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  • Umbuchung durch Reiseveranstalter wegen Stornierung für eine Person rechtens?
    mosaikM mosaik

    Ohne alle Postings im Detail gelesen zu haben, kann ich immer wieder nur wíederholen:

    Stornogebühren sind die pauschale Abfindung eines Reiseveranstalters für entgangenen Gewinn und Mehrkosten.

    Daher kann ich darauf bestehen, zwei Zimmer zu erhalten, wobei ich für eine Person den vom Reiseveranstalter festgesetzten Stornosatz ja bezahle.

    Erhalte ich nicht beide Zimmer, darf der Veranstalter nicht oder zumindest nicht in voller Höhe die Stornogebühr verlangen.

    Sie allen Personen versichert, muss die Stornoversicherung den Einzelzimmerzuschlag für die dritte Person übernehmen, meint kurz

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug konnte nicht angetreten werden, da Reisebüro die Tickets nicht ausgehändigt hat
    mosaikM mosaik

    Ich denke aber doch, dass zuerst auch noch geklärt werden muss, wen hier nun wirklich die Schuld trifft. Da steht eine Aussage einer Mitarbeiterin einer Fluglinie, dass keine Buchung vorgelegen ist.

    Aber es gab auch schon im letzten Jahr e-tickets (gibt es schon seit einigen Jahren). Das Reisebüro hat vielleicht sogar einen Ausdruck (Print) mit eingetragener Ticketnummer...

    Kann sein, muss nicht sein.

    Jedenfalls muss derjenige, der für den Fehler haftbar gemacht wird, jene Kosten ersetzen, die im direkten Zusammenhang mit dem Fehler stehen. Das wäre in diesem Fall die erste Nacht. Nicht aber die zweite Nacht.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Auf Klage ankommen lassen?
    mosaikM mosaik

    Ansprüche aus der Gewährleistung, so heißt das Ding richtig, können sowohl auf den einzelnen Tagespreis als auch anteilig auf den Gesamtreisepreis bezogen sein. Es hängt davon hab, inwieweit der Mangel eine quasi "Gesamtminderung" (oder Wertlosigkeit des Urlaubs) beeinflusst hat oder nicht.

    Nicht ganz korrekt ist die Aussage, was im Katalog drinsteht muss auch da sein. Denn das trifft nur dann zu, wenn man glaubhaft machen kann, diese Einrichtungen auch nutzen wollte: ein kinderloses Ehepaar wird kaum glaubhaft machen können, dass ein fehlender Miniclub einen Mangel dargestellt hat, so als Beispiel.

    Was sicherlich sein muss, dass Sportgeräte dem durchschnittlich zu erwartetenden Standard und Nutzung entsprechen muss. Allerdings denke ich dass ein mangelhafter Billardtisch eine eher untergeordnete Größenrolle bei Ansprüchen aus Gewährleistung darstellen wird.

    Zu den Themen Essen und Kinderclub wäre ich vorsichtig, ohne die genaue Beschreibung zu kennen! Abwechslungsreich heißt schon, dass mehrere Speisen täglich angeboten werden und diese täglich wechseln. Ich meine, so im fünf bis siebentägigen Rythmus dürfen sich dann aber wieder diese Speisen wiederholen.

    Beim Kinderclub wird es definitiv von der Beschreibung abhängen, was man sich da erwarten darf. Klar ist aber jedenfalls, dass objektiv erkennbare Verletzungsgefahren dem Risikobereich des Reiseveranstalters zuzurechnen wären (Verkehrssicherungspflicht, Sorgfaltpflicht).

    Ob hier nun 10 % angemessen wären oder mehr, kann ich so aufgrund der hier gemachten Angaben nicht wirklich sagen. Gefühlsmäßig - da es sich eigentlich dem Grunde nach nicht um Hauptleistungen handelt bzw. "Hauptleistung" Essen als solches erbracht wurde* - meine ich vielleicht in der Größenordnung Minimum 10 Maximum 20 % ...

    • Fisch... wenn im Katalog in irgendeiner Form erwähnt, wird man dagegen nichts sagen können. Schließlich liegt ja Kenia am Meer.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anschlussflug verpasst und dann Zwangsübernachtung
    mosaikM mosaik

    Dagwyna wrote:
    Hi Birgit,
    bei selbstformulierten Schreiben macht man häufig Fehler und vermasselt dadurch seine Ansprüche.

    ❓ Hat man nun echte Ansprüche oder nicht? Wie soll ich mir da etwas vermasseln, wenn ich schreibe: ich habe das und das gebucht, aber das und das ist passiert und das mich so und so viel gekostet. Ich erwarte samt sonstige Kosten eine Entschädigung von so und so viel.

    Gibt es dazu eine rechtliche Basis, kann man das einklagen - egal wie man es formuliert hat.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was sind "außergewöhnliche Umstände" bei Flugstornierungen EU 261/2004 ?
    mosaikM mosaik

    ... die Stadtgemeinde muss jetzt Entschädigungen zahlen, wenn eine Ampel "völlig unerwartet" auf Rot schaltet
    ... die Eisenbahn muss jetzt Entschädigungen zahlen, wenn durch eine Notbremsung Personen im Zug überrascht und erschrocken sind
    ... die Fluglinie muss jetzt Entschädigungen zahlen, wenn das Flugzeug aufgrund von wetterbedingten Turbulenzen hin und her geschleudert wurde...

    ... wofür möchten wir denn noch Entschädigungen im täglichen leben ❓

    Wenn einer Fluglinie tatsächlich Schlamperei nachgewiesen werden kann, dann ist es durchaus gerechtfertigt, dass sie dafür Entschädigungszahlungen leisten muss.

    Wenn aber jetzt Fluglinien auch laufend dann Entschädigungen zahlen müssen, wenn ihre Kapitäne bei vorgeschriebenen Checks - zur Sicherheit der Passagiere - mögliche Fehler entdecken und daher den Start sicherheitshalber verspäten oder absagen, dann

    ... werden halt Flugkapitäne nicht mehr so genau mit der Sicherheit umgehen (Griechenland-Unglück lässt grüßen! Birgenair lässt grüßen!)

    ... werden halt Fluglinien schleichend teurer werden (Gepäckregel bei Ryainair lässt grüßen! Lufthansa ab Juni mit Mindestaufschlag von € 9.-- lässt grüßen!)

    Ich rede hier nicht Todesängste weg. Ich sehe nur eine Gesellschaft kommen, die für jeden Pfurz Geld sehen will und weil dann alles "gesetzlich regelmentiert" sein wird, gibt man am besten bei Buchung gleich seine Kontodaten bekannt! 😆

    Genau die Art des Ausgangsfall dieses Postings ist einer der Gründe, weshalb sich der Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof wieder mit der Fluggastverordnung beschäftigen müssen: Was ist ein Grund, für den die Fluglinie nicht zahlen müssen? Was ist eine Verspätung? Was ist mit einem extra gebuchten Flug von Dschibuti nach Dafliegtjakeinermehrhin, wenn dieser in der Pampas nicht stattfindet?

    Verzeihung, Freunde, haben wir wirklich keine anderen (Lebens-)Sorgen als darüber nachzudenken, wie und wieviel ich für einen Flug um € 90.-- an Entschädigung bekommen oder was ich herausschlagen kann, wenn ich 12.000 Kilometer entfernt auf Urlaub war und der Junge dort, a Eingeborena, net so tan hat wia wir wollten?

    Nochmals - Fehler, die auf schlechte, mangelnde oder falsche Wartung zurück gehen, sollen durch meine Aussagen hier NICHT unter den Tisch gekehrt werden. Aber manchmal geht mir der Konsumentenschutz nun doch zu weit

    😘 Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 3,4 Mio Entschädigung für 790 Urlauber
    mosaikM mosaik

    Im Moment sind Sammelklagen in der Form wie im vorliegenden Fall weder in Deutschland noch in Österreich möglich.

    Informiert
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anschlussflug verpasst und dann Zwangsübernachtung
    mosaikM mosaik

    Standardschreiben sind immer schlecht! Formuliere es so, wie du es empfunden hast, teile deine Forderungen (Kosten) mit und setze eine angemessene Zahlungs-/Erledigungsfrist (14 bis 21 Arbeitstage).

