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  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
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    sandro-tt wrote:
    Reklamieren würde ich beim Reiseveranstalter und auch binnen 2 Wochen bei Condor. Denn Condor ist nicht pünktlich in Frankfurt angekommen!
    Gruss
    sandro

    Da keine Ansprüche aus der Fluggastverordnung bestehen (meines Erachtens), hat eine Reklamation bei Condor keine Wirkung auf Zahlungen. Der Ansprechpartner für nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter. Hier hat man vier Wochen Zeit, seine Reklamation unter Setzung einer konkreten Forderung, zu stellen.

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  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    mosaikM mosaik

    bahama247 wrote:
    Natürlich gibt es Ausgleichzahlungen für Verspätungen und zwar für Ankunftsverpätungen am Zielort in dem Fall von mehr als 3h!

    nein, Ausgleichszahlungen für verspätete Landungengibt es (noch) nicht. Nur bei Abflugsverspätungen von mehr als drei Stunden wurde in einem Fall eine solche Entschädigung gewährt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tjaereborg akzeptiert Reisemängel nicht.. hilfe!!
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    Mariosl:

    • schimmel im Zimmer
    • Klimaanlage verschimmelt
    • extrem laute nächte (disco, verkehr, polizei direkt vor der Tür...)
    • defekte Betten
    • eintöniges essen
    • kackerlacken im Zimmer und vor allem am Büffet
    • verdorbenes essen
      UND NOCH VIEL VIEL MEHR 😞

    Schimmel: klarer Reisemangel
    Klimaanlage verschimmelt: wenn auf Bildern definitiv Schimmel erkennbar - Reisemangel
    extrem laute Nächte: hier hängt es von der Beschreibung des Reiseveranstaltes ab, ob dies tatsächlich als Mangel angesehen werden kann, weil verschwiegen - oder man Pech hat, weil im Katalog stand (aufstrebender Urlaubsort, im Zentrum des belebten..., X ist der lebhafte Hauptort der Insel ...)
    Defekte Betten: Welche(r) Defekt(e)?
    Eintöniges Essen: wird in der Regel nicht als Reisemangel angesehen, sofern Essen nicht verdorben war; es gibt keine Grundlage, weshalb es nicht jeden Tag Reis und Hendl geben dürfte, ausgenommen, der Katalogtext verspricht ausdrücklich anderes!!!
    und noch viel mehr: ohne Kenntnis, schwer zu beurteilen

    Generell schwierig im konkreten Fall Konkretes sagen zu können, ohne das Beschwerdeprotokoll, die Buchungsunterlage usw. zu kennen...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tjaereborg akzeptiert Reisemängel nicht.. hilfe!!
    mosaikM mosaik

    mosaik wrote:
    na wenn ich mir alleine nur die Lage von diesem Hotel ansehe... Lageplan 😞

    auch eine andere Adresssuche brachte (fast) identen Punkt: Hotellage

    Meine Anmerkung bezog sich lediglich auf Lärmäußerungen. Alle anderen Mängel können sowieso bei jedem Hotel auftreten.

    Ich kann zur Mängelrüge nichts sagen, da ich nicht dabei war: Mängel müssen gerügt und Abhilfe verlangt werden. Gewährleistungs(rück)zahlungen sind ab jenem Zeitpunkt zu leisten, ab dem sie demVertreter des Reiseveranstalters, nicht dem Hotel!!!!! gemeldet wurden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tjaereborg akzeptiert Reisemängel nicht.. hilfe!!
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    na wenn ich mir alleine nur die Lage von diesem Hotel ansehe... Lageplan 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Modellbild Hotel - Aussagekräftig?
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    naiv formuliert: bietet ein Veranstalter ein Bild - ein gezeichnetes, ein reelles, ein virtuelles, wie auch immer - darf der Konsument darauf vertrauen, dass er es in ähnlicher Weise, mit kleinen Abweichungen vorfinden wird.

    Eine Wasserrutsche am Bild - zehn/eine Wasserrutschenlandschaft in der Tat wird er allerdings nicht hinnehmen müssen.

    Jedoch - erfährt er vor Reiseantritt davon, wird er meines Erachtens nur das kostenfreie Rücktrittsrecht haben. Denn, auch Bilder werden vom Leistungsanbieter geliefert und diese sind in der Regel unabhängige Unternehmer. Also können sie ihre Planung auch ändern.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
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    tom99 wrote:

    ... da auch die angegebene Höchstgeschwindigkeit bei ca. 850 km/h lag.

    ....Aber man kann auch im Sinne der Passagiere ein anderes Management mit der Situation erwarten und einen Plan B aus der Schublade holen.

    ...ehm, heute fliegt fast keine Verkehrsmaschine mehr wirklich seine mögliche Höchstgeschwindigkeit (zumindest nicht immer und nicht mehr häufig), um Treibstoff und damit Kosten zu sparen. Somit liegt ja auch in diesem Punkt oft noch eine Möglichkeit, Zeit zu gewinnen.

    ...zum zweiten Punkt bin ich ganz deiner Meinung! Und üblicherweise hat auch eine Fluglinie so einen Plan B: ein Mitarbeiter ruft bei Busunternehmen an und fragt nach, ob und wie schnell ein Bus (mehrere Busse...) verfügbar wären. Was, wenn genau in dieser Nacht kein Fahrer verfügbar war (alle haben ihre maximale Einsatzzeit an dem Tag schon gehabt, der Fahrer der frei hätte, hebt am Handy nicht ab)... ?

    Mögliche Gründe (habe selbst sechs Jahre in einem Busunternehmen gearbeitet und hatte solche Fälle bei Schneefall in Salzburg [Umleitung München, 180 km von Salzburg, der Flughafen].

    Der Pilot meldet an seine Einsatzleitung, dass er - voraussichtlich - nicht vor Schließung des Flughafens X landen werde. Die Einsatzleitung versucht dann --> in Frankfurt --> eigenes Personal (noch) aufzutreiben; sei es jetzt 21 oder 22 Uhr Ortszeit gewesen: denkbar, dass Condor schon alle Schalter geschlossen hatte und die Bodencrew im Feierabend war. Woher soll also Condor dann Personal stellen? Das erfährt aber normalerweise die Crew an Bord nicht (mehr). Schon aus Sicherheitsgründen (ein Pilot soll seinen Vogel fliegen und sich nicht um andere Transportprobleme den Kopf zerbrechen).  Somit gibt er die Info an die Passagiere, dass für den Weitertransport gesorgt werde und damit ist seine Aufgabe [Meldung, Frage, Antwort, Weiterleitung] erfüllt, denke ich.

    Das aber sollte natürlich für einen Kunden keine Ausrede sein, wenn es darum geht, kundenfreundlich und effektiv zu arbeiten.

    Für mich ist dann ein echt wesentlicher Punkt, wie die Fluglinie - der Reiseveranstalter die Reklamation und Schadenersatzforderung abhandelt. Entschuldigt er sich, zahlt alles zurück und gibt noch irgendein Zuckerl dazu oder stellt er sich taub?

    Da kommt dann natürlich auch der "Zug der Zeit" zum Vorschein: immer günstiger, immer mehr Verbindungen, immer weniger Personal (leistbar) macht sich natürlich in Stresssituationen bemerkbar. War man da in den 1990er Jahren noch großzügiger, herrscht heute oft Achselzucken beim (schlecht[er]) ausgebildeten (günstiger, ich schreib net billigen) Personal...

    Alles natürlich - siehe oben - für den Kunden unbefriedigend. Allein, ich sehe da nicht wirklich eine hellere Zukunft für solche Situationen. Obwohl, und das abschließend, es natürlich auch unzählige ähnliche Situationen gibt, in denen sehr wohl Busse warten und man mir-nichts-dir-nichts zum Flughafen München, 60 km außerhalb gebracht wird und dort grollend mit dem Taxi wieder in die Stadt zurück muss (der Transferbus kam über die Autobahn von Nord und du hast nach Hause winken können, blöd gelaufen! 😉 )

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  • Falsche Flugzeiten - keine Flieger mehr! Wer zahlt die Entschädigung?
    mosaikM mosaik

    @mannige
     das habe ich ja schon (mehrmals) festgehalten, dass das Reisebüro in diesem Fall die Schuld trifft.

