Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
soedergrenS

soedergren

@soedergren
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. soedergren
  4. Beiträge
Über
Beiträge
634
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Fähre oder Eurotunnel - was lohnt sich mehr, was ist teurer
    soedergrenS soedergren

    Zunächst einmal, hema, willkommen zurück!

    Und Klaus: auf der deutschen Internetseite von Norfolkline findest du unter "Ziele -> Hafeninformationen (links am Bildschirm) -> Dunkerque" (nicht direkt auf Ziele -> Dunkerque klicken) eine PDF-Datei mit einer Übersichtskarte von der Autobahn A16 und dem Hafen bei Dünkirchen.

    Vom Prinzip her musst du nur von Belgien kommend auf der A16 bis zur Ausfahrt 53 Port Ouest fahren und dann den Schildern "Port Rapide/Car Ferry" folgen.

    Wir waren im März mitten in der Nacht da. Es ist eigentlich gut zu finden, das Stückchen von der A16 bis zum Hafen aber relativ schlecht beleuchtet, also muss man langsam und sehr aufmerksam fahren (oder einfach den LKW folgen 😉 - und insbesondere bei den Bahnübergängen langsam fahren, die Stoßdämpfer werden's einem danken.

    Navis sind zwar nützlich, haben aber die Unart, einen schon vorher von der Autobahn lotsen zu wollen und dann nachts durch Dünkirchen fahren zu lassen. Besser ist wirklich auf der A16 bis zur genannten Abfahrt zu bleiben.

    Die Autobahn von der belgischen Grenze ist wie von hema schon erwähnt mautfrei.

    Auf der englischen Seite ist es das selbe Terminal, wie von allen anderen Fähren (P&O, SeaFrance, LD usw.) ... und weil die Engländer das schon kennen, steht auf der Autobahn hinter Dover alle paar Meter auf deutsch "Links fahren" 😄

    Wenn ich noch nie mit dem Auto in England war, würde ich mir vielleicht nicht unbedingt gleich den Londoner Stadtverkehr zum eingewöhnen antun, aber ansonsten fahren die Engländer im allgemeinen rücksichtsvoller, als unsereiner. Rechts-vor-links gibt's nicht, außer im Kreisverkehr, der (außer wenn Schilder etwas anderes regeln) immer Vorfahrt hat. Wenn gelbe Striche am Straßenrand aufgemalt sind heisst das vereinfacht gesagt Einzelstrich = Parkverbot, Doppelstrich = Halteverbot.

    Schließlich noch die Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW: innerorts 30 mph (48 km/h); Landstraße (eine Spur je Richtung) 60 mph (97 km/h); Dual Carriageway (Landstraße mit zwei Spuren je Richtung) 70 mph (113 km/h); Autobahn 70 mph (113 km/h).

    Viel Spaß in England,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    gabriela_maier wrote:
    Ich spinne den Fall mal fort: das Reisebüro sagt, es sind noch 6 Plätze hin frei und 2 auf dem Rückflug. Die Buchung erfolgt, nicht zuletzt durch den "sanften" Druck des verknappten Angebotes. Ein paar Minuten später erfolgt die Reisebestätigung. Ein paar Wochen später kommt die Info des RV: neue ( schlechtere ) Flugzeiten.

    Richtig ist natürlich eine Klage gegen die AGB des RV, wonach diese pauschale Klausel in diesem besonderen Fall den Reisenden unangemessen benachteiligt. Und glaube mir, dann stellt ein Richter die Frage, warum das vollzogen wurde. Und dann müssen Antworten gegeben werden, ein allgemeiner Hinweis auf die AGB zählt dann nicht, weil der Richter eine Abwertung ( Schutzwürdigung ) zwischen den AGB und einer hier daraus resultierenden unangemessener Benachteiligung vornehmen wird.

    Hi Gabriela,

    wie versprochen - wenn auch einen Tag später - hab ich mir deinen fiktiven Fall noch einmal genauer angesehen.

    Das Problem dabei ist und bleibt, dass es ihn so in der Konstellation nicht wirklich gibt. Der RV zeigt bei normalen Pauschalreisen die vorhandenen Plätze idR gar nicht pro Flieger an. Denn umgekehrt würde die freie Platzauswahl und die Verteilung der Reisenden im Flugzeug schon zu diesem Zeitpunkt bedeuten, dass später buchende Familien auseinander gerissen und auf zwei Flieger verteilt werden müssten - das wäre gar nicht praktikabel.

    Was angezeigt wird, ist die Verfügbarkeit der Reise an sich und die "voraussichtlichen Flugdaten". Mit diesen könnte ein RSB natürlich in Eigeninitiative die Sitzplätze in diesem Flieger abfragen, das hätte aber nichts mit dem RV und dessen Angebot zu tun und stünde deshalb auch ganz sicher nicht in der Reisebestätigung.

    In den AGB der RV findet sich idR insofern auch keine Klausel, die die Änderung der Flugzeiten am Abflugtag erlaubt - denn dies wäre auch gar nicht nötig, da die tatsächlichen Flugzeiten ja gar nicht Vertragsbestandteil sind; und was nicht Vertragsbestandteil ist, kann natürlich jederzeit ohne Änderung des Vertrages geändert werden, ohne dass es dafür einer extra Klausel bedürfte. Und deshalb gibt es auch keine Klausel, die hier überhaupt gerichtlich angreifbar ist.

    Zwar gibt es in fast allen AGB eine Änderungsklausel (meist in etwa so: "Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen."), diese greift hier aber gar nicht, weil es bei der Änderung einer unverbindlich ausserhalb des Vertrages mitgeteilten Flugzeit sich ja eben nicht um den Inhalt des Reisevertrages handelt.

    Da diese Klausel mit den Flugzeitenänderungen am Hin- und Rückreisetag gar nichts zu tun hat, würde auch kein Richter in ihr eine unangemessene Benachteiligung sehen. Es ist ja diesbezüglich überhaupt nichts Angreifbares in den AGB und auch nicht im Vertrag. Lediglich außerhalb des Vertrages existiert eine unverbindliche Servicemitteilung, die deutlich als unverbindlich dargestellt ist (hier im HC-RSB selbst beispielsweise mit folgendem Hinweise in Fettschrift: "Die angezeigten Flugdaten haben wir vom Veranstalter als mögliche Flüge für dieses Angebot erhalten. (...) Wenn es um die Flüge geht, legen sich Reiseveranstalter leider ungern fest. Daher sind Flugzeiten immer unverbindlich. Auch Änderungen der Fluggesellschaft und der Streckenführung können vorkommen.").

    Deshalb wirst du zu einer Änderung des Status Quo auf diesem Wege nicht kommen.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Ich muss das morgen alles in Ruhe noch mal durchlesen, inzwischen ist dieser Thread ja auch schon wieder viel länger als nötig 😉

    Das Problem an deinem konstruierten Fall ist, dass es diesen so einfach nicht gibt, einfach weil kein RV eine solche Buchung mit solchen Flugzeiten tatsächlich bestätigen würde. Nebenabsprachen im RSB hätten auch nichts mit dem RV zu tun.

    Aber auch so herum: wo ist denn die Benachteiligung, wenn der Kunde genau das bekommt, was er gebucht hat, eben you get what you pay for? Kein Richter würde hier eine solche Benachteilung sehen, da bin ich mir ziemlich sicher.

    Wie gesagt, meiner Meinung nach ist dies, wenn du eine Änderung des Status Quo möchtest, der falsche Ansatzpunkt. Eine Änderung (so mann sie denn möchte) kann hier eigentlich nur auf Gesetzesebene erfolgen.

    Aber wie gesagt, morgen noch mal in Ruhe weiter ... 😄

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    😆 Ach, na ja, da kann man sicher auch noch was ändern 😉

    Was eine Einzelfallüberprüfung durch Gerichte angeht noch folgendes: ich bezweifele in diesem Zusammenhang auch sehr stark, dass sich auch nur ein Richter finden würde, Dinge, die überhaupt nicht Vertragsbestandteil sind, als Grundlage für eine Entscheidung pro Schadenersatz nehmen würde.

    Wenn man am Status Quo etwas ändern will, ist das mE nicht der richtige Ansatzpunkt.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Hi Gabriela,

    du übersiehst bei deinem Beispiel einen ganz entscheidenen Punkt: die Flugzeiten sind überhaupt nicht Teil der AGB. Sie sind auch nicht Teil des Vertrages (dein "Die AGB der RV gestatten ihnen, die Abflugzeiten jederzeit zu ändern" stimmt eben nicht, weil man per AGB nichts erlauben muss, was gar nicht Vertragsbestandteil ist). Sie sind unverbindliche Servicemitteilungen, wobei das Wort "unverbindlich" hier nochmals betont sei.

    Insofern passt "you get what you pay for" wunderbar auch in der eigentlichen Bedeutung 😉 Nämlich "Flug AM" und nicht "Flug AM UM".

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    gabriela_maier wrote:
    Mich wundert aber immer wieder die in meinen Augen hier getätigten "kalten" Aussagen der Branche. Sie implizieren das Eigenverschulden der Betroffenen, nehmen aber selbst keine Stellung, ob der beklagte Tatumstand in den AGB änderungswürdig im Interesse der Urlauber ( der Verbraucher ) wäre.

    Hallo zusammen,

    die Diskussion hatten wir doch schon x-mal und auch dort hat sie sich letztlich nur im Kreis gedreht.

    So werden auch hier die üblichen Beteiligten 😉 auf ihren jeweiligen Standpunkten bestehen - meiner wäre in dem Zusammenhang, dass wir ja hier im "kalten" Rechtsforum sind, wo es um das juristisch machbare geht und nicht ums Seelentrösten -, und ich sehe bei der Fragestellung des Threaderöffners eigentlich keinen Grund, diese mal wieder zu verlassen und in unsere übliche Grundsatzdiskussion zu verfallen, zumal wir damit meilenweit OT wären.

    Deshalb bleibt: die Fakten sind so wie sie sind, juristisch kalt und nüchtern.

    Änderungen mögen wünschenswert sein oder auch nicht - das sieht wie bekannt ja jeder anders -, aber das hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun. Die war nämlich auch ganz klipp und klarr "Darf ein Veranstallter die Flugnummer ändern?? (...) nun die Frage müssen wir oder können wir auf Entgegenkommen rechnen???" - nicht mehr und nicht weniger.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Ekim75 wrote:
    wenn ich also 14 tage haben möchte muss ich 16 Tage buchen?

    Wenn du 14 komplett vollständige Tage haben möchtest, buchst du 15 Übernachtungen (= 16 "teilweise angebrochene" Tage)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vtours Teil I
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    "vor gut einem Jahr" bedeutet, vor dem 01.06.2008 - und der war, was IATA Tickets angeht, der Stichtag: >KLICK<

    Einzelne RV verschicken noch Heftchen, die den Tickets ähneln... aber im Grunde genommen nur ein vom Veranstalter aufbereitetes E-Ticket sind.

    Für Amy bleibt nur, sich die Reiseunterlagen noch mal ganz genau anzusehen und ggf. nachzufrage.

    Gruß,

    soedergren

    Reiseveranstalter

  • Vtours Teil I
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    es gibt auch praktisch keine Papiertickets mehr. Im Charterbetrieb sind sie zuweilen noch anzutreffen, bei IATA Tickets aber seit letzem Jahr nicht mehr.

    Dass ausgerechnet Vtours als "virtueller" RV noch Flugtickets am Schalter hinterlegen lassen sollte, wundert mich allerdings ein bisschen. Bist du sicher, dass in den Unterlagen nicht irgendwo 'ne Reservierungsnummer steht? Deshalb: lieber noch einmal nachfragen!

    Gruß,

    soedergren

    Reiseveranstalter

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    dianaundelisa wrote:
    Wenn man 8 Tage vor Ort haben kann, aber daraus nur 6 werden, dann fehlen aber 2 Tage und nicht nur einer.

    Hallo zusammen!

    Reiserechtlich gesehen ist das falsch (und wir sind ja hier nunmal im Forum Reiserecht).

    Du kannst Glück haben und so günstige Flugzeiten haben, dass du effektiv ganze 8 Tage hast. Auf dieses "Glück" hast du aber keinen rechtlichen Anspruch.

    Und es ändert auch nichts an der Tatsache, dass An- und Abreisetage keine Urlaubstage sind. Und was nicht von vornherein als Urlaubstag deklariert ist, kann deshalb auch nicht fehlen. Insofern hat ADEgi recht.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Hi Manfred.

    das Hotel ist normalerweise natürlich nicht unverbindlich (außer bei "Glückshotel" o.ä.).

    Hab ich auch nicht geschrieben. Da ist ein Punkt dazwischen ("Airline, Flugzeiten, Flugnummer etc. sind komplett unverbindlich"), aber du hast Recht, nächste mal setz ich lieber einen Absatz, dann kann man's nicht falsch verstehen 😆

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Bebis wrote:
    (...)Soweit ich informiert bin hat der "Kunde" recht auf die Flugnummer bei Vertragsabschluß. Zeiten können sich ändern... aber wenn sich auch die Flugnummer ( also die Maschine) ändert könnte man sein recht auf der gebuchten Maschine zubleiben geltend machen!

    Hi Bebis,

    sorry, was Pauschalreisen angeht sind deine Ausführungen leider falsch!

    Bei einer Pauschalreise bucht man Transport von A nach B und zurück, Hinflug am XX zwischen 00.00h und 23.59h, Rückflug am YY zwischen 00.00h und 23.59h, Hotel und Flughafentransfer. Airline, Flugzeiten, Flugnummer etc. sind komplett unverbindlich.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel in der Nähe des Olympiastadions
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    in unmittelbarer Nähe gibt's da wenig, aber entlang vom Spandauer Damm oder der Heerstraße solltet ihr fündig werden, z.B. IBIS Spandau.

    Such auf Viamichelin doch einfach mal nach Preußenallee (Straße) in Charlottenburg (Stadt) und Klicke dann auf Hotels in der Umgebung.

    Gruß,

    soedergren

    Berlin

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Antoniaausre wrote:
    Bei uns wurde der Flug um 3 Tage nach hinten verschoben. (...)
    IV. Transport - 1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus - 5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde "

    Hi Antonia,

    das sind aber leider beides vollkommen andere Sachverhalte, die hier mit der Frage in diesem Thread nichts zu tun haben, denn...

    1. Flugverschiebung um Tage ist etwas anderes, als Flugverschiebung am selben Tag.
      Beispiel:
      Verschiebung vom 01.05. 18.00h auf den 03.05. 17.00h bedeutet: Schadenersatz
      Verschiebung vom 01.05. 18.00h auf den 01.05. 23.00h bedeutet: kein Schadenersatz

    Juristisch spitzfindig wie wir nun mal sind 😉 gilt dies sogar in diesem Fall:
    Verschiebung vom 01.05. 18.00h auf den 02.05. 00.01h bedeutet: Schadenersatz
    Verschiebung vom 01.05. 18.00h auf den 01.05. 23.59h bedeutet: kein Schadenersatz

    1. Wie bereits von tripplexXx erwählt, gilt Schadenersatz lt. Frankfurter Tabelle für Flugverschiebungen nur, wenn es erst am Abreisetag unangekündigt zu dieser Verschiebung kommt.
      Wird vor dem Abreisetag so eine Verschiebung angekündigt, hat dies nichts mit der Frankfurter Tabelle (und auch nicht mit der EU-Fluggastrichtline) zu tun.

    Ein Schadenersatz ist hier definitiv ausgeschlossen!

    So, nun zu TaurusHH:

    100% sicher ist das leider auch bei Bausteinreisen nicht. Selbst wenn Abflugzeiten und Airlines so angegeben werden, kann der RV diese bis zum Abreisetag immer noch ändern. Hier im Forum gab's bereits Threads, wo User für einen vermeintlich besseren Flug draufgezahlt haben und am Ende die Flugzeit und die Airline doch wieder geändert wurden. Komplett ausschließen kann man das nur durch Individualbuchungen von Flug und Hotel.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelpreis vor Ort erhöht???
    soedergrenS soedergren

    Hi Andrea,

    die Sache an sich denke ich mal ist ja jetzt geklärt 🙂

    Du bist natürlich wie jede(r) andere hier jederzeit herzlich willkommen, Fragen zu stellen!

    Allerdings ist jede Antwort auf eine Frage ein Stück weit eine Art Belehrung, das liegt irgendwie in der Natur der Sache... wenn man keine (lehrreiche) Antwort haben möchte, erübrigt sich ja das Stellen einer Frage 😉

    Vielleicht ist manchmal die eine oder andere Formulierung unglücklich, allerdings darfst du aus einer Antwort, die dir inhaltlich nicht gefällt, nicht gleich herauslesen, dass die Frage als solche unerwünscht ist.

    Gerade beim trockenen Thema "Recht" kommt leider sehr schnell selbst eine trockene, neutrale Antwort oft falsch an, was natürlich nicht bezweckt ist.

    Also, wir warten auf weitere Fragen... 😄

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelpreis vor Ort erhöht???
    soedergrenS soedergren

    Na ja, vielleicht machst du dies nicht. Man kann es aber durchaus auch erst vor Ort machen. Wenn man im Hotel ankommt und dann sich dort überlegt, dass man ein "besseres" Zimmer haben möchte, kann man dies doch völlig problemlos tun.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelpreis vor Ort erhöht???
    soedergrenS soedergren

    Beachtime01 wrote:
    Ich bezahle eine PAUSCHALREISE, sprich es dürften keine weiteren Kosten auf mich zukommen..... Kommen sie dann aber schon für das Zimmer das ich eigentlich gebucht habe, weil dieses MEINE GEBUCHTE KATEGORIE IST.... Warum muss ich denn für dieses 10 euro aufzahlen wenn ich es gebucht habe???

    Weil du es eben nicht gebucht hast!

    Du hast ja nicht dieses Zimmer, sondern ein Zimmer dieser Kategorie bezahlt.

    Im übrigen können Zimmerpreise bei ansonsten identisch ausgestatteten Zimmern allein wegen der Lage tatsächlich unterschiedlich sein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    soedergrenS soedergren

    Wombel777 wrote:
    Es ging darum, WARUM die das einfach so dürfen und das gegebenfalls sich die Urlauber sehr vera... vorkommen. Und das zu recht.
    Buche ich individuell, habe ich alles so wie ich es haben möchte... Schön, buche ich pauschal, darf man mit mir machen, was man will. WARUM??? Pauschal ist lediglich das Buchen in "einem Paket". Warum bin ich als Paket weniger wert, als wenn ich Bausteine zusammenstelle.

    Hi Wombel,

    jetzt mal alles andere beiseite, die Erklärung für deine Frage ist eigentlich ganz einfach: man bekommt das, was man gebucht hat und was demnach Vertragsbestandteil ist.

    Vertragsbestandteile Pauschalreise:

    • Flug zwischen 00.00h und 23.50h, angegebene Zeiten sind unverbindlich
    • Hotel und Transfer

    Vertragsbestandteile Individualreise:

    • Flug zum gebuchten Zeitpunkt
    • unabhängig davon Hotel und ggf. Transfer

    Es kommt schlicht und edel darauf an, was im Vertrag steht. Und es ist deshalb auch keine Verar... und man ist auch nicht weniger wert.

    Gruß,

    soedergren

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel in LONDON gesucht
    soedergrenS soedergren

    Hi,

    günstig ist in London so 'ne Sache.

    Auch wenn in der Treadüberschrift "Hostel" steht, findest du >>HIER<< bereits Infos.

    Gruß,

    soedergren

    Großbritannien & Irland

  • preise von ipod in london
    soedergrenS soedergren

    Nicht in irgendeinen, sondern in dieLäden - und Preise vergleichen.

    Großbritannien & Irland
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag