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bernardo2001B

bernardo2001

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  • Hotel überbucht. Was tun?
    bernardo2001B bernardo2001

    @Sanook

    .......Ja, klar ... es ist bewundernswert mit welcher Sicherheit ihr einfach davon ausgeht, das eine Überbuchung selbstverständlich ein (versuchter) Betrug seitens des Reiseveranstaltersdarstellt........

    Der RV begeht hier sicherlich keinen Betrug, dass sollte man nicht unterstellen. Aber er haftet halt hier in Deutschland fuer seinen Erfuellungsgehilfen - sprich: Hotelier.
    Ich weiss ja nicht wie lange Du in unserem Job taetig bist, aber mir waren, egal in welchem Zielgebiet ich gearbeitet habe, nach kuerzester Zeit die Pappenheimer bekannt, die Ueberbuchungen vorsaetzlich betrieben.

    Und da stehe ich voll auf der Seite des Reisenden - werden Ueberbuchungen vorsaetzlich vorgenommen, dann ist das in meinen Augen Betrug. Und wer die Watschn zunaechst einfaengt ist auch klar, naemlich die Reiseleitung. Und ich fuer meinen Teil fange mir nicht gerne Watschn ein.

    @Bernhard707
    Ich kenne Sanook nur so = Sanuk geschrieben, da ich mir denke, was Du damit meinst.
    Saswadee krap!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wasser durch Regen im Zimmer.
    bernardo2001B bernardo2001

    @ omali

    Noe, finde ich ueberhaupt nicht. Schon mal was von freier Meinungsaeusserung gehoert?? Es gibt Situationen, da sagt es mir mein Instinkt, das liegt aber wohl an gut drei Jahrzehnte Berufserfahrung.

    Und bisher habe ich fast immer Recht behalten (leider!).

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    bernardo2001B bernardo2001

    ......niemand zwingt mich, mit diesenHerrn vor Ort Kontakt zu haben.......

    Irrtum. Die Branche hat naemlich eine mehr als ordentliche Frauenquote - die meisten Reiseleiter sind 'Reiseleiterinnen'........ Aber wenn man seinen Horizont ausschliesslich darauf fixiert, wie optimiert arrogant ich als Herr dem Knecht gegenueber auftrete, dann fehlt die Weitsicht - durchaus verstaendlich.

    Selbstverstaendlich sind Querdenker zugelassen, die natuerlich nur mit Schmidt und nicht mit Schmidtchen reden. Aber das Erfuellungsorgan des RV ist vor Ort nun mal die Reiseleitung und die lokale Agentur. Und sicherlich fuer jeden Kunden der schnellste und effektivste Weg der Hilfe. Deswegen unterhaelt man als RV diesen Kundendienst und dieser wird auch gerne von den Reisegaesten genutzt, nicht nur um Ausfluege zu buchen. Und so manchem Individualurlauber wurde aus nicht angenehmen Situationen von einer Reiseleitung, ohne Fragen zu stellen, geholfen.

    Aber auf den einen oder anderen Querdenker kann man Gott sei Dank verzichten, es ist ebenso - zwei Dinge sind unendlich.........

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wasser durch Regen im Zimmer.
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    bei Starkregen sollte man die Balkontuere schliessen - aber nicht vergessen, nach dem Regen die Balkontuere wieder zu oeffnen, dann riecht es nach Urlaub und nicht nach Neubau.

    Ich habe es im Urin - wieder mal einer, der seinen naechsten Urlaub vorfinanzieren moechte.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    bernardo2001B bernardo2001

    @chepri

    Natuerlich, man kann auch am Sonntag zum Fussball gehen und den Schiedsrichter um Abhilfe bitten. Du hast schon manches von Dir gegeben, was ich als Stilbluete bezeichnen moechte - aber nun wird es langsam kindisch.

    Wo anders, als beim RV oder bei seinem Beauftragten soll man denn ein Abhilfeersuchen platzieren. Das geht doch schon aus § 651 aBGBhervor, wer hier Vertragspartner ist.

    Und wenn es da mal einen Richter gegeben hat, der Abhilfe in einem ganz anderen Zusammenhang anders einstufte, heisst das noch lange nicht, dass dem auch so ist und die grosse Mehrheit der Richter das nicht so einstuft, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Bauarbeiten am Pool/Schadensersatz??
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    als ich das Eingangsposting las bin ich zunaechst davon ausgegangen, dass da irgendwo der Blitz reingefahren ist und dadurch die Baumassnahmen zwingend ausgeloest wurden. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

    Denn hier handelt es sich offensichtlich um eine laenger geplante Baumassnahme. Und so wie Du das schilderst, ist eine solche (Laerm)belaestigung erheblich. Selbst dann, wenn der zweite Pool aehnliche Ausmasse gehabt haette wie der, von der Baumassnahme betroffene Pool.

    In solchen Faellen ist man als Betroffener berechtigt auf Abhilfe (also Umzug) konsequent zu bestehen. Fuer den Fall, dass man hingehalten wird, haettest Du mit fristloser Kuendigung des Reisevertrages drohen, und auf sofortige Rueckbefoerderung bestehen sollen. Das laesst das Gesetz naemlich zu.

    Ich betrachte es als ausgesprochene Sauerei, dass man Dich im Vorfeld nicht informiert hat, wozu der RV verpflichtet gewesen waere. Wenn da jetzt vom RV irgendein blabla als Reaktion kommt, dann solltest Du Dir sofort einen guten Anwalt suchen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    bernardo2001B bernardo2001

    @TaddisDani

    Ich will ja nicht schon wieder als Lehrmeister auftreten. Aber in meinen Augen machst Du falsch, was man falsch machen kann. Wie willst Du denn im Falle eines Falles beweisen, dass Deine mail auch angekommen ist, wenn der RV das bestreitet.

    Ganz sicher ist zwar nur die foermliche Zustellung, aber ich persoenlich habe noch nie davon gehoert, dass der Eingang eines Einschreiben/Rueckschein von einem RV bestritten wurde.

    Nicht das wir in drei vier Wochen hier lesen, dass Du nicht verstehst, warum der RV sich nicht meldet.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Rückerstattung wegen Badeverbot /Hai
    bernardo2001B bernardo2001

    @Gabriela Maier

    Ich denke, dass Du Dir darueber im Klaren bist, dass ich auf eine solche Argumentation mich ganz schlicht weg weigere einzugehen.

    Denn so ein Quark an Argumtentation ist mir schon lange nicht mehr untergekommen. Mag sich jeder an der Diskussion Beteiligte seine eigene Meinung bilden.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    bernardo2001B bernardo2001

    @chepri

    ........Im übrigen ist es natürlich Unsinn, kein Mensch kann dir verbieten, unmittelbar mit der Rezeption zu verhandeln........

    Natuerlich kann man mit wem man will verhandeln, meinetwegen auch mit dem Hausgaertner. Es stellt sich nur die Frage was wirklich Unsinn ist, was erkennt denn hinterher ein Richter, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, als den richtigen Weg an. Wird man von der Rezeption zwei Tage hingehalten, wie hier geschehen, wird man sich die Frage gefallen lassen muessen, warum man nicht am naechsten Morgen sofort auf den Reiseleiter zugegangen ist, denn der hatte wohl offensichtlich Sprechstunde, die man allerdings verpasst hat. Da scheint mir jemand noch nichts von einer Pflicht der Schadensbegrenzung gehoert zu haben.

    Wege - die das Gesetz so vorsieht, daran haette sich auch ein Kunde chepri zu halten, aber Gott sei Dank, reist dieser ja nicht als Pauschalreisetourist. Schade ist, dass Du mir nicht waehrend meines Jobs irgendwo in die Quere gekommen bist, ich haette Dir beigebracht, wie man von einer Einstellung Herr und Knecht (vielleicht sollte der Herr mit vorgehaltener Pistole auftreten) abkommt und Augenhoehe zu akzeptieren hat.

    Schliesslich sehe ich da noch die Bewertungen anderer Gaeste zu diesem Haus und die Ausschreibung des einen oder anderen Veranstalters. Obwohl ich den Bewertungen wg. der Manipulationsmoeglichkeiten kein uebermaessiges Gewicht zuerkenne, erscheinen mir die Reklapunkte hinsichtlich Handtuchwechsel und Ueberschwemmung im Bad als polemisch ueberzogen und in den Hotelbeschreibungen finde ich auch Hinweise darauf, dass dort ein Nightclub und auch ein Pub vorhanden ist. Und solche Localitaeten produzieren Geraeuschbelaestigung, die man allerdings nicht bis nach 03:00 Uhr morgens hinzunehmen hat. Auch das ist klar und das sehe ich auch ein. Und eben drum ist genau deswegen die Vorsprache beim Reiseleiter zwingend notwendig und nicht irgendein blabla mit einem Rezeptionisten.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Rückerstattung wegen Badeverbot /Hai
    bernardo2001B bernardo2001

    @Gabriela Maier

    ......OK., aber man sollte auch wissen, das der Reisende nicht die Möglichkeit wie der RV hat, sich gegen den Ausfall bestimmter Leistungen aus welchenGründen auch immer zu versichern.......