    Mit meiner letzten Aussage wollte ich lediglich noch auf den Punkt eingehen, ob oder nicht man einen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden / vertanen Urlaub bekommen kann.

    Und da hängt es meines Erachtens tatsächlich von Feinheiten ab. Wenngleich Gabriela hier die Sache nicht ganz so differenziert sieht. Aber ich weiß aus unzähligen Urteilsbegründungen, dass es eben oft auf Feinheiten ankommt: eine falsche Auskunft über Einreisebestimmungen vor der Entscheidung, welcher Reiseveranstalter gebucht wird, hat nicht der Reiseveranstalter zu verantworten, sondern das Reisebüro aufgrund meiner erwähnten Grundpflichten eines Vermittlers.  Gäbe der Vermittler nach Auswahl und Entscheidung für einen Veranstaltereine falsche Auskunft und hätte der Veranstalter in seinem Katalog wohl die richtige stehen, dann haftet aber der Reiseveranstalter für die falsche Auskunft des Reisebüros (unter Umständen! --> Achtung: auch hier gibt es mittlerweile andere Entscheidungen --> es ist immer auf den jeweiligen, individuellen Fall abzustimmen!!)

    Also nochmals, es hängt von der Rechtsstellung des Reisebüros ab: es ist verpflichtet, Informationen des Veranstalters an den Kunden korrekt weiterzuleiten. Das hat es ja auch grundsätzlich, nur die falsche Information an einen falschen Kunden. Folglich ist zwar das Reisebüro seine Pflichten als Erfüllungsgehilfe (=Vertreter des Reiseveranstalters) nachgekommen, hat aber eigenständig einen Fehler begangen. Diesen Fehler könnte man nun als "Fehler eines Fachmannes" bezeichnen und in weiterer Folge wäre dies eine Grundfunktion eines Reisebüros. Somit stellt sich eben die Frage im konkreten Fall:

    a) haftet auch noch dafür der Reiseveranstalter? wenn ja --> dann mögliche ideelle Schadenersatzzahlung

    b) haftet er aber nicht (meine persönliche Auffassung) --> dann liegt "nur" die materielle Schadenersatzpflicht - des Reisebüros - vor

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  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
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    Die Fluggastverordnung spielt hier keine Rolle, da der Abflug lediglich 45 Minuten verspätet war (bei Verspätungen ist sowieso mit keiner Ausgleichszahlung zu rechnen, diese gibt es nur bei Absage eines Fluges).

    Die Verlegung des Zielpunkts einer Reise an einen anderen Ort als dem vereinbarten stellt einen Reisemangel dar und alle sich daraus ergebenden Kosten sind dafür vom Reiseveranstalter zu bezahlen.

    Problematischer der Punkt "Organisation bei Ankunft in Köln". Inwieweit nun eine mangelhafte Organisation nach Mitternacht einen Geld-relevanten Reisemangel darstellt, mag ich nicht beurteilen (können).

    Ohne nun eine Fluggesellschaft in Schutz nehmen zu wollen: auf einer Strecke von Lanzarote nach Deutschland können Verspätungen von bis zu einer Stunde bei günstigen Bedingungen durchaus eingeholt werden. Mir ist einmal auf der Strecke Lissabon - Frankfurt eine Lufthansa-Maschine zu schnell geflogen - knapp 40 Minuten vor der planmäßigen Ankunft setzte der Flieger in Frankfurt auf.

    So gesehen haben die Piloten durchaus ehrliche Absichten haben können. Dass die Durchsage erst kurz vor Landung kommt, macht auch Sinn. Denn was hätte es gebracht, wenn der Pilot schon um Mitternacht oder kurz davor diese - mögliche - Verschiebung  bekannt gegeben hätte? Viel früher, denke ich, würde keine Cockpit-Besatzung eine Entscheidung treffen (trotz aller Computerprognosen...).

