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  • Nachbelastung im Hotel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @zuckerpueppi:
     
    das die Zahlung an den Veranstalter erfolgt ist kann ich aus dem posting  n i c h t  erkennen. Und nach deiner Schilderung ist er ja dann wohl 2 Tage später nach der Buchung zum Reisebüro maschiert und hat nach der Gültigkeit des Preises gefragt. Gut, könnte auch telefonisch gemacht worden sein. Mich stört ganz einfach die geschilderte nachträgliche Diskussion, die der TO mit dem Reisebüro hier anführt. Sie ist unstimmig. Angenommen, ich buche über ein Reisebüro, bekomme sofort die Bestätigung der Buchung, 2 Tage später die Rechnung und fange dann eine Diskussion über die Rechtmässigkeit des Preises an. Warum sollte ich ? Anzahlung leisten, Restbetrag nach Vereinbarung zahlen und auf den voucher warten wäre doch normal.
     
    Richtig ist aber leider auch, das diese Diskussion rein theoretisch wird. Ich befürchte, der TO hier nicht mehr das feedback bekommt was er sich vorgestellt hat, sprich: das darf nicht sein, was man von mir verlangt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachbelastung im Hotel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Richtig ist wohl, das die Erläuterung bzw. die Definierung der Differenz ( 80% ) vom Reisebüro gekommen ist. Was anderes kann ich aus seinen postings nicht erkennen. Und dazu noch seine Frage nach Erhalt der Rechnung nach der Gültigkeit des Preises.  Lässt wohl unstreitig den Schluss offen, das er 1.) selber der Sache nicht getraut hat und 2.) danach das Reisebüro den Preis geprüft hat. Eine Reaktion des Reiseveranstalters ist hier nicht vorgetragen worden, nur die Diskussionen mit dem Reisebüro. Das entspricht nicht dem Aufgabenbereich eines Vermittlers !! Die Frage bleibt offen. Sollte der user dabei bleiben, die Sache laufen zu lassen -ist ja noch lange Zeit- birgt das ein hohes Risiko, wenn bis Reiseantritt ünber den Veranstalter die Funktion des Reisebüros nicht eindeutig geklärt ist. Bekommt er seine Unterlagen zu seinem Preis ist alles klar, bekommt er sie nicht mit dem Hinweis, dass das Reisebüro als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters den gebuchten Preis angefochten hat steht er im Regen.
     
    Ein wichtiges Indiz ist die Zahlungsverpflichtung, an wen sie zu leisten ist. Nur wenn sie ausschliesslich an den Veranstalter geleistet werden muss beschränkt sich die Tätigkeit des Reisebüros auf die reine Vermittlung. Nach den Schilderungen des users habe ich da meine Zweifel.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachbelastung im Hotel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @zuckerpueppi:
     
    vielleicht solltest du meinen Beitrag noch einmal nachlesen. Falls das Reisebüro als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig geworden ist -Details dazu hatte ich nachgefragt- sind seine Tätigkeiten/Funktionen juristisch gleichzusetzen als ob der Reiseveranstalter sie selbst getätigt hätte. Und hat dann dem Kunden zu erörtern, das die Buchung wg. Irrtums nicht zustande gekommen ist und Lösungen anzubieten. Alternative: kostenloses Storno oder höheren Preis akzeptieren. Meine Frage war nach der Kompetenz des Reisebüros.   
     
