Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
de la DivaD

de la Diva

@de la Diva
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. de la Diva
  4. Beiträge
Über
Beiträge
290
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    Warum sollte der "Anhang" NICHT gültig sein?
    -Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
    -Du willst KEIN DZ.

    • die TUI hat dir schriftlich gegeben, dass es lt. Hotelier trotzdem noch Suiten der gebuchten Kategorie zur Verfügung stellen wird.
      Warum, weshalb, wieso - obwohl auf der Homepage des Hotels schon mal Vorab-Infos für die Zeit nach der Renovierung stehen - weiß der Geyer......
      Aber das Bau- bzw. Renovierungsarbeiten nicht 100 % zu laufen wie geplant...kennen wir doch vom BER, oder? ;o)
      Wenn der Hotelier es so einschätzt und der TUI das eventuell sogar schriftlich gegeben hat, kannst du entscheiden ob du es so annimmst oder eben stornierst.
      Eine Suite mit 2 SZ dir jetzt anbieten obwohl der Hotelier die Suite mit 1 SZ noch als verfügbar an seinen Vertragspartner gegeben hat....hm....kann die TUI vielleicht anbieten, muss es aber noch nicht zwingend....denn dann kannst du (!) vorort natürlich die Suite mit 2 SZ verlangen obwohl die andere auch noch da ist... ( so mal mein privater Gedankengang) oder würdest du dann freiwillig etwas nehmen  obwohl dir etwas anderes lt. "neuer" Bestätigung gegeben wurde? Da wirst du doch auch gerne auf DEINEM Recht bestehen- egal was bezahlt wurde oder?

    Kein RV wird sich freiwillig von vornherein auf Rechtsstreitigkeiten freuen......und ein RV hat natürlich Pflichten lt. Gesetzgeber wenn er eine bestätigte Leistung nicht erfüllen kann, die gehen allerdings nicht ins Unendliche - auch da gibt es Zumutbarkeiten oder eben dann nur noch das Angebot des kostenlosen Stornos.

    P.S. Vertragsrecht ist immer so eine Sache...man kann den Vertrag ändern wenn beide Seiten es dann so vereinbaren , wenn man sich aber nicht einig wird, kann man den Vertrag auch lösen! Ob dadurch ein Schaden entstanden ist und wie der gegebenenfalls zu vergüten ist, entscheiden Gerichte......und da sollte man sich einen spezialisierten RA suchen......denn nicht jeder gefühlte Schaden wird auch vergütet....Beide Seiten müssen sich an Regeln halten, die der Gesetzgeber festgelegt hat....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • gebuchte HOTELZIMMERGRÖßE. Keine Richtlinien
    de la DivaD de la Diva

    Bei Wohnungen in D zählen aber Bad, Flur und auch Balkon oder Terassen, Zimmer mit Dachschrägen bei einem bestimmten %-Satz der Schräge (die Hälfte der qm) auch zum Wohnraum zu.....

    Da kann dir sicher nur ein Spezialist etwas zu sagen....gibt es dafür auch RA?.....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    @bmodi
    Ich verstehe deinen Ärger schon - nur sollte man aus einer Mücke nicht einen Elefanten machen.
    Hier ist auch niemand "blauäugig" sondern eher rational und alle versuchen so wenig wie möglich die Sache emotional anzugehen - emotionale Reaktionen sind nie ein guter Ratgeber!
    Dieses Forum ersetzt natürlich auch keine Rechtsberatung, die du dir ja bei einem RA, der auf Reiserecht spezielisiert ist, holen kannst.

    Deine "Vorgehensweise" ist aus meiner Sicht jetzt nun noch weniger rational!
    TUI hat schriftlichmitgeteilt, dass dir die gebuchte SUX2 zur Verfügung stehen wird und dass lt. Information des Hotels! Damit ist es zusätzlich Vertragsbestandteil geworden.
    Da kann sich auch niemand im Nachgang rausreden!

