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  • Unterschied: Reisebüro - Reisevermittler - Reiseveranstalter - Online-Buchung - Online-Veranstalter
    mosaikM mosaik

    Da ich gerade im Wikipedia Deutschland zusammen mit ein paar anderen Fachleuten dort die Kategorie Tourismus ein wenig "erneuere", möchte ich hier nur in ein paar einfachen Sätzen die wichtigsten Unterschiede erläutern.

    Reisebüro
    Ein Reisebüro vermittelt, besorgt oder veranstaltet Reiseleistungen wie Pauschalreisen, Flugtickets, Mietwagen oder Reiseversicherungen. Es arbeitet also sowohl mit Angeboten, auf die es keinen eigenen Einfluss hat als auch mit Angeboten, die von ihm selbst zusammen gestellt werden.

    Ein Reisebüro kann bei fremden Leistungen nur das sagen, versprechen oder bestätigen, was dieser Reiseveranstalter dem Reisebüro mitteilt, zusendet oder erlaubt. Es kann keinen zwingenden Einfluss auf die Bearbeitung der Buchung, eines Sonderwunsches oder einer Reklamation nehmen.

    Reiseveranstalter
    ist jemand, der Reiseleistungen selbst einkauft, selbst den Preis kalkuliert und im eigenen Namen dem Kunden verspricht, diese Leistungen erbringen zu wollen (ist nicht ganz die volle Definition, aber so leichter zu verstehen).

    Der Reiseveranstalter ist aber dann auch verantwortlich für alle seine Partner, also die Hotelliers, die Busunternehmer, die Reiseleiter usw. - diese nennt man "Erfüllungsgehilfen".

    Aber wenn diese Erfüllungsgehilfen nicht beim Reiseveranstalter selbst angestellt sind, ist der Reiseveranstalter natürlich auf die Hilfe dieser Partner angewiesen: bei der Ehrlichkeit, bei der Information, bei der Hilfe bei Problemen vor Ort.

    Ungeachtet, ob der Reiseveranstalter nun tatsächlich Einfluss bei seinen Erfüllungsgehilfen nehmen kann oder nicht, haftet er für deren Tun und Treiben und muss gegebenfalls sogar eigenes Geld bei Reklamationen zahlen. Er kann sich zwar wieder an seine Erfüllungsgehilfen wenden, aber klag mal einen Indonesier 😞

    Online-Buchung
    Derzeit werden alle touristischen Buchungen als "online Buchungen" genannt, die ihren Anfang auf einer Internetseite durch Ausfüllen einer Vorlage dort oder durch Anklicken eines Email-Knopf auf dieser Seite entstehen.

    Das heißt, selbst wenn man nur ein Email von der Internetseite aus anklickt aufmacht und schreibt: ich will diese Reise buchen, und alle weiteren Schritte werden dann trotzdem von Menschen ausgeführt, spricht man von Onlinebuchungen. Das erklärt auch, warum Statistiken eine rasante Zunahme melden.

    Echte Onlinebuchungen von Urlaubsreisen, also Anklicken von durch Computersysteme hinterlegte und automatisch abgearbeitete Angebote, das heißt: Buchung - automatische Ausstellung von Buchungsbestätigung, Rechnung und Reiseunterlagen ohne Eingreifen eines Menschen, sind nach wie vor sehr wenig - man spricht von fünf bis maximal 10 Prozent aller in der Reisebranche getätigten Buchungen.

    Wo Onlinebuchungen heute schon vollautomatisch durchgeführt werden sind die Bereiche Mietwagen, Flüge, Hotel und Reiseversicherungen.

    Online-Veranstalter
    sind Reiseveranstalter, die entweder ausschließlich oder teilweise ihre Reiseangebote im Internet zum Verkauf stellen. Ein Reisebüro, das eine Internetseite hat, auf des es fremde Angebote einstellt, ist KEIN Online-Veranstalter!

    Das heißt für den Konsumenten: er muss immer erkennen können, wer sein eigentlicher Reiseveranstalter ist. Denn nur der, und wirklich nur der, ist für alle seine Belange und Probleme zuständig und rechtlich verantwortlich! Ein Reisebüro hat schon ein paar Pflichten, aber im Wesentlichen kann es nur versuchen zu helfen. Es ist der falsche Ansprechpartner für Forderungen und Beschimpfungen. Bei einem Reisebüro nicht mehr zu buchen, weil es einen Veranstalter vermittelt hat, der Probleme bereitet hatte, ist zu 90 Prozent der falsche Weg seinen Frust abzubauen.

    Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen wieder ein wenig Licht in den Dschungel der Reisebranche bringen und stehe hier gerne für Fragen im Zusammenhang mit den rechtlichen Unterscheidungen und Pflichten der Begriffe zur Verfügung. Ich hab jetzt Urlaub bis 1.1. ... 😉

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    Darf ich ein paar Dinge einwerfen:

    1. Zur Forderung aus dem geschlossenen Thread:
      Es ist mir daraus nie ganz klar hervorgegangen, ob die Forderung lautet:
    • 100 Prozent Rückzahlung vom ursprünglich gebuchten Reiseveranstalt plus Mehrkosten für Alternativhotel (was zumindest einmal grundsätzlich richtig und rechtlich korrekt wäre)
      oder
    • 100 Prozent Rückzahlung vom ursprünglich gebuchten RV plus zusätzlich nochmals die 100prozentige Bezahlung der Alternative - was rechtlich absolut in dieser Form nicht geht

    Im Gesetz heißt es sinngemäss: wenn ein Reiseveranstalter seine versprochenen Leistungen nicht erbringen kann und dies vor Abflug dem Kunden mitteilt, ist er neben der Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen auch unter gewissen Umständen zur Schadenersatzzahlung verpflichtet. Eben weil er den Vertrag einseitig gebrochen hat. Ich habe irgendwo im Kopf, dass dieser Schadenersatzanspruch mit seinen eigenen Stornobedingungen konform ist. Das hieße: Absage vom Veranstalter bis ein Monat vor Abreise - Kunde kann einen Schaden bis maximal 10 Prozent vom ursprünglichen Reisepreis vom Reiseveranstalter verlangen. Aber in diesem Punkt bin ich mir im Moment ohne ein Vertiefung in die Bücher nicht ganz sicher.

    1. zum Beitrag von Chiara Saluta
      Wir diskutieren hier über mögliche Ansätze von Veränderungen und Verbesserungen, die wir aus der Reisebranche selbst erkennen bzw. sehen. Ausgeklammert bei dieser Diskussion, leider, sind leitende Mitarbeiter von Reiseveranstaltern, also von den direkt Betroffenen - weil es davon scheinbar keine hier im Forum gibt.

