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  • Tunesienreise mit FTI jetzt Hotelumbuchung?
    mosaikM mosaik

    Nein, normalerweise sollte jetzt alles in Ordnung gehen.

    Genau das ist es ja, was den Urlaubern eigentlich das Leben erleichtern sollte: Ein Veranstaltung macht schlechte Erfahrungen und bucht die noch ausständigen Aufenthalte ohne Mehrkosten in ein gleichwertiges oder besseres Hotel um.
    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Tunesienreise mit FTI jetzt Hotelumbuchung?
    mosaikM mosaik

    Nein, normalerweise sollte jetzt alles in Ordnung gehen.

    Genau das ist es ja, was den Urlaubern eigentlich das Leben erleichtern sollte: Ein Veranstaltung macht schlechte Erfahrungen und bucht die noch ausständigen Aufenthalte ohne Mehrkosten in ein gleichwertiges oder besseres Hotel um.
    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Durch geänderte Flugzeiten, verkürzten Reiseaufenthalt
    mosaikM mosaik

    Na ja, ganz so einfach ist es nicht. Werden nämlich Flugplanänderungen vor dem Abreisetag bekannt gegeben, liegt einmal grundsätzlich kein Reisemangel vor.

    Nun etwas differenzierter:
    Standen im Katalog gar keine Flugzeiten, dann muss man die Abendflugzeiten hinnehmen. Nun kommt es zu einer neuerlichen Verschiebung mit Landezeit mitten in der Nacht. So wird man dies auch hinnnehmen müssen, ausgenommen, der Veranstalter hat mit TAGFLÜGEN geworben. Dann könnte diese Verschiebung einen Reisemangel darstellen, der mit etwa 10 Prozent vom Tagespreis (Preis von 7 Tagen dividiert durch 7 davon 10 Prozent) zurück gefordert werden kann.

    War aber nicht mit Tagflügen geworben worden, so stellt es keinen Reisemangel dar, da man ja die Hotelnacht, sprich, das Zimmer zur Verfügung hat. Eine Nacht beginnt übrigens, rechtlich gesehen, um 14 Uhr und endet am nächten Tag um 12 Uhr - dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Kunde dann tatsächlich das Zimmer nutzt.

    Und bei Pauschalreisen gelten die Anzahl der Nächte, nicht die Tage.
    Gruß
    Peter
    PS: übrigens, dies stellt jetzt eine "unerlaubte Rechtsberatung" nach deutscher Gesetzeslage dar und müsste jetzt eigentlich vom Administrator gelöscht werden - was sagt der jetzt dazu?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durch geänderte Flugzeiten, verkürzten Reiseaufenthalt
    mosaikM mosaik

    Na ja, ganz so einfach ist es nicht. Werden nämlich Flugplanänderungen vor dem Abreisetag bekannt gegeben, liegt einmal grundsätzlich kein Reisemangel vor.

    Nun etwas differenzierter:
    Standen im Katalog gar keine Flugzeiten, dann muss man die Abendflugzeiten hinnehmen. Nun kommt es zu einer neuerlichen Verschiebung mit Landezeit mitten in der Nacht. So wird man dies auch hinnnehmen müssen, ausgenommen, der Veranstalter hat mit TAGFLÜGEN geworben. Dann könnte diese Verschiebung einen Reisemangel darstellen, der mit etwa 10 Prozent vom Tagespreis (Preis von 7 Tagen dividiert durch 7 davon 10 Prozent) zurück gefordert werden kann.

    War aber nicht mit Tagflügen geworben worden, so stellt es keinen Reisemangel dar, da man ja die Hotelnacht, sprich, das Zimmer zur Verfügung hat. Eine Nacht beginnt übrigens, rechtlich gesehen, um 14 Uhr und endet am nächten Tag um 12 Uhr - dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Kunde dann tatsächlich das Zimmer nutzt.

    Und bei Pauschalreisen gelten die Anzahl der Nächte, nicht die Tage.
    Gruß
    Peter
    PS: übrigens, dies stellt jetzt eine "unerlaubte Rechtsberatung" nach deutscher Gesetzeslage dar und müsste jetzt eigentlich vom Administrator gelöscht werden - was sagt der jetzt dazu?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Salmonellen (Typhus)
    mosaikM mosaik

    na ja, nach gängiger Rechtssprechung - um überhaupt einen Reiseveranstalter irgendwie zur Rechenschaft nehmen zu können - muss eine Krankheit "epedemienhaft" aufgetreten sein. Das heißt, zwei, drei oder neun Leute in tropischer Urlaubslandschaft werden dazu noch nicht ausreichen. Darüber hinaus müsste der Erkrankte auch einwandfrei nachweisen können, nur im Hotel und sonst nichts und nirgendwo anders während dem Urlaub gegessen oder getrunken zu haben.
    Ich denke, Salmonellenerkrankung - nicht unbedingt übrigens gleich Tyhus... - muss man als allgemeines Lebensrisko betrachten und wird dafür wohl niemanden haftbar machen können.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Salmonellen (Typhus)
    mosaikM mosaik

    na ja, nach gängiger Rechtssprechung - um überhaupt einen Reiseveranstalter irgendwie zur Rechenschaft nehmen zu können - muss eine Krankheit "epedemienhaft" aufgetreten sein. Das heißt, zwei, drei oder neun Leute in tropischer Urlaubslandschaft werden dazu noch nicht ausreichen. Darüber hinaus müsste der Erkrankte auch einwandfrei nachweisen können, nur im Hotel und sonst nichts und nirgendwo anders während dem Urlaub gegessen oder getrunken zu haben.
    Ich denke, Salmonellenerkrankung - nicht unbedingt übrigens gleich Tyhus... - muss man als allgemeines Lebensrisko betrachten und wird dafür wohl niemanden haftbar machen können.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • späterer Rückflug, kann man da etwas machen?
    mosaikM mosaik

    Und zur Frage, ob du das Zimmer weiter benützen darfst bis zur Abreise:
    Der Reisevertrag wird immer über eine bestimmte Anzahl von Nächten abgeschlossen. Diese beginnen - rein fachlich gesehen - um 14 Uhr und enden am nächsten Tag um 12 Uhr (mal ist 15/11.. mal 13/13...).
    Das heißt im konkreten Fall, wenn es die 15. Nacht wäre, in der die Heimreise erfolgt, hat man keinen rechtlichen Anspruch auf das Bleiben.

    Oft kann man jedoch an der Reception etwas arrangieren.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • späterer Rückflug, kann man da etwas machen?
    mosaikM mosaik

    Und zur Frage, ob du das Zimmer weiter benützen darfst bis zur Abreise:
    Der Reisevertrag wird immer über eine bestimmte Anzahl von Nächten abgeschlossen. Diese beginnen - rein fachlich gesehen - um 14 Uhr und enden am nächsten Tag um 12 Uhr (mal ist 15/11.. mal 13/13...).
    Das heißt im konkreten Fall, wenn es die 15. Nacht wäre, in der die Heimreise erfolgt, hat man keinen rechtlichen Anspruch auf das Bleiben.

    Oft kann man jedoch an der Reception etwas arrangieren.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • späterer Rückflug, kann man da etwas machen?
    mosaikM mosaik

    Hallo Nicki..

    mir war so, als hätte ich vor einer halben Stunde hier die Antwort geschrieben...
    Also, es gibt schon Rechtssprechungen, die da sagen, dass die Landung auch am letzten Urlaubstag erfolgen muss. Also bis 23:59 Uhr, eine spätere Landung stellt dann, weil es bereits der nächste Tag ist, einen Reisemangel dar.
    Allerdings kann ich nicht sagen, wie hoch dieser Mangel einzuschätzen ist - dies wird man wohl in jedem einzelnen Fall beurteilen müssen. Es ist daher ratsam, sich in diesem Fall an eine Konsumentenschutzorganisation zu wenden.
    Grüße
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • späterer Rückflug, kann man da etwas machen?
    mosaikM mosaik

    Hallo Nicki..

    mir war so, als hätte ich vor einer halben Stunde hier die Antwort geschrieben...
    Also, es gibt schon Rechtssprechungen, die da sagen, dass die Landung auch am letzten Urlaubstag erfolgen muss. Also bis 23:59 Uhr, eine spätere Landung stellt dann, weil es bereits der nächste Tag ist, einen Reisemangel dar.
    Allerdings kann ich nicht sagen, wie hoch dieser Mangel einzuschätzen ist - dies wird man wohl in jedem einzelnen Fall beurteilen müssen. Es ist daher ratsam, sich in diesem Fall an eine Konsumentenschutzorganisation zu wenden.
    Grüße
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sitzplätze trotz Reservierung vergeben - Anspruch auf Rückzahlung??
    mosaikM mosaik

    Kleine Anmerkung zur Empfehlung, Schadenersatz zu verlangen.

