Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Was ist zeitnah?
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Ich verstehe nicht, wie Neckermann oder Bucher überhaupt noch irgendwelche Urlauber auf Reisen schicken wollen, die ja jetzt über keinen Sicherungsschein mehr abgedeckt werden können !!!!
Außerdem weiß doch wohl auch niemand, ob man in dem jeweiligen Hotel wohlwollend empfangen wird. ( Als Hotelier würde ich hier ganz sicher Vorkasse verlangen.)
Da muss sich doch sicher niemand drauf einlassen, oder.
Also können die Insolvenzverwalter doch endlich alle Reisen für die Zukunft absagen und hier eine klare Linie schaffen, damit die bisherigen Kunden endlich Ersatz buchen können.
Für mich sieht das so aus, als ob man hier noch möglichst viel Stornogebühren abgreifen will. -
@etläuft
Es steht nirgendwo geschrieben, dass bei der Beanspruchung einer Teilleistung der Versicherungsschutz der Zurich in Gänze erlischt.
Voraussetzung für ein chargeback ist in diesem Fall ganz klar eine Nicht- bzw. Teilerstattung der Versicherung.
Schon gar nicht verliert der Sicherungsschein seine "Gültigkeit", schlimmstenfalls erlischt mit der Inanspruchnahme einer Teilleistung (hier Flug) der Anspruch auf eine Erstattung der "Zusatzkosten".
Da aber bislang ja schon Uneinigkeit herrscht, ob die Rückholkosten der Deckelungssumme zuzurechnen sind, rechne ich ebenfalls nicht mit einer ad hoc Entscheidung für dieses weitere Problem.
Da das nicht die einzigen sind, wird es m.E. noch gewaltig knarzen im Gebälk der diversen beteiligten Plüschetagen ... -
Was ist zeitnah?
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vonschmeling
Dank Dank und immer wieder Dank für die erschöpfende Erklärung.
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@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.@vonschmeling sagte:
@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.Freundliche Antwort... Aber wenn dem so ist, warum hängen die Bucher ab 01.11.19 in der Luft?
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@Cnecky1
... an der Schreibgeschwindigkeit liegt´s demnach nicht ...
Bitte sieh mir nach, dass ich deine Frage nur mit "der Mond steht vermutlich im Skorpion" beantworten kann, da du offenkundig die bereits gelieferten Argumente zu ignorieren gedenkst. -
Die Reisebüros haben heute eine Nachricht von Thomas Cook bekommen das für Reisen ab 1.11. im den nächsten Tagen weitere Infos kommen. Sind in finalen Abstimmungen mit hww und Zurich.
Das schreiben wurde bei Facebook geposted.
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Hallo, nehmen wir mal an, ich sperre die KK und teile HC mit, dass ich die Restzahlung per Lastschrift tätigen möchte. Würde ich denn, sollten nach dem 31.10. die Reisen weiterhin abgesagt werden, die Lastschrift sicher zurück buchen können?
Nur innerhalb der vereinbarten Fristen, frahei.
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@hesse19 sagte:
Bei c) hätte ich Bedenken.
Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
Ist aber nur eine Laieneinschätzung...Gerade bei meiner Bank angerufen und den Fall geschildert .... Antwort: Man würde nichts erstatten, da die Reise ja komplett über den Sicherungsschein abgedeckt sei ... haha ..... Daraufhin habe ich darum gebeten mir das schriftlich zu geben, damit es später nicht heißt: Frist abgelaufen. Nein, schriftlich können man mir das natürlich nicht geben. Interessant....
@etlaeuft sagte:
Gerade bei meiner Bank angerufen und den Fall geschildert .... Antwort: Man würde nichts erstatten, da die Reise ja komplett über den Sicherungsschein abgedeckt sei ... haha ..... Daraufhin habe ich darum gebeten mir das schriftlich zu geben, damit es später nicht heißt: Frist abgelaufen. Nein, schriftlich können man mir das natürlich nicht geben. Interessant....
Kannst Du bitte noch ergänzen, um welche kreditkartengesellschaft und welche Bank es geht?
leider muss man aktuell davon ausgehen, dass Versicherung, Banken.und kreditkartengesellschaften sich zulasten der Geschädigten Kunden komplett abgestimmt haben und aus finanziellen Gründen ihre Zusagen verweigern. -
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@etlaeuft sagte:
Gerade bei meiner Bank angerufen und den Fall geschildert .... Antwort: Man würde nichts erstatten, da die Reise ja komplett über den Sicherungsschein abgedeckt sei ... haha ..... Daraufhin habe ich darum gebeten mir das schriftlich zu geben, damit es später nicht heißt: Frist abgelaufen. Nein, schriftlich können man mir das natürlich nicht geben. Interessant....
Kannst Du bitte noch ergänzen, um welche kreditkartengesellschaft und welche Bank es geht?
leider muss man aktuell davon ausgehen, dass Versicherung, Banken.und kreditkartengesellschaften sich zulasten der Geschädigten Kunden komplett abgestimmt haben und aus finanziellen Gründen ihre Zusagen verweigern.@waldbader sagte:
Kannst Du bitte noch ergänzen, um welche kreditkartengesellschaft und welche Bank es geht?
Ich bezweifle, dass sich aus der Bekanntgabe der Bank elementare Verbesserungen ergeben.
Du kennst sicherlich die Funktion "Nachricht schreiben" - am Besten nutzt du sie!! -
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