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  • 60 Stunden vor Abflug Mitteilung, dass ..
    mosaikM mosaik

    Wenn der Pool zeitweise nicht benutzbar war, so stellt dies einen Reisemangel dar. Soferne man dies der Reiseleitung gemeldet hatte und eine Bestätigung erhalten hatte, sollte man schriftlich binnen 30 Tage nach Ende der Reise beim Veranstalter mit einer konkreten Forderung stornieren.

    Alles andere fällt leider nicht unter Mangel:
    die Verabredung mit Freunden war nicht Teil des Reisevertrages mit dem Veranstalter.
    die Suite und sich daraus ergebender Aufteilung der Kinder war zum Zeitpunkt der Ersatzbuchung ja bekannt. Somit hat man diesen neuen Vertrag anerkannt.

    Forderungen aus dem alten Vertrag erlöschen in dem Moment, in dem man die Alternative = neuer Vertrag anerkennt.

    Wäre man zu Hause geblieben, hätte man Schadenersatz bis zur Höhe des Reisepreises verlangen können.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rechte, wenn gebuchte Zimmerart nicht vorhanden!
    mosaikM mosaik

    Schadenersatz nicht, aber Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung hat man: binnen einem Monat nach Reiseende schriftlich beim Veranstalter reklamieren mit einer konkreten Forderung.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH-Urteil vom 18.07.2006: Reiseveranstalter müssen für Sicherheitsmängel aufkommen!
    mosaikM mosaik

    Es geht hier nicht um den Zwang Hotels in fremden Ländern zu Sicherheitsvorschriften zu zwingen. Sondern es geht darum, dass sich die Veranstalter ihre Hotels sehr genau anschauen - und eben nicht Hinz und Kunz einfach anbieten!

    Es gab übrigens schon vor etwa 10 Jahren das so genannte "Balkonurteil", das zur gleichen Auffassung gekommen war. Aus meiner Sicht war daher die BGH Entscheidung so zu erwarten gewesen!

    Ich freue mich auch mit den Familien, wenn man bei Fam. Wagner überhaupt noch von Freude sprechen kann. Auch ich kenne deren Webseite und die Geschichte.

    Aber ich finde es einfach richtig, dass man zu jenen Dingen stehen muss, die man zu verantworten hat - ich meine hier den Veranstalter.

    Viel zu oft sehen Veranstalter alles nur "sonnig" und versuchen Missstände unter den Teppich zu kehren. Klar, alles wird man nicht voraussehen können und das erwarte ich auch nicht. Aber wie schon von anderen geschrieben, kann man zumindest eine Betriebsstättengenehmigung oder eine Maschinengenehmigung usw. sich zeigen lassen.

    Ich denke, dieses Urteil wird vielen anderen Betroffenen auf ihrem steinigen Weg zum Recht weiterhelfen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Scheck behalten oder zurückschicken?
    mosaikM mosaik

    Durch die Einlösung eines Schecks bestätigt man sein Einverständnis, damit den Fall geregelt zu haben. Egal, ob der Scheck mit oder ohne Bemerkungen geschickt wurde.

    So wurde in den letzten Jahren bei weiteren Gerichtsverhandlungen in Deutschland entschieden.

    Auch nützt kein Schreiben an den Veranstalter, dass die Einlösung als "Teilzahlung" gewertet wird.

    Man löst entweder den Scheck ein oder schickt ihn mit weiteren Forderungen zurück oder man verhandelt weiter und löst ihn nicht ein.

    Bei einer Rücksendung des Schecks kann es aber natürlich passieren, dass der Veranstalter dann gar nichts mehr schickt und man nur per Gerichtsverfahren weiter kommt...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • sun express XQ 354 notlandung 14.06.2006 in istanbul
    mosaikM mosaik

    Die Türkei gehört bekannterweise geografisch gesehen, mit einer ganz kleinen Ausnahme, zu Asien.

    Wie man weiter weiß, nennt man in der Türkei die Haupteinkaufsgeschäftsstraße "Basar".

    Ein weiterer Hinweis dafür, dass man die Türkei nie zu Europa zählen wird dürfen. Egal, was da Minister oder Wirtschaftsexperten (...neuer Exportmarkt...) von sich geben wird.

    Und nun erwarten wir biedere Mitteleuropäer, dass asiatisches Denken und Handeln sich anpasst an hoch standardisierte Normen von uns?

    Was also regt man sich auf, wenn in Istanbul etwas anders geregelt wird als bei uns?

    Der Vorfall mag durchaus schlimm gewesen sein.
    Der Vorfall mag durchaus untersuchspflichtig gewesen sein.
    Aber geregelt wird alles nach türkischer Art, nach asiatischer Art.

    Marokko, Tunesien, Libyen, Ägypten, Türkei - alles Länder, die anderes Denken und Handeln haben. Wer dort hinreist, muss sich anpassen (ist wohl nur die Umkehrung von dem, was wir hier in Mitteleuropa von jenen Menschen dort erwarten, oder?).

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Überbuchung, wen trifft es zuerst? Trägt das Reisebüro eine Mitschuld?
    mosaikM mosaik

    "Makaschu" wrote:
    Macht es Sinn, eine Bestätigung des Hotels einzuholen (falls die sowas überhaupt ausstellen) um zu vermeiden, daß man Opfer einer Überbuchung wird? Ist man damit auf der sicheren Seite??

    Nein

    1. ist das Hotel kein Vertragspartner vom Reisenden
    2. ist der Vertragspartner der Reiseveranstalter, der die versprochene Leistung erbringen muss
    3. selbst mit einer Bestätigung, das Hotel sei überbucht, muss der Reisende anreisen und dem Veranstalter die Gelegenheit geben, doch seine Leistung zu erbringen. Und nur der Veranstalter ist dafür zuständig und haftet!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • vorab schon beschweren, aufgrund der bewertungen und erschreckenden Fotos?
    mosaikM mosaik

    genau das sind aber die Risken bei Last Minute Buchungen: keine Zeit oder auch keine Unterlagen, um sich in Ruhe alles anzuschauen.

    Trotzdem: es bleibt dir nichts anderes übrig, als zu reisen und im Fall von Mängel vor Ort zu reklamieren.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchung, wen trifft es zuerst? Trägt das Reisebüro eine Mitschuld?
    mosaikM mosaik

    ich möchte wieder einmal darauf hinweisen, dass dieses Urteil, das @emdebo hier verlinkt NICHT für die Masse der Urlaubsüberbuchungen zutrifft!!!!

    Nur wer die GENAUE Urteilsbegründung in voller Länge kennt, weiß, dass es in diesem Fall ganz speziell wegen der INSELlage zu diesem Urteil kam!

    Wie schon mehrmals erwähnt, ist es immer schwierig für Laien, einfach ein Urteil zu nehmen und zu meinen, in seinem Fall gelte dieses auch voll und ganz.

    Dies nur, damit hier keine allzu großen Hoffnungen geweckt werden.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung Renovierungsarbeiten
    mosaikM mosaik

    Ein Veranstalter ist verpflichtet, bei Bekanntwerden von Bauarbeiten bzw. Änderungen gegenüber seiner Ausschreibung, den Kunden sofort zu informieren.

    Er muss ihm, sofern er (noch) dazu in der Lage ist, eine Alternative anbieten, die besser, gleichwertig oder günstiger sein kann - allfällige Mehrkosten muss allerdings der Kunde selbst tragen.

    Oder ein kostenloses Rücktrittsrecht einräumen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unzumutbares Hotel durch Umweltkatastrophe
    mosaikM mosaik

    Ein Veranstalter verspricht eine bestimmte Leistung, die er auch erbringen muss.

    Heißt die Leistung
    Hotelaufenthalt --> muss das Hotel bewohnbar sein
    Wanderurlaub --> muss Wandern möglich sein, kann aber durchaus eingeschränkt möglich sein

    Ist der rechte Hotelflügel beschädigt und voll mit Mure, der linke aber komplett benutzbar und sauber --> bloße Unannehmlichkeit!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Strom am Abreisetag
    mosaikM mosaik

    Zwei Dinge:

    war Kofferservice vom Zimmer im Pauschalpreis inbegriffen oder wurde dieses Service vom Kunden einfach erwartet?

    Stromausfälle und -abschaltungen zählen in südlichen Ländern zur Tagesordnung. Daraus Forderungen abzuleiten, denke ich, wird kein Gericht anerkennen.

    Unangenehm.
    Ja.
    Aber man wird es eben als "bloße Unannehmlichkeit", wie es so im Rechtsdeutsch heißt, hinnehmen müssen.

    Unbenommen bleibt einem natürlich das Einschalten von einem Anwalt. Ein normaler eingeschriebener Brief binnen 4 Wochen nach Reiseende an den Veranstalter mit einer konkreten Forderung (...€) hätte aber sicherlich in diesem Fall auch gereicht.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kerosinzuschlag
    mosaikM mosaik

    Kerosinzuschläge sind UNZULÄSSIG!!!!

    hier ein Urteil
    hier ein Urteil
    hier ein Urteil

    usw.

    NUR wenn der Veranstalter BEI Vertragsabschluss die Kalkulation OFFENLEGT, zumindest aber einen Wert angibt, von welchem er welche Kosten erhöhen möchte, ist dies zulässig!!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückflug mehr als 14 Stunden vorverlegt - Bitte um Rat
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    Ansprüche aufgrund der Fluggastverordnung weil Flug "gestrichen" --> möglich! Man muss sich hier jeden Fall einzeln anschauen. Das zitierte Urteil bezog sich auf einen "veränderten" Rückflug.

    VA haben Vorbehalte in ihren AGB's zwecks Veränderung der Flugzeiten und -linien.
    --> möglich, man müsste genau den Katalog und die AGB's kennen, ob das rechtswirksam zulässig vereinbart wurde oder nicht.

    Verschiebung von 14 Stunden, "ungebührliche" Schmälerung der Nachtruhe
    --> mögliche Reisemängel, aber die Richter urteilen sehr sehr unterschiedlich

    Frühes Aufstehen im kühleren Norden hätte man hingenommen, frühes Aufstehen im heißen Süden nicht... ich darf Euch aus eigener Erfahrung sagen, dass das wesentlich angenehmer für unsere Kinder war: wir sind etwa fünfmal in der Türkei gewesen und jedes Mal zwischen 12 und 02 Uhr nachts abgeholt worden. Da war es relativ angenehm kühl (net wirklich, aber besser als tagsüber) und die Kinder (wir haben alle Alterstadien bei Reisen mit ihnen gehabt) haben das wesentlich ruhiger hingenommen als tagsüber in der Hitze.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung Bombenexplosion
    mosaikM mosaik

    Es gab Zeiten, da gingen in Italien Bomben hoch ("Rote Brigaden", die Britischen Inseln zählen auch nicht gerade zu Ruhezonen und Madrid war wohl Schauplatz eines der abscheulichsten Verbrechen neben New York.

    In Österreich haben sich Terroristen am Schwechater Flughafen blutig frei geschossen, in Frankreich gibt es von Zeit zu Zeit aufgebrachte Bauern, die einfach alle Autos zerstören. In Tunesien ist ein Tankwagen explodiert...

    Also?

    Gestern hatte mein Bruder einen schweren Motorradunfall - ein Auto hat ihn entgegenkommend abbiegend übersehen...

    Also?

    Wenn die Zeit gekommen ist, ist es egal wo man sich befindet. Daher genieße ich das Leben!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung Bombenexplosion
    mosaikM mosaik

    speziell bei vereinzelten "Bomben" (es ist ja gar nicht erwiesen, dass es eine Bombe war, oder bin ich im Informationsnotstand?), also bei vereinzelten Bomben speziell in der Türkei gibt es KEIN kostenfreies Rücktritts- oder Umbuchungsrecht!

    Erst bei einer gewisse "Dichte" von Explosionen - genaue Definition gibt es dazu rechtlich - wird es zum kostenfreien Rücktrittsrecht kommen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Regressansprüche wg.Verspätung gegen Öger Tours
    mosaikM mosaik

    Wieder einmal Rechtlich betrachtet, liegt nach den Buchstaben des Gesetzes ein Reisemangel vor. UNTER UMSTÄNDEN!

    Denn ein Reiseveranstalter kann sich rechtkräftig kurzfristige Flugzeitenänderungen durchaus vorbehalten.

    Aber ich bin mir sicher, dass in diesem Fall kein Richter
    ... eine ungebührliche Schmälerung der Nachtruhe der letzten, bezahlten Urlaubsnacht erkennen wird können
    ... einen Mangel in den zugesicherten Leistungen sehen wird
    ... ein Schaden angefallen ist, denn nach bereits zahlreichen Urteilen zählen der erste und letzte Urlaubstag als Reisetag - also auch in dieser Hinsicht wird man sich keine rechtliche Unterstützung erwarten können.

    Nun sind unbestritten in diesem Fall Probleme aufgetreten. Aber diese liegen wohl im persönlichen Bereich, also der Fehleinschätzung der Zeitverhältnisse.

    Das hat nichts Belehrung zu tun, im besten Fall nach Reinhard Mey: guck mal ach ne sieh mal an, Mann aus Allemania ... Aber man muss zugeben, dass es sich hier schon um einen recht skurrilen Fall handelt 😄

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • sun express XQ 354 notlandung 14.06.2006 in istanbul
    mosaikM mosaik

    Fakt ist, dass im Cockpit eine Rauchentwicklung gewesen ist, deren Intensität offensichtlich kein Passagier direkt selbst gesehen hatte.

    Fakt ist, dass die Maschine in Istanbul gelandet ist.

    Fakt ist, dass es keine offizielle Stellungnahme von irgendeiner Behörde oder der Fluglinie selbst gibt.

    Fakt ist, dass bisher kein einziger Forumschreiber sich als Berufspilot dieses Maschinentyps gemeldet hat und uns allen Laien erklären könnte, was wann wie in solchen Situationen wirklich ablaufen muss.

    Fakt ist, dass es Beiträge von Passagieren hier gibt, die widersprüchlich sind, zumindest stark unterschiedlich sind.

    Wie schon richtig angemerkt:
    die SWISSair auf ihrem Rückflug hatte keine Chance, ihre Passagiere lebend zu landen.
    die Lauda air auf ihrem Rückflug von Bangkok hatte keine Chance, ihre Passagiere lebend zu landen.

    Weshalb wird dann hier so viel spekuliert, ge- und beschimpft, gehadert und verlangt?

    Ich verstehe das Verlangen der Passagiere nach Aufklärung. Aber die sollten sie sich von der Fluglinie erhoffen, nicht von nicht Dabeigewesenen. Aber auch manche Interpretation von Dabeigewesene stimmt traurig. Traurig, weil aufgrund des durchaus verständlichen Wunsches, seine persönlichen Eindrücke erklärt zu bekommen, mancher sich an irgendwo-Gehörtes klammert ohne in der Tat über Ausbildung, Sicherheitsvorschriften u.ä. Informationen zu besitzen.

    Auf jeden Fall ist es der falsche Weg, hier jedwegliche Forderungen aufzustellen und von einem Laienpublikum Zustimmung, Unterstützung oder Ablehnung zu erwarten.

    Was ist Wahrheit? Eine uralte philosophische Frage!

    Wir, die wir nicht dabei gewesen, können dies schon gar nicht beanworten. Die, die dabei gewesen waren, sprechen sicherlich aus ihrer Sicht die Wahrheit. Aber was ist nun wirklich die Wahrheit?

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Regressansprüche wg.Verspätung gegen Öger Tours
    mosaikM mosaik

    irgendwie ist die Welt doch richtig pervers...

    Da haben wir hier und in anderen Foren ständig mit Fragen zu tun: Wir fliegen SCHON um 6 Uhr
    Rückflug vom Abend auf den Vormittag verlegt
    Wir werden um einen Urlaubstag bestohlen
    usw.

    nun haben wir mal das Umgekehrte:
    Hilfe, ich haben einen Urlaubstag ZU VIEL - WAS bekomme ich ZURÜCK?

    Ja, ja, wohin geht die Zeit? Da wird jede Minute schon im voraus genau verplant, damit auch ja Urlaubsstimmung aufkommt und man bis zur letzten Konsequenz seinen - zugegebener Maßen - sauer erarbeiteten Urlaub auskosten zu können.

    Aber wie!

    Unter Dauerstreß

    Ständig die Angst im Nacken
    ... dass ein Stau oder Unfall auf der Autobahn den Zeitrahmen sprengt...
    ... dass eine Flugplanänderung den geplanten Arbeitsantritt noch am selben Tag verhindert.

    Das Eigenartigste in diese Richtung, das ich in den letzten zwei Jahren gelesen hatte: Ein Ehepaar wollte von Amerika (- Transatlanitkflug ! -) nach Frankfurt (geplante Landung um 14 Uhr) zurück und von dort sofort weiter mit dem PKW an den Bodensee, wo es eine (1!) Hotelnacht gebucht hatte und den Abend gemütlich verbringen wollte (nach X Stunden Fernflug und Autobahnfahrt und Zeitverschiebung).

    Aber der depperte Flieger von LH hatte einige Stunden Verspätung wegen technischer Probleme vor Start und so schafften sie es nicht mehr, den gemütlichen Abend zu genießen - ...Richtig...! ... Und was bekommen wir da von der Fluglinie zurück? war die Abschlussfrage!

    Wie eingangs geschrieben: ich versteh die Welt manchmal schon gar nicht mehr richtig.

    😄 Peter 😱

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung vor Reiseantritt wg "bautechnischen Gründen"
    mosaikM mosaik

    "DiddelFranz" wrote:
    Muss der Reiseveranstalter uns eine gleichwertige Alternative anbieten?

    nur wenn er dazu (noch) in der Lage ist, diese aus dem eigenen Programm anbieten zu können; fremde Veranstalterangebote muss er nicht anbieten

    "DiddelFranz" wrote:
    Wenn er dieses nicht kann (z.B. mangelnde Kapazitäten, zu großer Preisunterschied zwischen dem ursprünglichem und alternativem) kann man dann bei einem anderen Reiseveranstalter ein gleichwertige Reise buchen und die verbundenen Mehrkosten dem ursprünglichen Reiseveranstalter in Rechnung stellen?

    Theoretisch ja - denn der Veranstalter erfüllt seinen Vertrag nicht und haftet daher für aus dieser Nichterfüllung entstehenden Schaden. Allerdings ist das mit Vorsicht zu genießen. Und so gut wie nur gerichtlich klärbar

    "DiddelFranz" wrote:
    Was ist wenn wir am theoretisch am 10 Juli fliegen und wir landen in einem minderwertigen Hotel?

    • Welche Pflichten hätte der Reiseveranstalter in so einem Fall?

    Nachdem der Veranstalter den alten Vertrag einseitig aufgehoben hat, kann jedes neue Angebot nur eben ein neues Angebot sein. Aus diesem Grund gibt es im Moment kein minder- oder besserwertiges Hotel.

    Im Moment könnt ihr ja gar nicht fliegen, weil ihr keine Alternative vom Veranstalter habt.

    Dieses Problem des nicht fertig sein zählt neben Überbuchung zum größten Problem der letzten Jahre. Denn der Veranstalter mag sich durchaus wöchentlich beim Hotelier erkundigt haben, wie es aussieht. Und dieser hat - da bin ich mir sicher - so lange ja ja gesagt, bis ihm das Wasser über dem Kopf zusammen geklatscht ist.

    No na - denn er verliert ja Geld - vielleicht sogar muss er eine Pönale an den Veranstalter zahlen. Wer kennt schon die Verträge?

    Der Konsument ist in diesem Fall, sage ich jetzt einmal, in jedem Fall der Dumme. Selbst unter der Annahme, er bekommt seine Kosten zurück - er wählt zu 95 Prozent einen Kompromiss als Urlaubsziel.

    Aber man sollte auch nicht vergessen, dass es ein uralte Weisheit ist, ein Hotel niemals im ersten Öffnungsjahr zu buchen - und möge es noch so günstig sein! Ich weiß, wovon ich spreche, da ich in junge - Reisebüro - Jahren einmal genau dies auch selbst gebucht hatte... nach fünf Tagen umgezogen. Und seither verfolge ich sehr aufmerksam die Meldungen rund um Neueröffnungen: zu 95 Prozent immer das gleiche: nicht rechtzeitig fertig, nur halbfertig, und und und (Ausnahme bestätigen sicherlich auch hier die Regel).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - nach einer Woche wechseln ?
    mosaikM mosaik

    "Thorben-Hendrik" wrote:
    Ihr könnt die Zeit für den Umzug als Schadenersatz gelten machen

    ...darf ich korrigieren... nicht Schadenersatz (setzt voraus, dass man einen materiellen Schaden erlitten hat, sprich Geld ausgegeben hat), sondern aufgrund der Gewährleistungsansprüche (= der Veranstalter hat x Tage Urlaub versprochen, der jedoch durch einen Umzug unterbrochen wird, daher nicht als Urlaub zählt und daher als mangelhaft erbrachte Leistung gewertet wird) hat man Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrages des Pauschalpreises.

    Nur der Ordnung halber, gell...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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