    Das verstehe ich nicht, das solltest Du bitte naeher erklaeren, was das fuer eine Versicherung ist.

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    bernardo2001

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  • Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    Vertragspartner ist und bleibt der RV. Wenn man mit dem zugeteilten Zimmer nicht zufrieden ist, dann hat man sich an die Reiseleitung zu wenden; und zwar zur Sprechstunde. Das ist offensichtlich hier versaeumt worden. Denn Du hast die Pflicht, dem RV die Moeglichkeit der Abhilfe einzuraeumen. Telefonisch Abhilfe zu erbitten ist wg. der schwierigen Beweislage nicht ausreichend und wenn Du die Sprechstunden Deines Reiseleiters verpasst, dann ist das nicht dem RV zuzurechnen. Erst wenn der RV keine Abhilfe schafft, dann hast Du einen Rueckerstattungsanspruch.

    Ich erlebe es immer wieder in den Hotels, dass im Bad Hinweise stehen, dass man Handtuecher auf den Boden legen soll um einen Wechsel auszuloesen. Dieser Hinweis wird oft uebersehen und dann werden die Handtuecher eben nicht gewechselt. Ansonsten habe ich noch nicht erlebt, dass Handtuecher nicht gewechselt werden. Da halte ich Deine Ausfuehrungen doch fuer sehr zweifelhaft.

    Und ein bisschen Hochwasser im Bad ist auch kein Reklamationsgrund, denn das Wasser laeuft ja wieder ab.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Hotel überbucht. Was tun?
    bernardo2001B bernardo2001

    @Kourion

    Wenn der RV nicht ganz dumm ist, wird er in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Hotel aufgenommen haben, dass dieses bei Ueberbuchungen vom RV in Regress genommen wird, wenn die Ueberbuchung auf Verschulden des Hotels zurueck zu fuehren ist.

    Wenn nicht, dann laesst der RV ganz schnell die Finger von solchen Hotels, wenn die Urteile richtig weh tun.

    ......Vielleicht kannst du mir ja erklären, warum bei einigen RV der Kunde sehr häufig mit Überbuchungen konfrontiert wird, bei anderen so gut wie nie......
    Ich denke mir, dass es irgendwo alle RV trifft. Wie so oft duerfte es sein, liest man den einen oder anderen Namen in kurzer Zeit relativ haeufig, dann praegt sich das ein nach dem Motto: Au weia, der hat aber viele Ueberbuchungen.

    Meiner ganz ureigenen Auffassung nach haengt auch viel von der Agentur vor Ort ab. Hat die Agentur eine ueberdurchschnittliche Reputation und ist auch bereit mit Hoteliers, die gerne Ueberbuchungen produzieren, den Dialog zu suchen und auch Druck auszuueben, das kann schon etwas bewirken.
    Du darfst sicher sein, auch die fuer den Tourismus zustaendigen Behoerden in den meisten Zielgebieten sehen Ueberbuchungen alles andere als gerne. Und trotzdem passiert es immer wieder - eigentlich unverstaendlich......

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Hotel überbucht. Was tun?
    bernardo2001B bernardo2001

    @Kourion
    Neee, find ich ueberhaupt nicht laecherlich. Zum Glueck ist es so, dass man das, was man behauptet, vor Gericht auch beweisen muss. Sonst wuerden vielleicht die, die am lautesten krakeelen immer Recht bekommen.

    Willst Du z.B. in Deinem Hotel einchecken und man sagt Dir an der Rezeption 'sorry, ueberbucht' und behauptet, dass man das laengst dem RV mitgeteilt hat, dann wirst Du wahrscheinlich darauf bestehen, dass man Dir das belegt. Und wenn das wirkungsvoll erfolgt, dann hast Du spaeter gute Karten. Ansonsten wird spaeter vor Gericht die Behauptung 'man hat mir aber im Hotel gesagt, dass man die Ueberbuchung dem RV mitgeteilt hat' wahrscheinlich wie eine Seifenblase zerplatzen, wenn der Richter nicht bereits einschlaegige Erfahrung mit dem Hotel hatte.

