dann mit dieser Email:

                                  Max.mustermann.25062019@airmarin.gfr-center.de

                                  Ihr müsst nur euren Namen einsetzen und euer Buchungsdatum.

                                  Ich danke dir nochmal...toll, dass du uns weitergeholfen hast...!!!!
                                  Jetzt bin ich echt beruhigter, wenn ich zum Flughafen fahre.
                                  Und ich muss endlich nicht mehr den ganzen Tag darüber nachdenken, ob wir auch wirklich mitfliegen können, wenn wir am Flughafen stehen.
                                  Habe nämlich gestern nochmal ein Hotel neu gebucht und hatte das die ganze Zeit noch mit dem Flug im Kopf.
                                  Jetzt kann ich wieder ruhig schlafen 🙂

                                  Vielen vielen Dank auch an den Verfasser auf Seite 193 🙂

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ryanairfliegerR Offline
                                    ryanairfliegerR Offline
                                    ryanairflieger
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2177

                                    Ich bin der Verfasser der Nachricht auf der Seite 193... Alle die mit Airmarin gebucht haben, also Ryanairflüge, kommen mit der Email und der PNR ihre Tickets und Sitze reservieren.
                                    Ryanairflüge finden statt, weil die zu 100% nicht stornierbar sind. Habe extra bei Ryanair in Dublin angerufen. Also, allen Ryanair Fliegern schönen Urlaub.✌😜.

                                    Alles wird gut.✌👍

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                      @sonnestrand75 sagte:

                                      Ich finde den Gedankengang logisch, aber ob es die Gerichte ähnlich sehen?
                                      Und ob es je vor Gericht kommt?

                                      Ob's die Gerichte so sehen, ist mir erstmal ziemlich wurscht. Die Bundesregierung soll's so sehen. Und zwar möglichst schnell.

                                      towi1802T Offline
                                      towi1802T Offline
                                      towi1802
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2178

                                      @ballonflieger sagte:

                                      Die Bundesregierung soll's so sehen. Und zwar möglichst schnell.

                                      Sorry, die fühlt sich zu Höherem berufen. Details hier OT.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • CBNC Offline
                                        CBNC Offline
                                        CBN
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2179

                                        Hier haben auch schon viele unterschrieben

                                        https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/Angela_Merkel_Thomas_Cook_Pleite_Die_Politik_hat_geschlafen_ich_verlange_dass_der_Staat_bezahlt/?tDVuZob

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                                          @malini sagte:

                                          Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...

                                          Hast du das programmiert oder warum greifst du mich an?
                                          Es ist nunmal schlecht. Mein Freund ist vom Fach, er hat meinen Eindruck bestätigt.

                                          MaliniM Offline
                                          MaliniM Offline
                                          Malini
                                          Verwarnt Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2180
                                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 107
                                          • 108
                                          • 109
                                          • 110
                                          • 111
                                          • 380
                                          • 381
                                          • 109 von 381
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag