stefan/1978 wrote:
Jetzt habe ich beim Luftfahrtbundesamt Anzeige erstattet.Heute bekam ich von denen die Bestätigung der Anzeige und das sie sich mit der Airline in Verbindung setzen.
Weiter heißt es, das Zivilrechtliche Ansprüche auf dem Zivilweg einzufordern sind.
Mal wieder der korrekte Hinweis der Behörde. Sie kann nur Strafen gegen die Airline verhängen, was Dir aber erstmal gar nix bringt.
Ich habe 2 Monate mit Condor intensivsten Schriftverkehr gehabt...Ergebnis Null! 2 Wochen nachdem dann der Anwalt ein paar Zeilen losgetreten hat flatterte schon mal ein "Besänftigungsscheck" von 600€ ein.
"Panorama" berichtet demnächst offenbar wie "einfach" es bei manchen Airlines nach wie vor ist, als Pasagier die Ausgleichszahlung bei Anspruch zu erhalten.
Ryanair fliegt Palma übrigens trotzdem an.

wenn das Gericht auf "außergewöhnliche Umstände" entschieden, weshalb dann der Anspruch auf Entschädigungen? Genau eben bei außergewöhnlichen Umständen hat man keinen Anspruch auf Entschädigungen.