    Als reiner Vermittler hätte er dem Reisenden nur eine Entscheidung des Veranstalters übermitteln müssen. Zu weitergehenden Diskussionen ist er nicht berechtigt. Eine wenn auch möglicherweise stillschweigende Duldung, den Urlauber "auf Verdacht" reisen zu lassen mit dem Risiko, das dem Hotel eine Buchung nicht vorliegt ist schlicht eine bodenlose Frachtheit und würde das Reisebüro als Vermittler u.U. schadensersatzpflichtig machen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachbelastung im Hotel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Kann es sein, dass das Reisebüro nicht nur als Vermittler, sondern auch als Erfüllungsgehilfe durch weitergehende Tätigkeiten für den Veranstalter fungiert hat ? Die Rechnung erhielt er über das Reisebüro, wäre wichtig zu wissen, ob das Reisebüro auch inkassoberechtigt ist. Ändert zwar nichts an der Tatsache, das innerhalb von 3 Tagen juristisch sicher korrekt der Vertrag als Ganzes wegen Irrtums aufgelöst werden kann, würde aber die Aktivität des Reisebüros erklären. Erklärt aber nicht, warum das Reisebüro den Kunden "ins Blaue" reisen lassen will, selbst wenn er dies gewünscht hat ( ...lassen das erst mal so laufen ). 80% Differenz ist ja auch wieder eine Höhe, wo die Gerichte zumuten, das als Irrtum schon im Vorfeld zu erkennen, wenn es sich nicht um eine Preisaktion gleich welcher Art mit entsprechender Bewerbung gehandelt hat.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich glaube, eine airline darf den Umstand "höhere Gewalt" im Bereich von Schlechtwetter nur für den angegebenen Flug ( Flugnummer ) in Anspruch nehmen. Also Verhältnisse ex Abgangsflughafen, die überflogenden Gebiete sowie am Zielflughafen. Was hat ein Flug von Düsseldorf nach Hurghada mit Schlechtwetter in Spanien zu tun ? Gar nichts ! Wenn die airline organisatorisch den Flug ex Düsseldorf so geplant hat liegt das allein in ihrem unternehmerischen Risiko. Ich bin sicher, das weiss die airline auch. Normalerweise lehnt sie aber mit dem vorgeschobenen Grund jegliche Ansprüche ab und geht auf Tauchstation.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wie "bekloppt" muss denn die Rechtsabteilung einer airline sein, die ohne verpflichtende Schuld mal locker € 250.-- aus dem Fenster schmeisst ? Wer die Bereitwilligkeit der airlines hier nachliest, für Verspätungen ohne wenn und aber zu zahlen meldet nicht nur leise Bedenken an.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also ich habe die drei Seiten -wie du gewünscht hast- nicht nur einmal durchgelesen, um eine Antwort zu finden. Leider nein, ich habe keine Antwort gefunden. Kann es vielleicht sein, das du meine Frage gar nicht verstanden hast ?

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na wie schön. Wenn ich jetzt wieder auf die Hotelseite des MLC Kalawy von HC gehe, stimmt der Preis in der Spalte "Reisepeis ab..." wieder mit dem realen Preisvergleich bei HC -ob mit oder ohne Termineingabe- überein. Bleibe dabei, das durfte dem System bei HC nicht passieren. Und deswegen gibt es auch keine Angebote mehr von XTui z.B. für 15 Tage AI im Januar 2012 von fast allen deutschen Flughäfen für unter  € 400.--. Nicht nur der Bucher muss sich -zu Recht- die Frage gefallen lassen, das er einen offensichtlich falschen Preis erkennen müsste. Die TUI bietet die Reise aktuell für 14 Tage zum Preis von € 1.159.-- an

    Reiseveranstalter

  • Nachträglich Berechnung von PAX Gebühren wegen Tarifunstimmigkeiten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, mich
     
    irritiert, das sich der Vermittler mit der Forderung meldet. Wenn er den Vertrag vermittelnd zustande gebracht hat müsste sich doch die airline an den Kunden wenden. Hier lesen wir doch oft genug, wie allein die Funktion des Vermittlers zu bewerten ist. Demnach bräuchte er sich gar nicht mehr einmischen !!!!
     
    Ist der Vermittler aber mit anderen weitergehenden Kompetenzen ausgestattet ( Inkasso des Entgeltes, Erstellung und Aushändigen der Dokumente usw. ) ist er mehr oder weniger auch Erfüllungsgehilfe des Vertragspartners. Und das bedeutet eben auch Verantwortung.
     
    Bis jetzt weiss niemand, was im Vertrag steht. Ob gewisse Unterlagen ( u.U. seit Januar 2011 verlangt ) beizubringen sind, ob dafür Fristen und gegfl. Konsequenzen im Vertrag eingetragen waren, keiner weiss das.Auch nicht die schlauen Nachfrager !
     
    Bei der Nachforderung hätte zumindest auf ein Versäumnis aus dem geschlossenen Vertrag hingewiesen werden müssen, wenn es denn ein solches gegeben hätte. Eine Tarifunstimmigkeit -wer bitte kann mir das Wortmonster erklären ?- ohne Beweisführung und Definition ist absoluter nonsens, sie ist ohne alles in den Raum gestellt ganz einfach Quatsch und soll lediglich zur Verunsicherung führen. So erklärt sich meine Wortwahl.
     
    Vielleicht hat ja auch die airline dem Vermittler kurz vor Vertragsausführung sagen müssen: hier fehlt noch was, bring uns das unverzüglich bei !