    Bleiben also aus meiner Sicht der Ersatz der zusätzlichen Kosten für die Rückfahrt nach Frankfurt.

    Auch eine weitergehende Entschädigung, beispielsweise aufgrund versäumter Termine am Vormittag der Landung, wären auszuschließen. Gerichte haben dazu schon wiederholt festgestellt, dass, wer um Mitternacht oder später planmässig seine Urlaubsreise beendet, sich nicht aufgrund einer späteren Landung bis in die frühen Mprgenstunden hinein, darauf berufen kann, nicht leistungsfähig zu sein aufgrund der Verspätung. Denn in beiden Fällen, so meinten Gerichte, sei, zumindest am Vormittag, eine normale Arbeit von vorneherein absehbar nicht möglich gewesen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Flugzeiten - keine Flieger mehr! Wer zahlt die Entschädigung?
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    Der Anwalt prüft deshalb, weil er keine rechtliche Grundlage für eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden bei einem Fehler eines Vermittlers finden kann 😄 .

    Das Email sagt eindeutig aus, dass der Fehler dem "Fachmann" Vermittler passiert ist und er für diesen gerade zu stehen hat, nicht der Reiseveranstalter.

    Jetzt gäbe es aber da noch eine juristische Feinheit zu klären...

    Käme ein Richter zur Erkenntnis, dass die Weiterleitung von Flugzeiten bzw. die Weiterleitung an falsche Empfänger, eine Tätigkeit aus der Funktion als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters* zu werten wäre, ja dann haftet nämlich der Reiseveranstalter für diesen Fehler seines Erfüllungsgehilfen, des Reisebüros. Dann könnte der Anwalt des Klägers versuchen zu argumentieren, dass es sich somit um eine Pauschalreise gehandelt habe, aus dessem Titel der Kläger Anspruch auf Schadenersatz aus dem Titel entgangene Urlaubsfreuden hätte. Aber ob er mit dieser Konstruktion "Erfolg in der Sache" haben wird, das - ja, das werden dann der oder die Richter wieder entscheiden...

    • zur Erklärung: es gibt Pflichten, die sich unmittelbar aus dem Verhältnis Reiseveranstalter - (Reisevermittler) - Kunden ergeben und es gibt Pflichten, die rein die Vermittlertätigkeit eines Reisebüros betreffen, also sozusagen "Grundpflichten" eines Reisebüros, unabhängig davon, welche Leistung von wem in welchem Verhältnis zu erfüllen sind. Das macht aber in der Auswirkung auf Schadenersatz möglichlicherweise einen (großen) Unterschied.
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preisminderung aufgrund Schließung des Schwesterhotels
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    gabriela_maier wrote:
    Wenn die im Katalog versprochenen resourcen des Schwesterhotels nicht benutzt werden können ist das auf jeden Fall ein Reisemangel. Doch es gibt natürlich mehr Rechte als kostenlos stornieren bzw. Umbuchen. Unbestritten kann der RV den Reisevertrag nicht einhalten. Das berechtigt Schadensersatz, der aber -wie hier als dritte Variante meistens unterschlagen- nur mittels Klage oder zumindest Klageandrohung erreicht werden kann. Freiwillig gibt`s nichts !!! Da hier rechtzeitig informiert wurde muss man auch vor Reiseantritt sich entscheiden. Nehmen, was der RV anbietet ( kostenlosen Storno oder Umbuchung ), dann geht aber hinterher gar nichts- oder Forderung einer Minderung des Reisepreises mit Klageandrohung ( empfehle zur Orientierung der Forderung die Frankfurter Tabelle ). Ihr habt ja die Annehmlichkeiten des Schwesterhotels benannt, die jetzt entfallen würden.

    Aber: die Frage ist natürlich auch berechtigt, will man sich vor dem Urlaub mit Streit, Anwalt und Gericht beschäftigen ? Oder ist ein sauberer Schnitt -schade, nicht möglich- besser zu aktezptieren ? Zu dem Reisetermin dürften doch noch attraktive Alternativen bestehen.

