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  • Bodenpersonal Streik Spanien
    bahama247B bahama247

    Es ist so, dass dies von Fall zu Fall und von Airline zu Airline etwas anders gehandhabt wird. Die Vorgehensweise wäre für mich die:

    • Mit der Airline Kontakt aufnehmen, ob was organsiert ist oder wird. Das kann sich schon schwierig gestalten, wenn am Airport die Airline selbst nicht mehr vertreten ist,
      also keine eigene Station (mehr) hat. Für so Fälle sollte man eine Telefonnummer parat haben, sollte man als Nurflieger eigentlich generell.
    • Bei so kurzfristigen Aktionen, sollte man nicht davon ausgehen, dass (wenn das die Airline denn überhaupt beabsichtigt...ich schaue mal fragend beispielhaft gen Irland) was organsiert ist/wird und sich dann selber kümmern. Dann muß man noch in Kontakt zur Airline bleiben um zu erfahren, wann der Flug nun tatsächlich geht. Auf Anzeigetafeln am Airport würde ich mich übrigens nicht unbedingt verlassen!
    • Die Quittungen der Kosten für Transport, Hotel etc. gut aufheben. Was man sonst so Rechte hat liest man hier nach unter "2- Flugausfall bei Nurflug". Resultat: Auf den Kosten bleibt mal vom Papier her als "Nurflieger" nicht sitzen, vom Papier her.
       
      http://www.bmj.de/enid/0,83a94a6d6f6e7468092d093034093a0979656172092d0932303130093a09706d635f6964092d0936373933/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
       
      Bahama
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    @reisefan76
    ...freue Dich, das ging ja wirklich fix, zwar mit Anwalt aber ohne Klage. Auch wenn es Manche hier immer noch bezweifeln: Condor hat mit ihrer bis 18 Jahre alten Flotte (fast) keine Chance, bei techn. Defekt mit "außergewöhnlichem Umstand" durchzukommen. Das sind bei diesem Alter keine Fabrikationsfehler, die zB. eine solche Begründung rechtfertigen würden.

    Heute Abend zum Thema mal wieder was im WDR, das besagte AG Rüsselsheim kommt auch vor:
    http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/1122/00_fluggastrechte.jsp

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    bahama247B bahama247

    Pauschalreise oder Nurflug, Ansprüche in Bezug auf die zitierte Verordnung und in Ergänzung der erfolgten EuGH/BGH Urteile hinsichtlich Verpätungen macht man immer direkt gegenüber der Airline geltend. Von daher hast Du das richtig gemacht und solltest nach 14 Tagen ohne Reaktion von AirBerlin schriftlich nachfassen, ggf. Frist setzen. Wenn AB den Anspruch auf 600 €/Person schon eingeräumt hat, umso besser.

    Unabhängig davon kannst/darfst Du gegenüber Deinem Reiseveranstalter Ansprüche anmelden, sollte auch schriftlich erfolgen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
    Du meinst wohl hier "Landesrechtsprechungsdatenbank - Entscheidungen der hessischen Gerichte"? Da stehen aber nur ausgewählte Urteile, die 
    "veröffentlichungswürdig" sind, wer das auch immer festlegen mag. Das spezielle vom 21.10.2010 ist aber nicht zu finden oder doch?

    Mittlerweile hat der Betroffene es aber in dem Fall selbst veröffentlicht. Zu einem Sachverhalt technischer Defekte wird darin speziell und allgemein Stellung genommen mit wortgleicher Bergündung wie oben von mir anderweitig zitiert.

    Aber es ist ja auch egal, wie oft dieser Text noch in einem Urteil drin steht, die "Experten" hier haben sowieso das letzte Wort, sie kennen sich bestens aus! Chepis und Co. sind nämlich generell tatsächlich Betroffene, zwar auch nur Laien aber immerhin, was in der eindrucksvoll hohen Anzahl ihrer immer dezitiert begründeten Beiträge eindrucksvoll zum Ausdruck kommt  ->Vorsicht Satire

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    chepri wrote:

    Dieser Flug wurde aus technischen Gründen um 380 Min. verzögert

    Und sogar da gibt es Ausnahmen:
    "Indessen lasse sich nicht ausschließen, dass technische Probleme zu solchen außergewöhnlichen Umständenzu rechnen seien, soweit sie auf Vorkommnisse zurückzuführen sind, die nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind."

    "Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits entschieden hat, begründen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung wegen Annullierung eines Fluges befreien können (Sen.Urt. v. 12.11.2009 - X ZR 76/07, RIW 2010, 63)."

    Die Rechtslage ist eindeutig, das letztlich Durchsetzen eine andere Sache...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    bernhard707 wrote:
    @bahama247
    Du hast wirklich keine Ahnung, aber davon reichlich.

    Es gibt jede Menge Pages im Net mit Gerichtsurteilen und Aktenzeichen, die für jeden frei zugänglich sind.
    Ein hier angeführtes AZ brauchst Du nur in Google eingeben, schon bist Du schlauer und musst auch keinen Nonsens mehr schreiben.

    AG Rüsselsheim 3 C 576/10 (32)
     
    Dann such mal dieses Urteil aus dem gesperrten Link Du Schlaumeier und stell den Beweis hier rein! Ich warte...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
    soweit muß man gar nicht zurück, nur 2 Seiten vorher hat sie es geschrieben ...
    "Dieser Flug wurde aus technischen Gründen um 380 Min. verzögert"

    @bernhard707
    ich habe Dir doch zugestanden, dass du mir nichts glauben mußt, aber das mußt Du doch wenigstens gelesen haben...

    @Bulagrienfan
    Zitat Bulgarienfan
    "Aber viele User glauben, was hier steht, vor allem, wenn es eloquent vorgebracht wird" - Zitat Ende

    Ist das nicht häufig so in der heutigen Zeit??? Ist nicht jeder selbst dafür verantwortlich, das zu überprüfen, was er glauben will/soll/darf/kann???
    Wenn hier also ein Aktenzeichen eines Amtsgerichts präsentiert wird, wirst Du das auch überprüfen müssen, ob es tatsächlich stimmt. So ohne Weiteres frei verfügbar geht das nicht. Also an welcher Stelle der "Beweiskette" bewegen wir uns hier...ganz am Anfang, so oder so.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Doch wirst Du selber suchen müssen! Ich habe ja schon mal gesagt, du kannst es glauben oder bleiben lassen. Wahrscheinlich hatte ich neulich Haluzinationen als ich einen Check mit Absender Condor eingelöst habe...

    Ich weiß nicht, was die Intention mancher Schreiber hier in diesem Forum ist, aber zu informieren ist es sicherlich nicht...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Tja, den Wortlaut kenne wohl nicht nur ich...so wie Du das schilderst ganz klarer Fall.
    Anwalt einschalten und nicht zu lange warten damit.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    bernhard707 wrote:
    Ich vermisse immer noch die konkrete Angabe der "vielen" und rechtskräftig gewordenen Urteile.

    Die Mühe, die zusammen zu suchen, wirst Du Dir schon selbst machen müssen, da es zumindest keine mir bekannte (kostenfreie) Datenbank für Amtsgerichsturteile gibt. Man liest, wie könnte es anders sein, von Einzelfällen und die Links werden dann im Zweifel hier gesperrt. Ich habe allerdings umgekehrt noch von keinem Fall gelesen, wo die Airline vergleichbar gewonnen hätte.

    Da ja das zuständige Amtsgericht in Rüsselheim selbst von rund 500 vorliegenden Fällen bis Jahresende spricht, dürfte Dein Wissensdurst in wenigen Wochen womöglich gestillt sein. Allerdings spricht eine offensichtliche Taktikänderung von Condor aktuell dafür, dass man wohl weniger erfolgreich ist vor Gericht: Nach Einschaltung eines Anwalts wird versucht mit Zustellung von größeren Checks "Eindämmung" zu betreiben und Prozese zu verhindern. So könnte man das deuten.

    Wieso sollten sich so schnell die Flugpreise ändern? Die Folgen dieses EuGH Urteils dürften erst noch kommen, da viele Ihre Rechte gar nicht kennen. Condor verteilt zwar meist brav gemäß Gesetz die Fluggastrechteverordnung, aber da steht ja nichts drin zu Verspätungen und Ausgleichszahlungen. Selbst wer gut informiert ist, wird ohne Rechtschutzversicherung in vielen Fällen schon vor Einschalten eines Anwalts wegen vermeintlich zu hohem Risiko aufgeben. So bleibt die Zahl der letztlich Klagenden gering und das ganze ist für die Airline ein Rechenexempel.

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  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    AntoniaW wrote:

    Abflugort in Portugal und Zielort in Deutschland waren nicht von Lotsen bestreikt! Wer muß also nachweisen, ob es höhere Gewalt war? Der Reisende ist es nicht! Du mußt also auch keine Lotsen anstellen. Du hast allerdings die Pflicht als Airline eine andere Flugroute zu prüfen und Du hast die verdammte Pflicht, den Fluggast nicht einfach sitzen zu lassen! Das mit evtl. MEHR-Kosten ist geregelt.

    Und mein Freund von "Tuten und Blasen". Die Airline ist mit der Flluggastrechteverordnung 261/2004 aber selbstverständlich mit im Boot, auch wenn der Vertragspartner der Pauschalreise ein Veranstalter war.

    Da Ihr ja hier keine Links zulaßt, werdet Ihr selbst googlen müssen, bzw. man kann es dem Leser hier nur raten bevor er sich dazu entscheidet, in einem solchen Fall den Schwanz einzuziehen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    chepri wrote:
    Nur noch ein kleiner Hinweis für den "Kämpfer": Der Generalstreik in Frankreich lag sicher außerhalb der Einflußnahme des Reiseveranstalters und der airline.

    Das würde auch bei einer juristischen Außeinandersetzung wegen "höherer Gewalt"nicht das Thema sein, sondern wann der Streik voher angekündigt wurde, also sagen wir mal die Airline davon Kenntnis hatte, und ob es tatsächlich keine (angemessene) Möglichkeit gab, einen Ersatzflug zu organisieren. Aber das ist Dir ja sowieso egal. Ich werds nicht ändern...

    Außerdem hoffte ich doch fest, Deine Zeit wäre Dir zu schade, mit solch Dummköpfen wie mir zu diskutieren und ich könnte hier weiter ungestraft Unsinn erzählen 😱

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    Es geht doch hier darum, ob jemand Zeit bleibt auf einen Streik zu reagieren. Daher ja auch "per se" also kein Automatismus Streik=höhere Gewalt. Mehr habe ich doch gar nicht gesagt. Reiseveranstalter und Airlines behaupten häufig in Streitfragen viel, was am Ende einer Prüfung nicht standhält, aus wirtschaftlichen Gründen, weil oft viele Reisende gelichzeitig betroffen sind. Dazu auch das Beispiel mit Condor. Dazu schreibe ich jetzt noch was beim Thema

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    Der Link ist, soweit ich das sehe, (noch) nicht gexxxt und auch nochmal korrigiert. Ich bin an dem Thema sehr nah dran, dass mußt Du einfach so hinnehmen und deshalb sag ich auch hier nix mehr dazu.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    bahama247B bahama247

    Hier ist mal wieder von einem Urteil gegen Condor zu lesen

    ×gem. Forenregeln editiert×

    Soweit ich weiß, ist das nicht das einzige in jüngster Zeit.

    PS: Im mittlerweile gesperrten Link wird von einem Urteil gegen Condor berichtet, welches am 21.10.2010 gefällt wurde. Darin berichtet der Betroffene, dass er am 21.10.2010 vor dem AG in Rüsselheim seinen Prozeß gegen Condor gewonnen und Condor das Urteil durch mittlerweile erfolgte Zahlung aller Kosten per Check akzeptiert hat. Grund der Verpätung war, wie zu lesen ist, seinerzeit ein technischer Defekt.

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  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    kann ich, aber im richtigen Thema zum EuGH Urteil.

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  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    chepri wrote:
    Im übrigen können wir nicht dahingestellt lassen, ob es höhere Gewalt war, denn wenn nicht, gibt es rechtlich keine Möglichkeit für den RV, den Vertrag zu kündigen. Aber es ist wirklich müßig, mit dir weiter zu verhandeln.

    Ein Fluglostenstreik ist nicht per se "höhere Gewalt", da kannst du oder der Reiseveranstalter behaupten was Du willst. Dass die Airline das behauptet hat oder/und der Reiseveranstalter macht die Argumentation nicht richtiger. Condor behauptet auch grundsätzlich, der techn. Defekt sei ein "außergwöhnlicher Umstand" und fällt damit regelmäßig vor Gericht durch. "Höhere Gewalt" ist verknüpft mit dem Begriff "unvorhersehbar". Da dieser Streik aber angekündigt wurde, ist Deine Argumentation schon mal grundsätzlich in Zweifel zu ziehen und wenn es Dich auch noch so stört: Abflug- und Ankunftsort waren nicht vom Streik betroffen.

    Und wenn es keine höhere Gewalt war, fällt die ganze Argumentation sowieso zusammen. Insofern hat das weder was mit Zweifel am BGB noch mit Sturheit zu tun.

    Übrigens ist auch der Fluglotsenstreik in Spanien im August von Juristen nicht als höhere Gewalt eingestuft worden, noch nicht mal für die Abflugorte in Spanien selbst.

    @vonschmeling
    insofern akzeptiere ich durchaus Deinen Einwand mit der "Verallgemeinerung"

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    Vielleicht kann man trotzdem als Ergebnis den Fall verallgemeinern:  Veranstalter hat am Urlaubsort die Reise wegen "höherer Gewalt" gekündigt. Lassen wir mal dahin gestellt, ob es nun in dem Fall tatsächlich höhere Gewalt war, welche den Rückflug verhinderte. Start- und Zielpunkt waren im Fall "Portugal" jedenfalls zu erreichen.

    Dazu schreiben 2 Anwälte in Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch Folgendes:

    1. Für den Rücktransport ist trotzdem allein der Veranstalter zuständig
    2. Nicht für die Unterkunft während der Wartezeit. Das zahlt die Airline

    Zu lesen hier:
    http://www.bild.de/BILD/ratgeber/ratgeber/2010/04/19/vulkan-asche-chaos-rechte/welche-rechte-habe-ich-als-betroffener.html
     
    Auch wenn es die Bild ist, meinen das 2 Fachanwälte. Beziehen die jetzt auch sprichwörtlich Prügel von Euch...

    Als Fazit kann man zumindest sagen, dass so eindeutig wie das hier Einige schildern, die Sachlage keinesfalls ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    privacy wrote:
    Fühle mich jetzt nicht angesprochen 😉

    Gruß privacy

    Du warst auch nicht gemeint und bist sozusagen nur "dazwischen" gekommen

    Im übrigen scheint es mir, dass man sich vielleicht an schlechten Service, wenn man das Nichtkümmern hier mal so auslegen mag, inzwischen zugunsten eines günstigeren Preises vielleicht gewöhnt hat. Juristerei hin oder her. So wollte ich das auch verstanden wissen und das würde ich, wenn ich Betroffener wäre, sicherlich nicht so einfach akzeptieren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
    bahama247B bahama247

    Jetzt sei mir nicht böse, wenn ich mal so den Eindruck habe, dass in diesem Forum sehr häufig versucht wird, die Veranstalter/Airlines gegenüber den Kunden in Schutz zu nehmen! Das mag jeder für sich deuten auch über die Hintergründe der Schreiber hier. Ich wollte aber diejenigen, die so reden, mal erleben, wenn kurz vor Rückreise der Flug ohne Ersatz und weitere Unterstützung gestrichen wird!
     
    Die Sache ist nämlich für den Vernstalter relativ einfach: Er hat sein Geld schon vor Abreise, also Leistungserfüllung, kassiert. Der Reisende hat demnach nicht nur ein organisatorisches Problem, sondern auch ein Finanzielles.
     
    Wer juristischen Rat sucht, sollte zum Fach Anwalt gehen und sich hier durch manche Beiträge nicht verunsichern lassen.

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