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträglich Berechnung von PAX Gebühren wegen Tarifunstimmigkeiten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ohne detaillierte Kenntnis des Reisevertrages und der darauf beruhenden Kommunikation vor bzw. während des Vertragsabschlusses sollte man glaube ich vorsichtig mit Vermutungen sein. Wenn der Flug in kurzer Zeit bevorsteht würde ich die Zahlung leisten, und parallel schriftlich erklären, das sie ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgt sei. Dann kann später immer noch die Schuldfrage festgestellt und gegfl. Regress eingefordert werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträglich Berechnung von PAX Gebühren wegen Tarifunstimmigkeiten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also wenn ein Vermittler fast 7 Monate nach Buchung eine "Tarifunstimmigkeit" feststellt, -ich habe übrigens diesen Begriff noch nie gehört-, ist das schon sehr merkwürdig. Unstrittig: es kann z.B. Seniorenrabatte o.ä. geben. Aber das müsste doch alles ( die Preisgrundlage ) in der Buchungsbestätigung explizit aufgeführt worden sein. Und das Verhalten des Vermittlers mit der unverhüllten Drohung: zahlst du nicht stornieren wir ! Der bereis bezahlte Reisepreis für 4 Personen ist doch erheblich höher gewesen als die Nachforderung mit € 240.--. Ich glaube, hier soll mit äusserst fragwürdigen Methoden ein Fehler des Vermittlers zu Lasten des Kunden aus der Welt geschaffen werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @curi:
     
    ich habe deinen emotionalen Beitrag nicht verstanden. So kenne ich dich gar nicht. Was bitte ist die Substanz zu meinem Sachvortrag ?

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ja, muss wohl sein: richtig ist, das hier zwei Problemkreise vermischt sind. Sicher auch meine Schuld. Aber das lag auch an den Antworten hier. Und deswegen noch einmal ganz langsam nach dem Prinzip der Definition der Dampfmaschine in der Feuerzangenbowle.
     
    Ic habe festgestellt, das die TUI über dieses Medium eine bestimmte Reise beworben hat. Über den normalen Preisvergleich über HC war dieser Preis nicht einzusehen und daher nicht nachvollziehbar. Das ist ein System-Problem von HC !!!!
     
    Was nun die Seriosität solcher Angebote der xxxler angeht, da wollte ich kein Fass aufmachen. Ich habe meine Meinung dazu geäussert, ob HC zu 100% aus der Schusslinie ist, wenn HC die Einstellungen der RV ohne Kontrolle ( sind sie dazu verpflichtet ? Zumal es eine Menge Reklationen über die Verfügbarkeiten gibt ) online stellt. Und das gehört nicht in diesen thread. Hat aussnahmsweise nichts mit Blondinen oder Oberlehrern zu tun.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich weiss nicht ob ich so schwer zu verstehen bin. Mir ging es um folgendes: HC wirbt in eigener Sache, über Preisvergleiche mit x Anbietern den günstigsten Preis zu garantieren. Andernfalls Differenz zurück.
     
    Starte ich aber auf der offiziellen Hotelseite HC über den MLC Kalawy den Preisvergleich erscheint dieser Aufreisserpreis nicht. Und das darf eben nicht sein, und daher mein posting. Ich werde aus heutiger Sicht keinen xxler buchen, zum Teil auch aus solchen Geschichten.
     
    Ich glaube, HC zieht sich aus meiner Sicht nicht zu 100% abgesichert auf den gebetsmühlenartigen Hinweis zurück, das für die Veröffentlichung von Angeboten nur der RV verantwortlich ist.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Dann müsste aber meiner Meinung nach der Aufreisser auf der Hotelstartseite sofort entfernt werden. Das ist unlauter. Ich checke seit fast 3 Monaten den Preis für das MLC, und sehe am aktuellen Preis ( fast immer für 5 Tage ) das Preisniveau. Danach checke ich bei einem interessanten Preis, was es für meine in Frage kommenden Flughäfen und für meine Termine real kostet.
     
    Über ein externes Medium wie HC beworbene Preise -besonders Aktionspreise- müssen lt. Gesetz genau definiert werden. Sprich: zeitliche Befristung angeben, Mengenabgabe pro Person und zur Verfügung gehaltene Menge, eben nicht nur ein Einzelangebot, oder zwei, oder drei ! Geht nicht. Auf diese Weise könnte meiner Meinung nach nur mit "Preisangabe auf Anfrage" geworben werden.
     