    Du brauchst also gar keine NEUE Bestätigung ( die wird man auch nicht CRS-technisch ausstellen können, da die alte Zimmercodierung nicht mehr im System hionterlegt sein wird)
    Ich hätte an deiner Stelle die TUI aufgefordert, die 1. Reisebestätigungwieder "Inkraft zusetzen" damit du einen Voucher mit der Suite auch bekommst.

    Einen neuen Vertrag kann man schlecht "aufsetzen" wenn die Suiten offiziell nicht mehr existieren und eben auch nicht mehr gebucht werden können. Es gibt aber noch höherwertige Zimmerkategorien, die man dir auch geben kann.

    Nach dem Wirbel, den du jetzt angestoßen hast, kann ich mir schlecht vorstellen, dass du ein DZ bekommen wirst.....sollte die Rechtsabteilung der TUI jetzt aber einschätzen, dass es zu problematisch werden könnte, kann ich mir gut vorstellen, dass man dir letztendlich nur noch einen kostenlosen Storno anbietet.

    Ob du damit besser beraten bist, weiß ich nicht........aus jahrelangen Erfahrungen, gehe ich davon aus, dass du nicht schlechter gestellt wirst als man dir in der Info  versprochen hat!

    Sollte es doch anders kommen, hast du auch mehrere Möglichkeiten.....eine 1000 % Garantie gibt es halt im Leben nicht und bei allem Respekt, man kann das Problem eben auch übertrieben betrachten oder daraus lernen wie man trotzdem geschmeidg bleiben kann.......( sorry ist ein ganz privater Tipp fürs Leben im allgemeinen - den muss man auch nicht lesen oder sich annehmen) ;o))

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anderer Flug als gebucht
    de la DivaD de la Diva

    @Mafran
     o.k.... dann solltet ihr trotzdem nochmal genau nachschauen ob die jeweiligen Bestätigungen auch übereinstimmen.
    Ich denke, einen Anspruch habt ihr wahrscheinlich nicht.
    Getrennte Buchungen, die auch nicht verknüpft wurden gelten für die Airline wie Buchung völlig fremder Menschen......
    Aber ich finde, ihr solltet trotzdem nochmal mit dem RSB -Berater sprechen, da scheint es entweder Kommunikationsprobleme gegeben zu haben bzw. ist das ganz schlechter Service.
    Es wäre durchaus möglich gewesen, euch in einer Buchung (ab FRA) unterzubringen, dass hätte es wesentlich vereinfacht......

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anderer Flug als gebucht
    de la DivaD de la Diva

    @Mafran

    Normalerweise sind bei der Buchung schon die Flugzeiten angegeben und man druckt sie dabei auch aus.
    Linienflüge sind oftmals je nach Tarif sofort auszustellen und nicht erst 10 Tage vor Reiseantritt.
    Was mich bei deinem Problem noch irritiert, wenn ihr zu zweit fliegt, hat da jeder eine eigene Buchung vorgenommen oder hattet ihr EINE Buchungsnummer?

    Wenn ich es richtig gelesen habe, ging es doch darum, dass nur EINER von euch abweichend geflogen ist, oder?

    Ansonsten  sollte es so sein, dass das RSB natürlich die Buchung prüft, Flugzeitenänderungen weitergibt und auch bei getrennter Buchung schon vermerken kann, dass die Buchungen zusammengehören.
    Frei Plätze im Flieger bedeutet nicht, dass die z.B. zu dem von euch gebuchten Preis zu haben sind.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anderer Flug als gebucht
    de la DivaD de la Diva

    @Mafran

    Vorab gefragt:

    Ist das auf EINER Buchung oder geht es auch um zwei unabhängige Buchungen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    bmodi:
    "@curiosus

    Ich bin der Meinung, dass wenn ich dies akzeptiere, ich im Nachhinein keinerlei Möglichkeiten geltend machen kann. TUI's Buchungsbestätigung ist explizit eine Änderung. Bezüglich des Zusatztextes könnte sich TUI wahrscheinlich auf das Hotel rausreden, sollte etwas nicht klappen. Durch die Röhre schauen würde definitiv ich.

