Hallo Nime114,
das ist schon arg ärgerlich. Allerdings wird es schwierig werden, Ersatz zu erhalten.
In einem ähnlichen Fall auf Mallorca befanden die Richter (bei einer Pauschalreise war kein Schadensersatz durch den Veranstalter beanspruchbar),
"dass der Portier bei der Herausgabe des Zimmerschlüssels an einen Gast nicht verpflichtet sei, nach Nennung der Zimmernummer zusätzlich zur Kontrolle auch noch nach dem Namen des Gastes zu fragen. Überdies müsse ein Portier , wenn er spät abends oder nachts die Rezeption kurzzeitig verlässt, diese weder verschließen noch für eine Vertretung sorgen.
Diebstahl gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko und man soll seine Wertsachen nicht im Hotelzimmer liegenlassen. Hilfreich kann auch sein, den Hotelschlüssel bei sich zu tragen, da dann davon ausgegangen wird, der Gast sei auf dem Zimmer."
OLG Düsseldorf Az. 18 U 193/02
Ja, hinterher ist man dann immer schlauer. Bei Dir kommt ja auch noch die französische Gesetzgebung hinzu. Du kannst vermutlich auf die Schnelle nur etwas auf dem Kulanzwege erreichen. Vielleicht kannst Du Dich an die Europäische Verbraucherberatung in Kehl für Deutschland/Frankreich wenden. Zumindest könnten die dort einige Tipps geben.
Gruß privacy