    Chiara hat aber auf eine andere, nicht tränendrückende, Komponente hinweisen wollen:

    Es gibt Schwachstellen im System. Aber es gibt genauso "Mehrleistungen" im System. Es gibt Mitarbeiter, die einen kalt vor dem Hotel absetzen (Frage sei erlaubt: was, wenn DIESER Mitarbeiter nun aber wirklich nichts von dem Debakel wusste, weil ihn SEIN Chef dumm sterben hat lassen?), es gibt aber auch Mitarbeiter, die sich über ihre Verpflichtung hinaus um Wehwehchen von Urlaubern kümmern.

    Und ich sehe in dieser Konfrontation: Mängel hier - Einsatz dort schlicht die menschlichen Komponenten: Tourismusindustrie besteht auch und eigentlich hauptsächlich aus Menschen. Und unter diesen gibt es solche und solche (andere Worte gefallen mir in diesem Zusammenhang nicht).

    1. ob ich Fälle kenne, die ihre Überbuchung vor Abreise erfahren haben:
      Ja, nicht nur einen. Sogar hier in diesem Forum ist immer wieder zu lesen: ...und nun, ... Wochen vor Abflug, erhalte ich ein Schreiben, in dem der Reiseveranstalter schreibt, meine gebuchte Unterkunft stehe nicht zur Verfügung...

    Nochmals ganz kurz zum Thema Überbuchungen: 90 % der Hotels gehören nicht den Reiseveranstaltern, sondern sind in Besitz von Privatpersonen oder Konsortien. Diese fremden Personen werden so lange diese Überbuchung verschweigen, bis sie entweder eine andere Lösung haben oder nicht mehr auskönnen. DANN erst informieren sie den Veranstalter.

    Veranstalter streichen dann diese Hotels, Veranstalter haben mit diesen Strafen ausgehandelt für solche Fälle, aber andere Veranstalter nehmen sie wieder in ihr Programm auf, oder der erste Veranstalter kann es sich aus Nachfragegründen nicht leisten, das Hotel aus seinem Angebot zu nehmen (Druck der Konsumenten: wenn X das HotelY nicht mehr im Angebot hat, wer hat es noch? Bitte melden! Will unbedingt nur in dieses Hotel).

    Abschließend: Ein Kunde braucht die Probleme nicht zu verstehen, dazu wendet er sich an einen Reiseveranstalter (bitte nicht verwechseln mit dem Reisebüro, wo er bucht!). Ein Kunde hat ein Recht und Anspruch auf Erbringung ordnungsgemäßer vereinbarter und bezahlter Leistung. Punkt.

    Aber dann hat der Kunde auch die Pflicht, nicht als Unwissender Aussagen in die Welt zu setzen, die nicht stimmen, die lediglich er glaubt. Beziehungsweise soll er dann anerkennen, wenn ihm ein Fachmannfrau erklären will, worin er irrt. Und nicht wiederum behaupten: Fachmannfrau stehe auf der Seite von korrupten Systemen und verteidige nur seine eigenen Pfründe.

    Mitdiskutieren - ja, Missstände aufzeigen - ja, kein Verständnis für Erklärungen zeigen - nein, Verständnis zeigen für die Erklärungsversuche aber diese nicht im persönlichen Fall hinnehmen zu wollen - auch ja,

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    Noch was

    ... ich schreibe in allen Foren ehrenamtlich und lass mich von Administratoren nicht zwingen; in einem habe ich deshalb vor zwei Jahren auch aufgehört zu schreiben

    ... ich habe pro Jahr etwa € 600.-- Aufwände für Reise- und Reiserechtsliteratur

    ... ich schreibe nicht nur online in Foren, sondern erhalte auch zahlreiche private Mails mit der Bitte um Hilfe

    ... was einen Zeitbedarf von etwa 50 Stunden im Jahr bedeutet, diese privaten Mails (dazu kommt die Zeit in den Foren)

    ... dem stehen all die Jahre bisher € 70.-- an freiwilligen Spenden zur Erhaltung meiner Homepage von Konsumenten gegenüber, die meine Mithilfe schätzten und sich von mir geschätzt € 500.-- bis € 700.-- an Rechtsanwaltkosten sparten

    ... ich habe in diesen Thread gute drei Stunden Zeit bereits gesteckt, um ehrlich und offen über die Dinge zu schreiben und sie vielleicht etwas verständlicher zu machen

    ... und ich erwarte mir jetzt keinen Dank oder Lobhuddeleien, sondern eine weiterhin konstruktive und faire Diskussion, was jetzt aber um Himmels willen nicht heißen sollte, dass hier (schon wieder) nicht fair diskutiert wurde 😘

    Gute Nacht!
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    holzwurm wrote:

    mosaik wrote:
    FTI, beispielsweise, hat jetzt so was wie einen Ombudsmann angestellt, der sich offensichtlich um diese Dinge dort kümmern soll.

    Meint
    Peter

    Und warum wird sowas nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben und an einer neutralen Stelle für alle Veranstalter bindend angesiedelt.

    Mit den Fluggastrechten funktioniert es ja auch, dank LBA.

    Es gibt auch Schlichtungsstellen für Pauschreisebeschwerden, zumindest ist mir diese in Österreich bekannt. Die Beschwerdestelle bei LBA ist ja auch nur "freiwillig", das heißt, man kann sich an sie wenden, die Stelle prüft und stellt fest. Die Ansprüche an sich muss aber der Betroffene selbst durchsetzen.

    Ich glaube auch nicht, dass neue Reglementierungen, neue "Behörden" usw. eine echte Problemlösung darstellen würden. Denn diese müssen a) finanziert werden (von den Reiseveranstaltern vielleicht...? durch Zwangsbeiträge von denen :? ), b) eine rechtliche Handhabe bekommen, was sie nicht werden, weil es dazu bereits die entsprechenden Institutionen gibt.

    Meines Erachtens müssten mehrere Faktoren verändert werden, um zumindest einen Teil der bemängelten Dinge zu mindern:

    1. Der Marktwille, für genau definierte und einzuhaltende Flugzeiten und -geräte, auch mehr bezahlen zu wollen

    2. Der Marktwille, für eine vernünftig arbeitende Organisation die Kosten für das dafür gut ausgebildete Personal auch bezahlen zu wollen

    3. Die Schaffung von Treuhandeinrichtungen, die beispielsweise Zahlungen der Kunden treuhändisch bis zur Beendigung der Reise verwalten

    4. International geltenden gesetzlichen Grundlagen und Vereinbarungen

    5. Der Marktwille, angemessene Reisepreise bezahlen zu wollen

    6. ein mindestens 10seitiges Regelwerk, dass der Konsument vor Vertragsabschluss zu lesen hat und darüber eine Bestätigung abgibt, es inhaltlich verstanden zu haben

    zu 1
    Kreuzfahrtschiffe wären da so ein gutes Beispiel. Die können nämlich nur einmal am Tag oder der Woche eingesetzt werden. Wer das Schiff chartern will, muss es eben von Samstag 16 Uhr bis nächsten Samstag, 16 Uhr zahlen. Das kann man nicht mal eben über Nacht für eine andere Reise (= Zusatzflug) einsetzen und den eigentlich gebuchten Passagieren sagen, sie mögen heute schon mal um 15 Uhr abendessen (=veränderte Flugzeiten).

    zu 2
    Ich wurde 2001 bei TUI gekündigt, weil ich zu teuer als Fachmann mit damals schon 19 Jahren Erfahrung war. Die "billigen" jungen Leute brauchten auch nicht mehr so viel können, weil "ja alles im Computer steht", deren einzige Aufgabe ist es, Umsatz zu bringen, um den Druck auf die Anbieter erhöhen zu können und den Aktionären ihre Rendite zu garantieren. Und das alles, weil es eben nicht mehr möglich war, die Kosten von Fachleuten in den Reisepreisen unterzubringen.

    Wo liegen die Kanaren? Weiß nicht, wir sind hingeflogen.
    Wo liegt Malta? Mal sicher nicht im Mittelmeer.
    Antworten von jungen Reisebüromitarbeitern selbst gehört
    Salzburg - Dresden: gut 600 km, Fahrzeit mit einem Reisebus inkl. gesetzlichen Pausen gut sieben bis acht Stunden: ein Mitarbeiter eines Studienreisebüro hatte die Reise dem Kunden verkauft mit einer fünfstündigen Fahrzeit... ohne vorher den Busunternehmer zu fragen;
    noch mehr gefällig?

    zu 3
    Zahlt der Kunde nicht vorher seine Reise, kannst du ihm nachher nachlaufen - Tatsache! Bei sinkender Zahlungsmoral (fast) wirtschaftlicher Selbstmord. Ich unterstelle jetzt mal pauschal, dann würde doch glatt auch fast jeder was zum Reklamieren haben... Übrigens, auch ein Neuwagen kann ein Montagsauto sein, so geschehen meinem Sohn mit einem der ersten Fox von VW - nach einem Jahr werkseitig zurückgenommen... hat auch erst bei Übernahme bezahlt, gell!

    zu 4
    so lange z. B. ein Inder sein Geld für die Gruppe ein Monat im voraus sehen will und diesem dann herzlich egal ist, ob im Rahmen einer Pauschalreise die Maschine von Bhutan fliegt oder nicht fliegt und so der Anschluss nach Europa versäumt wird, ist alles Schall und Rauch. Ein mir bekannter Veranstalter hat eine Klage am Hals, von 10 Leuten, die zwei Tage später von ihrem Läuterungstrip aus Bhutan wegen so was zurück kamen - mehrere Tausend Euro wollen sie einklagen wegen entgangenen Einkünften zu Hause und so. Fernreise hin, Fernreise her - auch im Himalaya-Gebirge, zum ****** noch mal, hat Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu herrschen - soll doch der Veranstalter schauen, wie er das regelt.

    zu 5
    wer glaubt, dass eine Woche Türkei im März um € 250.-- kostendeckend ist oder dass der Jugendliche bis 16 zum Festpreis - wie staune - von € 9.-- mit vom elterliche Urlaub sein kann, der träumt. Ein Flugzeug hat X Sitzplätze und wenn darauf ebenso viele Hintern sitzen ist es voll. Es kostet aber das gleiche, ob da X elterliche Hintern oder auch noch Y jugendliche Hintern sitzen.

    Also müssen Kosten umgeschachtelt und eingespart werden.

    Bis Anfang der 1990er Jahre gab es im Groben 10 % Kinderermäßigung im Dreibettzimmer bis 6 Jahre, dann noch mal 5 % bis 11 Jahre - das war's.

    zu 6
    der is jetzt net so ernst zu nehmen; will damit sagen: je mehr nach Reglementierung verlangt wird, desto eher tritt das Problem ein, dass dann der Konsument den Anwälten des Gegners machtlos gegenüberstehen, weil die diese Regeln bis zum Exzess ausleben und durchdenken.

    Ein Beispiel gefällig? Wenn im Rahmen einer Pauschalpreise ein Flug abgesagt wird, stellt er zwar auch einen Reisemangel dar, den der Reiseveranstalter zu verantworten hat. Aber die Forderung aus der Fluggastverordnung wegen des annullierten Fluges muss man direkt an die ausführende Fluglinie stellen. Nun da hat ein Ehepaar geklagt, den Reiseveranstalter, auf Zahlung der Entschädigung und ist vor Gericht abgeblitzt - der falsche wurde geklagt. Und weil bereits ein Fristversäumnis eingetreten war, konnte die Fluggesellschaft nicht mehr geklagt werden. Jetzt sind's da gsessen, mit die Anwaltskosten und nix hams bekommen. Aber es war ein Regelwerk, dass ausdrücklich den Passagier schützen und zu seinem Recht verhelfen sollte.

    also musst du das dem Konsumenten in Zukunft schriftlich alles geben, bei wem er was reklamiert und einklagt, nachfragen oder beschweren soll. Das würde dann einfach nicht mehr verwaltbar sein.

    Lösungen müssen daher einfach sein: Marktdruck, Ausüben der vorhandenden Rechte, gewisse Angebote von vorne herein meiden u. a. m.

    Wie ihr bislang mitbekommen habt, ist Selbstkritik in den Reisebüroreihen das eine, die gewünschten Veränderungen der Konsumenten das andere, aber das Ganze ist schon ein mächtiges Getriebe mit zahlreichen Rädern. Alle von den Konsumenten übrigens selbst in Bewegung gesetzt:

    Wir fliegen am Samstag
    Wir fliegen am Samstag tagsüber
    Wir fliegen am Samstag Vormittag
    Wir fliegen am Samstag um 10 Uhr
    Wir fliegen am Samstag um 10 Uhr mit Condor
    Wir fliegen am Samstag um 10 Uhr mit Condor und können das Gepäck am Vorabend aufgeben

    Und der Preis für den Flug? Der ist eher runter als rauf gegangen. Ich denke, keiner von uns, der arbeitet, arbeitet Jahr für Jahr mehr, bekommt aber immer weniger (gut, gut, der Reallohnverlust, aber ich meine jetzt: 2000: € 10.-- die Stunde, 2008: € 5.-- die Stunde).

    Diese meine Ausführungen sollten aber jetzt nur in Zusammenhang mit zusätzlichen gesetzlichen Regelung gelesen werden. Es soll nicht von den von mir bereits allgemein angeregten Verbesserungsmöglichkeiten ablenken 😉

    Meint Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    @Sternendieb

    ... und wenn clevere RVs hier Diskussionen verfolgen sollten, dann sollten sie die Teilnahme am nächsten Marketingkurs um € 3.990.-- stornieren und ganz schnell simple Veränderungen in ihren Strukturen vornehmen.

    Wer es schafft, vor Erscheinen des Hauptkatalogs eine Vorauspreisliste zu erstellen, und nach Erscheinen eine neuerliche neue Preisliste erstellen kann- angepasst mit Preisen an die Mitbewerber - der scheint ja auch über entsprechende Ressourcen für eine schnelle Erstellung und Verteilung anderer Informationen zu verfügen.

    FTI, beispielsweise, hat jetzt so was wie einen Ombudsmann angestellt, der sich offensichtlich um diese Dinge dort kümmern soll.

    TUI hat ein vor-Ort-Behebungs-Reklamationssystem schon seit einigen Jahren.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    holzwurm wrote:
    Was ich per Gesetz fordern würde ist eine gewisse Komunikationspflicht für die RV, dass sie sobald ne Airlineänderung, Hotelüberbuchung usw. ab Zugang der Meldung maximal 48 Stunden Zeit haben den Kunden zu informieren. Von alleine bringen die RV das ja nicht auf die Beine.

    So unter dem Motto die Flugzeiten und Fluggerät sind ja unverbindlich, da kann ich ja den Kunden bis zum letzten Tag hängen lassen. Sowas finde ich nicht OK. Schließlich sucht sich der Kunde gewwisse Flugzeiten und /oder Airlines raus. Bei mir z. B. sollte es immer ein Frühflug morgens um 6 Uhr sein. Und dann möchte ich nicht erst 8 Tage vor Abreise in den Tickets erfahren, daß wir dann plötzlich erst nachmittags um 16 Uhr fliegen und dazu noch mit einer anderen Airline. Obwohl bereits 4 Wochen nach der Buchung feststand, daß die ursprünglich Airline den Flug gecancelt hatte. Zwischen Buchung und Abflug lagen ca. 6 Monate.

    meint kritisch
    holzwurm

    brauchst des net per Gesetz fordern, das meiste davon ist bereits Gesetz! - nur halt a bisserl grobmaschig und - oft - einfach nicht eingehalten!

    Die EU Vorschriften sagen:
    ... der Veranstalter muss Fluglinie, Fluggerät und Flugzeiten sofern bekannt bereits im Katalog abdrucken, oder mit der Buchungsbestätigung mitteilen, spätestens zu jenem Zeitpunkt, an dem diese Daten fix sind - Gell! Und liegt der Haken! Dieser "fixe Zeitpunkt" kann eben eine Woche vor Abflug sein.

    Beweise man dem Veranstalter, dass er es früher wusste! Ich, Reiseveranstalter, habe geplant mit X zu fliegen, aber ich habe noch eine zweite Option und die entscheidet sich erst ... nur so als mögliches Denk-Argumentationsbeispiel.

    Die EU Vorschriften sagen:
    ... dass ein Reiseveranstalter verpflichtet ist, regelmäßige Kontrollgänge und Informationen in seinen angebotenen Urlaubszielen zu tätigen, zumindest jedoch vom ortsansässigen Partner sofort über Veränderungen informiert zu werden. Und diese den Kunden unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

    Was aber, wenn der Partner nix meldet?
    Was aber, wenn der Parnter "beschönigt"?
    Was aber, wenn der Reiseveranstalter im wieglwogl mit sich selbst ist: informiert er - früher - früh - bald, kostet es ihm X - Y - Z an Geld, vielleicht umsonst die Info, vielleicht zu früh die Info, und natürlich werden es wohl auch "dunkle" Überlegungen sein, die so manchen Veranstalter dazu bewegen, seinen Mund zu halten und die Omertá der Mafia zu leben!

    Omertá - ist die Schweigepflicht der Mitglieder der Mafia
    Mafia - ist eine Organisation, die ihre Wurzeln auf Sizilien im 19. Jahrhundert hat; Camorra ist die neapolitanische "Mafia", 'Ndrangheta nennt man diese Organisation in Kalabrien. Dies mal ein wenig zur Aufklärung.

    Es gibt eindeutige gesetzliche Regelungen für vieles im Pauschaltourismus, im Beförderungswesen (Stichwort: Fluggastregelung), im Schadenersatzrecht und im Werkvertragsrecht usw.

    Auch hier wieder mein grundsätzlicher Rat: wenn Mängel auftreten - reklamieren! Nicht wie im Beispiel in diesem Thread mitgeteilt, zwar Flugzeiten bejammern (die Reisezeit macht einen Bruchteil vom gesamten Urlaub normalerweise aus), aber echte Mängel, die dann sogar noch abgegolten werden, werden nicht eingefordert! Würden die Veranstalter wirklich jede berechtigte Reklamation bearbeiten und abgelten müssen, würde sich auch schon einiges ändern!

    Somit sind durchaus auch die Konsumenten selbst gefragt, aktiv an Veränderungen mitzuwirken meint

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    maximax wrote:
    Wie wäre es aber zum Beispiel mal mit einem kritischeren Umgang mit den immer wiederkehrenden Themen:

    • Komunikationsmängel zwischen Kunde, Reisebüro, Veranstalter, Hotel, Reiseleitung bei Hotelüberbuchungen, Schließen von Hotels zum Beispiel wg. Renovierungsarbeiten (wie jüngst berichtet!)

    • Terminverschiebungen bei Flügen, Carrieränderungen

    ja, das sind sicherlich Hausaufgaben von Reiseveranstaltern. Da kann ich aus meiner Sicht immer wieder nur wiederholen: Freunde im Reisebüro: schreibt, sagt und reklamiert diese Dinge bei den Außendienstmitarbeitern der RV oder schreibt einen Begleitbrief zum Reklamationsschreiben.

    Was soll ein Reisebüro mitteilen, wenn es keine Mitteilung erhält? Es darf nämlich nur das weiterleiten, was der Reiseveranstalter kundtut!

    maximax wrote:

    • unflexiblen RB, denen außer dem Verkauf ihrer "Katalogware" nichts kreatives einfällt.

    Ja, solche Reisebüros gibt es sicherlich auch. Bei diesen denke ich aber, ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann diese zusperren müssen. Die andere Frage ist: was verstehst du, was versteht die Mehrheit der Kunden unter "kreativ"? Das möge ein eigener Diskussionspunkt gerne werden.

    maximax wrote:
    "Alles schon bis zum Erbrechen diskutiert!", höre ich Dich jetzt sagen. Ja, das stimmt! Aber leider immer noch nicht zur Zufriedenheit der Kunden,

    da irrst du: die Fragestellung soll und wird immer erlaubt und gewünscht sein hier in diesem Forum. Es wird auch oft Unterschiede geben, weshalb andere und ich gerne darauf individuell antworten. Was ich aber nicht so schätze ist, wenn beispielsweise einer User auf eine bereits geführte Diskussion verweist und der Fragende schlicht zu faul ist, diese zu suchen und zu lesen; oder meint: ja, aber bei IHM, das ist das GANZ was anderes!

    Was beispielsweise aus meiner Sicht Sinn machen würde, wäre ein regelmäßiger Informationsausstausch von holidaycheck mit Reiseveranstaltern über hier geschilderte grundsätzliche Missstände. Soweit ich das verfolgen kann, hat holidaycheck in Deutschland bereits eine gewisse Stellung in Medien und bei Reiseveranstaltern erreicht, in der sie bei geschickter Marketingstrategie auch diese Erfahrungen hier einbringen könnte.

    Aber bei allen selbstkritischen Zugeständnissen und mahnenden Worte von Kunden sollte man nicht dramatisieren: Mißstände aufzeigen - ja, Verbesserungsvorschläge einbringen - ja, aber nicht davon sprechen, dass hier eine gesamte Branche in Schieflage ist: trotz allen Meinungen beträgt die echte Reklamationsquote im Verhältnis zu der Gesamtzahl an Pauschalreisenden immer noch nur wenige Prozente - und das ist in allen Branche mehr oder weniger so.

    Meint Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    ADEgi wrote:

    mosaik wrote:
    "Schlumpflöcher"

    Sicher auch ich habe meine Vorleiben

    Vorleib? Vorlaib? Bauch? Jetzt sind wir quitt 😘

    ...was ich noch schreiben möchte:

    ... selbstkritische Töne der Reisebüros:

    ... am meisten würde ich mir wünschen, dass die Preislisten verbessert werden..
    ... wir würden uns mehr Flexibilität bei Anfragen wünschen, teilweise ist die Geschichte ziemlich starr...
    ... ich ärgere mich gerade über Neckermann...man findet sich überhaupt nicht im Katalog zurecht, muss alles hundert Mal lesen und ganz besonders auf das Kleingedruckte achten...

    Das sind Stimmen österreichischer KollegInnen in einer Counter-Zeitung (Zeitschrift für Mitarbeiter im Reisebüro am Verkaufstisch [Counter, gell]).
    Erschienen - gestern...

    Ich hatte dieses Jahr eine große Südafrika-Buchung für Weihnachten um etwa €13.000.--, dann kam es zu ein paar Überfällen und einem Toten - alle aus Salzburg und der Auftraggeber stornierte, weil es ihm einfach zu gefährlich wurde.

    Die AGB des Reiseveranstalters sprachen von rund € 3.000.-- Stornogebühren. Die verantwortliche Leiterin der Abteilung Südafrika berücksichtigte alle Argumente und meine Zusammenarbeit, pfiff auf die AGB und verrechnete samt echten Stornogebühren von einem Partner €290.--

    Selbstkritische Auseinandersetzung mit AGB, gell!

    Ein mit mir befreundeter Reisebürobesitzer schickte mir seine AGB und Lieferantenbedingungen zum Lesen. Ich fand ein paar Dinge, die man nun doch nicht wirklich schreiben sollte bzw. die im Falle von Streitigkeiten umsonst wären. Reaktion auf meine Infos dazu? --> Änderung der AGB und Lieferantenbedingungen.

    Selbstkritische Auseinandersetzung mit AGB, gell!

    Ich werde alleine nicht die Welt verändern können. Aber es gibt genügend Ansätze bei vielen in dieser Branche zu Veränderung. Ich kann auch nicht ständig immer wieder alles wiederholen. Ich möchte mit diesem einmaligen Posting den Skeptikern unter den Konsumenten signalisieren, dass es durchaus anders ist, als sie vielleicht denken. Und eine aktive unterstützende Mitwirkung an z. B. Änderung der AGB mehr brächte, als hier im Forum ständig zu lamentieren.

    Wie kann ein Konsument aktiv an Änderungen mitwirken?

    Bei berechtigten Zweifel oder Einwänden sich an eine Verbraucherschutzorganisation wenden, dem Veranstalter mitteilen, dass er unter diesen Voraussetzungen ihn nicht mehr buchen wird, Reisebüroverbänden davon schreiben;

    Gerade erst habe ich wieder gelesen, dass eine Verbraucherschutzorganisation Ryanair wieder einmal ordentlich gezwickt hat wegen der Extraverrechnung von Gepäck ohne dies ausdrücklich in der Werbung zu erwähnen.

    Meint nochmals zu diesem Thema
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüro-Mitdiskutanten...
    mosaikM mosaik

    Zunächst zum wiederholten Male: ich habe zwar von 1982 bis 2001 in "echten" Reisebüros gearbeitet, bin aber seit 2001 in einem "Reisebüro"betrieb, der NICHT Produkte von Reiseanveranstaltern vertreibt, über die wir hier hauptsächlich diskutieren. Ich bin in einem Busunternehmen zuständig für Marketing, Werbung, Internet und die Organisation von Gruppenreisen.

    Trotzdem habe ich sehr aktiv am Reisebüroleben bis 2001 mitgearbeitet als Funktionär in der Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Reisebüro. Und auch die letzten Jahre bin ich durch Kontakte und Fachliteratur bestens informiert, was hinter und vor den Kulissen der Reisebranche abläuft.

    Von Zeit zu Zeit tauchen in Threads Stimmen auf, die den einen oder anderen User auf die eine oder andere Seite "stempeln" (Reisebüro - Konsument). Kaum erkennt man einen vom "anderen" Lager, wird seine Argumentation als einseitig zerfleddert.

    Warum ich mich entschlossen habe, hier mal über das Thema "selbstkritische Töne aus den Reihen der Reisebüroler" zu schreiben?

    Weil es ganz und gar nicht zutrifft, dass Reisebüromitarbeiter oder -besitzer geldgierige Ignoranten der Probleme ihrer Kunden sind; auch keine Handlanger von mächtigen Touristikkonzernen. Wenn ich weiter in der "ich-"Form schreibe, dann weiß ich, dass ich für tausende KollegInnen schreibe.

    Ich habe meine Nerven mehr als nur einmal dafür eingesetzt, Ungerechtigkeiten von Reiseveranstaltern zu korrigieren, Bettelbriefe geschrieben, um Schieflagen auszugleichen; gerade erst vor wenigen Wochen habe ich durch mein Wissen einer Kundin wieder zu einer "Refundierung" eines Leistungserbringers verholfen (umschreiben wir es einmal so).

    Auf meiner privaten Reiserechtseite im Internet prangere ich sehr wohl moralische Fehlverhalten von Reiseveranstaltern an. Und weiß natürlich, dass ich wohl nie in deren Chefetagen meiner Allerwertesten niederlassen werden kann, weil ich zu aufmüpfig bin.

    In meinen über 1.300 Beiträgen habe ich mich zig Mal auf die Seite von Konsumenten gestellt, "Schlumpflöcher" als Hilfestellungen gefunden und so manchem zu Rückzahlungen von Reiseveranstaltern verhelfen (es gibt sie, die Rückmeldungen! wenn auch wenige...).

    Hier von einer "Mafia" zu sprechen ist schon deshalb unrichtig, weil DIE Mafia im verborgenen arbeitet. Die Reiseveranstalter aber stets ja in irgendeiner Form kommunizieren. Den mehreren 10.000 Mitarbeitern in Reiseunternehmen zu unterstellen, sie unterstützen mafiose Handlungen, wäre ein Rückschritt in vielerlei Hinsicht. Sie arbeiten wie 100.000 andere im Dienste ihrer Kunden und versuchen, Probleme zu lösen. Beispiele gab es in jüngster Zeit hier von Usern.

    Und trotzdem werde ich nicht müde werde, echte Mißstände ins rechte Licht zu rücken und klar nein dazu sagen, dass Kunden für blöd' verkauft werden. Aber es sollte doch möglich sein, dass hier in Diskussionen beide Seiten das Recht erhalten, ihre Meinungen und Empfindungen darlegen zu können. Dazu gehört aber auch, dass man nicht unbegründete, unbelegbare Verunglimpfungen im Netz streut. Irgendwann sollte auch der "Betrogenste" einmal einsehen, dass es auch anders sein könnte als er denkt.

    Daher mein Weihnachtswunsch, der allerdings bald wieder aus dem Ranking hier verschwunden sein wird, weil neue Themen erscheinen: so, wie ich die Probleme der "anderen Seite" ernst nehme, hoffe ich auf Verständnis für die Menschen auf der "hiesigen Seite", dass sie nicht alle als ****** und Betrüger abgestempelt werden, sondern, dass man unterscheidet: schwarze Schafe gibt es in der einen Herde, aber auch in der anderen Herde.

    In diesem Sinne hoffe ich auf fruchtbringender Diskussionen und dass wir uns auf der "Reisebüroseite" nicht ständig rechtfertigen müssen, in welch "kundenunfreundlicher, servicewüstenden Branche" wir doch tätig sind.

    Dies wollte ich mal der Community noch schreiben, bevor ich mein Kopferl schlafen leg'

    meint doch a wenig nachdenklich Euer
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Koffer 2 Tage zu spät
    mosaikM mosaik

    Bei einer reinen Flugbuchung: den Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis zum Eintreffen des Gepäcks.

    Bei einer Pauschalreise: wie oben und zusätzlich stellt es einen Reisemangel in der Größenordnung von fünf bis 10 Prozent anteilig von einem Tagessatz der Reise (Preis dividiert durch Reisetage = Tagessatz).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
    mosaikM mosaik

    Was in Rüdiger emotional abgegangen ist - noch abgeht, kann ich durchaus nachvollziehen: Er ist "Konsument", "Laie", "Zahler" und hat zig Urlaube ja schon gebucht und absolviert gehabt, wo alles geklappt hat.

    Nun steht er plötzlich einer Situation gegenüber, die er nicht kennt und meint, so könne das nicht sein.

    Nun schauen wir uns einmal an, was passiert wäre wenn...
    ... der Veranstalter sechs Wochen vor dem Termin die Schließung erfährt:
    dann hätte er u. U. ebenfalls keine Quarzsandalternative mehr anbieten können, der Vertrag wäre rückabgewickelt geworden und Rüdiger hätte Anspruch auf die Mehrkosten seiner Alternativbuchung
    ... der Veranstalter zwei Wochen vor dem Termin die Schließung erfährt:
    wie oben...
    ... der Veranstalter den Kunden anreisen lässt und ihm eine in den Augen des Kunden inakzeptable Alternativunterbringung anbietet: dann könnte Rüdger auf sofortige Heimreise bestehen und erhält sein volles Geld zurück und kann Ansprüche aus dem Titel vertaner Urlaub verlangen;

    aber alle drei Varianten könnten so nur dann "ablaufen", wenn der Grund - nämlich Quarzsandtennisplätze werden Hartplätze und (wahrscheinliches) Publikum wird zu unwahrscheinlichem Publikum und beides anerkennt ein Richter als rechtlich mit dem Veranstalter vereinbart.

    Und genau diese beiden Punkte meine ich, reichen weder für oben erwähnte Forderungen noch für die Zulassung für ein Urteil vom OGH.

    So, jetzt schauen wir uns einmal die Situation beim Reiseveranstalter an: es wäre absolut nicht in Ordnung, wenn ein Reiseveranstalter bereits mehrere Wochen von einer Schließung wüsste und keine geeigneten Maßnahmen setzt. Und natürlich noch weniger akzeptabel ist es, Kunden anreisen zu lassen, ihnen vor Ort Alternativen vorzusetzen nach dem Motto "Vogel friß oder stirb".

    Aber... - jetzt beweis das einmal! ... der Veranstalter behauptet dann vor Gericht, er hätte ja noch mit dem Hotelier verhandelt, was der natürlich abstreitet - wenn er überhaupt vor einem deutschen Gericht erscheinen muss. ... der Veranstalter behauptet, er wäre in Verhandlung mit einem Alternativhotel gewesen, doch das habe sich sehr kurzfristig doch zerschlagen...

    Zermürbend dann die Beweisführung für Vorsatz oder gar Betrug zu finden.

    Es soll schon dem Veranstalter gezeigt werden: hallo, hallo, so einfach komsmt du nicht davon! Aber es erhebt sich wirklich die große Frage, ob sich Energien und Geld lohnen, ein Grundsatzurteil - wenn überhaupt möglich - zu erwirken.

    Ich habe gerade eine Expertenmeinung über die Verhandlungen mit Fluglinien gelesen. Da meint dieser Experte - ein echter Rechtsanwalt, net so was wie i - dass das ungeheuer schwierig ist, Fluglinien z.B. das Gegenteil von ihren Gründen einer Flugabsage nachzuweisen und ähnliches. Fluggesellschaften haben da den längeren Arm und Atem, schreibt der Autor.

    Klar, beschei... lassen muss man sich auch nicht. Aber ich denke, die Abwägung, ob man hier echt den Klageweg beschreiten soll oder nicht, sollte man sich sehr gut überlegen...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
    mosaikM mosaik

    ...es wird in so einer Sache kein Präzedenzurteil geben! Da gibt es genaue Vorschriften, welche Sachen bis zum OGH gehen (können) und welche nicht. Ich habe da gerade ein Urteil in zweiter Instanz gelesen, für das eine Revision nicht mehr zulässig ist, weil in der Sache unwichtig...

    Meint nochmals
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
    mosaikM mosaik

    Rüdiger Küster wrote:
    Ich wäre dir aber noch dankbarer, wenn du mir sagen könntest, ob sie durch deinen Beruf ( Anwalt ? ) juristischzu 100% abgesichert sind, oder ob du -woher und warum auch immer- juristisch -wie ich auch- sehr interessiert bist.

    Ich bin kein Jurist, ich habe das auch nie studiert. Ich beschäftige mich jedoch aus beruflichen Gründen seit etwa 1985 mit österreichischem und deutschem Reiserecht und zwar sehr intensiv durch ausführliche Fachliteratur.

    Es gibt grundsätzlich keine "100% Absicherung" im Recht. Schließlich kursiert ja der Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

    Was ich aber aufgrund meines Einblicks in mehrere 100 Urteile und durch meine Jahrzehnte lange Erfahrung habe, ist das Gespür, ob sich etwas "lohnen" (finanziell, ideell, in der Sache o.ä.) wird oder nicht. Ich bin mir in vielen Dingen persönlich auch 100% sicher, in manchen Dingen aber auch nicht - das sage/schreibe ich dann auch so.

    Rüdiger Küster wrote:
    Bezüglich der Tennisplätze glaube ich nicht, dass meine gesundheitlichen Probleme mit Hüft- und Achillessehnenoperation und stark angeknackster 2. Hüfte sowie 2. Achillessehne juristisch nicht zu bewerten wären bei Würdigung der Auswahl unserer Urlaubsdomizile. Auch Vorlieben persönlicher Interessen, z.B. die Sicherheit, das Publikum vorzufinden, was wir als Urlaubserfüllung erwarten, und was wir durch unser Buchungsverhalten der letzten 10 Jahre in mehr als 30 Buchungen beweisen können.

    Du, da sage ich dir jetzt nüchtern - wie es wahrscheinlich auch viele Richter tätn': ...warum spielst du dann überhaupt noch Tennis bzw. warum legst du dann so großen Wert, deine gesundheitlichen Probleme im Urlaub noch zu verschlimmern...? :? KEIN Richter wird dir diese Argumente anerkennen, wenn es darum geht, dass alle diese Dinge ja gar nicht Gegenstand des Reisevertrages waren! Das muss ich dir so hart sagen, weil ich selbst einmal von einem Richter so hart "die Wahrheit", die rechtliche Wahrheit ins Gesicht bekam.

    Ob du Publikum vorfindest oder nicht war sicherlich in keinem deiner bisher geschlossenen Reiseverträge Vertragsinhalt. Ich verstehe dich schon, dass du - mit hoher Wahrscheinlichkeit - bei 15 Tennisplätzen auch mit Publikum rechnen konntest, bei fünf mit gleicher Wahrscheinlichkeit nicht. Aber das war niemals Vertragsinhalt! Und daher steht dir nach deutschem Recht dafür kein kostenloser Rücktritt zu. So isses... 😞

    Rüdiger Küster wrote:
    Möglicherweise gibt es durch das Verhalten der Reisebranche mangels Interesse an Gerichtsurteilen in dieser Hinsicht zu wenig Präzedenzfälle.

    Nein ganz und gar nicht. Du kannst dir gar nicht vorstellen, was da alles eingeklagt wird: ... ob es rechtmässig ist, dass Behinderte im selben Urlaub machen dürfen, in dem Menschen, die "hart gearbeitet" haben, sich erholen wollen... ...ob es rechtmäßig ist, wenn etwas im Katalog steht, dann vor Ort auch tatsächlich so ist, nicht unrechtmäßig sei, weil sich der Kunde trotzdem etwas anderes erwartet hat... ob es rechtmäßig sei, wenn man ohne Kinder Urlaub macht, der angebotene Kinderclub geschlossen sei und man - Ehepaar ohne Kinder - nicht dafür ein Geld zurück bekäme...

    Es ist ein Unterschied, ob man ein Hotel mit Tennisplatz(plätze) gebucht hat und dann eines ohne erhält und Tennisspielen wollte. Ja, das ist ein Mangel.

    Es ist ein Mangel, wenn ein Veranstalter in seinem Prospekt ausdrücklich schreibt, dass seine Tennisplätze gesundheitlich besonders verträglich wären, und der Kunde in einem Hotel mit Tennisplatz kommt, wo dieser Zusatz fehlt (ist aber schon haarig an der Grenze...).

    Zu den anderen Informationen kann ich nichts sagen, da ich keine Einsicht in die entsprechenden Unterlagen habe. Überflogen, wäre es denkbar, dass der eine Veranstalter die Info tatsächlich früher erhalten hat als ein anderer.

    Aber wie du es auch drehst:
    gebuchter Urlaub: z. B. € 2.000.--
    Alternativer neu: z. B. € 2.500.--

    Schadenersatzanspruch € 500.-- bestenfalls, wenn den Argument(en) stattgegeben wird. Mehr wird meines Erachtens nicht dabei heraus schauen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
    mosaikM mosaik

    Noch ein Gedankengang zu den Tennisplätzen.

    Bei meinem ersten Posting wollte ich bewusst diesen Punkt zunächst aussparen. Jetzt wurde er angesprochen.

    Es ist nicht so, dass du beweisen kannst, diese Art von Plätzen durch frühere Buchungen als wesentlichen Bestandteil deines Urlaubs zu wünschen. Fakt für deine jetztige Buchung ist einzig und allein die Buchungsgrundlage (Katalog, Ausschreibung) und deine vom Veranstalter bestätigten Sonderwünsche!

    Wenn also der eine Club Quarzsandplätze hatte und die Alternative einen anderen Belag, so stellt dieser Umstand alleine noch keinen Mangel oder Ablehnungsgrund dar.

    Auch die Anzahl von Plätzen wäre nur dann ein Ablehnungsgrund, wenn von vorne herein feststünde, dass fünf nicht ausreichend sind, um tatsächlich jeden Tag einmal spielen zu können.

    Das erwähnte Publikum, wenn ich richtig verstanden habe, wäre nur dann ein Kriterium, wenn es der Veranstalter in seinem Prospekt in der ursprünglichen Anlage vertraglich versprochen hätte. Also eine persönliche Erfahrung wäre nicht ausreichend, um eine Alternative deswegen abzulehnen.

    Ich denke, es muss eine nach objektiven Kriterien gefundene Begründung der Ablehnung sein: Sandstrand - Kiesstrand; 4 - 2 Sterne, Strandlage - durch eine Straße vom Strand getrennt usw.

    Meint
    Peter

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  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
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    Darf ich wieder einmal ein paar Dinge auf die Reihe bringen:

    Zwar haftet ein Reiseveranstalter für seine Erfüllungsgehilfen = Hotel, aber nur in Bezug auf nicht oder mangelhaft erbrachte Leistungen bzw. deliktisch.

    Nicht haftet aber ein Reiseveranstalter für eine von seinem Erfüllungsgehilfen zu spät gebrachte Information vor Abreise. Der Veranstalter ist nämlich nur dazu verpflichtet, unverzüglich bei Bekanntwerden eines Umstandes, der die Leistung oder Reise an sich ändert, den Kunden zu informieren.

    Daneben haftet er wie von mir bereits beschrieben: es stellt eine einseitige Vertragsänderung oder -auflösung dar, die entsprechende Konsequenzen für den Veranstalter hat.

    Das was du mit "seelischen Qualen" o. ä. meinst, gibt es. Es gibt diese "Entschädigung für vertanen Urlaub" aber grundsätzlich nur, wenn der Urlaub bereits angetreten war und dann mehr als 40 % Mängel eingetreten sind bzw. sich eine Undurchführbarkeit herausstellt.

    Das möglicher Weise hier ins Spiel gebrachte "Malediven Urteil" ist ein Ausnahmeurteil und ist aufgrund ganz besonderer Umstände ergangen (Weihnachten kann man nicht verschieben, daher ist ein Weihnachtsurlaub nicht veränderbar - im Gegensatz zu einem Urlaub im Oktober oder Mai; es geht also um den besonderen Termin - dafür hat das Gericht dem Kunden eine Entschädigung für vertanen Urlaub zugesprochen).

    Nun weiß ich, dass Anwälte davon leben, einem Klienten Erfolg in Aussicht zu stellen (würden sie ihn versprechen und nicht erreichen, wären sie ja ebenfalls Schadenersatz pflichtig, gell 😉 ). Und für jedes Brieferl, für jeden Termin darf er etwas verrechnen. Daher wird er stets versuchen, möglichst viele Wege zu beschreiten.

    Nun weiß ich aber auch, dass wir hier im Internet nicht immer alle Details erfahren oder auch sehen können (z. B. bei Mängel Fotos). Und daher kann eine Prognose von uns hier auch durchaus einmal nicht zutreffen.

    Wichtig ist für mich bei meinen Beiträgen, dass der Surfer über seine Risken weiß. Er kann ja dann selbst entscheiden, wie wichtig ihm das weitere Betreiben seiner Angelegenheit ist.

    Vorsichtig wäre ich mit dem Wort "lügen" - das kann man klagen! Besser, man verwendet das Wort "Unwahrheit" - das ist nicht einklagbar. Dies nur so ebenbei wieder einmal..., gell 😉

    meint
    Peter

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  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
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    Der ursprünglich gebuchte Reiseveranstalter muss den vollen Reisepreis zurück zahlen und die Mehrkosten für die kurzfristige Alternativlösung bezahlen. Aber sicher nicht nun 100 % der neuen Buchung oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Peter

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  • Reiseveranstalter verkauft - Bedingungen geändert ...???
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    wie Thorben-Hendrik richtig meint: wenn eine Firma schließt, verkauft oder sonst ihre Tätigkeit einstellt, kann man Ansprüche aus Verträgen nur an diese "alte" Firma stellen.

    Erhält man von der neuen Firma dann ein Angebot, kann man es, muss man aber nicht annehmen. Diese neue Firma muss auch nicht die alten Verträge erfüllen, sofern sie dies nicht schriftlich mit dem Verkäufer der alten Firma vereinbart hat.

    Also kann man reden, hoffen und verhandeln oder eben, wie Th-H. meint, was Neues suchen.

    Peter

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  • Pauschalreise Bali gebucht-Flugumbuchung auch ohne Jahn-Reisen möglich??
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    ...es fragt sich nur, ob bei € 30.-- Umbuchungsgebühr von einem "Gewinn" auf seiten des Veranstalters gesprochen werden kann. Ich denke, hier wird man eher von "Service" sprechen, denn wenn man Arbeitszeit und Kommunikation für Buchungsänderung berücksichtigt sind € 30.-- ein Nullsummenspiel.

    Aber trotzdem ist es natürlich schön zu lesen, dass nicht von Starrheit gesprochen werden kann bei Pauschalreisen, zumindest nicht bei Jahn-Reisen und in diesem Fall

    meint Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Serviceentgeld trotz Flugannulierung
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    Service-Entgelt ist die pauschale Entlohnung eines Vermittlers einer Reiseleistung.

    Ein Service-Entgelt kann erfolgsunabhängig verrechnet werden.

    Ein Service-Entgelt ist weder eine Provision noch ein Werkvertrag.

    Beispiel:
    ein Fernsehtechniker schaut sich den kaputten Fernseher an und stellt fest, dass dieser nicht mehr zu reparieren ist. Dafür verrechnet er X an Arbeitszeit (=Service Entgelt).

    Ein Reisevermittler informiert, sucht und bucht einen Flug - für diese Tätigkeit verrechnet er ein Service-Entgelt.

    Service-Entgelt ist somit eine pauschale Abgeltung von Zeitauf- und Kommunikationsaufwand und kann daher im Rahmen eines Werkvertrages durchaus mehrmals anfallen. Eben so oft, wie in den Geschäftsgrundlagen ein Service-Entgelt vereinbart ist (Buchung, Umbuchung, Stornierung, Neubuchung usw.).

    Somit ist ein Service-Entgelt bei Stornierung von seiten des Leistungserbringers aus meiner Sicht her nicht zu erstatten. Diese Erstattungspflicht kennt man nur im Pauschalreiserecht, nicht aber aber bei allen anderen Vermittlungen im Reisebüro

    erklärt
    Peter

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  • Fluggastbeschwerden 2006 verdoppelt
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    Seit gestern ist der Bericht der Europäischen Verbraucher Zentren (EVZ) über Beschwerden von Fluggästen im Jahr 2006 im Internet abrufbar. Sie finden diesen unter:

    Bericht der Europäischen Verbraucher Zentren

    So ergibt sich folgendes Bild:

    Beschwerden 2006
    Gepäckprobleme betreffend: 978, das sind 33%
    Flugabsagen: 782, das sind 26%
    Verspätungen: 465, das sind 16%
    Überbuchungen: 195, das sind 7%
    andere Probleme: 559, das sind 19%
    Total : 2979, 100%

    allerdings handelt es sich hier nur um Beschwerden, die länderübergreifend bei der EU-Behörde eingegangen sind. Nicht aufgelistet sind die Anzahl und Arten von Beschwerden, die bei den Beschwerdestellen in den einzelnen Mitgliedsländern eingegangen sind.

    EVZ in ganz Europa erhielten 2005 insgesamt 2716 Beschwerden, 2006 stiegen die Beschwerdeeingänge in ganz Europa auf 4901 an. 10 % stammen davon aus Deutschland.

    Jedoch zeigt diese Zahl von 2.979 Beschwerden bei mehreren Millionen Fluggästen in Europa, dass die Zahl der Probleme, die in der Fluggastverordnung geregelt sind und nicht sofort von den Fluglinien erledigt werden, sehr gering ist.

    Natürlich wird es noch eine Dunkelziffer von jenen geben, die zwar betroffen wären, jedoch auf eine Verfolgung ihrer Rechte verzichten. Aber selbst bei einer Verfünffachung der Beschwerden läge die Rate noch weit unter einem Prozent (0,2 - bis 0,4 Prozent).

    Aber die zuständigen Minister nehmen auch die Probleme dieser kleinen Gruppe ernst, wie aus den diversen Seiten des oben angeführten Links hervorgeht.

    Informiert
    Peter

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