    Diese Vorgehensweise von TUI bestärkt mich nur noch mehr, eine korrekte Buchungsbestätigung von TUI einzufordern."


    Ich denke, so einfach wäre das auch für TUI nicht denn es ist ja auch schriftlich und damit vertraglich zugesichert, dass ihr die ursprüngliche Variante erhaltet.
    Natürlich ist es befremdlich für den Kunden und er hat Alarmstufe rot.
    Tatsächlich würde ich dabei bleiben, die ursprüngliche Reisebestätigung wieder zu aktivieren - denn du willst keine Änderung oder was Neues sondern das, was du gebucht hast und wenn es verfügbar ist, spricht nichts dagegen den Vertrag wie geschlossen einzuhalten und das auch in Vertragsform.
    Die korrekte Reisebestätigung hast du  - nur die Änderung sollte gelöscht werden, die willst du nicht, mach das dem RSB klar und die sollen es schriftlich an TUI weiterleiten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisegutscheine - ausser Premiumgutscheine
    de la DivaD de la Diva

    @Mettigelmädchen

    puh...das hört sich soooo gut an, dass einem schwindlig werden kann ;o))
    Bei der Info, die du da bekommen hast, sind das 30 (!)%  des Reisepreises, der "verschenkt" wird, so viel Provision bekommen die nicht mal.......
    Ich habe lange gesucht bis ich überhaupt gefunden habe, wie die Bedingungen sein sollen (was man schriftlich hat, hat man) ...
    Da bin ich gespannt, wie lange das so weitergehen wird......drück dir die Daumen, dass alles klappt....

    Allgemeine Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    @vs

    Die "Umgangsweise" der TUI mit ihren Kunden ist ganz sicher alles andere als serviceorientiert! Auch das Verhalten der RSBs, die offensichtlich wie das Kaninchen vor der Schlange steht, finde ich persönlich definitiv "sie gaben sich Mühe..mehr aber auch nicht..."
    Mit dem Satz, dass @bmodi sich das einfacher hätte machen können als hier in Panik zu verfallen war die praktische Lösung des Problems gemeint, die dann lautet:
    Die Superiorzimmer-bestätigung zu annulieren (schriftlich durch das RSB), zur eigenen Sicherheit das Hotel diesbezüglich zu kontaktieren und sich die dann aktuelle Reisebestätigung nochmals ausdrucken zu lassen um Sicherheit zu haben.....
    Das ist eventuell nicht juristisch einwandfrei, könnte aber zur Nervenschonung beitragen....

    Bis September ist noch viel Zeit wenn @bmodi bis dahin weiter zittert...braucht er /sie nicht mehr in den Urlaub....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    @bmodi
    Ich verstehe deine "Ängste" - da ich in diesem Fall aber nichtbetroffen bin, fällt es mir sicher leichter, die Sache rational anzugehen.
    Du wirst die Reisebestätigung nicht verlieren ;o)

    Und es spricht auch nichts dagegen, dass du eine Hardcopie von der Info erhalten hast!

    Ich sehe es aber als wichtig an, dass du notfalls schriftlich das Reisebüro aufforderst, bei Tui die 2. Reisebestätigung (über das Superiorzimmer) löschen zulassen.

    Die endgültigen Reisedokumente werden nicht mehr per Hand eingetütet und verschickt, dass macht das System dann automatisch und da guckt auch keiner mehr rein.
    Deshalb solltest du dafür sorgen, dass deine endgültigen Reiseunterlagen wieder die Suite beinhalten.
    Da du sie schon knapp 4 Wochen VOR Abreise bekommst, ist dann natürlich auch noch Zeit aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
    Dein Reisebüro kann TUI schriftlich verständigen, dass du darauf bestehst, die letzte aktuelle Reisebestätigung zu erhalten .

    Und sollte das Hotel dir auch noch die Bestätigung der TUI-Info schicken umso besser.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    @bmodi
     Recht haben und Recht bekommen, sind ganz unterschiedliche Dinge.
    Was du als "Recht" fühlst, muss noch lange nicht "Recht" im Sinne des BGB sein!