    Schadenersatz kann man nur verlangen, wenn ein Schaden aufgrund einer fehlerhaften Leistung entstanden ist. Das wird aber wohl bei nur einem anderen Sitzplatz im Fliegen nicht eingetreten sein, oder....?

    Grüße
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • unerlaubte Rechtsberatung hier im Forum????
    mosaikM mosaik

    Hallo liebe Surfer und Hilfesuchende,
    der Moderator in einem deutschen Reiserechtforum hat in der letzten Zeit immer wieder Tipps und Hinweise von Surfern gelöscht, weil es seiner Meinung nach  "unerlaubte Rechtsberatung" darstellt. Letztes Wochenende hat er einen Beitrag von mir gelöscht, weil ich ganz konkret, wie er mir dann mailte, eine richtige Antwort gegeben hätte und damit unerlaubte Rechtsberatung getätigt hätte.

    Nun wollte ich ihn entlasten, richtete eine eigene Seite auf meiner Webseite ein und schrieb ins Forum, wer den ganzen Antworttext lesen möchte, möge die Seit x ansteuern - wurde prompt wieder gelöscht, mit dem Hinweis, dass auch Hinweise, wo Surfer Antworten finden könnten, unerlaubter Rechtsberatung darstellt...

    Man darf also nicht sagen, was man weiß, nur weil man nicht den "befugten Titel" trägt.

    Privater gibt Tipp und das Deutsche Recht spricht von "unerlaubter Rechtsberatung"? Warum dürfen dann in anderen Foren Tipps gegeben werden?

    Tät mich Eure Meinung dazu interessieren!

    Peter

    -- 22.9.04 --

    Hallo Freunde,beim surfen fand ich folgende Kernaussage zum Thema:
    "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine unerlaubte Rechtsberatung bei Diskussionsbeiträgen in der Regel zu verneinen sein dürfte, weil keine geschäftsmäßige Besorgung im Sinne des Gesetzes vorliegt."
    Quelltext:  http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • "Trickreiche" Sitzplatzreservierung
    mosaikM mosaik

    Mal eine andere Perspektive...

    Nehmen wir mal an, die Maschine hat 200 Sitzplätze, davon sind vielleicht 6 bis 8 bei Notausstiegen.

    Nun bittet einer um so einen Platz und bekommt ihn aber nicht.
    Eingestiegen im Flugzeug, sieht er jemanden dort sitzen.
    Und der war ganz sicher nach ihm bei Check-In.
    Wieso ärgert man sich dann so dermaßen darüber?

    Weil man sich eingestehen muss, dass es einen andren gegeben hat, der noch cleverer war ... und das stört den Menschen. Und das wiederum ist einer der Zeitgeister: ich bin was andres als die anderen!

    Ich bin 1,85 m groß und habe manchmal so meine liebe Not mit Sitzplätzen. Aber ich denke, bei 200 Passagieren werden wohl 20 große Menschen dabei sein...

    Somit finde ich es fair, wenn jetzt Airlines dazu übergehen, Notausstiegsplätze gegen Entgelt anzubieten. Anders rum, wer bequem(er) fliegen will, könnte ja auch Business-Class, Condor-Class, usw. buchen... will er aber nicht, weils was kostet. Will gleich wenig (...) zahlen, aber besser.

    Übrigens, mir hat mal ein Kunde erzählt, er sitzt ganz ungern bei Notaustiegstüren, dort zieht's nämlich so.... (kein Scherz!)
    Grüß Euch
    Peter

    Airlines

  • Falsch gebucht
    mosaikM mosaik

    @lina36
    grüß dich - bin Vater von drei Kindern (13, 18, 22) - eehm zwei sind schon erwachsen. Ich hatte mein eigenes Reisebüro und selbst mir ist es nicht gelungen, seinerzeit, wie die Kinder noch Jugendliche waren, ein Dreibett zu buchen. Ausnahme war einmal 1-2-Fly, der bis 14 Jahre eine dritte Person zuließ.

    Tja, Geld machen... ist Geld verdienen unanständig? Darüber wollte ich schon lange mal ein Buch schreiben.

    Gerne debattierte ich mit meiner Kollegin über das Thema: so verständlich viele Wünsche sind, bitte akzeptiert aber, dass halt ein Reiseveranstalter nicht alle Wünsche erfüllen kann oder will. Genau deshalb kann man ja vergleichen und auch einen anderen wählen. Aber ich finde es nicht fair in ein Cafehaus zu gehen, Apfelstrudel zu verlangen, den es dort nicht gibt. Und dann der Meinung sein, die müssten aber doch einen haben! Wenn sie keinen haben, muss ich eben in ein anderes Cafe gehen. Verstehst du, was ich meine?

    Meine Tochter ist jetzt 13, bald 14. Die ist auch lieber bei uns im Zimmer. Ich versteh das schon. Aber wenn es nicht angeboten wird, wird es nicht angeboten.
    Wie du ja schon selbst schriebst: warten wir mal ab, was rauskommt.
    Schöne Grüße
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsch gebucht
    mosaikM mosaik

    Grundsätzlich kann jeder Veranstalter seine Bedingungen frei wählen, unabhängig, ob vor Ort etwas anderes möglich wäre. Entscheidend ist nämlich, ob der Kunde vor Buchung davon wusste oder nicht.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsch gebucht
    mosaikM mosaik

    Irgendwie ist es schon eigenartig. Da gibt es Urlaubssuchende, die unbedingt einen beinahe-Erwachsene ins Dreibettzimmer pferchen wollen, um Geld zu sparen. Und da gibt es Urlaubssuchende, die ein Dreibettzimmer buchen und dann vor Ort reklamieren, dass es doch unzumutbar sein, in dem kleinen Zimmerchen zu dritt zu hausen...

    So, und aus dieser Problematik heraus sagen einfach die Reiseveranstalter entweder gar keine Dreibettzimmer oder nur wirklich für Kinder. Also nicht unbedingt aus Geldmacherei (da kann man sich ja nie sicher sein), sondern aus jahrelanger leidvoller Erfahrung mit reklamierenden Kunden.

    Aber dann sieht man vor Ort, dass nun doch in einem Dreibettzimmer ein Erwachsener der Dritte ist - habe ich das richtig verstanden? Okay, darauf sage ich jetzt: vielleicht hatte das Hotel einfach zuwenig Einzelzimmer, sprich, die Einzelzimmer überbucht? Und als dann ein Doppel und ein Einzel da standen, blieb nichts andres übrig, als ein Dreibett daraus zu machen.
    Doch nun zu den Ansprüchen: Definitiv besteht in diesem Fall KEIN Anspruch. Begründung: Der Kunde wusste VOR Buchung, dass laut Katalog eben ein Einzelzimmer für Personen älter als X Jahre zu buchen sei. Und der Kunde konnte daher noch vor Buchung entscheiden, ob er diesen oder einen anderen Veranstalter wählt. Dem Veranstalter im Nachhinein einen Vorwurf zu machen, sehe ich als überzogen.
    Soweit zu diesem Fall!
    Es grüßt euch wie immer aus dem Nachbarland
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 20% Stornokosten zulässig? Klausel?
    mosaikM mosaik

    Hallo Andre,
    schön dich nach zwei anderen Reise/rechts/foren auch hier zu finden und ich klick mal gleich die Antwort ein, die du auch in den anderen beiden foren findest:

    Hallo erstmal 🙂
    Bin froh dieses Forum gefunden zu haben und ich hoffe, dass mir einer von Ihnen weiterhelfen kann.

    Sachverhalt:

    • Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
      Reisedaten: 19.3 - 26.3.05

    ---> Frage: wurde vorher vom Chef die Urlaubsgenehmigung eingeholt? Wenn ja, so muss dieser die Stornogebühr ersetzen.

