Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@sonnestrand75 sagte:
Das war auf die Aussage im Zitat bezogen, dass es "unverzüglich" geschehen muss. Wenn es so wirklich stimmt, wird das Geld auf dem Konto sein. Wenn nicht, dann stimmt die Aussage nicht.
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die ersten alles zurückbekommen und die letzten nix, weil die 110 Mio aufgebraucht sind. Kann ich mir also nicht vorstellen....Darum warum die Regelung: Auszahlung im nächsten Geschäftsjahr...
@sandra-hbc sagte:
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass die ersten alles zurückbekommen und die letzten nix, weil die 110 Mio aufgebraucht sind. Kann ich mir also nicht vorstellen....Darum warum die Regelung: Auszahlung im nächsten Geschäftsjahr...
Dazu wurde schon zitiert, es wird Geld zurückverlangt.
Genau so wie von gestrandeten Urlaubern, deren Hotels und Flüge übernommen wurden.
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Wie viele Kunden sind betroffen?
Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.Reicht das Insolvenzgeld?
Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.@sense82 sagte:
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Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.Reicht das Insolvenzgeld?
Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.... würde sich auch gewisserweise decken mit den Aussagen des Herrn Tenhagen im ZDF. Es steht in dem oben verlinkten Artikel/Passus ja auch nicht, vom WEM die Zurich/Kaera später evtl. Minusbeträge zurückfordert (nicht zwangsläufig der Pauschalreisende).
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@kourion sagte:
Zu 1. Wo liest du in dem von dir hier genannten Posting S. 110 ganz unten, "alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte" ? :neckbeard:
Zu 2. Siehe 1.Seite 82. Das steht nicht wort wörtlich da, aber man kann es auf jeden Fall rein interpretieren (ic bin da nicht der einzigste)... und das ist ja nur ein Beispiel. Ich kann jetzt nicht alles durchforsten, da haben sie mehr Zeit denk ich auf der Couch zu Hause... warum interessieren sie sich so brennend dafür, haben Sie ein Verhältnis? Zudem sie das eigentlich auch gar nichts an geht, wenn kläre ich das mit ihr/ihm selber, wenn Sie/er mit mir darüber reden möchte... weiterhin sollten sie die Seiten nochmal betrachten, das es mehrere Leute gibt die sich angegriffen fühlen... wie gesagt, der Ton macht die Musik.
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Letztmalig der Hinweis, solche Nebenschauplätze hier zu unterlassen. Interessiert niemanden!!
Und pampig wirst Du gerade gegenüber Kourion, Erny1805. Halte Dich an die eigene Forderung von wegen der Ton macht die Musik. Weiteres wird hier kommentarlos entfernt. -
@vonschmeling sagte:
Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen
Ja, das steht da. Und was bedeutet "unverzüglich" im Fall von Gesetzen ? --> Selbst der einfachste Weg, nämlich mal Wikipadia zu fragen, würde dir helfen zu erkennen dass deine Aussage:
und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.
allein deine subjektive Interpretation ist.
Wenn man das als solche aus deinen Antworten herauslesen könnte, wäre es ja noch ok, Aber das ist leider nicht erkennbar.
Daher kann ich viele der Forumsteilnehmer verstehen, die deine Aussagen in Zweifel ziehen und ich kann den Forenbetreiber/Admins nicht verstehen, dass sie dich so unreflektiert vor aller Kritik in Schutz nehmen.Das Obige war wieder mal so eine Aussage, wo man deine "Unwissenheit" in diesem Fall sehr schön nachweisen kann.
Wer selber lesen möchte : https://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit
"Unverzüglichkeit ist ein in Gesetzen und in Verträgen häufig vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Schuldner ein alsbaldiges Handeln verlangt."
@hainza sagte:
Ja, das steht da. Und was bedeutet "unverzüglich" im Fall von Gesetzen ?
ohne schuldhaftes Zögern.
Das Obige war wieder mal so eine Aussage, wo man deine "Unwissenheit" in diesem Fall sehr schön nachweisen kann.
Ich denke mal, dein "Beweis" geht ins Leere.
Ferner steht es selbstverständlich jedem Leser frei die Richtigkeit meiner Aussagen zu bezweifeln, zu korrigieren oder zu bestreiten.
Am besten fundiert ...
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Mit den deutschen Veranstaltern waren zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags etwa 140.000 Gäste unterwegs. Zudem soll es rund 660.000 bestehende Buchungen geben, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Zunächst war lediglich von 150.000 bestehenden Buchungen die Rede.Reicht das Insolvenzgeld?
Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.@sense82 sagte:
Auch interessant:
Reicht das Insolvenzgeld?
Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.Das ist zuerst einmal auch nur eine Aussage einer "Zeitschrift/Touristikportal/was auch immer". Da dort keine belastbare Quelle genannt wird, kann es sein dass die Aussage stimmt, muss sie aber nicht.
Ich würde mich hier ausschließlich auf schriftliche Aussagen/Publikationen des leistenden Versicherungsunternehmens verlassen. Alles Andere ist Spekulation.Meine Erfahrung sagt mir: Versicherungsunternehmen gehen nur ganz, ganz selten in Vorleistung an Jemanden , wenn sie annehmen müssen, dass sie sich das Geld von genau dem selben "Jemanden" später wieder anteilig zurückholen müssten/wollten/sollten.
Aber auch das kann natürlich in diesem Fall anders sein. Das weiß nur die Versicherung selber. -
Die "belastbare Quelle" wurde hier mehrfach genannt.
Unter anderem findet man den Hinweis auch im Schrifttum von Prof.Dr. Ernst Führich, aber der weiß vermutlich auch nicht so richtig Bescheid ...
Ganz schlimm wie hier manche ein persönliches Fass aufmachen. -
@kourion sagte:
Zu 1. Wo liest du in dem von dir hier genannten Posting S. 110 ganz unten, "alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte" ? :neckbeard:
Zu 2. Siehe 1.Seite 82. Das steht nicht wort wörtlich da, aber man kann es auf jeden Fall rein interpretieren (ic bin da nicht der einzigste)... und das ist ja nur ein Beispiel. Ich kann jetzt nicht alles durchforsten, da haben sie mehr Zeit denk ich auf der Couch zu Hause... warum interessieren sie sich so brennend dafür, haben Sie ein Verhältnis? Zudem sie das eigentlich auch gar nichts an geht, wenn kläre ich das mit ihr/ihm selber, wenn Sie/er mit mir darüber reden möchte... weiterhin sollten sie die Seiten nochmal betrachten, das es mehrere Leute gibt die sich angegriffen fühlen... wie gesagt, der Ton macht die Musik.
@erny1805 sagte:
Seite 82. Das steht nicht wort wörtlich da, aber man kann es auf jeden Fall rein interpretieren...
Ja, und irgendeinen Tinnef, der dir gerade in den Kram passt, interpretierst du dann dort rein.
Außerdem war der andere Punkt - "hat keine Ahnung". Das ist das Gravierende. vs hat nicht nur Ahnung sondern auch Wissen. Das zu bestreiten , ist für mich in der derzeitige Situation für all die hier Ratsuchenden gravierend. -
Versuche doch einfach, schriftlich, per Mail die Sitzplatzreservierungen zu stornieren mit dem Grund, da durch die TC-Insolvenz die Flüge nicht angetreten werden können. Bekommst Du eine Rückanwort, dass die Flugtickets ausgestellt und gültig sind und daher ein Platzreservierungsstorno nicht möglich ist: Bingo: Du hast Deine schriftliche Bestätigung für die gültigen Flugtickets und kannst beruhigt in den Urlaub starten.
Sollte Dir später der Flug verweigert werden, hast Du Anspruch auf die EU-Flugausgleichsabgabe, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 EUR beträgt, pro Flug und pro Person. Bei zwei Personen beispielsweise nach Mexiko wären das 2400 EUR..@cliffideo sagte:
Versuche doch einfach, schriftlich, per Mail die Sitzplatzreservierungen zu stornieren mit dem Grund, da durch die TC-Insolvenz die Flüge nicht angetreten werden können. Bekommst Du eine Rückanwort, dass die Flugtickets ausgestellt und gültig sind und daher ein Platzreservierungsstorno nicht möglich ist: Bingo: Du hast Deine schriftliche Bestätigung für die gültigen Flugtickets und kannst beruhigt in den Urlaub starten.
Sollte Dir später der Flug verweigert werden, hast Du Anspruch auf die EU-Flugausgleichsabgabe, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 EUR beträgt, pro Flug und pro Person. Bei zwei Personen beispielsweise nach Mexiko wären das 2400 EUR..Die Info habe ich von Edelweiss erhalten:
Behalten diese Flüge Ihre Gültigkeit gilt dies auch für die Sitzplatzreservation. Sollten aber die Flüge Ihre Gültigkeit verlieren , also nicht bezahlt sein werden die Sitze nicht erstattet und müssten dann über die Annullations Versicherung zurück gefirdert werden.
Leider äußern sich die Fluggesellschaften (LH und Swiss) nicht zu der Gültigkeit, sondern verweisen nur auf den RV

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Hier ein Erfahrungsbericht für diejenigen, die den Flug individuell gebucht haben (oder ein gültiges Flugticket besitzen, das genutzt werden soll).
Ich habe gleich zwei Reisen nicht-pauschal bei der TOC-Gruppe gebucht, d.h. den Flug direkt bei Condor, das Hotel über das Reisebüro bei Thomas Cook.
Einen Sicherungsschein gibt es daher nicht, die Hotelanzahlungen lassen sich hoffentlich per Kreditkarten-Chargeback zurückzuholen.Da die Flugtickets meinerseits nicht stornierbar sind, bleibt es bei den Reiseplänen, d.h. die Hotels muss ich nun neu buchen.
Laut Presseberichten sind direkt gebuchte Condor-Tickets aufgrund des Rettungsschirmverfahrens verfallen und werden nur aus Kulanz von Condor weiter anerkannt. Sollte sich Condor auf Druck eines zukünftigen Investors später dazu entschließen, alte Tickets für ungültig zu erklären, gerate ich dadurch beim Hotel wieder in die Storno-/Anzahlungsfalle.
Und dann ist kein Kreditkarten-Chargeback mehr möglich!Gestern habe ich wegen der ersten Reise bei der Iberostar-Hotline angerufen (lange Wartezeit) und mich erkundigt, wie der Status meiner Thomas Cook Buchung im Dezember ist.
Man teilte mir mit, alle Buchungen seien storniert, man könne Betroffenen aber bei einer Direktbuchung einen Sonderrabatt bieten.
Der Angebotspreis lag ca. 4% unter dem Thomas Cook Katalogpreis und war deutlich günstiger als die Angebote auf der Iberostar-Homepage.
Nachteil der Direktbuchung: Die Kreditkarte wird bei der Buchung sofort belastet (100% Anzahlung).
Vorteil: Bis zu 4 Tage vor der Anreise kann kostenfrei storniert werden (100% Rückerstattung), danach (oder bei Nichtanreise) sind 2 Tage fällig.
Auf das Angebot bin ich sofort eingegangen, da ich nun bezüglich der Hotelbuchung flexibel bin, falls es mit dem Condorticket noch Probleme gibt.Ähnlich sieht es mit der zweiten Reise im Februar aus. Auch hier habe ich vom Hotel die Rückantwort erhalten, alle Thomas Cook Reservierungen seien storniert, aber man könne mir ein individuelles Sonderangebot machen.
Das lasse ich mir gerade erstellen. Wenn der Preis nicht über dem der Originalbuchung liegt und die Stornobedingungen stimmen, werde ich wohl auch hier darauf eingehen.Mein Tipp: Wer eine verfallene Hotelbuchung hat und an der Reise festhalten möchte (oder wegen eines nicht stornierbaren Tickets sogar muss), sollte mal den direkten Kontakt mit dem Hotel bzw. der Hotelgruppe in Erwägung ziehen. Das kann sowohl finanziell als auch bezüglich der Stornoregelungen Sinn machen.
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Das PDF wurde mal wieder aktualisiert. Ich kenne mich mit dem ganzen Tickets nicht aus, ist auch nicht mein Thema, aber in der PDF wird z.B. das hier geschrieben:
- Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert. Für den Eigenvertrieb gelten hier abweichende Regelungen, eine Information dazu erfolgt am sukzessive direkt an den Eigenvertrieb.
PDF -> Hier
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Heute Mail von TUIFly bekommen,
Beförderung von TC untersagt weil kein Hotel am Zielort verfügbar sei.
Na Ja, hätte ich selbst gezahlt.
Zumindest die Sitzplatzreservierung wurde zurückgebucht.
Das kriegt Eurowings nicht hin. -
Heute Mail von TUIFly bekommen,
Beförderung von TC untersagt weil kein Hotel am Zielort verfügbar sei.
Na Ja, hätte ich selbst gezahlt.
Zumindest die Sitzplatzreservierung wurde zurückgebucht.
Das kriegt Eurowings nicht hin.@pedroschka sagte:
Heute Mail von TUIFly bekommen,
Beförderung von TC untersagt weil kein Hotel am Zielort verfügbar sei.
Na Ja, hätte ich selbst gezahlt.
Zumindest die Sitzplatzreservierung wurde zurückgebucht.
Das kriegt Eurowings nicht hin.Bei Lufthansa und Swiss schaut’s momentan leider nicht danach aus, dass die Reservierung zurückgebracht wird

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Ist ja furchtbar nett, dass Sie es extra für Herbstferien-Bucher bis 31.10. geschoben haben. Und ab wann werden die anderen Kunden informiert? Am 31.10. dann? Und dann wieder in weiteren "Wellen"....
Ach, wie gerne würde ich das einfach stornieren und davon meine Ruhe haben. Aber nein, das darf man ja nicht...