    Sicher muss ein RV sich an verbindliche Buchungen halten und meist ist das auch so.
    Aber es kann immer zu Änderungen kommen und dann gibt es Pflichten, die der RV einhalten muss.
    Es wäre auch möglich gewesen, dir ein gleichwertiges Hotel anzubieten...aber du sollst doch genau das bekommen, was du gebucht hast....welches Problem sollte es denn nun geben?

    So, wie du hier unterstellt hast, dass TUI sich NIE gemeldet hätte (was reine Spekulation ist und vor keinem Gericht der Welt als Nachweis anerkannt werden würde!) unterstellst du nun andere Dinge, die du eben nicht WEIßT sondern nur vermutest!
    Wenn alles wahr und richtig ist , was TUI dem RSB mitgeteilt hat= SUX2 BLEIBT!(kannst du beim Hotel im Zweifelsfall erfragen) HAST du eine korrekte und aktualisierte Reisebestätigung!

    Du hast dich da absolut verrannt......atme eifach mal tief durch und zähl bis 10...und dann geh die Sache nochmal ganz langsam an.....

    P.S. Du bist im Besitz einer korrekten und aktuellen Reisebestätigung!!!!!
    Das RSB muss lediglich dafür sorgen, dass die 2. Reisebestätigung mit dem Superiorzimmer  gelöscht wird!!!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    Zitat:
    @bmodi:"Mir gehts aber um die rechtliche Frage, ob mir eine korrigierte, aktuelle und korrekte Buchungsbestätigung zusteht."


    Du hast eine Reisebestätigung!
    Die korrigierte Reisebestätigung lag den RSB vor! 
    Die TUI schreibt da immer: " bitte neue Reisebestätigung ausdrucken und dem Kunden zuleiten"
    Ob das rechtlich o.k. würde ich sicher bezweifeln, weiß es aber nicht 100 %.

    Aus meiner persönlichen Sicht, finde ich das nur "ganz miese Kür", da kommt es natürlich auch auf die Partner im RSB an, wie sie damit umgehen denn sie stehen ja als Mittler zwischen RV und Kunden (und kriegen im Zweifelsfall von beiden was auf die Nuss ;o)...)

    Nun GIBT es die Info von TUI, dass es bei deiner Buchung so bleibt, wie ursprünglich vereinbart und das ist sogar schriftlich von TUI im Vorgang hinterlegt!

    Was @Couriosus sagte, ist richtig, deine 1. Reisebestätigung hat wieder seine Gültigkeit!
    ABER, an deiner Stelle würde ich das RSB nun auffordern - falls sie noch nicht alleine auf die Idee gekommen sind - die 2. Reisebestätigung von TUI zurücknehmen zulassen!
    Geschieht das nicht, kann es durchaus passieren, dass das CRS letztendlich tatsächlich die Voucher lt. der letzten Aktualisierung des Vorganges ausstellt - und dann hast du ein Superiorzimmer und eben keine Suite!

    Änderungen kommen vor - egal wie ärgerlich sie sind, aber der Kunde sollte dann Widerspruch einlegen, tut er es nicht ( möglichst schriftlich wegen der Nachweisbarkeit), ist er dann nicht ganz unschuldig am Dilemma.

    Also, schön wenn du das Hotel kontaktierst, vergiss bitte nicht, dass RSB "in die Spur" zu schicken damit es so korrekt wird wie du es wünschst...von alleine passiert da nix.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    @bmodi

    Sorry, ich dachte, du möchtest ein Problem lösen und nicht Schuldfragen diskutieren.
    Du kannst natürlich machen, was und wie es dir beliebt - wie @doc richtig feststellte, wollte ich dir nur praktische Möglichkeiten aufzeigen um relativ sorgenfrei in deinen Urlaub zu starten und es wäre doch recht einfach gewesen.

