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Erika1E

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  • Reise zur Silberhochzeit
    Erika1E Erika1

    Sorry vielmals, im voraus, wenn ich hier dem einen oder anderen Beitragsverfasser auf die Füße trete.

    Im gestandenen Alter von um die 50 Jahren ist man durchaus in der Lage, sich mit Hilfe eines kleinen Sprachführers überall zu bewegen.

    Hat die Tochter Angst, dass sich die Eltern hilflos fühlen oder sind, traut sie den Eltern keine Reise zu oder haben die Eltern entsprechende Befürchtungen?

    Wenn sooo "alte" Leute Angst haben, könnte die Traumreise zur Silbernen ein Flop werden. Vor allem dann, wenn sie auf einen ganz lieben Reiseleiter angewiesen sind...

    50jährige können artikulieren, was sie wollen/nicht wollen, sie sind nicht senil.

    OT, ja sicher, meint Erika, deren Silberhochzeit schon eine ganze Weile hinter ihr liegt und die niiieeemals auf die Idee käme, Tochter zu fragen, was man zur Goldenen unternehmen könnte.

    Aktiv, runde 50 Jahre alt - und keine Traute, irgendwie passt das nicht.

    Allgemeine Fragen

  • Schaut ihr in Hotels unter die Bezüge,Matratzen ?
    Erika1E Erika1

    Meine Erfahrung:

    Urlauber, die im Hotel unter die Matratze, unters Bett gucken, den Staub auf dem Türrahmen kontrollieren: bei denen sieht es zu Hause aus wie bei Hempels hinterm Sofa, sonst würden viele dieser Spezies nicht in schmuddeligen Klamotten herumlaufen...

    ... im Hotel auf täglichem Handtuch-/Bettwäsche-Wechsel bestehen, das handhabt man zu Hause ja schließlich ebenso, oder?

    Allgemeine Fragen

  • Ein "Phrasenschwein" für ´s HC Urlauberforum?
    Erika1E Erika1

    Find´ ich nicht gut...

    ... diesen Thread.

    Er wirkt abschreckend auf User/neuere User, die nicht über die sprachlichen Fähigkeiten verfügen, wie das hier so einige tun.

    Die hier namentlich nicht Genannten werden als Bewerter diskreditiert, weil sie nicht in der Lage sind, detailgenau zu schildern, was sie vorgefunden haben und sich in Plattitüden verheddern.

    Archiv

  • User-Treffen MALLORCA vom 20.11.09 - 22.11.09
    Erika1E Erika1

    Erwin, ich guck´ doch immer... nach den Usertreffen;

    ist aber schwierig, weil wir eher langfristig planen und machmal - wie jetzt Mallorca - ist "dicht dabei" eben "voll daneben". Es passt einfach nicht.

    Und sooo viele Urlaubstage haben wir nicht, dass wir zusätzliche Aufenthalte sonstwo ermöglichen könnten.

    Usertreffen

  • User-Treffen MALLORCA vom 20.11.09 - 22.11.09
    Erika1E Erika1

    Ich verfolge den Thread ein wenig; wir können leider nicht teilnehmen - wir sind Ende Oktober auf Mallorca.

    WetterWetterWetter gibt´s auf Mallorca natürlich, aber keine Garantie.

    Wir waren im letzten Jahr Mitte November auf Mallorca:

    strahlender Sonnenschein, tagsüber angenehm warm, abends kühl, aber auf jeden Fall wärmer als in deutschen Gefilden.

    Nur am Tag unserer Abreise bekamen wir einen heftigen Regen mit, so heftig, dass die Tiefgarage vor der Kathedrale teilweise unter Wasser stand.

    Wir reisen zu jeder Jahreszeit auf die Insel, selbst im Januar.

    Schade, dass wir nicht am Usertreffen teilnehmen können, unsere Flüge waren bereits vor dieser Idee gebucht.

    Ich wünsche jedem UT-Teilnehmer eine angenehme Zeit und viel Spaß!

    Usertreffen

  • Wenn Jugendliche alleine wegfliegen...
    Erika1E Erika1

    Kaetzchen,

    das ist kein Formular, sondern ein formloser Schrieb, mit dem Du Deine Erlaubnis bestätigst, dass Deine Tochter von-bis mit ihren Freunden da-oder-da unterwegs ist.

    Vielleicht ist dieser Thread für Dich interessant:

    >>klick<<

    Schüler- und Jugendreisen

  • bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?
    Erika1E Erika1

    agricola,

    ich kann deinem Beitrag nicht so ganz folgen und auch nicht verstehen.

