chepri wrote:
Man sollte sofort seine Ansprüche beziffern, zumindest eine vorläufige Anmeldung und weitergehende Ansprüche vorbehalten. Dabei ist es unerheblich, wenn die Ansprüche "sehr weit oben" liegen.
Das Argument ist auch stichhaltig, zugegeben. Mit einer zu hohen Forderung könnte man aber auf besonders taube Ohren stoßen...
Also ich würde mir eine Einschätzung nicht zutrauen (anderes Hotel als gebucht, andere Lage, Transfer selbst organisiert, entgangene Urlaubszeit bei ja nur einer Woche etc. ) hmmm... direkt einene Anwalt wohl doch das Vernünftigste, ob nun RV oder nicht.



