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  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    stefan/1978 wrote:
    Jetzt habe ich beim Luftfahrtbundesamt Anzeige erstattet.

    Heute bekam ich von denen die Bestätigung der Anzeige und das sie sich mit der Airline in Verbindung setzen.
    Weiter heißt es, das Zivilrechtliche Ansprüche auf dem Zivilweg einzufordern sind.

    Mal wieder der korrekte Hinweis der Behörde. Sie kann nur Strafen gegen die Airline verhängen, was Dir aber erstmal gar nix bringt.

    Ich habe 2 Monate mit Condor intensivsten Schriftverkehr gehabt...Ergebnis Null! 2 Wochen nachdem dann der Anwalt ein paar Zeilen losgetreten hat flatterte schon mal ein "Besänftigungsscheck" von 600€ ein.

    "Panorama" berichtet demnächst offenbar wie "einfach" es bei manchen Airlines nach wie vor ist, als Pasagier die Ausgleichszahlung bei Anspruch zu erhalten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Von Fuerte nach Teneriffa
    bahama247B bahama247

    @barmbek
    Da habt Ihr ne ganz schöne Tour vor...

    Mit dem Schiff  gibt es mit Naviera Armas nur Umsteigeverbindungen über Las Palmas/ Gran Canaria, entweder von Morro, von Gran Tarajal oder Puerto d.R. Auf Teneriffa wird dann aber nur Santa Cruz angelaufen und Ihr müßt ja nach Süden. Das gibt also ne kleine Kanarenrundreise.

    Beim Flug sieht es nicht viel besser aus: Islas Airways fliegt immerhin Teneriffa Nord direkt an oder mit Binter via Las Palmas. Geschätzer Preis zwischen 150€ und 200€ pro Person, evtl gibts noch eine "oferta". Und vom Flughafen Nord bis nach Los Crsitianos sind es auch noch mal rund 80km dann mit dem Bus ca. 1h15min, guckste hier:

    http://www.titsa.com/

    Und zuletzt müßt Ihr ja von/bis Costa Calma auch noch...
    Vielleicht fällt ja jemand noch ne bessere Lösung ein, mir erstmal nicht.

    Fuerteventura

  • Condor ( nicht Langstrecke !! )- allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    bahama247B bahama247

    Wenn alle Checkin Agents auf AENA Flughäfen so gut geschult wären wie Du gäbe es ganz sicher keine Probleme.  😉   Ryanair fliegt Palma übrigens trotzdem an.

    Archiv

  • Condor ( nicht Langstrecke !! )- allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    bahama247B bahama247

    Bleibt zu hoffen, dass dies auch dem Checkin Personal überall so bekannt ist, da es ja auch abweichende Regelungen gibt (ich blicke jetzt mal nach Irland)

    Archiv

  • Spezielle Fragen an Fuerteventura Experten
    bahama247B bahama247

    Nun ja...ihr verwechselt Fuerte hoffentlich nicht mit Ibiza 😉
    In Jandia Playa auf der "Meile" zb. rund ums Cosmo Center (von Eurem Hotel ja nicht soo weit weg) gibts ein paar Bars und auch die ein oder andere Disko /Disko Pub wie auch immer.
    Wenn, dann werdet Ihr nur da fündig werden.

    Fuerteventura

  • Griechenlandreise
    bahama247B bahama247

    Ich habe auch nicht ernsthaft geglaubt, dass meine Meinung in diesen Tagen unwidersprochen bleibt 😄
     
    Nun gibt es ja offensichtlich nur 3 Möglichkeiten: Individual, Pauschal oder gar nicht. Bevor ich es das Geld bei Touristikkonzernen ausgebe, deren Wertschöpfung wer mag an anderer Stelle einmal diskutieren kann, bevorzuge ich in Hellas immer noch den Individualtourismus. Wenn da etwas nicht ordnungsgemäß versteuert wird, sollte der griechische Staat mal endlich seine Hausaufgaben machen.

    Sonstiges griechisches Festland

  • Griechenlandreise
    bahama247B bahama247

    Ich würde mir da auch nicht zu viele Gedanken machen, auf den Insel schon gar nicht. Wir waren im letzten Jahr, als es kurz vorher und danach zielmlich hochkochte, individuell dort unterwegs, in Athen und auch "auf dem Land" und haben uns zu keiner Zeit "unwohl" gefühlt im Gegenteil.

    Ich breche jetzt mal für die Griechen eine Lanze und finde wir sollten am besten durch Individual Tourismus dazu beitragen, dass dort Geld in die Kassen kommt! Griechenland ist eine wunderbares Land!

    Sonstiges griechisches Festland

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Na dann sollte ja das von mir vorgeschlagene Schreiben an Condor kein Problem sein und das Geld in wenigen Tagen auf dem Konto 😆

    Ansonsten darfst Du gerne mal den Condorgestrandeten vor dem Amtsgericht in Rüsselsheims Deine Theorien unterbreiten...hast aber bischen zu tun, das waren/sind in den letzten 12 Monaten so gut 2.000 Fälle, wo Condor bereitwillig ohne Diskussion von seiner Anwaltskanzlei die Scheinchen verteilt hat...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    @tanjabaer77

    Ich kann Euch nur empfehlen es so zu machen, wie von mir beschrieben. Viele Fälle sind so erfolgreich zum Ende gebracht worden, auch von Lesern und Schreibern in diesem Forum hier! Einer davon schreibt gerade 😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Überflüssiges Zitat entfernt. Nutze die Zitatfunktion bitte sinnvoll!
    Glatter und kompletter Unsinn! Das steht beim LBA auf der Homepage:
    "Das LBA ist nicht ermächtigt, etwaige zivilrechtliche Ansprüche wie beispielsweise Ausgleichs- und Erstattungsleistungen oder Schadensersatz durchzusetzen"
    Und wenn Du die anschreibst bekommst Du das als Antwort auch noch mal zu lesen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Überflüssiges Zitat entfernt.
    Die Meldung beim Luftfahrtbundesamt bringt für die (persönliche bzw. zivilrechtliche) Durchsetzung der persönlichen Ansprüche überhaupt nix! Bei diesem Formular ist in Deutschland eins sicher: Es landet höchstwahrscheinlich völlig folgenlos auf einem riesigen Stapel beim LBA und noch viel sicherer: Man bekommt keinen Cent!
    => kann man sich getrost schenken!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Kourion wrote:
    Hi,
    schau mal auf diese Website unter Abflugverspätung:  Klick hier

    Ich finde in diesem Forum hier immer bemerkenswert, wie gerade bei diesem Thema immer noch so viel falsche Infos verbreitet werden:

    Wenn man diesem Link folgt, ist Folgendes (veraltete Info) gleich in der 1. Frage zu lesen: Zitat: "Bekommt man bei Flugverspätung eine Ausgleichszahlung?
    Nein. Nur bei Annullierung und Nichtbeförderung. Aber bei Verspätung gibt es Unterstützungsleistungen..." Zitat Ende

    Dies wir im vorliegenden Fall weder der Wahrheit noch Dr. Schmid gerecht, der ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Reiserechst ist.

    Kurzum und immer noch:
    JA, auch bei Verpätungen gibt es Ausgleichszahlung! Diese enstprechen gemäß EUGH Urteil der bei Annulierung und Nichtbeförderun nach Fluggastrechteverordung

    @tanjabaer77
    Etwas verkürzt: Bei Eurem Fall ist der Flug (genauer die Ankunftsverspätung, diese ist relevant) deutlich über 3 Stunden, die Entfernung DUS-PMI beträgt 1342km. Damit habt Ihr in Kombination mit der benannten Ursache als technischem Defekt gute Chancen 250€ pro Person zu erhalten.

    Empfohlene Vorgehensweise:
    Einschreiben an Condor mit 14-tägiger Fristsetzung für die Zahlung. Keine ausschweifenden Texte, bezugnehmend auf die Verordung und das EUGH Urteil. Ihr müßt davon ausgehen, dass Condor die Zahlung verweigert und ein Anwalt eingeschaltet werden muß. Viel Erfolg und nicht abwimmeln lassen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Condorflug v. Ffm - Punta Cana
    bahama247B bahama247

    Da kann man nur von Herzen gratulieren! Du dürftest (bislang) einer der wenigen Fälle sein, die ohne Anwalt (?) von Condor ohne Diskussion und  auch noch extrem rasch die volle Entschädigung bekommen haben. Ich an Deiner Stelle würde mir den Scheck vorm Einlösen kopieren und einrahmen 😄

    Jetzt wäre noch interessant, ob Neckermann auch noch was zahlt. Ich habe keine Ahnung, ob Dir wirklich noch was zusteht. Andersherum wäre es zumindest so, dass die Airline das von der Ausgleichszahlung abziehen kann und in der Regel auch tun wird.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erstattungsanspruch bei "Sicherheitslandung", techn. Defekt, Weiterflug mangels Crew verschoben
    bahama247B bahama247

    chepri wrote:
    Der behauptet doch zu Recht, dass er hier nicht umfassend beraten wurde.

    Das wird er sowieso nicht! Auch jemand, der hier extra betonen muß, dass er Recht hat, wird dies nicht leisten können, da haben ausgebildete (Fach-) Juristen schon ab und an mal Schwierigkeiten.
     
    Theorie und Praxis sind in der Tat 2 Schuhe. Ich stelle mir gerade vor, wie jemand der mit seiner Forderung bei der Airline "auf die Nase gefallen ist" anschließend versucht selbige beim Veranstalter durchzusetzen...
     
    @Colibri
    Du kannst es gerne selbst versuchen, ein schnelles Schreiben (egal bei wem nun ) zur Geltendmachung/Wahrung der Ansprüche/Fristen ist ratsam.  Ob Du anschließenden einen Anwalt benötigst... nun wenn die Airline was von "außergewöhnlichen Umständen" schreibt, was ja gerne getan wird, solltest Du das umgehend tun. Und da muß ich gar keine Verordnungen zitieren sondern spreche aus Erfahrung...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erstattungsanspruch bei "Sicherheitslandung", techn. Defekt, Weiterflug mangels Crew verschoben
    bahama247B bahama247

    Überflüssiges Zitat entfernt.
    "Artikel 12 der Fluggastrechteverordnung: "Weiter gehender Schadensersatz"

    1. Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter
      gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach
      dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen
      solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden."

    Du darfst gerne davon ausgehen, dass die Airline davon Gebrauch macht und dies in einem der ersten Schreiben auch so erklärt!

    Man kann es also drehen und wenden wie man will. Bevor man sich wegen 1 fehlenden Tag eines Türkeiurlaubs an den Veranstalter wendet, von dem vielleicht am Ende hundert Euro bekommt, die einem die Airline später wieder abzieht, geht man doch lieber an die Airline und fordert die zustehenden 400€ pro Person. Alles andere ist Rechthaberei...

    Ich behaupte mal, dass die Airline mit so einem Schaden wie vorliegend ganz schlechte Karten hat, den Anspruch letztlich (heißt auch juristisch) abzuweisen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erstattungsanspruch bei "Sicherheitslandung", techn. Defekt, Weiterflug mangels Crew verschoben
    bahama247B bahama247

    "Wenn im Rahmen einer Pauschalreise Schwierigkeiten auftreten, hat der
    Reisende die Wahl, ob er seine Ansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen
    oder den Reiseveranstalter richtet. Eine Kumulation der Ansprüche ist
    nicht möglich." (aus: "Leitfaden für den europäischen Verbraucher")

    Danach ist vonschmeling's Beitrag nichts hinzuzufügen, auch was den Verweis angeht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EU Claim, hat jemand Erfahrung damit?
    bahama247B bahama247

    Kato112 wrote:
    Euclaim kann halt extrem gut recherchieren und kommt so an relevante Daten ohne lästig zu sein. 😄

    Nun die lassen sich das ja auch extrem gut bezahlen  😄 Mehr durchsetzen als ein Anwalt können die auch nicht, und im Erfolgsfall (und auf diesem basiert ja letztlich Euclaims Geschäftsmodell) biste mit letzterem deutlich günstiger. Viel interessanter wäre doch mal ein Fall, wo EuClaim eben nichts erreicht hat.

    Und was muß den eigentlich rechergiert werden? Die genauen Verspätungszeiten kann jeder (!) auch ohne irgendeine Bescheinigung der Airline herausfinden. Und Zugriff auf die Datenbank der Airlines hat (legal) außer diesen selbst keiner. Was genau war, kommt womöglich erst vor Gericht heraus.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    bahama247B bahama247

    mosaik wrote:
    "

    ??? 😱 wenn das Gericht auf "außergewöhnliche Umstände" entschieden, weshalb dann der Anspruch auf Entschädigungen? Genau eben bei außergewöhnlichen Umständen hat man keinen Anspruch auf Entschädigungen.

    Da fehlt mir die Erklärung...

    Tja, die Erklärung ist diese:

    Es ist in dem Urteil nicht die Rede von der (pauschalen) Ausgleichszahlung nach EU VO sondern zugesprochen wurde den Reisenden ein Entschädigung für eine zusätzliche Bahnfahrt zum eigentlichen Zielflughafen und ein pauschaler Ausgleich für zusätzliche Verpflegungskosten während der rund 3-tägigen Rückreise von Fuerteventura nach Düsseldorf (via Berlin) (AG Rüsselheim 3 C 1698/10)

    Das war also nicht die Rheinische sondern eine typische "Stille Post"...

    Ergänzen zu dem Komplex kann man noch dieses Urteil des AG Hamburg:
    http://www.vzhh.de/recht/103031/AGHamburg.pdf

    wonach bei Nichtflug egal aus welchen Gründen auch die Hotelübernachtung von der Airline zu zahlen ist! Urteil ist rechstkräftig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Überflüssiges Zitat entfernt.
     Hi,

    vergiss das Luftfahrtbundesamt, bringt Dir gar nichts, für Deinen Anspruch rechtlich auch nicht.

    Entscheidend ist die Ankunftsverpätung...6h liegen eindeutig über 3h 😉
    Und das "unvorhersehbare" ist die übliche "Abwimmelbegründung".

    Kurz und knapp, wenn es sich so verhält wie geschildert: Anspruch auf 400€ pro Person. Einschreiben mit 14 Tage Frist an die  Airline direkt mit Verweis auf die EU Verordnung. Schreib keine langen Aufsätze sondern kurz und knapp und melde Deine Ansprüche auch in der Höhe an. Schreib hinein, dass Du nach Verstreichen der Frist ohne weitere Nachricht einen Anwalt zur Wahrung Deiner Interessen beauftragst.

    Danach wirst Du sehen, ob Du wirkliche einen benötigst...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Im falschen Emirat untergebracht.
    bahama247B bahama247

    maggy1273 wrote:
    Hallo,
    waren ja nun beim Anwalt. Es war etwas mühsam ihm klar zu machen. dass es egal ist ob das andere Hotel vergleichbar war oder nicht, sondern das es eher darum ging, dass wir Dubai nie gebucht haben...

    Also offen gesagt: Wenn ich zu einem "Fachanwalt" käme und müßte mit ihm solche Fragen diskutieren...würde das mein Anwalt nicht werden...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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