    Der 18jährige s o l l die Verantwortung für seine minderjährigen Reisegefährten doch gar nicht übernehmen!

    Und damit haftet er nicht.

    Du sprichst von Strafrichtern, gefährlichen Konstruktionen und - mit anderen Worten - von der Delegation der Aufsichtspflicht.

    Paragraphen sind nunmal theoretisch, sie bestimmen unser Leben, regeln nahezu alles; in dem von mir oben gesetzten Link sind sie - was das Thema anbetrifft - alle aufgeführt und mit leicht verständlichen Erklärungen versehen.

    Edit + @ all:

    Der Erziehungsberechtigte und damit Aufsichtspflichtige allein bestimmt oder erlaubt den Aufenthaltsort eines Minderjährigen. Er allein trägt die Verantwortung; er ist nicht verpflichtet, seine Rechte und Pflichten abzutreten, nur weil sich sein Kind/der Jugendliche außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereiches befindet.

    Und genau darum geht es ja hier.

    Wenn der Erziehungsberechtigte der Ansicht ist, dass sein 15jähriger Sohn in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln, kann er ihm erlauben, auf Reisen zu gehen.

    Das ist k e i n e Aufsichtspflichtverletzung, da auch Richter wissen, dass immer mal was nicht plangemäß verläuft.

    Die Verpflichtungen um die Aufsichtspflicht verlaufen fließend, dem Alter entsprechend.

    Von einem 10jährigen wird mehr erwartet als von einem 8jährigen; von einem 17jährigen mehr als von einem 14 jährigen.

    Die Liste ließe sich variieren.

    Zur Aufsichtspflicht gehört u.a. die Erziehung: das Kind auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. So auch die gängige - altersgemäße - Rechtsprechung: einem 5-jährigen Kind dürfte es durchaus auf Grund seiner Erziehung bewusst sein, dass es Nachbars Auto nicht zerkratzen darf = keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern. Ein Beispiel.

    Das hier immer wieder erwähnte Jugendschutzgesetz = Pipifax.
    Ein Gesetz, für dessen Brechen im Grunde genommen niemand bestraft wird, es sein denn, jemand käme zu Schaden. Und man kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was sehr schwer ist. Denn das Gericht muss - eher subjektiv - belegen, was einem jungen Menschen jedweden Alters abzuverlangen ist.

    Und den betreffenden Eltern, die i.d.R. nur wissen, dass sie auf einen 6jährigen mehr aufpassen müssen als auf einen 16jährigen.

    Wird der Jugendliche inhaftiert, wenn er länger in der Disse bleibt?
    Nein.
    Und die Eltern auch nicht.

    Viel Text, aber scheinbar noch nicht genug...

    Archiv (nur lesen)

  • bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?
    Erika1E Erika1

    Vielleicht sollte sich die Leiterin des Jugendamtes eingehend mit dem

    Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)

    beschäftigen?

    Hier der Link:

    Familienhandbuch / Aufsichtspflicht

    Auf keinen Fall würde ich einem 18jährigen raten, sich vertraglich an die Aufsichtspflicht binden zu lassen.

    Und dazu ist auch nicht verpflichtet, nicht gesetzlich und schon gar nicht automatisch.

    Archiv (nur lesen)

  • AiRail Terminal Frankfurt
    Erika1E Erika1

    Wie bei petraoster, in umgekehrter Reihenfolge:

    Du meinst Halle E und die befindet sich im Terminal 2.

    Von da per Rolltreppe nach oben zur Skyline und mit dem Bähnchen zum Terminal 1 fahren. Dort mit der Rolltreppe wieder hinunter und der Beschilderung zum Fernbahnhof folgen.

    Deutschland

  • AiRail Terminal Frankfurt
    Erika1E Erika1

    bally70 wrote:
    Wenn Ihr noch Zeit habt, dann fahrt mit der Skyline rüber zum Terminal 2.

    Naja, Petra muss ohnehin zum Terminal 2, weil sie von dort aus abfliegt.

    +++

    Hallo Petra,

    ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, am AirRail Terminal einzuchecken. Dann bist Du dein Gepäck los und kannst Dich auf den Weg zum Terminal 2 machen.

    Wenn Du in Terminal 1 ankommst, gibt es keine Möglichkeit, zu Fuß zum Terminal 2 zu kommen. Es fahren Busse (finde ich eher nicht gut - rauf auf die Autobahn, runter von der Autobahn) oder aber eben die Skyline benutzen. Das ist ein Hochbähnchen, das pausenlos zwischen den beiden Terminals verkehrt.

    Mit der Rolltreppe Terminal 1, Halle B, kommt man dort hin.

    Der Frankfurter Flughafen ist gut beschildert, Du wirst Dich ganz sicher zurecht finden.

    Falls Du Dir den Flughafen genauer anschauen möchtest:

    airportcity-frankfurt.de

    Bei der Suche ggf. "Skyline" eingeben.

    Die Fahrt ist natürlich kostenlos und man hat schöne Ausblicke auf den Flughafen.

    Deutschland

  • bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?
    Erika1E Erika1

    gastwirt wrote:
    Egal, wem die Eltern vielleicht ein Papier ausstellen, wenn irgend was schiefgeht wird man sich zuallererst ans Elternhaus halten!

    Genau so ist es.

    Eltern sind keineswegs verpflichtet, einem Volljährigen die Aufsichtspflicht zu übertragen.

    Sie können ihren Kindern erlauben, alleine zu verreisen. Wenn ein Minderjähriger allein oder in minderjähriger Begleitung unterwegs ist, gibt es keine Aufsichtspflicht - die obliegt ausschließlich den Eltern.

    Ein volljähriger Begleiter hat nicht automatisch die Aufsichtspflicht, man kann sie ihm nicht auferlegen.

    Wenn Jugendgruppen/Vereine Reisen unternehmen, übernehmen die jeweiligen Gruppenleiter die Aufsichtspflicht bzw. lassen sie sich übertragen. Auch bei Veranstaltungen ist dies manchmal der Fall.

    Archiv (nur lesen)

  • bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?
    Erika1E Erika1

    Der gesetzlichen Aufsichtspflicht haben die gesetzlich Aufsichtspflichtigen nachzukommen, auch wenn sich der gesetzlich zu Beaufsichtigende nicht im Dunstkreis des gesetzlich zu Beaufsichtspflichtigen befindet.

    Zu den gesetzlich Aufsichtspflichtigen gehören z.B. Eltern, Lehrer, Erzieher...

    Dazu kommt die Gefälligkeits-Aufsicht.
    Kein Richter hat bisher die Gefälligkeits-Aufsichtspflicht einem 18jährigen (Volljährigen) auferlegt, das wäre schlicht lebensfremd.

    Archiv (nur lesen)

  • bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?
    Erika1E Erika1

    Nein, meiche, ich habe Dir auf Deine PN geantwortet - vielleicht möchtest Du die zunächst mal lesen?

    Archiv (nur lesen)

  • 1,2 fly. Hotel Paradies Palace es gibt gegen eine Kaution keine Strandtücher mehr. SAUER
    Erika1E Erika1

    Um das mal etwas zu relativieren:

    Ich hätte auch kein Interesse daran, Strand-/Badetücher für 2 Erwachsene und 2 Kinder für 2 Wochen in mein p.P. 20 kg-Freigepäck zu pressen.

    Warum auch, wenn die Hotelausschreibung mir bei Buchung Strandtücher (gegen Kaution) versprochen hat?

    Jareks Hinweis ist sinnvoll.

    Und wenn man in diesem Hotel überhaupt keine Handtücher mehr bekommen kann: dort kaufen - mitnehmen würde ich sie nicht.

    Reiseveranstalter

  • Fragen/Antworten Handgepäck
    Erika1E Erika1

    Ja, die Frage kam bereits vor - eine schlichte Flüssigkeit:

    Behälter bis 100 ml dürfen in in einem wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel im Handgepäck mitgeführt werden. Maximal 10x100 ml Flüssigkeit jeder Art in bewußtem Klarsichtbeutel.

    Allerdings gehören zu den "Flüssigkeiten" auch pastöse Dinge, wie Lidschatten, Lippenstift und Cremes.

    +++

    Im Übrigen stimme ich Dir zu:

    Das hier ist ein Monster-Thread geworden, in dem kaum noch ein User nachliest.

    Airlines

  • fliegen mit Tuifly
    Erika1E Erika1

    Ronny, steht nicht sogar in den AGB der Airlines, dass eine Rückbestätigung erforderlich ist? Bei Condor und Tuifly (z.B.) meine ich, es so gelesen zu haben.

    Buche ich einen Flug per Internet und es ergibt sich eine Flugzeitänderung, bekomme ich eine entsprechende Benachrichtigung. Manchmal ändert sich nur die Abflugzeit, manchmal die Rückflugzeit, manchmal beides. Damit kommt man der Informationspflicht nach.

    Bei einer späteren Änderung der Rückflugzeit funktioniert das nicht: meine Fluggesellschaft weiß nicht, wo ich mich aufhalte und kann nicht davon ausgehen, dass ich im Ausland einen Internetzugang habe, die Zustellung einer E-Mail ist damit nicht gewährleistet.

    Also setzt man voraus, dass der Fluggast sich darüber informiert, dass seine ursprüngliche Rückflugzeit nach wie vor Gültigkeit hat. Ist ja nicht unbillig - die Fluggesellschaft veröffentlicht ihre Zeiten, kommt ihrer Pflicht nach.

    Der Fluggast muss halt mal kurz nachschauen, per Telefon oder Internet.

    Linienflüge müssen nicht rückbestätigt werden, Lufthansa z.B. schreibt das dezidiert in ihre AGB.

    Airlines

  • fliegen mit Tuifly
    Erika1E Erika1

    exorzist09 wrote:
    Habe ich bisher auch noch nicht gehört oder gelesen, dass man sich seinen Flug vorher nochmal ausdrücklich bestätigen lassen sollte.

    Soll man, sollte man unbedingt.

    Wenn der Flieger weg ist, hat man Pech gehabt - oder man verbringt viele Stunden am Flughafen, weil er später startet.

    Bei Pauschalreisen wird die Rückbestätigung von der Reiseleitung per Rückflugmappe im Hotel bekannt gegeben.

    Hat man selbst einen Flug gebucht, muss man sich via Telefon oder Internet davon vergewissern, dass der Flug so bestehen bleibt.

    Airlines

  • Zähne in der Türkei machen lassen?????
    Erika1E Erika1

    Private Auslandsreisekrankenversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung übernehmen nur Kosten, die im akuten Fall zu bezahlen wären.

    Der medizinische Tourismus wird nicht unterstützt, wenn auch innerhalb der EU darüber derzeit diskutiert wird.

    Beispiel:
    Geht ´ne Brücke, Brille, Gehhilfe außerhalb der EU kaputt und muss repariert werden, zahlt das die Private vollständig oder die GKV im Rahmen ihrer Festbeträge - die Differenz würde dann wiederum von der privaten Zusatzversicherung bezahlt werden.

    Eventuell lohnt sich der Besuch einer türkischen Zahnarztpraxis, oft haben die ZAe in den USA oder in Deutschland studiert, sprechen deutsch oder englisch, ihre Praxis befindet sich n i c h t in einer alten Garage...

    ... hat man das gefunden, könnte man darüber nachdenken. Hilfreich wäre dazu eine Kostenaufstellung: wie sehen die Festzuschüsse einer deutschen Krankenkasse aus? Ist es wirklich billiger, eine solche Behandlung außerhalb der EU durchführen zu lassen?

    Letztendlich: in Deutschland/zu Hause kann ich mich an meinen Zahnarzt wenden, ich habe Vertrauen zu ihm (und Garantie). Habe ich Probleme mit meinem ausländischen/außereuropäischen Zahnarzt, muss ich mich wieder dorthin begeben...

    nienchenfisch, ich würde mir das ganz genau überlegen. Vielmehr: Deine Frau - sie hat ja möglicherweise Probleme. Und Schmerzen.

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Storno wegen Krankheit
    Erika1E Erika1

    Matthias,

    lt. Bedingungen bist Du zur Minderung des Schadenfalls verpflichtet, bedeutet: nach Kenntnis des Schadeneintritts sofort die Versicherung informieren resp. den Reiserücktritt zu erklären (je kürzer die Abreise bevorsteht, umso geringer der Schaden). Zumindest verlangt die Versicherung die Meldung einer Veränderung, was ja bei Dir zutrifft.

    Warum ruft Du nicht einfach Deinen Versicherer an?
    Der sagt Dir, was Du tun sollst und nimmt ggf. Deinen Anruf als Meldung zum Schadeneintritt zur Akte - so wird es am günstigsten.

    Sagt der Sachbearbeiter: Stornieren!", kannst Du Dich darauf berufen.
    Sagt er "Abwarten!", kannst Du Dich darauf berufen.

    Sieh zu, dass Du eine dementsprechende schriftliche Bestätigung bekommst.

    Abwarten kann ich Dir nicht empfehlen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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