    Wie in meinen AGB´s steht, wären jetzt 20 Prozent vom Reisepreis fällig, gültig bis 30 Tage vor Abflug.

    ---> das hat man mit der Unterschrift unter dem Reisevertrag anerkannt.

    Jedoch habe ich bis auf die Buchungsbestätigung heute noch keinerlei Kosten verursacht und so find ich es doch etwas happig über 300 Euro an Rücktrittsgebühren zu zahlen.

    --> Theoretisch gibt es das so genannte Mäßigungsrecht des Richters. Der kann unangemessen hohe Stornokosten reduzieren.

    Zudem steht in meinen AGB´s: Weißt der Kunde dem Veransteler nach, dass dem Veranstalter tatsächlich geringere Kosten als die 20 Prozent entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber dem Veranstalter auszugleichen.

    Ich denke für ein paar Blatt Papier, Porto und die damit verbundene Arbeit stehen in keiner Relation zu über 300 Euro. Vor allem da es bis zur Reise noch fast ein halbes Jahr hin ist und ich 31 Tage vorher die gleiche Summe zu zahlen hätte.

    -->Theoretisch sind diese Überlegungen natürlich richtig. Jedoch, wo macht der Veranstalter dann den STrich? 3 Monate vorher? 3 Wochen vorher? Aus diesem Grunde ist es eben gesetzlich zulässig, Stornogebühren zu verrechnen.

    Wie kann man mit dieser Klausel zum Erfolg kommen? Evtl. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

    --> die Rechtsschutzversicherung kann eine Klage anstrengen und hoffen, dass der Richter von seinem Mäßigungsrecht Gebrauch macht. Macht er's nicht, bleibt alles beim Alten.

    Tipp: wenn die Stornogebühren bis ein Monat vor Reisebeginn 20 Prozent betragen, so kann man natürlich auch erst einen Monat und einen Tag davor stornieren.

    Vielleicht findet sich bis dahin eine /mehrere Ersatzpersonen? Namensänderungen in der Regel E 20.-- oder E 30.--

    Oder vielleicht ändert der Chef seine Meinung und man ändert seine Arbeitsstelle...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 20% Stornokosten zulässig? Klausel?
    mosaikM mosaik

    Hallo Andre,
    schön dich nach zwei anderen Reise/rechts/foren auch hier zu finden und ich klick mal gleich die Antwort ein, die du auch in den anderen beiden foren findest:

    Hallo erstmal 🙂
    Bin froh dieses Forum gefunden zu haben und ich hoffe, dass mir einer von Ihnen weiterhelfen kann.

    Sachverhalt:

    • Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
      Reisedaten: 19.3 - 26.3.05

    ---> Frage: wurde vorher vom Chef die Urlaubsgenehmigung eingeholt? Wenn ja, so muss dieser die Stornogebühr ersetzen.

    Wie in meinen AGB´s steht, wären jetzt 20 Prozent vom Reisepreis fällig, gültig bis 30 Tage vor Abflug.

    ---> das hat man mit der Unterschrift unter dem Reisevertrag anerkannt.

    Jedoch habe ich bis auf die Buchungsbestätigung heute noch keinerlei Kosten verursacht und so find ich es doch etwas happig über 300 Euro an Rücktrittsgebühren zu zahlen.

    --> Theoretisch gibt es das so genannte Mäßigungsrecht des Richters. Der kann unangemessen hohe Stornokosten reduzieren.

    Zudem steht in meinen AGB´s: Weißt der Kunde dem Veransteler nach, dass dem Veranstalter tatsächlich geringere Kosten als die 20 Prozent entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber dem Veranstalter auszugleichen.

    Ich denke für ein paar Blatt Papier, Porto und die damit verbundene Arbeit stehen in keiner Relation zu über 300 Euro. Vor allem da es bis zur Reise noch fast ein halbes Jahr hin ist und ich 31 Tage vorher die gleiche Summe zu zahlen hätte.

    -->Theoretisch sind diese Überlegungen natürlich richtig. Jedoch, wo macht der Veranstalter dann den STrich? 3 Monate vorher? 3 Wochen vorher? Aus diesem Grunde ist es eben gesetzlich zulässig, Stornogebühren zu verrechnen.

    Wie kann man mit dieser Klausel zum Erfolg kommen? Evtl. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

    --> die Rechtsschutzversicherung kann eine Klage anstrengen und hoffen, dass der Richter von seinem Mäßigungsrecht Gebrauch macht. Macht er's nicht, bleibt alles beim Alten.

    Tipp: wenn die Stornogebühren bis ein Monat vor Reisebeginn 20 Prozent betragen, so kann man natürlich auch erst einen Monat und einen Tag davor stornieren.

    Vielleicht findet sich bis dahin eine /mehrere Ersatzpersonen? Namensänderungen in der Regel E 20.-- oder E 30.--

    Oder vielleicht ändert der Chef seine Meinung und man ändert seine Arbeitsstelle...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Hallo Holger,
    zu den Sprüchen... das mit dem Sterben und Opa... ich find da keinen Zusammenhang mit dir bzw. mit dem Reisen; daher meine Aussage... ebenfalls nicht böse gemeint...
    Tja, dass Reiseveranstalter was verheimlichen wollen, streite ich ganz und gar nicht ab. Das Problem ist die Beweisbarkeit!
    Beispiel: Bild vom Hotel, das der Hurrikan gestern zerstört hat --> unmöglich, dass übermorgen wieder hergestellt.
    Bild von einem Swimming-Pool nur halb mit Fliesen verkleidet --> möglich, dass nächste Woche fertig... Sind von 10 Hotelblöcken in einer Anlage fünf fertig und fünf in Bau, wird der Veranstalter garantiert behaupten, er beläge sowieso nur die fünfe...
    Das ist die eine Seite. Die andere, die unnötige (oder vielleicht doch nötige...) Angst, weil da eine Bewertung was Schlimmes sagt, hilft leider rechtlich gesehen absolut nicht weiter. Ich kann immer nur raten, keine Anlagen zu buchen, die gerade fertig wurden oder im Fertigwerden sind, und: es gibt nach wie vor touristische Gebiete, die einfach noch meilenweit vom mitteleuropäischen Standard entfernt sind: alle Ziele am Schwarzen Meer beispielsweise. Da muss der Kunde einfach damit rechnen, für wenig(er) Geld wenig(er) zu bekommen als in der Südtürkei oder in Spanien! Das ist einfach so. 
    Also, alles Gute allen und schöne Grüße
    aus Balkonien (liegt unweit vom Bierfasslstaat, Bundesland "a Halbe")
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Hallo Holger,
    zu den Sprüchen... das mit dem Sterben und Opa... ich find da keinen Zusammenhang mit dir bzw. mit dem Reisen; daher meine Aussage... ebenfalls nicht böse gemeint...
    Tja, dass Reiseveranstalter was verheimlichen wollen, streite ich ganz und gar nicht ab. Das Problem ist die Beweisbarkeit!
    Beispiel: Bild vom Hotel, das der Hurrikan gestern zerstört hat --> unmöglich, dass übermorgen wieder hergestellt.
    Bild von einem Swimming-Pool nur halb mit Fliesen verkleidet --> möglich, dass nächste Woche fertig... Sind von 10 Hotelblöcken in einer Anlage fünf fertig und fünf in Bau, wird der Veranstalter garantiert behaupten, er beläge sowieso nur die fünfe...
    Das ist die eine Seite. Die andere, die unnötige (oder vielleicht doch nötige...) Angst, weil da eine Bewertung was Schlimmes sagt, hilft leider rechtlich gesehen absolut nicht weiter. Ich kann immer nur raten, keine Anlagen zu buchen, die gerade fertig wurden oder im Fertigwerden sind, und: es gibt nach wie vor touristische Gebiete, die einfach noch meilenweit vom mitteleuropäischen Standard entfernt sind: alle Ziele am Schwarzen Meer beispielsweise. Da muss der Kunde einfach damit rechnen, für wenig(er) Geld wenig(er) zu bekommen als in der Südtürkei oder in Spanien! Das ist einfach so. 
    Also, alles Gute allen und schöne Grüße
    aus Balkonien (liegt unweit vom Bierfasslstaat, Bundesland "a Halbe")
    Peter

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