Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
mosaikM

mosaik

@mosaik
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. mosaik
  4. Beiträge
Über
Beiträge
1.9k
Themen
84
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Recht auf Pünktlichkeit ohne wenn und aber weltweit und immer?
    mosaikM mosaik

    Ich möchte jetzt ausdrücklich vorweg schicken, dass ich keine Fluglinie in irgendeiner Form in Schutz nehmen möchte.

    Aber seit es die Fluggastverordnung gibt, drehen sich viele Forderungen immer (nur) um Geld. Sicherheit wird scheinbar erst später gereiht. Pünktlichkeitswünsche sind verständlich, aber aus meiner Sicht eine Forderung, die trotz moderner Technik nicht immer erfüllt werden können.

    Nicht die Überbuchung ist mein Thema, sondern Verspätungen oder Verspätungen aufgrund von technischen Problemen.

    Der Flugverkehr wird immer dichter, die notwendigen Begleitmaßnahmen wie beispielsweise Fluglotsen oder Lande/Startmöglichkeiten auf Flughäfen (wie quälend doch die Verfahren für neue Startbahnen in Frankfurt und Berlin...), können oft diesem rasanten Anwachsen nicht nachkommen (Geldmangel, Ausbildungslücken u.a.).

    Flugzeuge sind Technikwerke wie ein Automobil, ein Autobus, eine Lokomotive oder ein Schiff. Alles menschliche Werke mit Fehlermöglichkeiten. Natürlich kann man durch korrekte Wartungen die Fehlerquelle minimieren, aber ausschalten wird man sie nie können. Da zu erwarten, dass Flugzeuge 100 % klaglos funktionieren, die rund um den Erdball fliegen, den verschiedensten Temperatur- und Klimaunterschieden binnen weniger Stunden ausgesetzt sind, ist wohl eine wohlgemeinte Forderung. Aber unrealistisch.

    Ich hatte letztes Jahr eine größere Veranstaltung mit Transportlogistik zu betreuen. Da wurde ich immer wieder festgenagelt: wie lange fährt ein Bus von A nach B? Sagte ich: normalerweise 30 min, kam die Rückfrage, ob ich das garantieren kann. Natürlich nicht, denn was ist, wenn ein Unfall die Straße blockiert, wenn dichter Verkehr bremst, wenn - ein Defekt? - auftritt... Das war aber meinen Auftraggebern niemals Antwort genug: schafft er es in 30 min: ja oder nein? Sagte ich ja und er schaffte es nicht, gab es Telefonterror - kein Verkehr, kein Unfall wurde akzeptiert - meine Aussage 30 min war in Stein zementiert. Sagte ich nein, in 30 min wird es nicht klappen, hieß es: es MUSS aber in 30 min klappen! usw. usw.

    Oft ging es, manchmal auch nicht - es ist eben nicht möglich, alles vorhersagen zu können, alles einplanen zu können.

    Ich verstehe es nicht, weshalb es so viele Menschen gibt, die hier nicht eine gewisse Toleranz zulassen, Argumente versuchen zu verstehen, den bezahlten Preis ins Verhältnis zur Strecke zu stellen und einfach ganz allgemein das Reisen als Abenteuer sehen und annehmen.

    Ja es ist ein Abenteuer und wird es auch bleiben. Zerbrechen werden diejenigen, die von Frankfurt am Main nach Sydney in Australien fliegen und einen technischen Defekt, eine Verspätung von einer Stunde als inakzeptable finden, Anwälte und Gerichte damit plagen werden und letztendlich vielleicht obsiegen, mit € 600.-- in der Tasche. Die dann im nächsten Jahr bei der Preiserhöhung der Flüge wieder umgelegt werden, ohne dass Defekte oder Verspätungen ausgeschalten sein werden können.

    Würden alle Fluglinien auf allen ihren angeflogenen Flughäfen alle möglichen Ersatzteile für alle von ihnen zum Einsatz kommenden Maschinen lagern wollen, um Wartezeiten für Einflug von Ersatzteilen zu verhindern, wäre das unfinanzierbar.

    Sicherlich, es gibt auch einen Bereich, der sehr wohl im Bereich der Fluglinie selbst liegt. Aber diese Fälle, so bin ich persönlich überzeugt, machen vielleicht 10 Prozent aller Verspätungen oder Absagen aus, wenn überhaupt - 90 Prozent liegen nicht im Einflussbereich der jeweiligen Fluglinien. Und dafür wurden sie mit der Fluggastverordnung "bestraft".

    Die Bahn hat nur eine Softversion von "Bahngastverordnung", obwohl es dort mindestens so oft vorkommt wie im Flugwesen.

    Bei Buslinien gibt es das überhaupt nicht. Wer hat da schon mal auf Einhaltung des Fahrplans geklagt? Und dann auch noch Recht bekommen?

    Bei Schiffverbindungen gibt es das auch nicht. Wenn die Fähre Island einen halben Tag später erreichen würde, was geschähe?

    Die Menschen geben sich selbst immer weniger Zeit, immer weniger Reisezeit. Alles muss geplant, ausgetüfelt bis zur letzten Minute sein. Als vor einigen Jahren in einer Nacht in halb Europa das Stromnetz zusammen gebrochen war, befand ich mich als Reiseleiter in Italien. Da wurde Unverständnis laut. Man hätte doch... Notstromaggreate für über 50 Mio Italiener und Urlauber planen und instandhalten können, ...den Ausfall durch Computerprogramme verhindern können (die ihn aber just herbei geführt hatten) und niemand verstand, weshalb man nicht noch einen Gasher im Hotel hat, damit es einen Kaffee und Spiegeleier gäbe.

    Ein paar Stunden später gab es wieder Strom und die Welt war wieder heil. Aber davor war fast Panik, weil der Mensch aus seiner Gewohnheitswelt grob gestoßen wurde. Kein Strom. Peng. Da muss es Schuldige geben und der Reiseveranstalter muss Entschädigung leisten!

    Was, wenn jeder Bäcker, jeder Gastwirt, jeder Zahnarzt, jeder Bergführer so seine "...gastverordnung" schlucken müsste? Dann wären doch auch all jene Betroffene, die jetzt über einen Triebwerkschaden in Bangkok lamentieren? Dann müssten sie von den erhaltenen € 600.-- eine Semmelentschädigung, eine Warte-auf-das-Essen-Entschädigung, eine Behandlung-hat-zu-lange-gedauert-Entschädigung, eine habe-zu-lange-auf-den-Berg-gebracuht-Entschädigung bezahlen. Dann wären SIE es, die abwiegeln versuchen, Ausreden erfinden, es als "normal" versuchen hinzustellen, um nicht zahlen zu müssen. Betrachten wir also menschliche oder technische Fehler auch einmal aus einem anderen Winkel, um die Masse der "so ist das Leben" von jenen, durchaus ernst zu nehmenden und auch den gesetzlichen Vorschriften nachzuverfolgenden Fällen zu trennen...

    grübelt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage zur Flugbuchung bei United
    mosaikM mosaik
    1. Gerichtsstand bei Flugrechten

      Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft unterliegen den Vorschriften der EuGVVO mit den wahlweisen Gerichtsständen

    • Art. 2 (Firmensitz des Beklagten)
    • Art. 5 Nr. 1 (Bestimmungsort als Erfüllungsort des Fluges, welcher
      bei Hinflug der Zielort, bei einem Hin- und Rückflug der Abflugort
      ist, da dann ein sog. Rundflug mit einheitlichem Flugschein
      vorliegt)
    • Art. 5 Nr. 5 (jede inländische Niederlassung, wenn dort der Flug
      gebucht wird)
    • nicht: Gerichtsstand des Verbrauchers, da die Luftbeförderung
      ausdrücklich in Art. 15 EuGVVO ausgenommen!
    • nicht: Gerichtstände des Art. 33 MÜ, da das MÜ einen anderen
      Anwendungsbereich hat.

    Wegen des engen Sachzusammenhangs der Erfüllung des Luftbeförderungsvertrags und der Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung, welche eine bestätigte Buchung eines Luftbeförderungsvertrages in Art. 3 II VO voraussetzt, kommt auch der Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art. 5 Nr. 1 EuGVVO in Betracht. Gerade im Hinblick auf den Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung nach Art. 8 der VO kommt der enge Sachzusammenhang zum Ausdruck.

    1. Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten
      unterliegen bei Anwendung deutschen Rechts der Zivilprozessordnung mit den wahlweisen Gerichtsständen
      • § 17 ZPO (Firmensitz des Hauptverwaltung)
      • § 21 ZPO (Niederlassung)
      • § 29 ZPO (Erfüllungsort, also der Bestimmungsort bei Einfach-
        Flug bzw. Abflugort bei Rundflug).
        Quelle Prof. Dr. Führich www.reiserecht-web.de 2007

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Aufenthalt in Istanbul
    mosaikM mosaik

    Wir hatten doch schon einmal eine ähnliche Diskussion in einem ähnlichen Fall.

    Zu diesem Fall noch kurz:

    Im Rahmen einer Pauschalreise stellt eine über Gebühr lange Rückreise, die vielleicht sogar erst am Tag nach der geplanten Landung beendet ist, einen Reisemangel dar. Größenordnung fünf bis zehn Prozent von einem Tagespreis (Urlaub € 700.-- - 7 Tage, ein Tag € 100.-- - Entschädigung € 5. bis 10.--).

    Darüber hinaus kann man tatsächlich erlittenen Schaden ersetzt verlangen: Belege über Essen und Trinken beispielsweise, im üblichen Rahmen natürlich (Frühstück, Mittag- und Abendessen inkl. einem Getränk).

    Alles andere ist Spekulation und für Laien nicht einsehbar.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hygienische Zustände im Hotel
    mosaikM mosaik

    Eine Kündigung des Reisevertrages nach § 651 e Abs. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn Mängel von mindestens 20% vorliegen. Hierbei ist bei einer Kündigung nach Fristsetzung (§ 651 e Abs. 2 S. 1 BGB) auf die nicht fristgerecht behobenen Mängel, bei einer sofortigen Kündigung (§ 651 e Abs.2 S. 2 BGB) auf die bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegenden Mängel abzustellen.
    § 651 e Abs. 2 BGB in Form eines Ersatzurlaub kommt in der Regel nur in Betracht, wenn nicht fristgerecht behobene Mängel mit einem Gesamtgewicht von mindestens 50% vorliegen

    ...die 20 Prozent sind aber sehr umstritten. Im Allgemeinen legen die Gerichte hier 40 oder mehr Prozente an bzw. hängt es davon ab, was die 20 % für Mängel sind.

    Denn fehlt beispielsweise ein Umstand, der die Grundlage des Urlaubs bildet, dann könnte zwar dieser Mange nurl 20 Prozent ausmachen, da aber die Grundlage des Urlaubs fehlt, kann der Reisevertrag gekündigt werden.

    Also, Theorie ist das eine, die Praxis halt leider wieder was andres.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Absage vom Hotel
    mosaikM mosaik

    Grundsätzlich ist hier ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen, der von beiden Seiten nur unter den von beiden Seiten vereinbarten Bedingungen aufgelöst werden kann.

    Eine einseitige Auflösung des Hoteliers, weil er die Zimmer besser vermieten kann, geht zu Lasten des Hoteliers und er wird damit Schadenersatz pflichtig.

    Meint Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsproblem
    mosaikM mosaik

    TheNighty wrote:
    Das sollte aber nicht der Fall sein, wenn man sich telefonisch vorher informiert.

    Ist nicht gut sowas... denn im Streitfall gilt die Buchungsgrundlage. Ein Gespräch bzw. dessen Inhalt nachweisen, wird meist nicht möglich sein. Der Gegenüber kann aber auf einen Katalog oder Internetseite verweisen.

    Kinderfestpreis: Veranstalter gewähren bei mindestens zwei Erwachsenen (selten bei mindestens einem) einen oder mehrere Kinderfestpreise im Zimmer der Eltern. Sofern nicht eben in der Beschreibung angeführt ist, dass bei zwei Erwachsener der oder die Kinderfestpreise in zwei Zimmern mit Verbindungstüre oder durch optische räumliche Trennung gewährt werden.

    Weder Kinderfestpreise noch der Ausdruck Familienzimmer garantieren von vorne herein zwei Zimmer.

    Dies als Hinweis für zukünftiger "Familienzimmerbucher".

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reservierte Linien-Tickets müssen NICHT sofort ausgestellt und gezahlt werden!!!
    mosaikM mosaik

    um das von @Pinguinella noch verständlicher darzustellen:

    1. Man geht ins Reisebüro, bucht den Flug seines Wunsches und bezahlt sofort und erhält sein Ticket ausgehändigt. Risiko einer Preisänderung oder Stornierung seines Fluges ist gleich null.

    2. Man geht ins Reisebüro, bucht den Flug seines Wunsches, will oder kann ihn noch nicht sofort bezahlen und Ticket wird auch nicht ausgestellt. Risiko liegt beim Kunden, wenn Flug teurer wird, sich Buchungsklassen (=interne notwendige Bezeichnung, um einen Tarif auch buchen zu können) ändert oder die Fluglinie den Flug automatisch aus dem Buchungsystem storniert, weil das Ticket nicht fristgerecht ausgestellt wurde.

    1. allerdings nur, wenn das Reisebüro den Kunden darüber aufklärt.

    Bei 1) trägt der Kunde zwei Risken: a) die Fluglinie geht ein, ist sein Geld weg b) es gibt einen günstigeren Tarif oder von einer ander Airline einen günstigeren Tarif für selben Flug - auch Pech.

    Alles andere muss zwangsläufig zu Ärger und Missverständnissen führen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsproblem
    mosaikM mosaik

    Mir ist aber jetzt eines nicht ganz klar:

    Man wollte ein Familienzimmer buchen.
    Wie war die Beschreibung von diesem Zimmer?
    Ein Familienzimmer kann sein...
    ... ein Zimmer = ein Raum, mit drei oder vier Betten
    ... zwei Zimmer = ein Raum optisch geteilt oder echte zwei Räume mit Türen

    Daher ist für mich bei Buchung eines Familienzimmers ein Doppelbett mit Zusatzbett, wenn es so in der Beschreibung stand, ein Familienzimmer.

    Wie geschrieben, ich seh da nicht ganz klar in der Fragestellung

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt wegen fernabsatzgesetz
    mosaikM mosaik

    Das Fernabsatzgesetz trifft wider anderer Meinungen bei Reisebuchungen nicht zu. Das ist bereits rechtlich eindeutig geklärt worden!

    Gemeint ist damit, wenn jemand eine Reise telefonisch oder im internet bucht, seine - korrekte - Buchungsbestätigung erhält und dann so einfach zurücktreten will. DAS GEHT NICHT.

    Was Chrissi hier kurz schildert, wird wahrscheinlich auf Anfechtung einer nicht korrekten Buchungsbestätigung erfolgt sein.

    Eine nicht korrekte Buchungsbestätigung kann aber jeder anfechten. Egal, wie er gebucht hat.

    Bei telefonischen Buchungen ist die Beweisführung, was wurde gesagt, versprochen, gebucht oder nicht gesagt oder nicht versprochen, einfach sehr schwierig. Da wird sich eben ein Veranstalter vielleicht überlegen, ob er sich mehr Ärger einhandelt, wenn er auf die Buchung besteht.

    Bitte daher vorsichtig mit zwar gut gemeinten Empfehlungen, die aber für andere "bös" ausgehen können!

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verbindliche Flugzeiten gegen Aufpreis?
    mosaikM mosaik

    Noch so eine Idee zur Sache:

    eine Fluglinie mit angenommen 50 Maschinen und 10 Abflugshäfen soll nun wie viele Flugziele gleichzeitig um 7 Uhr hin und um 16 Uhr zurück anbieten?

    Fünf, wenn ich richtig rechne: Mallorca, Teneriffa, Kreta, Antalya und Monastir.

    Und was machen die anderen?

    Ah, ja, mit einer anderen Linie fliegen!

    Gut. Also noch 50 Maschinen mit 10 Abflugshäfen: Menorca, Gran Canaria, Korfu, Dalaman und Djerba.

    Reicht auch noch nicht.

    Also, wie organiseren wir 35 Millionen Reisende auf 350 Tage mit 100 oder 200 Maschinen um 7 Uhr?

    Lösung: weitere Maschinen dazu kaufen!

    Nachteil: der Flugpreis wird empfindlich teurer, da die Maschinen ja nur zwei, maximal drei Flüge pro Tag fliegen dürfen...

    😱 ein Tag hat 24 Stunden und ein Flugzeug, das nicht in der Luft ist, kostet Geld!

    Wie also die Forderung mit € 100.-- Aufpreis 350 Tage lang jeden Tag in der Früh abfliegen und am Abend zurück fliegen realisieren?

    Ich bin gespannt wie ein Tragflügel auf wirtschaftlich vertretbare Lösungen!

    Peter

    Reiseveranstalter

  • Verbindliche Flugzeiten gegen Aufpreis?
    mosaikM mosaik

    privacy wrote:
    Dagegen halte ich: Für Geld ist
    alles möglich.

    ... Maschine fliegt um 12 Uhr - und wenn sie zehn Mal durch eine Flugzeitänderungen wirtschaftlicher an diesem Tag einzusetzen wäre: Kunden gehen vor, Arbeitsplätze kann man ja abbauen, wenn's an Wirtschaftlichkeit fehlt, gell!
    ... Planung ein Jahr im voraus: Volltreffer bei den Flugzeiten - wer später anfragt, den straft das Geld, das die Passagiere für den Fixflug bezahlt haben
    ... unvorhersehbare Reparaturen werden dann einfach aufgeschoben?
    ... Arbeitszeitüberschreitungen der Crew ignoriert - es fliegt sich auch als a Müda recht gut

    nur ein paar Beispiele.

    An welche Summen denkst du denn? €100.-- €200.-- €300.-- pro Person? In dieser Größenordnung, denke ich, müssten diese Beträge liegen, damit die Airline wirtschaftlich das durchsteht.

    Pro Person, versteht sich, und für Flüge bis fünf oder sechs Stunden.

    Ich bin mal gespannt, welche Meinungen noch kommen.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Die Sinnhaftigkeit von Vereinheitlichungen
    mosaikM mosaik

    Das wieder aufgeflammte Thema Stornogebühren brachte eine Umfrage mit sich: soll man Bestimmungen bei Reise Europa weit vereinheitlichen?

    Meine Meinung tat ich in diesem Thread schon kund: nein

    Nein, aus dem Grund...

    ... weil sich die Verhaltensweisen der Konsumenten in allen EU-Ländern nicht über einen Kamm scheren lassen: die Engländer beispielsweise, buchen bereits ein Jahr im Voraus ihre Urlaubsreisen; die Franzosen sind wiederum faul und fahren fast kam pauschal ins Ausland, die Italiener wiederum genießen es förmlich als "commitiva" - als Gruppe herumzugondeln.

    Alle sollten jetzt einheitliche Gebühren bezahlen bei Stornierungen? Welches Land setzt diese fest? Deutschland? Ja, ja, die null-Regelung kommt! Griechenland? Hohe Stornogebühren werden kommen, denn die Wirtschaft dort lebt überwiegend vom Tourismus. Und je einfacher man es den Touristen machen würde zu stornieren, desto schlimmer könnten die Auswirkungen sein.

    ... weil gerade Deutschland bei den Hotelvereinbarungen ausschert! Was die wenigstens wissen: das deusche Beherbergungsrecht kennt überhaupt keine gestaffelten Stornobedingungen: wer ein Hotel ein Jahr im voraus bucht und wieder storniert, muss mit Kosten bis zur vollen Bezahlung seines stornierten Aufenthalts rechnen.

    Ja, ja, ich höre euch schon: ...aber bei Ketten gibt's andere Bestimmungen, so mit keine Gebühren bis 17 Uhr am Ankunftstag. Das können sich aber Mittel- und Kleinbetriebe nicht leisten.

    ... weil es doch kein Problem sein kann, die Bedingungen eines Reiseveranstalters vor Buchung zu lesen.

    ... weil eine Vereinheitlichung auch durchaus eine Anhebung der Sätze bedeuten kann.

    Ja, ja, ich höre euch schon: ...aber es könnte auch zu einer Senkung kommen! Der Gesetzgeber wird aber in jeden Fall eine individuelle Regelung erlauben müssen - es gibt z. B. Reisen, da verlangen die Leistungsanbieter im fernen Dschungel oder am Dach der Welt gaaanz andere Stornobedingungen, Indien ist so ein Beispiel - denen ist es doch wurscht ob die EU da was regelt oder nicht. Will deutscher Mann oder österreichische Frau nach Indien? Ja, na dann gefälligst aber zu den indischen Bedingungen. Nein? Dann bleibst zu Hause!

    Ja, das wirtschaftliche Leben ist eine Mächtespiel: wer ist der stärkere.

    ... Eine Vereinheitlichung von Stornobedingungen wäre ein wirtschaftlicher Eingriff in die Selbstständigkeit eines Unternehmens. Und da doch gerade die Deutschen so ihre Freiheiten (Tempo 300 auf der Autobahn, Rauchen..) schätzen, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass sich Deutschland für eine einheitliche Regelung stark macht. Was, wenn dann ein einheitlicher Preis für deutsche Autos EU-weit verlangt wird, nach dem wirtschaftlich schwächsten Mitgliedsland, gell? Dann wird's dunkel mit den Arbeitsplätzen in der Automobilbranche! Ist vielleicht a hinkendes Exemplar von Beispiel, soll aber aufzeigen, dass sich die Brüssler Beamten hüten werden, Unternehmen vorzuschreiben, zu welchen Bedingungen sie in Rumänien, Portugal oder Frankreich ihre Waren anbieten dürfen!

    Und jetzt kommt's: Und wenn doch wider meiner Erfahrung und Meinung die EU wieder mal was Unsinniges regelt, zur Freude der einen und zum Leidwesen der anderen: dann werde ich es überleben und halt keine Reisen mehr anbieten - wenn die Bedingungen nicht erfüllbar sind. Und wenn sie erfüllbar sein werden, wird es wieder irgendwo ein Zähneknirschen bei den Konsumenten geben: weil vielleicht das richterliche Mässigungsrecht wegfällt, weil man vielleicht nicht mehr bei Nachweis günstigerer Stornogebühren weniger bezahlen kann, weil vielleicht die Reisen a bisserl teurer werden, weil vielleicht dann ein 10-seitiger Reisevertrag mit fünf Unterschriften kommt, der von jedem anfechtbar wird

    ... dann wird Urlaubbuchung zu einer EU-Angelegenheit! Ich sag euch, ich hab Erfahrung damit: wir mussten für einige Bustransfers im November vor einigen Jahren in Salzburg für die EU-Kommissären 100 - einhundert - Seiten Unterlagen ausfüllen und Dokumente beilegen - alles auf Englisch, gell, weil die dort nix anderes net verstehen, in Brüssel, wo man doch belgisch, nein französisch, nein flämisch spricht! Bezahlt hat das zuständige Amt in Brüssel sechs Monate später! Gell!

    Genau das habe ich als eingefleischter EU-Gegner noch vor dem Beitritt Österreichs erwarten: alles einheitlich, von der Hautfarbe über die Wurst und das Bier bis hin zu den Stornogebühren - Gott-sei-Dank darf unser Stuhlgang noch individuell persönlich gehalten sein 😛 😛

    meint Peter zu diesem Thema

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ACHTUNG aufpassen, Stornogebühren hängen davon ab wo man bucht
    mosaikM mosaik

    Es kann nicht sein, dass eine Reise von einem Veranstalter, nennen wir ihn A, in Deutschland andere Stornogebühren hat als in Österreich! Das ist Unsinn.

    Es gelten, egal in welchem Land man die Reise bucht, die Stornogebühren des Reiseveranstalters!

    Wenn ich in Österreich Studiosus buche, gelten die Stornosätze in den Studiosus Katalogen!

    Die angesprochenen 10 % sind die empfohlenen Stornogebühren bis 30 Tage vor Reiseantritt in den allgemeinen Reisebedingungen der Fassung von 1992 gültig in Österreich. NUR wer diese für seine EIGENEN Reiseveranstalterungen anerkennt, hätte diese Sätze.

    Und umgekehrt: wer in Deutschland einen österreichischen Reiseveranstalter bucht, für den gelten die österreichischen Stornosätze.

    Eine Rechnung hat absolut nichts mit Zahlungen zu tun! Das ist eine nicht ausrottbare Meinung! Ich kann zehn Zahlungen gemacht haben, es gilt was auf EINER Rechnung steht!

    Wie ich aber hier schon sehr häufig gelesen habe, gibt es vor allem in Deutschland eine schöne Zahl dubioser Anbieter und hier offensichtlich auch sehr viele im Internet. Wir wollen hier auch keine neuerliche Diskussion Internet gegen stationäres Reisebüro vom Zaun brechen. Aber es gibt eben hier und dort Vor- und Nachteile.

    Eine Vereinheitlichung der Stornosätze in ganz Europa halte ich für eine Schnapsidee. Ich finde sowieso schon viel zu viel von Brüssel aus reguliert - damit wird man vieles kaputt machen! Die nächste Forderung wird dann sein, dass die Stornobedingungen nicht nur EU-weit vereinheitlicht sein müssen, sondern weltweit - da wird auch aber Tschorsch dabblju Busch eines husten 😉

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schadensersatz bei verspäteter Gepäckauslieferung
    mosaikM mosaik

    Zunächst einmal ist es so, dass Gepäck erst dann erstattet werden muss, wenn es nach 21 Tagen nicht aufgetaucht ist. Bis dahin muss man also warten.

    Wenn eine Fluglinie trotzdem eine Anschaffung genehmigt, die über Unterwäsche, Leiberl und Zahnbürschtl hinausgeht, hat sie das Recht, diesen Artikel nach Auftauchen des Gepäckstücks wieder zurückzuverlangen als ihr Eigentum.

    Taucht das Gepäck nicht mehr auf, muss der Passagier aber an Hand von Rechnungen oder sonstigen Belegen des Erwerbs den Kaufwert nachweisen und erhält in der Regel nur den Zeitwert ersetzt.

    Erklärt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt?
    mosaikM mosaik

    @Erika1 ... nicht ganz zutreffend: es können auch verschiedene Versicherungspolizzen sein (denke an die Möglichkeit einer Familienpolizze und Einzelpolizzen, zumindest über System nur getrennt buchbar).

    Es muss der Nachweis der Gemeinsamkeit erbracht werden: Buchung gemeinsam beim selben Reisebüro und Reiseveranstalter beispielsweise oder zumindest gleiches Reisedatum und Reise.

    Wobei ich der Meinung bin, dass nicht einmal das selben Reisebüro ausschlaggebend sein darf. Denn es kann ja sein, dass A bei B immer bucht und C bei D. Was mir soeben auch am Telefon die Europäische Reiseversicherung (Wien) bestätigt hat.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Macht häufige Hotelnutzung bewertungsblind ?
    mosaikM mosaik

    Ich bin gerade dabei zu lernen, was "Wahrheit" ist. Wahrheit ist nämlich, das was für jeden persönlich seine Wahrheit ist. Diese Wahrheit kann für den nächsten bereits ganz anders sein.

    Was ist also ein "4-Sterne-Hotel"?
    Sind es die Kriterien die der Deutsche Hotelverband vorgibt?
    Sind es die Schönfärbeleien der Türken, die 4-Sterne-Hotels zu Luxushäuser werden lassen, am Papier?
    Sind es die Ketten wie Sheraton oder Hilton, die sagen, was Sache ist bei 4-Sternen?

    Ich sage euch meine "Wahrheit" bezüglich dem Vergleich der von mir bewohnten 4-Sterne-Hotels:

    ... sie waren 1985 anders als 2006
    ... sie sind in Indonesien doch deutlich anders als in Tschechien
    ... sie können sogar in London innerhalb der Stadt ganz unterschiedlich sein

    Wäre ich also kritisch, dann würde ich den bezahlten Preis zum Erscheinungsbild setzen und nicht die Sterne. Zahle ich für ein 4-Sterne-Hotel in X üblicherweise Y, aber in diesem Hotel nur zwei Drittel von Y oder gar die Hälfte: was werden dann die 4 Sterne wohl wert sein?

    Es lässt sich also trefflich über Hotelkritiken diskutieren, genauso über Essen (oder woher weiß denn der Herr Tester beim Essen, dass der Teig für die Nudeln nicht hausgemacht ist oder dass der von ihm selbst gewählte Wein nicht zum Essen passt?).

    Und zum Schluss meine Grundeinstellung: Negative oder kritische Beurteilungen werden viel häufiger ins Netz gestellt als Zufriedenheitskundtuungen! Daraus schließe ich bis zu einem gewissen Grad, dass die Menschen immer unzufriedener werden und schlicht danach suchen, wie sie ihrer Unzufriedenheit Ausdruck geben können.

    Wie schrieb doch einer vor mir: er ist allemal lieber in einem gemütlichen Landgasthof als in so manchen Sternehotel? Genau, das ist es, mit sich und seiner Umgebung zufrieden sein zu können (was ich übrigens im Moment aber auch gar net bin - ich bin halt auch nur ein Mensch wie die andere hier...).

    Meint
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • horrorurlaub malta
    mosaikM mosaik

    Also man muss schon grundsätzlich die Dinge auseinander halten:

    a) günstiger Preis
    b) versprochene Leistungen
    c) erbrachte Leistungen
    c) Leistungen, die man von einem Land wie Malta erwarten kann

    versprochene, aber nicht vorhandene Freizeiteinrichtungen können einen Reisemangel darstellen, vorausgesetzt man hat auch diese Mängel der Reiseleitung gegenüber gerügt, Abhilfe verlangt und eine schriftliche Bestätigung der Mängelrüge erhalten. Größenordnung etwa fünf Prozent pro Tag ab dem Tag der Meldung an die Reiseleitung.

    Gleiches gilt natürlich für Schimmel im Zimmer, sowie Entschädigungsanspruch für Umzugsdauer.

    Allerdings würde ich, wäre ich Richter, die Frage stellen: wenn es so unzumutbar war, wie es hier klingt, weshalb ist man dann nicht in ein anderes Hotel umgezogen?

    Also: Meldung an die Reiseleitung: Zimmer unzumutbar --> Ersatzzimmer gleichfalls --> Setzung einer angemessenen Frist zur Beschaffung einer Ersatzunterkunft --> diese verstreicht ergebnislos ---> ich nehme mir ein Ersatzhotel und präsentiere die Kosten dafür dem Reiseveranstalter zu Hause.

    Immer unter der Voraussetzung der Unzumutbarkeit.

    War es aber denn doch zumutbar, also kein erheblicher Mangel, wird man eine Reisepreisermäßigung verlangen können - trotz günstigem Preis. Allerdings wird diese möglicherweise in der Größenordnung von € 30.-- bis € 40.-- pro Person liegen.

    Meint ohne die Bilder gesehen zu haben
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unnötiger Service (Müll) bei Air Berlin
    mosaikM mosaik

    Ein Grundproblem bei vielen dieser "unnötigen" Dinge, nicht nur Müll in Flugzeugen, sind die finanziellen Hintergründe.

    Es ist günstiger ein Blatt Papier automatisch in ein großes Kouvert zu kouvertieren und mit höherem Porto zu frankieren, als diese Sendungen mit nur einem Blatt Inhalt heraus zu filtern und anders - manuell... - zu bearbeiten.

    Es ist logistisch wahrscheinlich eben auch einfacher, allen Passagieren ein "Grundpaket" in die Hand sprich aufs Tablett zu geben, als jeden einzeln zu fragen, was er denn nun gerne noch bräuchte. Und was, wenn die Stewardessen schon drei Reihen weiter mit der Ausgabe sind und der Passagier nun doch Salz oder Messer bräuchte... ewig wär' die Rennerei!

    Dass es nicht in Ordnung ist und die Umwelt auch nicht besser wird, wenn man die Hintergründe kennt, will ich wohl dazu sagen. Aber wer kann's ändern....

    ...dass die Milch von Österreich 1.000 km nach Holland oder Norddetuschland - oder wie ich dieser Tage las - nach Russland (!!) gefahren wird und mancherorts dort sogar günstiger angeboten wird als in Österreich...

    ...dass Billigflieger aus dem Boden sprießen und immer neue Verbindungen aufgenommen werden, um Passagiere, die dort eigentlich gar nie nicht hingeflogen wären, jetzt fliegen, weil's hat billig und bequem ist...

    ... dass man früher technische Teile repariert hat und heute nur mehr austauscht und oft ganze Geräte wegen eines kleinen Defekts zum Müll wirft...

    ... dass man früher die Milch beim Gemischtwarenhändler in die mitgebrachte Milli-Pitschn bekam und heute in Einweggebinden...

    ... dass man früher einen Einkaufskorb mitnahm und heute überall Plastiksackerl kauft oder bekommt

    ... dass man früher drei Nägel einzeln kaufen konnte und heute aber gleich 100 kaufen muss...

    ... dass man eine CD für den neue Virenschutz in einem Riesenkarton verpackt erhält, damit der Diebstahl nicht so leicht ist ...

    und und und

    Aber einen Vorschlag habe ich natürlich, wie immer, bereit: JEDER von uns kann in seinem Bereich, kleine Schritte setzen, um wenigstens dort, wo er kann, diese Maschine etwas bremsen oder seinen Beitrag leisten,

    ich für meinen Teil verwend' das Klopapier zwei Mal, hat ja auch zwei Seiten, gell 😛 😄

    meint aber doch ernst
    Peter

    Airlines

  • Reklamation aufsetzen
    mosaikM mosaik

    Am ehrlichsten wirken und erreichen jene Reklamationsschreiben eine Wirkung, die die Sache(n) so schildert(n) wie sie wirklich waren: mit den eigenen Worten.

    Man schreibt, was nicht geklappt / gepasst hat. Und was man sich dafür als Entschädigung vorstellt (keine Mondforderungen - aber durchaus ...10 % ... 20 % ... € 100.--, ... € 500.--) - eben der Schwere angemessen, oder wie man es eben selbst gefühlt hat.

    Es geht nicht um das Schreiben eines Bestsellers, sondern um die Schilderungen von Problemen. So wie sie waren.

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaub mit Neffen!
    mosaikM mosaik

    Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Einhaltung bzw. Erlangung der notwendigen Einreisedokumente. Ein deutscher Reiseveranstalter ist nur verpflichtet, die allgemein notwendigen Bestimmungen zur Kenntnis zu bringen.

    Verlangt also der Check-In beim Abflug schon oder erst die Beamten bei der Einreise (aber eher schon unwahrscheinlich) ein besonderes Papierl, ist der Reisende selbst Schuld und hat die zusätzlichen (Storno-) Kosten selbst zu tragen.

    Daher kommt ein Anruf bei der jeweiligen Botschaft des Urlaubslandes wesentlich günstiger als alle anderen Denkmodelle...

    meint aus Erfahrung
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1
  • 2
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 94
  • 95
  • 34 von 95

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag