Du wirst kaum bestreiten können, dass "EuGH Recht" über deutschen "Amtsgerichtsrecht" steht...und was sich da manch deutscher Amtsrichter an Auslegung zu dem EuGH Urteil in den letzten Jahren erlaubt hat, grenzt an Narrenfreiheit! Aus 3 Stunden werden 6 Stunden, aus ganzen Pauschalen halbe usw. usw. Da kann man zur dem ganzen Sachverhalt stehen wir man will: So gehts nicht!
Nachdem durch X Beiräge in allen Medien die Passagiere immer wieder aufgefordert wurden, standhaft zu bleiben und sich notfalls durchzuklagen, haben das Viele scheinbar auch dann getan. Na und?
Das berechtigte Problem aus Sicht der Airlines (wie beim Emissionshandel) ist doch, dass die Regelung nicht gleichermaßen für ALLE gilt.