    In diesem Fall könnte also die Fluggastverordnung mit der Entschädigungszahlung greifen. Es gibt in Berlin eine Schlichtungsstelle Mobilität, die auch weiterhelfen kann.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Haben Fluggäste bei Einstellung von Flugverbindungen das Recht auf Beförderung?
    mosaikM mosaik

    Einerseits...
    handelt es sich bei Flügen um Fixgeschäfte, deren einseitige Änderung den Partner u. U. Schadenersatz pflichtig macht

    Andererseits...
    könnte der Flugplan einer Fluggesellschaft zeitlich begrenzt sein in deren AGB oder überhaupt in den AGB Gründe für eine Absage ohne Schadenersatzpflicht vereinbart sein - ich kenne diese nicht im Detail;

    Die bisherigen Erfahrungen waren sehr unterschiedlich:
    Setzt man sich dafür ein, telefoniert, mailt und sonst was stunden-, tage- und wochenlang, hat man manchmal Erfolg mit dem Ersatz von Mehrkosten - setzt aber voraus, dass man bereits gebucht hat und die Bezahlung nachweisen kann; blöd, wenn dann aber man doch nicht diese Mehrkosten zurück bekommt und - wahrscheinlich mittels Anwalt Klage erheben wird müssen.

    Grundsätzlich tendieren immer häufiger Gerichte zur Auffassung (grob dargelegt): wenn es noch eine entsprechende Zeitdauer bis zum abgesagten Flug hin ist (in der Regel wird darunter ein Zeitraum von mehr als einem Monat angesehen), dann könnten die AGB es erlauben und die auch dem "durchschnittlichen Verbraucher" bekannten Umstände, dass Billigfluglinien (Sky) auch anders agieren dürfen, hier die Fluglinie frei von Zahlungen sprechen. Aber das hängt wirklich immer vom Einzelfall ab.

    Somit werden die vereinbarten Transporbedingungen (AGB) wohl entscheidend sein, ob man hier mehr oder weniger Erfolg haben könnte.

    Und man sollte natürlich auch noch bedenken, um welche Beträge es sich handelt und wo der Sitz der Fluggesellschaft ist, die man klagen will (Reisekosten...).

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anschlussflug verpasst und dann Zwangsübernachtung
    mosaikM mosaik

    Waren der Transatlantikflug und der Weiterflug nach San Juan in EINEM Ticket gebucht (sprich eine Fluggesellschaft, die durchgehend einen Tarif dafür angeboten hat), ist dies ein Fall für die Fluggastverordnung:

    Nicht erreichter Anschlussflug wird als "annullierter" Flug gerrechnet und man hat Anspruch auf Entschädigung von € 600.-- pro Person. Davon abziehen darf sich die Fluggesellschaft alle "Aufwendungen", die im Zusammenhang mit Verpflegung und "Unterkunft" angefallen sind.

    Waren aber die beiden Tickets getrennt gebucht, fällt zunächst einmal die Fluggastverordnung weg.

    Inwieweit jetzt dann die Fluggesellschaft von Philadelphia nach San Juan Schadenersatz pflichtig (= bereits bezahlte Hotelnacht in San Juan) sein könnte oder nicht, kann ich so auf den ersten Blick nicht sagen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 3,4 Mio Entschädigung für 790 Urlauber
    mosaikM mosaik

    ... es gäbe sicherlich auch in Deutschland diese Entscheidung. Aber im vorliegenden Fall waren nur britische Touristen, gebucht über Thomas Cook Großbritanien und TUI Travel Großbritanien betroffen.

    erklärt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • wenn das Hotel zum Ausweichquartier für andere wird und überfüllt ist?
    mosaikM mosaik

    ADEgi wrote:
    Wenn ein TUI Bucher sich darüber aufregt, daß Herren mit kurzen Hosen oder ähnlich gekleidet in den Speisesaal gelassen werden, hätte er dann einen Rechtsanspruch? Ich denke er müsste wohl beweisen, wie "schlampig" die Anderen herumgelaufen sind. Wahrscheinlich eher schlechte Karten.

    Urteile habe ich grad net an der Hand, da müsste ich auf Suche gehen. Im Kopf habe ich, dass derartige Reklamationen aber schon mehrmals vor Gericht gelandet sind.

    Grundsätzlich vertrete ich die Ansicht, dass man bei der Beurteilung, ob durch das Verhalten anderer Personen ein Reisemangel vorläge oder nicht, mehrere Faktoren zu berücksichtigen wären:

    1. wie genau lautet die Katalogbeschreibung des Hotels
    2. was wird dadurch versprochen
    3. in welchem Land - Urlaubsgebiet liegt das Hotel
    4. welcher Preis wurde dafür bezahlt und in welcher Relation steht dieser zu anderen vergleichbaren Hotels derselben Kategorie
      4.a ... im Urlaubsland
      4.b ... im internationalen Bereich

    Ohne jetzt im Detail auf diese Punkte einzugehen: Grundproblem ist die steigende Anzahl von - ich sage es einmal so - 4, 4'5 und 5-Sterne-Hotels in (Massen-) Urlaubsgebieten.

    "Echte" 4'5 oder 5-Sternehotels haben Tagespreise von € 300.-- und mehr PRO Person - Nächtigung und Frühstück versteht sich, Halbpensionszuschlag ab € 40.-- aufwärts, da käme man also dann bei sieben Tagen € 2.380.-- PRO Person OHNE Flug und Transfer.

    Somit glaube ich zwar, dass - lokal - das Hotel seine 4'5 Sternlein aufgrund der in diesem Land vorgeschriebenen Standards erreicht, aber was sind diese Sternchen eben im Vergleich zu einem Sternegleichen Hotel in London, an der Costa Smeralda auf Sardinien (Hotel Cala di Volpe im Mai Preis PRO ZIMMER UND NACHT mit Frühstück € 720.-- ....) usw.

    Jetzt verstehe ich natürlich den "Otto Normalverbraucher", der da liest 4 Sterne und noch ein Häubchen drauf! Super, Pianomusik bei gediegenem Cocktail, rotes Kleid sie, er im dunklen Anzug, rauchiges Geplaudern, das Rotweinglas klirrt und man blickt verliebt aus dem angenehm klimatisierten Restaurant über die Bucht aufs Meer.

    So, jetzt sitzt aber hinter einem Otto Normalbürger in der Hawai-Short, deren Farben grell leuchten, oben, bei seinem Leiberl quellen die schwarzen Brusthaare heraus und er gröllt nach dem Ober, er soll mal gleich nen Kasten Bier anschleppen, so lauft er sich die Beine wund...

    Daher meine oben gestellten Fragen und hier eben schwer, eine gute Antwort zu finden

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wer macht nach der Entfürhung der Österreicher noch Urlaub in Nordafrika???
    mosaikM mosaik

    Also hier noch ein paar Informationen direkt aus Salzburg - die beiden stammen aus Hallein, 15 km von Salzbur entfernt:

    Wo genau die beiden tatsächlich in die Hände der Entführer fielen, ist noch unklar. Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits auf algerischem Gebiet, also südwestlich von Tunesien oder zumindst in dem dortigen Sperrgebiet.

    Dieses Gebiet war aber seit den Entführungen 2003 zum Gebiet mit erhöhtem Sicherheitsrisiko erklärt gewesen. Die beiden sind also aus der jetztigen Sicht wissentlich in ein (hoch) gefährdetes Gebiet eingefahren, weil eben auch dort die Wüste am schönsten ist.

    Heute wurde ein Foto der beiden veröffentlicht, das sie eindeutig in der Hand ihrer Entführer zeigt.

    Soweit dazu.

    Marokko, Algerien, Tunesien, Lybien und Ägypten zählen seit einigen Jahren zu den am meisten gefährdeten Gebiete für radikale moslemische Organisationen. Diese haben nicht nur bereits mehrfach in diesen Ländern zugeschlagen, sondern haben vor allem in den letzten Monaten immer wieder Drohungen und Warnungen vor Terroranschlägen verlauten lassen.

    Inwieweit davon tatsächlich touristische Zentren betroffen sein könnten, ist naturgemäß unklar.

    Natürlich gibt es weltweit immer die Möglichkeit, dass Terroristen zuschlagen - Madrid, London, New York. Die Frage ist aber immer mit welcher Wahrscheinlichkeit wo etwas geschehen könnte. Gab es keine Ankündigungen im Land X und es passiert dort etwas, dann war es wirklich Schicksal. Ist hingegen ein Land, eine Region durch Warnungen, bereits gesschehen Vorfälle usw. als unsicher bekannt oder als Risikogebiet, muss sich jeder Reisende klar darüber sein, dass die Wahrscheinlichkeit, dass dort etwas passieren könnte, deutlich höher sein kann.

    Terrorismus zielt ja auch darauf ab, die Wirtschaft eines Landes zu destabilisieren, um dann an die Macht zu gelangen. Zumindest stellen sie sich das ja so vor.

    Im aktuellen Fall ist es noch perverser: die Forderung der Entführer an die österreichische Regierung lautet, dass Algerien und Tunesien ihre inhaftierten Gesinnungsgenossen freilassen sollte. Drei Tage gibt man der öster. Regierung.

    Wie soll Österreich in die Souvernität eines anderen Landes eingreifen?

    Soweit aus Salzburg
    Gruß
    Peter

    Tunesien

  • wenn das Hotel zum Ausweichquartier für andere wird und überfüllt ist?
    mosaikM mosaik

    ADEgi wrote:
    Hallo Karin,

    Katalogbeschribungen sind ja unterschiedlich. Ich hatte halt gerade eine gegriffen, in der das nicht erwähnt war. (Neckermann)

    Gruß

    Berthold

    ...darum ist es oft ja auch so schwer, das Richtige zu antworten. Ohne dass man genau jene Buchungsunterlage vor sich liegen hat, die der Kunde hatte, ...

    Denn selbst wenn N und T unterschiedliche Beschreibungen hätte, es gälte nur jene vom tatsächlich gebuchten Veranstalter!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherheitslage in Tunesien
    mosaikM mosaik

    Das österreichische Außenministerium hat heute folgende Information auf ihrer ihrer Internetseite bezüglich der Sicherheit in Tunesien veröffentlicht:

    Am 10 März 2008 bekannte sich die Terrororganisation "Al-Quaida im islamischen Maghreb" zur mutmaßlichen Entführung von zwei österreichischen Touristen Ende Februar, die zuletzt im Grenzgebiet von Tunesien und Algerien gewesen sein sollten. Da weitere gewaltsame Terroraktionen dieser Gruppe, auch gegen "Ausländer", nicht ausgeschlossen werden können, wird bei Reisen in den Maghreb-Ländern zu besonderer Aufmerksamkeit, Vorsicht und situationsgerechtem Verhalten geraten. Auch sollten bei Reisen in diesen Ländern laufend Informationen über die jeweils herrschenden Verhältnisse in den geplanten Reisezielen bzw. Reiserouten eingeholt werden.

    Sicherheit

    Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.

    An von Touristen frequentierten Orten und Sehenswürdigkeiten besteht in der Regel ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen. Da aber Terrorakte auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, wird vor allem bei größeren Menschenansammlungen, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Stätten, zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht geraten, auch nach der Zerschlagung einer bewaffneten islamistischen Gruppe durch die tunesischen Sicherheitskräfte im Jänner 2007. An wichtigen Straßenkreuzungen befinden sich nach wie vor polizeiliche Absperrungen und Kontrollen. Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche wird empfohlen.

    Österreichische Reisende in die Saharagebiete Tunesiens werden ersucht, sich vor Reiseantritt mit der Österreichischen Vertretungsbehörde in Tunis in Verbindung zu setzen.

    Vor Reisen von Tunesien aus in die Saharagebiete der Nachbarstaaten wird weiterhin nachdrücklich gewarnt. Österreichische Reisende in diesen Gebieten werden ersucht, sich vor Reiseantritt mit der nächstgelegenen Österreichischen Vertretungsbehörde in Verbindung zu setzen. Reisen in die Randzonen der tunesischen Sahara - auch außerhalb des tunesischen Sperrgebietes - sollten aus Sicherheitsgründen nur in Form von geführten Touren mit lokalen Veranstaltern unternommen werden. Vor unbegleiteten Fahrten abseits gesicherter Pisten wird abgeraten.

    Vor einer Reise in das tunesische Sperrgebiet wird abgeraten. Sollte dennoch eine Reise in das tunesische Sperrgebiet in Erwägung gezogen werden, muss diese mit einem ortskundigen Führer gemacht und vorher beim Gouverneur des Bezirkes angemeldet werden. Es gibt Reisebüros an Ort und Stelle, die solche Reisen organisieren.

    Eine Reise in das tunesische Sperrgebiet muss mit einem ortskundigen Führer gemacht und vorher beim Gouverneur des Bezirkes angemeldet werden. Es gibt Reisebüros an Ort und Stelle, die solche Reisen organisieren.

    Es wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage an Ort und Stelle genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

    Rechtlich ist dies noch KEINE Reisewarnung, die zum kostenfreien Rücktritt einer Tunesienreise berechtigen würde,

    informiert
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • wenn das Hotel zum Ausweichquartier für andere wird und überfüllt ist?
    mosaikM mosaik

    Grundsätzlich hat man Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Das heißt, wenn man ein bestimmtes Hotel bucht und es nicht erhält, soll stellt das eine Nichterfüllung von seiten des Reiseveranstalters dar, wofür er Schadenersatz pflichtig wird.

    Wir haben schon öfters darüber geschrieben
    a) auf sofortigen Heimflug bestehen
    b) zu Hause muss der komplette Reisepreis zurückbezahlt werden sowie allfällige Kosten im Zusammenhang mit dem sofortigen Rückflug
    c) der Veranstalter wird auch einen gewissen Schadenersatz leisten müssen

    ABER

    das hängt dann alles wieder vom Einzelfall ab
    a) WELCHES Ersatzhotel wird geboten
    b) WELCHEN gravierenden Unterschied gäbe es zum gewünschten
    c) ist dieser Unterschied hinnehmbar oder nicht

    Faustregel: Ersatzhotel gleicher oder höherer Preis, am selben Strand, die selbe Bauweis und das selbe Angebot = wird man annehmen müssen

    meint kurz
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Spielts wirkl ne Rolle ob Neckermann oder Thomas Cook???
    mosaikM mosaik

    Ehm Neckermann ist ein Produkt von Thomas Cook.

    Das heißt der Firmenname mehrere Kataloge ist immer Thomas Cook. Aber man hat manche Katalognamen - Neckermann - beibehalten und diesen einzelnen Katalogen eigene "Merkmale" zugeordnet.

    So hat Neckermann das Merkmal eher günstige Angebote anzubieten, mit einer - durchaus ungünstigeren Zimmerkategorie oder -lage - oder auch anderen Leistungsinhalten im Pauschalpreis.

    Vor Ort fahren Thomas Cook und Neckermann-Gebuchte durchaus oft im selben Transferbus.

    Ein einfaches Beispiel: Clubanlage in der Türkei: letzte Zimmerreihe zur Straße hin ist 300 m vom Strand entfernt, Hauptteil 100 m. Da könnte es dann sein, dass Neckermann die Zimmer letzte Zimmerreihe anbietet (= auch eben günstiger) und die näher zum Strand gelegenen hat dann Thomas Cook im Angebot.

    Erklärt
    Peter

    Reiseveranstalter

  • wenn das Hotel zum Ausweichquartier für andere wird und überfüllt ist?
    mosaikM mosaik

    nur mal ganz nüchtern: ein bis auf das letzte Bett ausgebuchte Hotel stellt solange keinen Mangel dar, als es die zugesagten Eigenschaften besitzt.

    Problematisch wird es sicher, wenn zusätzlich zur geplanten "Eigenkapazität" auch noch "Nachbarkapazitäten" aufgenommen werden. Dies würde meines Erachtens einen Reisemangel darstellen, sofern Wartezeiten auf diese Überkapazität zurückzuführen wären.

    Aber beispielsweise 10 - 20 Min. Warte-/Anstellzeiten könnten als "normal" betrachtet werden. Denn eines sollte und darf man bei seiner Planung nie ausser Acht lassen: in Hochburgen des Tourismus wie es eben die Kanaren sind, wird man gewissen "Unannehmlichkeiten" auch in 4,5 (? 4 Sterne kenne ich, 5 Sterne sind doch schon sehr selten auf der Welt, aber 4,5 ?) Sterne Hotels wohl hinnehmen müssen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung - keine Bekanntgabe durch RB - Flug verpasst - Entschädigung??
    mosaikM mosaik

    Die österreichische Rechtsprechung kennt schon eine Entschädigung: Entgangene Urlaubsfreuden.

    Allerdings, und das ist (bisher) der Haken: diese wird nur dann zugesprochen, wenn die Reise bereits angetreten war (und mindestens 40 % Mängel dann aufgetreten sind.

    Angetreten ist eine Reise mit dem Erhalt der Boarding Karte und Gepäcksabschnitt.

    Somit stehen in diesem Fall nach österreichischer Rechtslage den Kunden zu:
    a) Rückzahlung des gesamten Reisepreises einschließlich allfälliger Buchungsgebühren
    b) allfällige Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Reise stehen (Visagebühren, Impfkosten), nicht jedoch Urlaubslektüre, Sonnenöl, extra gekaufte Urlaubskleidung u. ä.
    c) ein tatsächlich eingetretener, nachweisbarer Schaden: z. B. die Urlaubstage, die nicht mehr geändert werden können und damit für einen späteren Urlaub "verloren" sind, Telefonate und Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Nichtantritt (nicht aber die erste Fahrt zum Flughafen! Aber z. B. zum Reisebüro)

    Letztlich ist es ja doch auch so, dass selbst eine materielle Entschädigung den ideellen Wert einer Urlaubsreise nicht ersetzen kann.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung - kann man auch auf einen günstigeren Preis umbuchen?
    mosaikM mosaik

    Umbuchungsbestimmungen sind bei den einzelnen Veranstaltern nachzulesen.

    Der eine verlangt bis zu einem gewissen Tag vor Abreise nur eine Gebühr, andere schränken die Anzahl der Umbuchungen ein, wieder andere schreiben vor, dass bei Umbuchungen zu teureren Reisen nur eine Umbuchungsbühr anfällt, bei Umbuchungen zu billigeren Reisen zunächst storniert werden muss und dann neu gebucht.

    Also am besten man fragt oder liest beim gebuchten Veranstalter nach.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sa."gebucht" wollen doch nicht/noch nichts unterschrieben!!!
    mosaikM mosaik

    ... das war jetzt EIN Fall HIER im Netz...

    ... einen zweiten Fall habe ich eben erst am letzten Wochenende erfahren, ist ähnlich gelaufen

    ... einen dritten Fall habe ich SELBST vor einem Monat erlebt

    ... an einen vierten Fall, den ich selbst erlebte, erinnere ich mich auch noch gut

    ... und es gab auch einen fünften Fall, den ich selbst so erlebt habe

    ... und da gab es noch einige, nachgewiesene, genau so oder ähnlich abgelaufene Fälle, gell 😞

    da werden jetzt vielleicht ein paar mehr der User hier meinen Emotionen verstehen können, wenn wieder mal irgendwo das Thema "Servicewüste in Reisebüros" oder "wer sich reinhängt, gewinnt auch den Kunden" oder ähnliche Themen auftauchen.

    Und zum Abschluss dieser leider fast täglich vorkommenden Situation ein Schwank aus meinem Leben: Es war vor etwa 17 Jahren, mein Reisebüro war noch nicht so bekannt in Salzburg. Ich erhalte eine Gruppenanfrage einer sehr bekannten Firma für ihre Topkunden zu einen besonderen Event - ich erstelle ein sehr umfangreiches Angebot und gebe es ab. Auftragswert lag etwa bei Euro 30.000.--.

    Da rief mich der Auftraggeber an, lobte mein "tolles" und auch "preislich absolut in Ordnung" befindliches Angebot. Allein - er wird es nicht annehmen: Begründung: es ist für sein Unternehmen eine überaus wichtige Reise mit Händlern usw. Da kann er nicht das Risiko eingehen, bei einem kleinen, unbekannten Reisebüro zu buchen. Was, wenn ich in Konkurs gehe? Ich habe ihm angeboten, 50 % vor der Reise, 50 % nach der Reise anzuzahlen - nix. ❓

    Warum hat er überhaupt bei mir angefragt? Ja, ich sei ihm als Spezialist für Italien empfohlen worden 😱

    Da war a bisserl mehr als eine Stunde Arbeit dran.

    Aber ehrlich wie ich bin, erzähl ich euch, wie die Sache ausgegangen ist. Der Kunde ging zu einem "renommierten Salzburger Reisebüro", das sich mit dieser Anfrage an mich wandte - richtig, ihr habt es erraten: der Kunde zahlte meine Gewinnspanne plus die vom vermittelnden Reisebüro und war in einem Belobungsschreiben an das andere Reisebüro "überglücklich, einen so kompetenten und verlässlichen Partner" für seine Reise gehabt zu haben.

    Ich sag euch, das Leben ist so pervers ...

    😘 Peter

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