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vonschmeling

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  • Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
    vonschmelingV vonschmeling

    Nimm das an.
    "... mehr als 3.500 Kilometer → 600 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 4 h  → 300 Euro.27.01.2025"

    Airlines

  • Sunexpress (XQ/XG)
    vonschmelingV vonschmeling

    @mama maria
    Wenn ein Flug ohne dein Zutun umgebucht wird und du deshalb die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kannst besteht ein Anspruch auf Erstattung.
    Edit: 2 Doofe - ein Gedanke! 😉

    Airlines

  • Urlaubsplanung Mai.
    vonschmelingV vonschmeling

    Ihr habt aber schon gesehen, dass das Budget 1500€ pro Person beträgt? 😏

    Allgemeine Fragen

  • Urlaubsplanung Mai.
    vonschmelingV vonschmeling

    Für Mauritius reicht das Budget eher nicht und auch Martinique etc. dürfte schwer zu realisieren sein. Etwas weit gefasst die Suchkriterien - just my 2 cents! 😉
    Und was macht eine "interessante Stadt" aus? Shopping, Sehenswürdigkeiten, Kultur?

    Allgemeine Fragen

  • Urlaubsplanung Mai.
    vonschmelingV vonschmeling

    @thomasxh sagte:

    Griechenland und Spanien finden wir zu wenig für 2 Wochen.

    Verstehe nicht, wie das gemeint ist ... meine Interpretation: Zu wenig geboten für die Dauer von 10-14 Tagen? Dann sehe ich das vollkommen anders! 😌

    Allgemeine Fragen

  • Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
    vonschmelingV vonschmeling

    Noch gilt für diesen Fall die VO(EG)261/2004 und nichts anderes. Eine Entschädigung unter 3h ist nicht zu gewähren.
    Es gibt verschiedene Vorschläge zur Neufassung. Bei allen ist jedoch vorgesehen, den Anspruch auf Long Haul erst ab einer größeren Verspätung (z.B. 4h) eintreten zu lassen.

    Airlines

  • Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
    vonschmelingV vonschmeling

    Nochmal: Maßgeblich ist die AIBT, und das ist der Zeitpunkt, der in HABERLINGS und meinem Beitrag angegeben wird.
    Oder anders formuliert: Das ist die Zeit, die du auf dem Beschwerdeformular angeben musst.

    Airlines

  • Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
    vonschmelingV vonschmeling

    Nur fast korrekt: Ein Streik kann durchaus auch der Sphäre des LFU zugerechnet werden, hierzu gibt es diverse Entscheidungen. Ich nehme jedoch ohnehin an, dass keiner der beiden Gründe im vorliegenden Fall ursächlich war.
    Im Übrigen handelt es sich nicht um eine Strafzahlung, sondern um eine Kompensation immaterieller Schäden.

    Airlines

  • Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
    vonschmelingV vonschmeling

    Das sagt sich immer so leicht mit dem Öffnen der Türen, muss aber dann wasserdicht belegt werden. In der Spruchpraxis wird überwiegend die sogenannte AIBT (Actual In Block Time) zugrunde gelegt. Das sind die zuletzt erfassten Daten im Flugprotokoll und damit unstreitig. Die AIBT manifestiert eben die von HABERLING und auch mir angegebene Verspätung.
    Ich nehmen an Condor macht hier ein Vergleichsangebot, da es ja wirklich sehr knapp hergeht. Unter 3h gibt es nämlich gar nichts! 😌

    Airlines

  • Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
    vonschmelingV vonschmeling

    Ankunft 23:37 UTC, Verspätung 182 min

    Airlines

  • Reiseclub Magic Travel
    vonschmelingV vonschmeling

    @manigabi
    Du kannst deine Antworten in einem Beitrag posten, einfach ein @username davor und jeder weiß, worauf du dich beziehst.
    Des Weiteren gab es vermutlich mehrere Vakanzen auf das Angebot, demnach macht Kourions Beobachtung durchaus Sinn hinsichtlich fortlaufender Versteigerungen.
    Tatsächlich sehe ich keinen Benefit für die User durch mehr Details und würde gerne abschließen damit.
    Fazit: Du hast auf ein nicht seriös ausgepreistes Angebot geboten im online bidding Verfahren; das Gebot ging ins Leere mangels Bestätigung seitens des Anbieters.
    Kann sich wirklich jeder einen Reim drauf machen ohne weitere Ausführungen dazu.

    Reiseveranstalter

  • Reiseclub Magic Travel
    vonschmelingV vonschmeling

    @manigabi
    Die meisten Leser dürften den Vorfall als solchen verstanden haben und sich lediglich fragen, warum du diese deine aufschlussreichen Recherchen nicht vor der Versteigerung angestellt hast?
    Rechtlich könnte es sich um einen Verstoß gegen die Bestimmungen des UWG handeln (deutsches Recht), das ist aber noch kein Betrug (StGB), zumal ja noch nicht einmal ein Abschluss zustande kam.
    Deine Erfahrung reiht sich ein in eine Litanei negativer, sei das nächste Mal einfach wacher und strenge gleich Nachforschungen an. Man kann inzwischen ja beim Kauf von Teebeuteln oder Haferflocken Verbrauchermeinungen finden, bei einer Reisebuchung sollte die Maßnahme selbstverständlich sein.
    Wie ich bereits sagte: Niemand hat was zu verschenken! Die Pferdefüße kann man als aufmerksamer Konsument quasi schon riechen!

    Reiseveranstalter

  • Reiseclub Magic Travel
    vonschmelingV vonschmeling

    @Du_darfst
    Ich verstehe es so, dass bei der "Versteigerung" ein Grundpreis von 2398 € angegeben war, was sich bei näherer Betrachtung als wesentlich zu hoch angesetzt erwies. Stattdessen war der "Katalogpreis" auch nur 656 €, die 552 € also nicht der erhoffte Schnapp.
    Deine Auffassung mangelnder Seriosität allein schon beim Vorgehen teile ich in Gänze. Und schließlich kam das Geschäft gar nicht zustande, da der Anbieter die Reiseunterlagen schuldig blieb?
    Fazit: Keiner hat etwas zu verschenken, also Obacht bei solchen Methoden - ob Bidding oder Gutscheine. Am Ende bewahrheitet sich stets die Erkenntnis: Pay peanuts get monkeys!

    Reiseveranstalter

  • Nile Air - Erfahrungen
    vonschmelingV vonschmeling

    Nein, und das Unternehmen beruft sich vollkommen zu Recht auf einen "gleich- oder höherwertigen" Ersatz, der einem Anspruch auf Erstattung entgegensteht.
    Offen gestanden finde ich es fast peinlich, hier überhaupt eine Forderung zu stellen! Ganz und gar niveaulos ist jedoch die Formulierung "Achtung - Betrug", die vermutlich auch noch in den handelsüblichen Frustforen hinterlassen wurde.
    Mein Fazit: Tadellos bedient worden, trotzdem gierig nach einer Erstattung und jetzt bitter enttäuscht, dass die Nummer in die Binsen ging. Alles prima gelaufen!
    Die Kirsche auf der Torte wäre jetzt noch eine Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung seitens der Rechtsabteilung des gegenständlichen Unternehmens.

    Airlines

  • select Holiday
    vonschmelingV vonschmeling

    Du solltest mit solch inkriminierenden Aussagen wohl etwas zurückhaltender sein, wenn du nicht deinerseits Post vom Anwalt bekommen möchtest. Schlimmstenfalls würde es sich um einen Vertragsbruch handeln und nicht etwa um Betrug!
    Die Information zu voraussichtlichen Angaben betreffend Airline und Flugzeiten kannst du sicherlich in den AGB des Veranstalters finden. Darauf hätte dich deine Anwältin auch schon vor der Verfassung einer Forderung hinweisen können - just my 2 cents!

    Reiseveranstalter

  • Koffer wurde beschädigt. Was kann ich tun?
    vonschmelingV vonschmeling

    Ja, denn gerade die Schlichtungsstelle des BMfJ ist in diesen Fällen (nicht SÖP Mitglieder) zuständig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Robinson Club für Teenager
    vonschmelingV vonschmeling

    Ich auch, und herzlichen Dank für deine Rückmeldung!
    Wahrlich keine schlechte Wahl, ich bin eigentlich sicher es wird euch taugen! 😄

    Allgemeine Fragen

  • Koffer wurde beschädigt. Was kann ich tun?
    vonschmelingV vonschmeling

    Die Herstellergarantie tritt natürlich nicht ein im Falle von zerstörerischer Außenwirkung (ausgenommen Rimowa, die ersetzen wirklich alles!).
    Für die Meldung beim LFU gilt der dehnbare Begriff "sofort" = ohne schuldhaftes Zögern. Habt ihr erst zuhause den Schaden bemerkt (nachvollziehbar, wenn nicht gerade die halbe Ladung auf dem Belt lag) dann war eure Benachrichtigung durchaus "fristgemäß" im Sinne der zulässigen Bestimmungen. Zulässig, weil es für Gewährleistungsansprüche eng gefasste Regeln gibt, die auch nicht so einfach mal mit abweichenden AGB/ ABB auszuhebeln sind.
    Gute Entscheidung die Schlichtungsstelle des BMfJ mit dem Fall zu befassen, bin gespannt auf den Ausgang und zuversichtlich.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Dertour Group
    vonschmelingV vonschmeling

    Und hier der Clip ... 😉

    Reiseveranstalter

  • Oman Airlines
    vonschmelingV vonschmeling

    Endorsement/Restrictions bedeutet Billigung/Einschränkung, INVOL involuntary und bezeichnet Umbuchungen/Erstattungen auf Grund eines Fehlers des LFU. Total schließlich die Gesamtsumme der Umbuchungskosten, EUR 0.0 bedarf vermutlich keiner Erläuterung? 😉
    Happy landings! ✈

    Airlines
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