Ich habe mich bewusst ein bischen zurück gehalten, weil ich hier wirklich einige Beiträge echt nicht verstanden habe. Warum hier der § 651 herangezogen wird erschliesst sich mir nicht.
Es geht hier ausschliesslich um Vertragsrecht. Was ist hier für ein Vertrag zustande gekommen ? War es ein Reisevertrag mit dem RV und nur mit dem Hotel ? Oder war es ein Vertrag mit dem RV und nur dem Produkt ( Marke ) Alltoura. Ich tendiere eindeutig das Interesse des Buchers an dem Produkt Alltoura.
Kann der RV das Produkt nicht liefern ( weil es eben kein Alltoura-Club wurde ) ist er vertragsbrüchig. Kennen wir doch alle eigentlich unstrittig: ist ein Hotel ( oder Club ) wegen Überbuchung oder sonst was trotz gültigem Reisevertrag nicht verfügbar ist der RV schadensersatzpflichtig.
Und das ist er hier auch, wenn der Bucher die verbindlich angekündigte Marke Alltoura nicht bekommt, weil sich zwischenzeitlich (nach der Buchung bzw. des geschlossenen Reisevertrages ) andere Besitzverhältnisse sich ergeben haben.
Ganz ehrlich: ist das wirklich so schwierig ??
Gruss Gabriela