    Warum fragst du wenn du es eh besser weißt?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    @bmodi

    1. Du hast eine Suite mit separaten SZ gebucht und eine Buchungsbestätigung erhalten.
    2. Das Hotel hat TUI informiert, dass sie renovieren und diese Suiten (SUX2) wegfallen.
    3. Daraufhin hat TUI das RSB informiert und aufgefordert, eine neue Bestätigung auszudrucken, die im System hinterlegt ist.
    4. Du bist nicht mit dem Superiorzimmer einverstanden.
    5. Daraufhin hat TUI deine angegebene Info des Hotels schriftlich im System hinterlegt!

    Wenn du dieses Hotel möchtest, ist meine Ansicht, dass du dir die TUI-Info vom Hotel schriftlich bestätigen läßt und bei deinem RSB darauf dringst, die 1. Bestätigung wiederherstellen zu lassen sonst bekommst du Voucher mit dem Superiorzimmer!

    Es hat keinen Sinn, hier zu spekulieren, was das Hotel noch für Möglichkeiten hat oder nicht nach der Renovierung ( kann ja auch sein, dass die Renovierung erst im November zuende gebracht wird und bis dahin noch einige SUX2 zur Verfügung stehen - also frage am besten direkt im Hotel  nach.

    Das Hotel hat auch noch Suiten mit 2 SZ (SUX1)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    Eine neue Buchungsbestätigung kannst (müsstest) du erhalten - NUR darauf müsste dann ja stehen, was in deinem RSB in der (neuen) Buchung steht!
    Das hilft dir gar nicht - wenn du das unterschreibst, würde es bedeuten, dass du einverstanden bist.....
     
    Lass dir von deinem RSB die TUI-Info ausdrucken, schreibe das Hotel per Mail an und lass dir bestätigen, was TUI zugesagt hat.
    Das Reisebüro sollte die TUI schriftlich (im Vorgang) informieren, dass du auf eine Suite mit sep. Schlaffzimmer bestehst!
    Bestätigt das Hotel das nicht, solltest du dir überlegen ob du entweder stornierst oder ein anderes Hotel wählst, dass deine Wünsche erfüllen kann.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • HLX.com -Erfahrungen--
    de la DivaD de la Diva

    @PMr

    o.k., die Reglungen sind  ja sehr wichtig!
    Entweder ist der Voucher mit der Buchungsnummer der Reise, die ja den MW includiert hat, identisch oder irgendwo auf dem Voucher steht eine Buchungsnummer.....
    Nimm die Reisebestätigung mit, die ja alle Angaben enthält UND diesen Voucher.

    Es ist überhaupt nicht ungewöhnlich solch eine Reise zu buchen und bisher haben alle ihren MW bekommen. Also, mach dir jetzt nicht zu viele Sorgen.....das klappt alles!

    Reiseveranstalter

  • Reisegutscheine - ausser Premiumgutscheine
    de la DivaD de la Diva

    @Mettigelmädchen

    Soweit zu lesen war, kannst du den Reisegutschein einlösen wenn du eine Reise buchst, die min. 999,00 € kostet und ich glaub, eine Pauschalreise muss es sein und natürlich dann nur bei Travelcheck, der als Vermittler fungiert.....

    @pursche
    Einlösen kann man pro Reise aber nur einen Gutschein....;o)

    Allgemeine Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook
    de la DivaD de la Diva

    @buchermart

    • Mailaddy hattest du doch schon und sogar Antwort bekommen...
    • Welche Informationen brauchst du denn? Adressen, Telefonnummern usw. musst du doch auf deiner Reisebestätigung haben?
    • Hilfestellung - wofür denn? Ich hab mir deine Beiträge dazu mal rausgesucht....und leider nichts gefunden, wobei man Hilfestellung leisten könnte....?!

    Schick einen Brief mit Einschreiben/Rückschein, setze eine Frist mit Datum!
    Geht es um eine Rekla, kündige mit Ablauf der Frist juristische Schritte an.

    Bei allem anderen ist manchmal auch ein (freundliches) Gespräch mit dem Kundenservice möglich.....

    Reiseveranstalter
  • 1
  • 2
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 14
  • 15
  • 8 von 15

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag