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  • Rückerstattung wegen Badeverbot /Hai
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @bernardo2001:

    du vertrittst in deinen Beiträgen eine andere Interessenseite. Hätte deswegen nie gedacht, das wir mal einer Meinung sein könnten: aber deinen letzten Satz kann ich voll und ganz unterschreiben. Nur erschliesst sich mir immer schwerer, woher du deine "Fachsubstanz" beziehst.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung wegen Badeverbot /Hai
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @bernardo2001:

    ich habe nicht gesagt, das sich die RV dagegen versichert haben, ich habe nur gesagt, das sie die Möglichkeit hätten, sich auch z.B. wie hier anstehend gegen das Badeverbot auf Grund behördlicher Anordnungen zu versichern. Die Prämie dafür dürfte nicht all zu hoch sein, denn wieviel Wahrscheinlichkeit/Risiken gibt es, dass das im Roten Meer geschehen kann ?

    Nimm nur das Beispiel im Winter, wo doch heute auch Schneesicherheit sprich Skivergnügen garantiert wird, andernfalls Geld zurück ! Risikoversicherer gibt es auf der ganzen Welt, speziell in England ( Lloyds ).

    Wenn es aber die rechtliche Möglichkeit gibt, auch ohne ein direktes Verschulden des RV Regresse zu fordern, gehört es meiner Meinung nach zu seinen Pflichten, das Risiko abzwägen und zu entscheiden: ich versicherere mich dagegen ( und auch in einer Generalpolice gegen div. zu benennder Risiken ) oder ich spare die Prämie und leiste lieber Regress im Einzefall. Das liegt in seinem ureigenem Betriebsrisiko.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung wegen Badeverbot /Hai
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich lese das auch immer mit einem kleinem Grimmen. Warum muss sich hier jemand anmachen lassen, wenn er -durch einen von ihm nicht zu verantwortendem Umstand- eine ihm zugesagte Leistung-die er folglich auch bezahlt hat-  nicht erhält und dann nach einer Entschädigung dafür fragt ? Sofort sind dann die Moralapostel da und heben ihren moralischen Zeigefinger.

    Es ist immerhin nur eine Frage. Höhere Gewalt ? OK., aber man sollte auch wissen, das der Reisende nicht die Möglichkeit wie der RV hat, sich gegen den Ausfall bestimmter Leistungen aus welchen Gründen auch immer zu versichern. Die Prämie dafür ist vom RV eingepreist, und dann ist es völlig legitim, auch dafür Regress einzufordern. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit persönlichen Schicksalsschlägen für den Verursacher der Beeinträchtigung, hier von der von dem Hai getöteten Urlauberin zu tun.

    Wir lesen, sehen und hören jeden Tag von schlimmen Dingen, die in der Welt passieren, die uns sehr betroffen machen, aber für die wir nicht die Verantwortung übernehmen müssen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich bin ja nun -weiss man- jemand, der besonders emotionale Meinungen unterstützt, die sich auch gegen AGB oder zur Zeit geltendes Recht richten. Es ist nicht mein Fall, das ich aber gegen geltendes Recht diskutiere. Was Recht ist muss aber juristisch akzeptiert werden. Ich bewundere die Standfestigkeit, wer seine Wahrnehmung auch gegen den mainstream verteidigt, aber ich frage ernsthaft an, ob man nicht irgendwann erkennen muss, das der Autofahrer der im Radio Bayern 3 die Meldung hört, das es einen Geisterfahrer auf der Autobahn Nürnberg - München gibt, und der die Zahl eins anzweifelt.

    Kommt selten vor, aber in dieser Diskussion sehe auch ich keinen Sinn mehr. Hier wird z.B. darüber gesprochen, das Tätigkeiten im insider Kreis getroffen wurden, die Preisnachlässe bewirkt haben sollen. Selbst, wenn das der Fall sein sollte, sind das neue Vertragsvereinbarungen, die mit dem Krisenfaktor -sprich Vertragsbruch- des RV nichts zu tun haben.

    Ich wäre dafür, die Diskussion ganz einfach im Raum stehen zu lassen. Vielleicht gibt es ja dann noch andere Beiträge, die zum Thema und zur Frage des TO hilfreich wären.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das geht leider so einfach nicht. Wir sprechen hier über Vertragsrecht. Man kann -auch bei Vertragsbruch des Partners- sich nicht ein Wunschkonzert aufbauen, was man gerne hätte.

    Man hat juristisch nur Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages. D.h. sofortiger Rückflug -nach Verfügbarkeit- und Rückzahlung des Reisepreises und -falls notwendig- über das Gericht die Abwicklung des Schadensersatz.

    Genau so, wenn der RV ein Ersatzhotel anbietet oder der Reisende mit seinem vorbereitetem Zettel Altenativen einfordert, das sind beides nur jeweils neue Angebote, auf die sich niemand einlassen muss, aber -ganz wichtig- auf die auch niemand einen rechtsverbindlichen Anspruch herleiten kann.

    Wer sich auf das jeweilige Angebot beider Parteien einlässt, verliert alle Rechte aus dem ursprünglichem Reisevertrag. Er wurde durch einen neuen Vertrag ersetzt. Falls der RV z.B. ein vom Reisenden erwünschtes Ersatzhotel nicht im Kontingent hat, man kann ihn dazu nicht erzwingen.

    Der einzig richtige Weg ( hard core ) ist die Rückabwicklung des Reisevertrages, möglicherweise mit dem Angebot, die Alternative aus Gründen der Schadensbegrenzung anzunehmen, Qualitätsunterschiede ( in beiden Richtungen ) zu verrechnen und den Schadensersatz, den die Gerichte bei Vertragsbruch des RV in aller Regel mit 50% des Reisepreises zu vergüten eben später nach rückkehr einzufordern.

    Aber: man muss dem RV die Gelegenheit bieten, auf die Alternative zu reagieren. Wie gesagt, man kann da in der vertrakten Lage viele Fehler begehen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Tja, das ist eines meiner Lieblingsthemen. Die blödeste Situation, die man sich nur vorstellen kann: erst vor Ort hört man vor der Überbuchung. Und dann kann man wirklich eine Menge falsch machen, auch wenn man versucht, eine vernünftige -den realen Umständen geschuldetete- Lösung zu finden. Das ist ja gerade das perfide der RV, die Hilflosigkeit der Betroffenen vor Ort einzukalkulieren. Was soll den eine Familie mit 2 Kindern anders machen als die angebotene Alternative anzunehmen ?

    Juristisch wurde der RV gebrochen, es erfolgte keine Mitteilung über die Änderung, kurz: der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Sprich also: sofortige Info -wie von curi bereits gesagt- an den RV, auf sofortigen Rrückflug zu bestehen und gleichzeitig Schadensersatzansprüche ankündigen. Das angebotene Ersatzhotel nur als Zwichenlösung ansehen, da man ja bis zum Abflug -kann u.U. erst 2 Tage später sein- versorgt sein muss.

    Hatten wir ja alles schon in den diesbezgl. threads. Nur die Frage des TO war, was soll man machen, wenn man tatsächlich in die Situation völlig unvorbereitet kommt ? Die Antwort kann nur sehr individuell sein, es gibt keine pauschale Lösung.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @weinbergschnegge81:

    sorry, habe erst jetzt wieder reinlesen können. Frage OT vorab: bist du pfälzisch angehaucht ?

    Die Widerspruchsfrist des RV ist überschritten, muss aber leider -da nicht verbindlich höchstrichterlich festgelegt- immer wieder vom Gericht bestätigt werden.

    Ihr fahrt Anfang März. Ihr habt eine Buchung incl. der Buchungsbestätigung. Ihr habt den ( wahrscheinlich unstreitigen zu späten ) Widerspruch des RV. Dieser Widerspruch ist letztgültiger Fakt, und dem müsst ihr widersprechen. Ich würde per Einschreiben mit Rückschein den RV auffordern, unter Hinweis auf die Fristversäumnis in Bezug auf eine denkbare Irrtumsangabe, den Reisevertrag einzuhalten, mit Fristsetzung der Erklärung auf maximal 10 Tage.

    Alternativ würde ich ankündigen, nach Ablauf der Frist a) mir anwaltlichen Rat einzuholen und seinen Akltivitäten zu folgen oder b) wenn du selber Mut hast, den Weg eigentständlich weiter zu verfolgen. Dann würde ich schlussfolgern -wenn sich der RV nicht gemeldet hat- das er den Reisevertrag nonverbal gekündigt hat.

    Aber alles was dann folgt geht nur noch über das Gericht. Ob du das willst musst du selbst entscheiden. Unabhängig davon würde ich mich aber sofort nach Alternativen zum gleichen Zeitpunkt umsehen, und das auch dem RV schon heute als Schadensersatz ankündigen.

    Wenn der RV den Reisevertrag bricht sprechen die Gerichte in aller Regel dem geschädigten Urlauber 50% der Reisekosten als Ersatz zu.

    Du musst dich selber prüfen, ob du als Einzelkämpfer gegen den RV antreten willst oder dir doch lieber fachgerechte Hilfe durch einen Anwalt suchst.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, um konkret zu raten müsste man die Zeitschiene kennen. Wenn sich der RV nicht freiwillig bewegt - und davon darf man ausgehen- muss ein Gericht helfen.

    Richtig ist, das hier die "akzeptable Frist" für die Erkennung eines Irrtumes weit überschritten ist. Nur, was macht das wenn man vielleicht 2 Wochen vor Reiseantritt steht ? Steht also die Reise unmittelbar bevor oder findet sie erst in einigen Monaten statt ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wo gibt es richtig gutes Essen in der Nachsaison?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich würde aber auf den hier genannten Beträgen für F&B zwichen € 10.-- und € 13.-- pro Person/Tag in der Türkei nicht soooo rumreiten.

    Man suggeriert damit, das die Einkaufskraft dieses Betrages in Euro mit Deutschland identisch sei. Das stimmt aber nicht.

    Meine Erfahrungen von vielen Nachsaisonreisen in die Türkei oder Ägypten: die Qualität der Speisen ist auch in AI-Anlagen ( gehobener level ) nach wie vor gut bis sehr gut. Die Quantität sprich die Auswahl wird natürlich zurückgefahren.

    Gruss Gabriela

    Türkei (alt)

  • Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das kann ich unterschreiben. Im Sinne der Gewissheit sollten klare Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu sind aber die Versicherer gefordert, ihre Vorbehalt klar und deutlich zu formulieren.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Es wäre aber ebenso ein hoher Aufwand für jeden Reisenden, wenn er -wie hier auch schon verlangt wurde- eine Bescheinigung von der RRV anzufordern, ob seine ihm bekannten Krankheiten u.U. ein Ausschlussgrund sein könnten.

    Ich würde im hier anstehenden konkreten Fall mich entscheiden entweder die Ablehnung akzeptieren, und es wäre Ruhe, oder die richterliche Entscheidung suchen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung des Pauschalpreises wegen Schnee
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich habe das auch so gelesen, das der RV nur eine Mitteilung über den Ausfall der Reise gemacht hat und ziemlichunverschämt den Reisenden aufgefordert hat, den Vertrag zu stornieren, die Kosten zu zahlen und dann auf dem Wege der Kulanz u.U. Ersatz für seine Aufwendungen erhalten würde.

    Ich haolte das Vorgehen immer noch für sehr sehr dreist ! Der ( gezahlte ) Reisepreis ist ohne wenn und aber zurückzuzahlen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Meine Aussage auf den Stellenwert eines Attestes bezog sich hier zwar auf die genannten Testate des Haus- bzw. des Facharztes. Übrigens -nur zur Klarstellung- auch jedes "betrügerische" Attest ist erstmal bindend, es sei denn, man kann den Nachweis des Betruges führen.

    Ich glaube, viele Menschen wissen gar nicht, das sie hohen Blutdruck oder Diabetes haben, und schliessen die Versicherung in gutem Glauben ab. Die Formulierungen der Bedingungen weisen auch nicht unbedingt darauf hin. Mein Anliegen wäre, das diese verbraucherfreundlich -sprich sehr aufklärend- geändert werden müssten.

    Und das sollte u.U. mit einer anzukreuzenden Spalte im Versicherungsantrag sein, der explizit die Frage nach diesen o.ä. Krankheiten stellt. Es sollte die Entscheidung der Versicherung sein, ob sie dann den Vertrtag akzeptiert oder zusätzliche Sicherheiten wie z.B. -weiss kein besseres Wort- ein aktuelles Attest des Hausarztes benötigt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @lexilexi:

    die Antwort ist leicht: ich sass auf der anderen Seite des Schreibtisches als diejenige, die -unter anderem- auch die Versicherungsangelegenheiten zu erledigen hatte. Insbesonders war das ein ganz spezieller Bereich ( Transportschäden ). Da kriegt man eine ganze Menge mit, ist aber von der Interna der Versicherungswirtschaft natürlich ausgeschlossen. Reicht aber um zu wissen, das es nach jedem Schadensfall ein Kündigungsrecht gibt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Air3:

    Ich kann und darf dir nicht raten. Formal hat der Versicherer das so in seinen Bedingungen stehen. Er hat aber -davon gehe ich aus- nirgendwo dort zementiert, das man im Zweifelsfall Rücksprache nehmen muss.

    Hier gibt es nurn 2 Möglichkeiten: entweder aktzeptieren oder eine Grundsatzklage führen. Auch Versicherungsbedingungen müssen aktuell gelebt werden und sich an den Realitäten orientieren. Das Attest eines Arztes hat in allen Bereichen des Lebens einen sehr hohen Stellenwert.

    Ich würde mich mal an eine Verbraucherschutzorganisation wenden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung des Pauschalpreises wegen Schnee
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Aber ist nicht allein dieses Schreiben von 5 vor Flug eine Unverschämtheit hoch 3 ? Wer darauf reinfällt und storniert ( und nicht den Reisevertrag kündigt ) hängt immer noch mit drin.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @mosaik:

    das leuchtet eigentlich ein, bedeutet aber, das Menschen mit permanenten sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes u.ä. keine RRV ohne auf eine solche Bestätigung zu dringen abschliessen dürften.

    Würde mich interessieren, ob schon jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht hat, sprich wie die Versicherer den Einzelfall bewertet haben.  Im Sinne der Verbraucheraufklärung sollte aber in den Versicherungsbedingungen darauf näher eingegangen werden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • jemand vom reisebüro hier?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nie sollst du mich befragen, aber ich tue es trotzdem:

    eine kühne Aussage, aber wie erkenne ich die "vielen RV, die keine Ahnung von ihrem Produkt haben" und welche Mentakel tragen diese auf ihren Stirnen ? Kannst du "viele" auch relativieren ? Sind das 30% oder mehr oder weniger ? Pauschal "viele" würde ja auch u.U. welche aus den top ten beurteilen.

    Und demzufolge ist analog auch die zweite Frage gestattet nach den Erkennungsmerkmalen der "guten Reisebüros".

    Also letzteres würde hier sicher "viele" interessieren.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Andere Reiseroute beim Kreuzfahrtschiff
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Auch der Einwand, das man für nicht eingehaltene und bereits bezahlte Ausflüge sein Geld zurücki bekommen würde -und daher kein Schaden entstanden ist- ist unzulässig. Wenn mir z.B. der Hafen Dubrovnik in der Reiseroute versprochen wurde kann ich den während der Hafenzeit auch auf eigene Faust erkunden. Es ist daher auf jeden Fall ein Mangel, der  -o h n e  E r s a t z  - dafür schon sehr gut begründet sein muss.

    Die AGB der Kreuzfahrveranstalter sind auslegungsbedürftig, und das tun die RV in aller Regel zu ihren Gunsten.

    Was hier konkret zu erreichen wäre ist ohne Kenntnis aller Fakten reine Spekulation.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Essen in Buffet-Form anstatt Menü
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, eine Enttäuschung muss er nicht befürchten. Richtig ist aber, das es auch aus meiner Sicht keinen neuen Verhandlungstermin geben wird, so das der Familienausflug wohl entfallen wird. Andernfalls müsste man die Vergleichsablehnung des RV kennen, wenn dieser u.U. wg. wichtiger neuer Erkenntnisse einen solchen Termin beantragt haben sollte.

    Dier erste Instanz beim Amtsgericht ist bis zu einer Schadenshöhe von  € 600.-- rechtlich verbindlich, es gibt keine Berufung, ausser: der Richter lässt sie wegen grundsätzlicher Bedeutung über den Einzelfall hinaus zu. Auch das Beschwerdeverfahren gibt hier beiden Parteien noch zusätzliche Möglichkeiten. Aber das sind jetzt sehr theoretische praxisfremde Punkte.

    Ein Urteil schlechter als den Vergleichsvorschlag des Richters muss er wohl nicht fürchten. 

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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