    Deine beiden anderen Beispiele habe ich nicht ausser Acht gelassen, sondern halte es fuer richtig, dass hier relativ hart geurteilt wird. Aber Du hast vielleicht uebersehen, dass ich der Meinung bin, dass in solchen Faellen nur Urteile, die richtig wehtun, helfen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Hotel überbucht. Was tun?
    bernardo2001B bernardo2001

    Die Sorgen und Noete hinsichtlich Ueberbuchungen scheinen doch ausgepraegter zu sein, als ich vermutet habe.

    @Gofy1
    Natuerlich stimme ich Dir zu, dass das nicht i.O. ist. Aber man sieht ja, es wird seit Anbeginn, als die Urlauberstroeme anfingen sich zu bewegen, betrieben. Ausser, wenn sich alle RV einig waeren, solche Hotels, die Ueberbuchungen heftigst betreiben, aus dem Programm zu streichen. Das wird aber nicht funktionieren.

    Und von verkalkten Ansichten habe ich nun ueberhaupt nicht gesprochen. Ich habe mich lediglich gewundert, dass doch ein gewisses Mass an Unwissenheit vorhanden ist. Dabei hat uns doch die EU eine wirkungsvolle 'Richtlinie zur Pauschalreise' beschert, die dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Auf dieser Basis entstand also der deutsche § 651 a ff BGB, ein Gesetz, das im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzestexten sich leicht lesen laesst. Und eigentlich steht da alles drin, was ich als Pauschalreisender wissen sollte.
    Wenn aber ein offensichtlicher Kollege betroffene Gaeste mit dem 'Klimakarren' durch die Gegend schaukelt, dann erinnere ich mich an den guten, alten Heinz Ehrhard: Da kann man nur mit etwas schuetteln, wenn's auch nur der Kopf ist.

    @Papaya46
    Du musst dem RV die Moeglichkeit einraeumen den Missstand zu beheben und ich glaube, dass auch Richter z.B. bei einer zweiwoechigen Reise bis zu zwei Tage als angemessen einstufen, bei einwoechigen Reisen dann vielleicht 1 Tag. Aber das duerfte im Ermessen des Richters liegen.

    @chepri
    Eigentlich gebe ich Dir recht. Da aber viele Reisende bei einer Ueberbuchung die grosse Chance sehen, schnell mal den naechsten Urlaub teilzufinanzieren, wird im Falle eines Falles ein Richter andere Massstaebe ansetzen. Und damit nicht das grundsaetzliche Recht auf Reisepreisminderung einschraenken.

    @Carsten79
    Es duerfte allerdings haeufiger sein, dass vorher gezahlt, zumindest eine Anzahlung geleistet wird. Und wenn Du dann das Hotel wechselst, dann musst Du die Rueckzahlung Deiner Gelder vor Ort einklagen......

    @Kourion
    Ich wuerde 10 % als unterste Stufe festlegen in solchen Faellen, wenn ich zu sagen haette. Denn nur dann, wenn es richtig wehtut, dann hoert das gezielte Ueberbuchen auf. Wenn hier und da mal ein Reisegast ein Problem mit einer Ueberbuchung hat, dass wuerde ja hier keine umfassende Diskussion ausloesen, und waere vor Ort wahrscheinlich auch schnell behoben.
    Das Problem ist, dass es ja relativ haeufig so zu sein scheint, dass RV eine Ueberbuchung vor Reiseantritt dem Gast nicht mitteilt, entgegen seiner Verpflichtung. Das ihm das bekannt war, muss der Reisende aber im Falle des Falles vor Gericht beweisen, die blosse Behauptung reicht da nicht aus.

    @Urlauber61
    Wo geschehen denn Ueberbuchungen? Auf den Rennstrecken!!! und nicht bei Reisen nach 'Nordosthinterkaledonien'. Also ist es Unsinn, dass man von dort, wuerde der Reisevertrag gekuendigt, nicht binnen kuerzester Zeit wegkommt. Vielleicht nicht zum urspruenglichen Abflughafen, aber irgendwo nach Deutschland und von jedem Flughafen komme ich auch irgendwie mit der Bahn zu meinem Heimatort.


    Eigentlich waere es schoen, wenn man ueber derartige Problematiken keine Riesendiskussionen fuehren muesste aber ich befuerchte, dass uns das Thema auch in der kommenden Saison verfolgen und beschaeftigen wird.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Hotel überbucht. Was tun?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    wenn ich hier den einen oder anderen Thread mir anschaue, dann kann ich nur mit dem Kopf schuetteln.

    Zunaechst ist es einmal so, dass oft besonders beliebte Hotels mit dem Trick der Ueberbuchung arbeiten um moeglichst hohe Auslastungen zu erreichen. Man hat pro Woche mehrere Ankunftstage und Abflugtage und kann so wunderbar schieben.

    In meinen drei Jahrzehnten Berufserfahrung als Reiseleiter habe ich das in fast jedem Reiseziel feststellen muessen. Die Reiseveranstalter muessen oft diesem Treiben ohnmaechtig zusehen, denn wuerde man das Hotel aus dem Programm streichen, waere das ein Qualitaetsverlust im Angebot.

    Auch habe ich festgestellt, dass der Hotelier in der Regel direkt buchende Gaeste nicht bevorzugt behandelt, da sich diese viel weniger wehren koennen als ein betroffener Reiseveranstalter, der ja 'Ueberbucher' im Laufe der Saison mit den zu leistenden Zahlungen verrechnet. Es ist also ein Irrtum wenn man unterstellt, dass man als Direktbucher besser dran ist.

    Fuer meine Begriffe ist der Kunde des RV in der Regel besser dran, denn er hat die deutsche Gesetzgebung im Ruecken, die der Direktbucher nicht hat, sofern der Direktbucher seinen Urlaub ausserhalb von Deutschland verlebt. Der Direktbucher muss ggf. den Hotelier vor Ort verklagen.

    Aber auch der Kunde des RV muss sich an Spielregeln halten, die da sagen, dass er dem RV Gelegenheit einraeumen muss Abhilfe zu schaffen. Das Begehren auf Abhilfe muss der Reisende an den Vertreter des RV richten, das ist in der Regel die Reiseleitung.

    Bei einem z.B. zweiwoechigen Urlaub sollte eine Abhilfe innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Zumindest sollte innerhalb von zwei Tagen eine konkrete Aussage der Reiseleitung erfolgen, wann Zimmer im Hotel zur Verfuegung stehen.

    Wenn das Alternativhotel tatsaechlich nicht den Vorstellungen des Reisenden entspricht, hierzu muss aber eine klare Ansage hinsichtlich der beantstandeten Dinge erfolgen, warum die Alternative nicht den Vorstellungen entspricht, dann kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen, wenn der RV das nicht kann. Der Reisende kann sich also ein Ersatzhotel suchen, dass die Qualitaetsansprueche des urspruenglich gebuchten Hotels erfuellt. Mehrkosten hat der RV zu tragen, sofern diese moderat sind.

    Wird dem Reisenden (RV-Kunde) keine Abhilfe angeboten und erfuellt das Alternativangebot nicht die Qualitaetsmerkmale, der Gesetzgeber spricht hier von 'erheblich', dann kann der Reisende den Reisevertrag mit dem RV kuendigen und sofortige Rueckreise verlangen. Liegt das Alternativhotel z.B. dreihundert Meter weiter zum Strand, erfuellt aber die sonstigen Qualitaetsmerkmale, dann duerfte meiner Auffassung nach dieser Umstand nicht 'erheblich' sein.  Befindet sich das Alternativangebot aber z.B. im Nachbarort, dann duerfte Erheblichkeit gegeben sein.

    In jedem Fall der Ueberbuchung stehen dem Reisenden Entschaedigungszahlungen zu bis hin zur vollstaendigen Rueckzahlung des Reisepreises und zusaetzlichem  Schadenersatz wg. vertaner Urlaubszeit bei fristloser Kuendigung wg. Nichterfuellung. Die Frankfurter Tabelle empfehle ich als Richtwert.

    In dieser Form entnehme ich das dem Gesetzestext (§ 651a ff. BGB) und der derzeitigen Rechtsprechung. Alle anderen Mutmassungen stufe ich als reine Spekulation ein.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
    bernardo2001B bernardo2001

    @xgdsbme

    Hallo,

    ......Meine Frage: Wie sieht es grundsätzlich aus, wenn ich Flug und Hotel separat gebucht habe und sich dann die Flugzeiten um einen Tag verschieben?.......
    Den Hotellier wird es nicht interessieren, wie Du Dein Reiseziel erreichst. Das ist halt so, wenn man individuell bucht. Haettest Du pauschal gebucht, haette der RV das Problem zu schultern und wuerde es auch loesen.

    Aber 3, 5 Monate vor Abflug zu spekulieren, ob der Flug geht oder nicht und ob die 'boese' Flugnummer anfaellig ist oder nicht, halte ich fuer absoluten Quatsch.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Verspaetete/verlorene Koffer
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    welche Entschaedigungen Dir bei Verlust oder Verspaetung von Gepaeck zustehen, kannst Du im Montrealer Uebereinkommen nachlesen. Bitte einfach mal googlen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Bodenpersonal Streik Spanien
    bernardo2001B bernardo2001

    @chepri

    Wer hier Ahnung hat, da kann man natuerlich drueber streiten. Da ich nun gut 1 1/2 Jahrzehnte in Spanien lebe bilde ich mir zumindest ein, dass ich politisch ein wenig Ahnung sammeln konnte.

    Und wenn Leute mit vorgehaltener Pistole zur Arbeit gezwungen wurden, dann ist das in meinen Augen nun wirklich nicht demokratisch (trotz angeblicher Legitimation), sondern barbarische Diktatur! Das der Trick, dass sich alle krank meldeten, nicht legitim war, habe ich nicht bezweifelt sondern gesagt, dass man irgendwann erfinderisch wird, wenn man staendig gegen eine Gummiwand rennt, und zwar gegen eine Gummiwand aufgebaut von allen moeglichen Regierungen, die alle demokratisch gewaehlt waren.

    Das gleiche Spielchen haben Deine demokratischen spanischen Regierungen mit ihren Vasallen der Arbeitgebervertreter vor etlichen Jahren mit den Busfahrern getrieben bis auch die die Schnauze voll hatten und die Karren mitten in der Hochsaison einfach stehen liessen, was ja im Flugverkehr kaum moeglich ist. Und ploetzlich ging es mit dem Verhandeln und auch mit der Abhilfe.

    Du spinnst von 'Privilegien streichen' - das ist Bloedsinn pur. Wenn naemlich Fluglotsen weltweit vorgeschriebene Ruhezeiten nicht einhalten koennen und das auf Jahre, trotz aller Versprechen auf Abhilfe, dann sehe ich da keine 'Privilegien streichen' sondern einen Anschlag auf die Flugsicherheit. 50 bis 100 Ueberstunden, wohl vermerkt, unbezahlt, pro Monat - so etwas macht man ja durchaus mal, wenn Not am Mann, aber nicht permanent - auch nicht bei dem zugegeben sehr guten Gehalt!

    Bevor Du Dich als Kenner der Szene aufspielst oder meinst aufspielen zu muessen, dann mag meine Empfehlung nur lauten - informier Dich und greif nicht zu tief in Grimm's Maerchenkiste.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
    bernardo2001B bernardo2001

    @mimi123

    .......Nein, ich habe kein schlechtes Gewissen dabei, die nicht genutze Nacht im Zielgebiet zu reklamieren, zumal uns dies von der Reiseleitung angebotenwurde.......

    dann mach das doch endlich - was soll denn der ganze Senf.....?

    ........Ein Schreiben werde ich an die Fluggesellschaft schicken.......

    Warum denn das?? Das Angebot von der Reiseleitung erfolgt ja bekanntlich im Auftrag des RV und dann dennoch an die Airline schreiben, also doch auf dem Buckel des Betroffenen einen Versuch starten bei der Airline Geld rauszulutschen.

    Ich hoffe, Du faellst voll auf die Kaukammer (um nicht Schnauze zu sagen).

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
    bernardo2001B bernardo2001

    mkfpa wrote:
    2. Da der Threaderöffner nicht gesagt hat um welche Airline es geht kann man tatsächlich nicht sagen ob es eine Entschädigung, laut EU Fluggastverordnung, gibt.

    Unsinn. Da der urspruengliche Abflug ab einem EU-Flughafen erfolgte gilt die EU-Fluggastverordnung, unabhaengig davon, wo die Fluggesellschaft registriert ist, innerhalb der EU oder in einem Drittstaat.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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