Warum sollte der "Anhang" NICHT gültig sein?
-Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
-Du willst KEIN DZ.
- die TUI hat dir schriftlich gegeben, dass es lt. Hotelier trotzdem noch Suiten der gebuchten Kategorie zur Verfügung stellen wird.
Warum, weshalb, wieso - obwohl auf der Homepage des Hotels schon mal Vorab-Infos für die Zeit nach der Renovierung stehen - weiß der Geyer......
Aber das Bau- bzw. Renovierungsarbeiten nicht 100 % zu laufen wie geplant...kennen wir doch vom BER, oder? ;o)
Wenn der Hotelier es so einschätzt und der TUI das eventuell sogar schriftlich gegeben hat, kannst du entscheiden ob du es so annimmst oder eben stornierst.
Eine Suite mit 2 SZ dir jetzt anbieten obwohl der Hotelier die Suite mit 1 SZ noch als verfügbar an seinen Vertragspartner gegeben hat....hm....kann die TUI vielleicht anbieten, muss es aber noch nicht zwingend....denn dann kannst du (!) vorort natürlich die Suite mit 2 SZ verlangen obwohl die andere auch noch da ist... ( so mal mein privater Gedankengang) oder würdest du dann freiwillig etwas nehmen obwohl dir etwas anderes lt. "neuer" Bestätigung gegeben wurde? Da wirst du doch auch gerne auf DEINEM Recht bestehen- egal was bezahlt wurde oder?
Kein RV wird sich freiwillig von vornherein auf Rechtsstreitigkeiten freuen......und ein RV hat natürlich Pflichten lt. Gesetzgeber wenn er eine bestätigte Leistung nicht erfüllen kann, die gehen allerdings nicht ins Unendliche - auch da gibt es Zumutbarkeiten oder eben dann nur noch das Angebot des kostenlosen Stornos.
P.S. Vertragsrecht ist immer so eine Sache...man kann den Vertrag ändern wenn beide Seiten es dann so vereinbaren , wenn man sich aber nicht einig wird, kann man den Vertrag auch lösen! Ob dadurch ein Schaden entstanden ist und wie der gegebenenfalls zu vergüten ist, entscheiden Gerichte......und da sollte man sich einen spezialisierten RA suchen......denn nicht jeder gefühlte Schaden wird auch vergütet....Beide Seiten müssen sich an Regeln halten, die der Gesetzgeber festgelegt hat....