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Das PDF wurde mal wieder aktualisiert. Ich kenne mich mit dem ganzen Tickets nicht aus, ist auch nicht mein Thema, aber in der PDF wird z.B. das hier geschrieben:
- Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert. Für den Eigenvertrieb gelten hier abweichende Regelungen, eine Information dazu erfolgt am sukzessive direkt an den Eigenvertrieb.
PDF -> Hier
@mnml sagte:
Das PDF wurde mal wieder aktualisiert. Ich kenne mich mit dem ganzen Tickets nicht aus, ist auch nicht mein Thema, aber in der PDF wird z.B. das hier geschrieben:
Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert. Für den Eigenvertrieb gelten hier abweichende Regelungen, eine Information dazu erfolgt am sukzessive direkt an den Eigenvertrieb.PDF -> Hier
In diesem Dokument steht Folgendes (dein Zitat ist aus den Hinweisen für TC Ticket Shop):
"Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Informationen zu diesem Thema erfolgen schnellstmöglich."
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@mucmuli sagte:
Das Urlaubserlebnis soll nach Aussage von TC eben nicht beeinträchtigt werden. Dankeschön hierfür Frau Berk.
Uns war das alles so unsicher, so dass wir nun ein Tui Cruises Kreuzfahrt gebucht haben, obwohl das stornierte Hotel (wie will Bucher Reisen eigentlich wieder die Zimmer bekommen?) uns ein top Angebot gemacht hat. Der Condor Flug ist noch im System. Wir können zumindest die Pauschalreise bei TUI Cruises bis 50 Tage vorher umbuchen (ich hoffe das reicht und wir bekommen Klarheit!!!!), so dass wir auch noch nach Mexiko die Bucher Reisen antreten könnten. Dann würden wir erst 2021 mit dem Schiff die Karibik erkunden. Das ist unsere Hochzeitreise und wir wollen auf jeden Fall im Januar weg. Ist ein toller Start in die Flitterwochen - nun ja, im besten Fall haben wir im Januar 20 und Januar 21 nun tolle Urlaube. Wobei die Bucher Reise habe ich persönlich abgeschrieben (aber das Risiko bleibt halt das ich doch die Reise antreten muss), aber Frau Berk macht das schon. Sie lächelt ja nett in die Kamera....
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Das ist meine Meinung nach auch interessant
„Müssen Reisebüros Haftungsansprüche von Kunden befürchten?
Der Vertrag zwischen Reisendem und Reisebüro wird als Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichem Charakter gesehen. Hinsichtlich der Bonität des Leistungsträgers bestehen laut Reiserechtler Volker Römermann keine grundsätzlichen Infopflichten der Vermittler hinsichtlich des Insolvenzrisikos der Reiseveranstalter.
!!!!!!!!Allerdings: Ist dem Reisebüro die drohende Insolvenz bewusst, besteht nach Rechtsprechung einiger Instanzgerichte eine Aufklärungspflicht. Es könnte also durchaus zu Rechtsstreitereien kommen!!!!!!!!!.“ -
Ich denke mal hier hängt alles von ab:
Entscheidung über Kreditantrag soll "zeitnah" erfolgen
Die Bundesregierung will "zeitnah" über einen Antrag des insolventen deutschen Reiseveranstalters Thomas Cook auf einen staatlichen Überbrückungskredit entscheiden. Das kündigte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in Berlin an. Was "zeitnah" genau bedeutet, sagte sie nicht.
Die Thomas Cook GmbH hatte einen Antrag auf einen Überbrückungskredit gestellt. Dabei soll es sich um 375 Millionen Euro handeln, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfahren hatte. -
Aus dem PDF (Vertriebsinfo, Link weiter oben):
Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein?
Buchungen können derzeit aus insolvenzrechtlichen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.
Leider haben sie die interessante Frage, die sich mir schon vor paar Seiten gestellt hat, nicht beantwortet...
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Aus dem PDF (Vertriebsinfo, Link weiter oben):
Warum können derzeit keine bestehenden Buchungen storniert oder geändert werden? Welche Stornostaffel gilt, sollten Buchungen wieder stornierbar sein?
Buchungen können derzeit aus insolvenzrechtlichen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden. Weitere Informationen erhalten Sie baldmöglichst.
Leider haben sie die interessante Frage, die sich mir schon vor paar Seiten gestellt hat, nicht beantwortet...
@sonnestrand75 sagte:
Aus dem PDF (Vertriebsinfo, Link weiter oben):
Leider haben sie die interessante Frage, die sich mir schon vor paar Seiten gestellt hat, nicht beantwortet...
Man bekommt leider von keinerlei Seite (TC und Airlines) eine konstruktive Rückmeldung, mit der man arbeiten könnte...egal ob es um die Zahlung geht, um die Flugtickets, um die Absage,...
Wir wären am 09.10 geflogen und haben noch nicht einmal eine persönliche Absage erhalten.