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  • Fliegen mit Baby!!! Wer hat Erfahrung??? BITTE....
    mosaikM mosaik

    Mujer wrote:
    Ich glaube kaum das ein vernünftiger Arzt für ein Baby oder Kleinkind Beruhigungsmittel verschreibt.

    ... und auch keine Fernreise... meint ein Vater von drei Kindern, die schon geflogen sind, aber nicht in diesem Alter und nicht so weit.

    Tut mir leid, aber da habe ich relativ wenig Verständnis für Eltern, die so einem Baby so eine weite Flugstrecke antun. Zwei drei Stunden - okay, darüber lässt sich reden, aber acht Stunden und mehr?

    Der Druck in der Kabine ist abgesenkt, der Lärmpegel deutlich höher für die empfindlichen Ohren, die Umgebung und Lichtverhältnisse für das Kleinkind ungewohnt.

    Wickeln kann man meist in einer der Bordtoiletten, wo man ein eigenes "Brett" herunterklappen kann. So genannte Babycot kann man nur in jenen Reihen montieren, die eine feste Wand davor haben. Anspruch auf so eine Reihe hat man nicht, man kann sie aber bestellen. Heißes Wasser sollte an Bord auch kein Problem sein. Eigener "Sitzplatz" = Ablegestelle für Babykorb, -wippe, ist nicht rechtlich vorgeschrieben. Man muss also in vollen Maschinen das Kind am Schoss halten; bei Start und Landung gibt es - unterschiedlich je Fluglinie - verschiedene Gurten, mit denen man (Mutter und) Kind anschnallt. Dabei gibt es Gurten, die bei echten Problemen zu echten Problemen für Kinder werden können und andere, die besser sind. Es gibt hier keinen einheitlichen Standard oder Vorschriften.

    Früher konnte man mit Kleinkindern noch vor den anderen Passagieren an Bord gehen. Ist aber heute auch nicht mehr überall so üblich.

    Meint
    Peter

    Airlines

  • Geschäftsgebahren der LTU
    mosaikM mosaik

    Eine Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung erhält man bei Annullierung (= Absage) oder Überbuchung (=denied boarding) - Zitat "Wenn Sie unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurden, haben Sie zusätzlich das Recht auf eine Ausgleichsleistung". Allerdings nur, wenn die Absage / Überbuchung efolgt: Zitat:

    sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit
    zu erreichen,

    oder

    sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

    Schadenersatz bei doppelt so langer Flugzeit setzt einen materiellen Schaden voraus. Also beispielsweise höhere Flugkosten.

    Wie ich ziemlich eingangs erwähnte, läge bei einer Pauschalreise hier ein Mangel vor. Allerdings ist hier sicherlich die Frage, in welcher Höhe hier der Reiseveranstalter Entschädigung zahlen müsste: 5 - 10 - 15 % von einem anteiligten Tagespreis? € 20.--, € 25.-- ? pro Person...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung
    mosaikM mosaik

    ADEgi wrote:
    Der Mehrpreis für das Einzelzimmer ist, sofern vom Veranstalter verlangt, korrekt.

    ist nicht korrekt, den Stornogebühren sind die pauschale Abfindung für entgangenen Gewinn, Gebühren und Kosten, die der Reiseveranstalter hat bzw. bei Erfüllungsgehilfen zu bezahlen hat.

    Das heißt im Klartext: wenn zwei Personen buchen und nur eine im Hotel ankommt, dann zahlt halt die andere die Person die vereinbarte Stornogebühr, aber der Gereiste SICHER NICHT einen Einzelzimmerzuschlag!

    Da habe ich schon ein paar Mal Reiseveranstalter höflich aber sehr bestimmt darauf hingewiesen...

    Und natürlich bleibt noch die Möglichkeit, bei bereits höheren Stornogebühren die Versicherung um Ersatz des Einzelzimmerzuschlags zu bemühen, wenn der RV uneinsichtig ist und man jetzt nicht gleich klagen will (--> 100 % Erfolgschancen!).

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Geschäftsgebahren der LTU
    mosaikM mosaik

    Yeiyo wrote:
    Aber wie ist das mit dem Freigepäck? Als LTU-Card-Inhaber haben wir Anspruch auf 10 kg Mehrgepäck, außerdem ist bei einer Reise über 4 Wochen bei der LTU die Freigrenze 30 kg. Wir brauchen (aus welchen Gründen auch immer) diese 40 kg Gepäck-Grenze. Habe ich bei einem Alternativ-Flug mit der KLM bzw. Kenia-Airways diese?
    Gruß Yeiyo

    Diese Mehrkosten muss LTU ersetzen, dazu gibt es bereits Urteile.

    Und wíe bereits von anderer Stelle richtig bemerkt wurde: liegt bereits ein Flugticket vor, so handelt es sich um eine Überbuchung / Annullierung und die Fluggastverordnung mit der Entschädigungszahlung ist anzuwenden.

    Bei Problemen mit der LTU die Schlichtungsstelle Mobilität einschalten

    rät
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Geschäftsgebahren der LTU
    mosaikM mosaik

    Ich sehe in der Änderung von 8 auf 16 Stunden einen gravierende Leistungsänderung. Die Frage ist nur: wenn alle vergleichbaren Flüge ausgebucht sind, was hilft eine Gerichtsentscheidung? Was hilft Geld Monate später als Entschädigung?

    Ich sehe in der Tatsache, dass jemand Thrombose-gefährdet ist und trotzdem längere Flugzeiten als drei bis vier Stunden auf sich nimmt, als leichtsinnig bis fahrlässig im Umgang mit der eigenen Gesundheit.

    Ich sehe in der Aussage, dass diese Reise von älteren Menschen angetreten wird, eine gewisse Gesundheitsproblematik grundsätzlich: Kenia ist ein Malaria-Gebiet beispielsweise, die bis zum Tod führen kann;

    Ich sehe in diesen acht Stunden eine Kürzung der Gesamturlaubszeit von 1.344 Stunden um 0,59 %.

    Ich sehe die Möglichkeit, dass auch bei einem Direktflug das Gepäck gar nicht ankommen kann, wenn es in Deutschland falsch verladen wurde.

    Ich sage aber nicht, dass das Vorgehen der Fluglinie korrekt oder hinzunehmen wäre. Ich meine nur einfach, dass man abwägen sollte, welcher Aufwand einem diese acht Stunden im Gesamtverhältnis der Reisedauer wert ist und sein sollte.

    Eine Reise nach Kenia ist eine Fernreise.
    Fernreisen sind und werden es bleiben: belegt mit Unwägbarkeiten.
    Fernreisende sollten daher auch eine gewisse Unempfindlichkeit gegenüber Problemen haben.

    Aber keine Frage: in Ordnung ist diese Umbuchung sicherlich nicht

    meint emotionslos
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Geschäftsgebahren der LTU
    mosaikM mosaik

    Schwierig, schwierig, ... ich neige aber in diesem Fall zur Ansicht, dass hier aufgrund einer ungebührlichen Verlängerung der Reisezeit (8 zu 16 Stunden ist eine Verdopplung der Reisezeit) ein kostenloser Rücktritt möglich sein könnte. Könnte, da ich ja nicht alle Bedingungen, die vereinbart wurden, kenne.

    Allerdings ist grundsätzlich klar, wenn ein Direkt- oder Nonstop-Flug versprochen wurde, hier mit Flugzeitenänderungsklausel sicher nicht argumentiert werden kann vom Reiseveranstalter! Das ist eine klare Leistungsänderung, die man so nicht hinnehmen muss.

    Nüchtern gesehen wird man aber nur die Möglichkeit haben, auf ein kostenloses Storno zu bestehen oder anzunehmen.

    Nimmt man an, kann man dann aber aufgrund der langen Flugzeiten dies nicht mehr als Reisemangel annehmen.

    Lehnt man ab, ist fraglich, ob man dann tatsächlich eine weitere Schadenersatzforderung durchsetzten wird können (50:50).

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    mosaikM mosaik

    ... dann setze ich mal kurz hier fort...

    @Rüdiger
    ganz genau so müsste man vorgehen: schauen, ob der Markt oder die Anbieter stärker sind; akzeptieren, dass die gewünschten Veränderungen zugunsten des Konsumenten sich in Preiserhöhungen niederschlagen müssen;

    Grundsätzlich hast du aber schon einige Forderungen in deinen AGB's die bereits herrschendes Recht in Deutschland sind.

    Auch die Gründungsvorschläge sind denkbar.

    Aber halt nicht vergessen, dass für AGB's immer zwei notwendig sind: die, die sie wollen und die, die sie auch so als ihre eigenen akzeptieren.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmer-Problem bei NEC bzw. HC!
    mosaikM mosaik

    Weicht eine Buchungsbestätigung (Dachzimmer) von der gebuchten Leistungen (Zimmer oder auch Doppelzimmer) ab, so handelt es sich um ein neues Angebot, das der Kunde oder auch ablehnen kann.

    Ein Reiseveranstalter kann sich nicht darauf berufen, dass das ein und selbe ist in seinem internen Sprachgebrauch oder ein Doppelzimmer ein Doppelzimmer sei.

    Denn wenn er im Angebot zwischen Zimmer, Einzelzimmer, Dachzimmer unterscheiden kann, dann muss er dies auch auf seinen Buchungsbestätigungen können.

    Aus rechtlicher Sicht sind daher Zimmer, Einzelzimmer und Dachzimmer drei verschiedenen Angebote und also solches zu betrachten!

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unterschied: Reisebüro - Reisevermittler - Reiseveranstalter - Online-Buchung - Online-Veranstalter
    mosaikM mosaik

    Was @CaptainJarek anschneidet hat schon seinen Wahrheitsgehalt:

    Gehen wir - in beiden Fällen: Online und stationär - von soliden, guten Reisebüroanbieter/vermittler aus:

    Im Internet wählt der Kunde a) nach Preis oder b) nach der Reisezeit oder c) nach der Aufmachung des Angebots oder oder. Er erhält die von ihm angeklickten Informationen. Natürlich kann er bei den Informationen auch sich jene eines anderen Urlaubslandes oder Hotels uws. anschauen.

    Aber in keinem Fall wird er Hinweise beispielsweise auf Unterschiede dieser beiden Länder oder Angebote finden können. Der Kunde wird sich also für ein in seinen Augen "ideales" Angebot entscheiden.

    Geht er nun aber in ein stationäres Reisebüro, so kann er zumindest im Sortiment der vermittelten Reiseveranstalter auf Unterschiede hingewiesen werden. Gute Berater erkennen in der "Angebotserhebung", was der Kunde (wahrscheinlich) sucht und kann ihm helfen, beispielsweise falsche Vorstellungen zu korrigieren und daher auch ihn vor ungewünschten Urlaubserlebnissen bewahren.

    Ich erinnere mich, in diesem Sommer hier einen Hilferuf aus Tunesien gelesen zu haben - die waren total am falschen Ort.

    So betrachtet ist die Vermutung, dass online-Buchende eine höhere Reklamationsquote haben könnten, durchaus nachvollziehbar. Zahlen habe ich jedoch noch keine gesehen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unterschied: Reisebüro - Reisevermittler - Reiseveranstalter - Online-Buchung - Online-Veranstalter
    mosaikM mosaik

    chriwi wrote:
    Ich wusste gar nicht, dass mein kleines RB eine "Stricherlliste" führt, wo gezählt wird, wieviele Buchungen per Mail reinkommen und wieviele durch persönlichen Kontakt zustande kommen. Und diese Liste dann auch noch in eine Statistik einfließen lässt, die dann veröffentlicht wird. :?

    Danke, genau das ist wieder so ein Baustein, den ich nüchtern ohne Ausschmückung verwenden kann: Statistiken sagen, soundso viele Buchungen seien "Online" und definieren, was sie unter "online Buchung" verstehen und zählen.

    So, hier hat nun ein Praktiker mitgeteilt, dass er nie eine Meldung gemacht hat.

    Was schließt jetzt ein anderer Statistiker daraus?

    Ja, die Online-Veranstalter behaupten von ihren eigenen Buchungen soundso viel online getätigt zu haben. Aber soundso viele andere Veranstalter haben ihre "Statistik" (=Stricherlliste) gar nicht eingereicht.

    merkt an
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unterschied: Reisebüro - Reisevermittler - Reiseveranstalter - Online-Buchung - Online-Veranstalter
    mosaikM mosaik

    maximax wrote:
    Ich habe unsere letzten Flüge bei einem renommierten Baustein-RB gebucht. "Wie ist es mit Hotels?", wurde ich gefragt. "Die Hotels, die ich buchen möchte, stehen nicht in ihrem Katalog", erwiderte ich. Antwort: "Bitte sagen Sie uns, welche Hotels das sind, wir buchen Ihnen jedes gewünschte Hotel". Warum geht das nicht in einem Ketten-RB?

    Weil diese von ihren Zentralen angehalten sind, nur bestimmte Partner und Reiseveranstalter zu buchen, um dort entsprechend hohen Umsatz zu erreichen, der sich mit Sonderprovisionen zu Buche schlägt. So ist das nicht nur in dieser Wirtschaft, sondern auch in anderen Bereichen.

    Erkärt Peter

    chriwi wrote:

    mosaik wrote:
    Online-Buchung
    Das heißt, selbst wenn man nur ein Email von der Internetseite aus anklickt aufmacht und schreibt: ich will diese Reise buchen, und alle weiteren Schritte werden dann trotzdem von Menschen ausgeführt, spricht man von Onlinebuchungen.

    😱 Wenn ich mein RB anmaile, und schreib "Bitte bucht mir die Leistung x aus dem Katalog des Veranstalters y", dann ist das eine Online-Buchung?

    Besteht rechtlich zwischen einer Online-Buchung und einer Buchung IM Reisebüro ein Unterschied?!

    Zunächst einmal grundsätzlich: diese "Anfrage" wird in den Statistiken als "online-Buchung" geführt. Pervers, aber so ist es.

    Rechtlich bestehen durchaus Unterschiede. Eine Internetseite muss nicht "reagieren", ein Reisevermittler ist bei bestimmte Aussagen seines Kunden zum Reagieren verpflichtet, will er nicht für seine Unterlassung Schadenersatzpflichtig werden.

    Und andere Punkte

    informiert Peter

    Beiträge zusammengeführt - da untereinanderstehend

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unterschied: Reisebüro - Reisevermittler - Reiseveranstalter - Online-Buchung - Online-Veranstalter
    mosaikM mosaik

    privacy wrote:
    Bedeutet ja dann für mich als Kunden auch, daß ich im
    Zweifelsfall mit meinem Anliegen, zumindest rein rechtlich,
    alleine auf mich gestellt bin.

    Da könnte hinsichtlich vertrauensvoller Zusammenarbeit
    zwischen mir und dem Vermittler ein Boomerang daraus
    werden.

    Es besteht zumindest die nicht von der Hand zu weisende
    Gefahr, daß Informationen jeglicher Art, die zwischen mir
    und dem Vermittler ausgetauscht werden, an den
    Reiseveranstalter im Rahmen des Agenturvertrages,
    auch ohne meine Zustimmung, weitergegeben würden.
    Zumal die rechtliche Verpflichtung besteht,
    im Sinne des Reiseveranstalters zu handeln.

    Angenommen, jemand erzählt beiläufig seinem Partner
    des Vertrauens: Das Essen im Hotel war ja nicht wirklich
    schlecht, aber eine kleine Rückvergütung ist ja auch
    ganz nett. Dann wäre das weiterzugeben.

    Damit wir uns nicht mißverstehen, ich fände dieses
    Vorgehen des Reisegastes auch nicht in Ordnung und
    es ist ja nur ein leicht verständliches Beispiel.

    Wenn es aber mal wirklich hart auf hart geht, könnten diese
    vertraulichen Details auch gegen den Kunden verwendet werden.

    Oder wie sieht das in der Praxis wirklich aus?

    Ein Reisebüro handelt im Auftrag vom Reiseveranstalter. Es kann mündlich geäußerte "Reklamationen" zwar weitergeben, aber der Reiseveranstalter wäre nicht verpflichtet darauf zu reagieren. Weil eine Reklamation immer vom Kunden selbst kommen muss.

    Das ist gesetzlich so geregelt.

    Ja, der Kunde hat grundsätzlich ein Vertragsverhältnis NUR mit dem Reiseveranstalter! Das hat nichts mit "Alleingelassen" zu tun, sondern es ist nun einmal so, dass der Reisevertrag NIEMALS zwischen Vermittler und Kunden, sondern ausschließlich zwischen REISEVERANSTALTER und Kunden zustande kommt!

    Erklärt Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unterschied: Reisebüro - Reisevermittler - Reiseveranstalter - Online-Buchung - Online-Veranstalter
    mosaikM mosaik

    ...es darf keine Reklamationen für einen Kunden verfassen

    Näher erläutert warum:
    Kunde kommt ins RB und schimpft, sagt zum RB-Mitarbeiter: geh schreibns doch für mich das alles zusammen und ich unterschreib Ihnen das.
    Gesagt, getan und abgeschickt - es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.
    Dort werden dem Kunden die Knie weich über die Aussage im Reklamationsschreiben: ...das sind ja lauter ****** und Diebe, die gehörten gehenkt..., weil nämlich der Richter jetzt was von Verleumdung und so faselt...
    Da hat er den rettenden Gedanken: Herr Rat, meint unser Kunde, das habe gar nicht ICH gesagt und geschrieben, das ist auf dem Mist vom Reisebüro gewachsen...

    Es kommt zu einer Streiterei

    Dann:
    90 Prozent aller Reiseveranstalter schätzen es, die Reklamation "nach dem Mund des Kunden" zu erhalten, weil sie daraus lesen können, ob es sich um eine echte Reklamation handelt.

    Lieber also unbeholfen und ehrlich schreiben, als "geschönt"!

    Und als letztes Argument:
    War der Kunde mit seinem Urlaub unzufrieden oder der Reisebüromitarbeiter? Na also, wenn also der Kunde etwas will, muss er auch etwas dafür investieren. Selbst bei Aktien muss er zunächst einmal zur Bank gehen und diese kaufen und bei einem Verkehrsunfall müssen auch die Beteiligten das Schadenformular ausfüllen und nicht nachher die Versicherungsvertreter 😉

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    @privacy

    a) AGB Thema hatten wir schon ausführlich

    b) 70 Prozent Anzahlungs Thread habe ich leider verschlafen

    c) sägst du gerne auf dem Ast auf dem du sitzt oder höflich anders gefragt: beißt du die Hand, die dich füttert 😉

    d) zu weit aus dem Fenster lehnen: mach ich, mach ich, aber DU sorgst sicher nicht für meine Zukunft, wenn ich raus fall oder 😆

    aber wenn ich dein Posting nüchtern betrachte, dann hat ja die Kundeninitative Erfolg gehabt - ist das nicht das, was ich predige? SELBST tätig werden?

    Hast du mal meine Homepage Italien besucht? Da steht:

    Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an - und handelt Dante Alighieri (30.5.1265 bis 14.9.1321),
    größter Dichter Italiens und Schöpfer seiner Literatursprache, das war a gscheida Mensch, gell 😉

    Gute Nacht allseits
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    Ich schlage als Urheber diese Threads vor, diesen vorläufig zu schließen und ihn nach angemessener Zeit durch mich wieder in Neuform aufmachen zu lassen.

    Ich möchte hier über das Thema selbstkritische Erkenntnisse aus der Reisebranche diskutieren und nicht wieder eine für mich hier in diesem Thread beendete Diskussion neu aufnehmen.

    Ich ersuche daher einen der ehrenamtlichen Administratoren hier dicht zu machen - bitte, danke

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
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    @Rüdiger: mir ist keines in dieser Fragestellung bekannt, wobei ich grob etwa 1.000 urteile kenne, aber nicht behaupte, alle zu kennen!

    Die mir bekannten Urteile beziehen sich auf Ersatz der Mehrkosten, Heimflugkosten, Entschädigung wegen vertanen Urlaub (ca. € 40.-- pro Tag und Person), aber keine Verurteilung der Sache Überbuchung oder Unterlassung wegen.

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    @maximax

    zunächst, es war weder mutig noch sonst was: sehe ich die Notwendigkeit, Dinge anzusprechen, dann mache ich das. Es kann im Grunde ja nur allen helfen:

    Reisebüromitarbeiter: wo muss ich selbst tätig werden, wo muss ich meinen Kunden aktiv unterstützen, wo liegt es einfach nicht in meiner Macht etwas zu ändern

    Reiseveranstalter: der Charterflug fliegt so lange zu verschiedenen Zeiten bis er gar nimmer fliegt (...Der Krug geht sooft zum Brunnen bis er bricht...) - will ich elegant und einfach was für meine Kunden tun: hier gibt es Anregungen (schwarze Schafe werden blöken und weiterhin schwarz bleiben 😞 )

    Kunden: das sind meine Rechte, die will ich wahrnehmen; hier sind meine Grenzen - da geht halt nicht mehr, will ich zu diesen Konditionen Urlaub buchen: ja oder nein?

    Die deutsche Fachzeitschrift fvw greift laufend Probleme aus der Branche auf und es zeigt sich, dass diejenigen, die an der Spitze von vielen Unternehmen in der Reisebranche stehen, wenig oder gar kein Interesse, Verständnis für die Probleme ...da unten im Verkauf haben.

    Und doch noch kurz zu Rüdiger, der mich in seinen ersten Postings doch gelobt hat und jetzt mich schimpft 😞 : Nein, er hat definitiv nie genau geschrieben, was ich hinterfragt hatte - trotz meiner "seitenlangen" "Lebensbeschreibung" (hab ich was zu verbergen? 😉 .

    Und aufgrund seiner Antwort sage ich, dass er das so nicht bekommen wird. So nicht heißt, nicht mit dieser Begründung. Ich formuliere das deshalb so vorsichtig, weil im juristischen viel möglich ist, nicht immer über elegante Wege. Aber 100 % zurück plus 100 % für neuen Urlaub auch zurück = null Aufwand für einen Urlaub bei zwei verschiedenen Veranstaltern - nein. Und ich möchte hier meine letzte Meinung zu diesem nicht diesen Thread betreffenden Fall kundtun: jemand, der eine andere Person oder Unternehmen des Betrugs oder krimineller Handlung bezichtigt, ohne dies in einem Verfahren beweisen zu können, läuft Gefahr, wegen Verleumdung und Geschäftsschädigung auf sechsstellige Schadenersatzzahlungen verklagt zu werden. Vor Gericht sind sie alle gleich... Gell und wirklich als allerallerletzte Aussage, sonst wird es wieder manchen Leser zu lang: Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei gewesen 😘

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    Gewisse Themen bedürfen einer gewissen Länge. Ich verstehe, wenn manchen meine Ausführungen zu lang scheinen. Aber halb erklärt ist dann wahrscheinlich wieder nicht oder schlecht verstanden.

    Gegenstand dieses Thread sollte es aber sein, Stimmen aus der Reisebranche zu lesen, die über verbesserungswürdige Zustände schreiben oder von Kollegen zu hören, was sie vielleicht schon bewegen konnten.

    Lassen wir daher Beantwortungen, Vermutungen und Unterstellungen aus anderen Threads hier beiseite. Sonst schreibe ich noch längere Beiträge, gell (Drohung --> 😄 )

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    ist aber verboten - siehe meinen neuen Thread: neue Verbraucherschutzbestimmungen - genau da hat die EU angesetzt!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neue Verbraucherschutz- bestimmungen der EU
    mosaikM mosaik

    Seit 12. Dezember 2007 sind neue, verschärfte Verbraucherschutzbestimmungen der EU in Kraft getreten, die auch bereits in jedem EU-Mitgliedsland umgesetzt sein sollten.

    Einige der Punkte betreffen auch Reisen. Auf meiner Homepage gibt es eine Zusammenfassung und weiterführende Links zur EU-Seite bzw. österreichischen Verordnung.

    neue Verbraucherschutzbestimmungen Übersicht

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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