    Es spricht nichts dagegen, wenn eine Aktionssache z.B. beworben wird mit: 5 Tage AI MLC Kalawy am .... ab.....für die ersten 10 Bucher. Alles andere ist in meinen Augen unlauterer Wettbewerb.
     
    Das gehört vom Grundsatz her aber in ein anderes forum.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Habe jetzt mal nicht auf der Startseite "Preisvergleich" gedrückt, sondern den ausgelobten Preis. Und siehe da: es erscheint tatsächlich eine Preisschiene, und der Preis ab Düsseldorf, sogar nur € 407.--, wenn man nachhakt, ist -wie des öfteren so- der Preis leider nicht mehr verfügbar, aber der Veranstalter bietet an, jetzt die Reise für gut € 900.-- zu buchen.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also ich habe das ganz offen gecheckt, weder einen Flughafen noch einen Abflugtermin eingegeben. Dann muüsste doch in der Zeit von Mitte September bis Ende März irgendwann mal der Preis € 430.-- für 5 Tage auftauchen, und zwar ziemlich zu Anfang, wenn nach der Logik solcher Preistabellen der billgste Preis zuerst kommt. Tut er aber nicht ! Diesen Preis gibt es einfach nicht. Weder von einem deutschen noch von einem österreichischen Flughafen.
     
    PS: Nein, Nachhilfe, wie das funktioniert, brauche ich nicht.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, dann müssten der Preis ja irgendwann auftauchen, wenn die Zeitspanne vom Mitte September bis Ende März 2012 geht. Tut er aber nicht. Auf die Startseite des Hotels gehen, auf Preisvergleich starten drücken, und -wie ich das verstehe, ohne Angabe von Zeiträumen, müsste dann als Billigstes dieser Preis erscheinen. Oder von mir aus 4 Tage für xxx€, sprich weniger als € 430.--, und dann irgendwann auf Seite 2 oder 3 die € 430.--.
     
    Als erster Preis erschein aber € 785.-- oder so ähnlich.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich wusste aber nicht, das die Veranstalter auch den Preis auf der Startseite von HC eingeben. Mein konkretes Beispiel: Magic Life Kalawy ( in Deutschland nur von der TUI angeboten ) auf der Hotelstartseite steht Preis z.B. 5 Tage AI € 430.--. Geht man auf Preisvergleich starten bekommt man für 5 Tage € 755.-- genannt.
     
    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Der Visa-Kelch ist anscheinend -zumindest vorerst- an den Touristen vorbeigegangen. ich habe zwar jetzt auch gelesen, das die Wahlen verschoben worden sind, weiss aber nicht, ob in den November oder doch später. Die Wahlen machen mir doch ein bischen Sorge. Die jungen Leute, die den Abgang von Mubarak durch ihre Proteste erzwungen haben fragen sich heute allerdings ernsthaft: was hat sich danach eigentlich geändert ? Die wirtschaftliche Lage hat sich nicht verbessert, wohlmöglich eher ins Gegenteil. Der Gedankenaustausch im Internet ist nicht ungefährlich, es soll wohl schon 12.000 Urteile gegeben haben. Die Militärs haben zwar Mubarak fallen lassen, aber sie halten nach wie vor die Fäden in der Hand. Das einzige gemeinsame Ventil der Bevölkerung ist der Hass auf Israel. Und das ist ja edxplodiert. Unfassbar, das man die Botschaft dort nicht geschützt hat, und erst der amerikanische Präsident bei der Militärführung interventieren musste, um die Demonstranten abzudrängen. Die Lage bleibt daher instabil. Ganz sicher will man den Ast, auf dem man sitzt, nicht absägen, sprich den Tourismus abwürgen. Aber ich glaube, nach der Wahl werden Rechnungen präsentiert werden, die allgemeine Unzufriedenheit ohne erkennbare Alternative wird extreme Positionen von Parteien zu Gewinnern machen. Und dann ?
     
    Nach meinen Erfahrungen aus dem Januar/Februar d.J. in Safaga glaube ich auch, das es möglicherweise "bürokratische" Schwierigkeiten bei der Einreise geben könnte ( man soll nicht vergessen, auch dort hat man Schwierigkeiten mit den sich per Touristenvisum einschleichenden ausländische€n Arbeitskräften ), aber nicht mehr. Es wird dort sicher sein, die Menschen wie immer freundlich, die Versorgung wird klappen. Aber Unruhen vor, während und nach den Wahlen sind nicht auszuschliessen, gilt aber wohl wieder nur für Kairo und anderen Zentren.
     
    Gruss Gabriela

    Ägypten
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