Es ist so, dass dies von Fall zu Fall und von Airline zu Airline etwas anders gehandhabt wird. Die Vorgehensweise wäre für mich die:
- Mit der Airline Kontakt aufnehmen, ob was organsiert ist oder wird. Das kann sich schon schwierig gestalten, wenn am Airport die Airline selbst nicht mehr vertreten ist,
also keine eigene Station (mehr) hat. Für so Fälle sollte man eine Telefonnummer parat haben, sollte man als Nurflieger eigentlich generell. - Bei so kurzfristigen Aktionen, sollte man nicht davon ausgehen, dass (wenn das die Airline denn überhaupt beabsichtigt...ich schaue mal fragend beispielhaft gen Irland) was organsiert ist/wird und sich dann selber kümmern. Dann muß man noch in Kontakt zur Airline bleiben um zu erfahren, wann der Flug nun tatsächlich geht. Auf Anzeigetafeln am Airport würde ich mich übrigens nicht unbedingt verlassen!
- Die Quittungen der Kosten für Transport, Hotel etc. gut aufheben. Was man sonst so Rechte hat liest man hier nach unter "2- Flugausfall bei Nurflug". Resultat: Auf den Kosten bleibt mal vom Papier her als "Nurflieger" nicht sitzen, vom Papier her.
http://www.bmj.de/enid/0,83a94a6d6f6e7468092d093034093a0979656172092d0932303130093a09706d635f6964092d0936373933/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Bahama