    Gruss Gabriela

    Nein, ein klares nein liebe Gabriela, eine Klage vor Antritt der Reise ohne überhaupt die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, ist schlicht nicht möglich.

    Richtig ist, dass ein Veranstalter seine Leistung erbringen muss. Man muss ihm die Gelegenheit bieten, seine Leistung doch noch zu erbringen: Umbuchung, Verbesserung der versprochenen Leistung; wenn nicht möglich, hängt es von den ganz konrekten Umständen ab, ob und in welcher Form einen mögliche Schadenersatzzahlungen wegen entgangenen Urlaubsfreuden  gestellt werden können. Hier sind die Kritieren nach wie vor eng gesteckt.

    Primär hat der Veranstalter im vorliegenden Fall die Leistungen des versprochenen Hotelszu erbringen. Meines Erachtens ist der Wegfall der Nutzung eines benachbarten [Schwestern]Hotels eine nebensächliche Leistung. Somit bleiben in meinen Augen Umbuchung oder kostenloser Rückritt, nicht aber Schadenersatzforderungen.

    Mit plakativen Forderungen werden Konsumenten nur aufgehetzt, sich in Kosten zu stürzen, weil der Ausgang solcher Verfahren schon längst ausjudiziert wurden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preisminderung aufgrund Schließung des Schwesterhotels
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    VanessaundDaniel wrote:
    Können wir jetzt auf eine Preisminderung klagen, wegen nicht erbrachter Leistungen, die laut Katalog/Reiseveranstalter eigentlich gegeben sein müssten?

    Klagen setzt zunächst einmal voraus, dass man a) uninformiert einen Mangel erlebt hat und b) der für den Mangel zuständige Leistungeserbringer nicht gewillt ist, Gewährleistung zu bieten. Also - Klagen bestensfalls im Nachhinein.

    Erfährt man im voraus von einer Leistungsänderung - das Informieren ist ein Pflichtverantwortung des Reiseveranstalters - kann man sie akzeptieren oder umbuchen oder eine kostenfreie Stornierung verlangen.

    Nix sagen - reisen - klagen - kassieren --> nein 😞 , geht Gott-sei-Dank nicht 😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preisminderung aufgrund Schließung des Schwesterhotels
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    VanessaundDaniel wrote:
    Wir haben das NH Royal gebucht unter der Voraussetzung, dass wir das Schwesterhotel NH Arena mitbenutzen können.

    wenn diese Nutzung ausdrücklich als Leistung im Katalog versprochen wurde oder / und im Reisevertrag vereinbart **und vom Reiseveranstalter bestätigt wurde,**läge ein Reisemangel vor, der möglicherweise zu einer Umbuchung oder zu einem kostenfreien Rücktritt führen könnte.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluglinie insolvent - Sicherungsschein
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    vonschmeling wrote:
    Der Grund für die Insolvenz des Unternehmens HHI lautet zunächst "höhere Gewalt".

    Ja, wie ein Unternehmen etwas bezeichnet, ist die eine Sache. Ob es inhaltlich aber richtig ist, eine andere! 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluglinie insolvent - Sicherungsschein
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    vonschmeling wrote:
    Eine Insolvenz ist zunächst einmal "höhere Gewalt". Je nach Art der Buchung können eher noch zusätzliche Belastungen entstehen, als Erstattungen erfolgen!

    ehm, Insolvenz ist keine höhere Gewalt...

    Ein Sicherungsschein ist nur dann notwendig, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Wurden Flug und Hotel getrennt gebucht, hat man höchstwahrscheinlich Pech und wird den Flug ein zweites Mal bezahlen müssen.

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  • Änderung des Reiseverlaufs
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    bernhard707 wrote:
    "Bei gebuchten Anschlusstransfers erwarten Sie Mitarbeiter der Agentur xxx am Ausgang nach der Gepäckausgabe am Flughafen Bangkok ...
    Abhängig vom internationalen Flug ... wird möglicherweise eine Zwischenübernachtung in Bangkok erforderlich."

    Der Unglückliche wartete, wenn ich recht gelesen habe, aber noch innerhalb der Gepäcksausgabe.

    Der Unglückliche hat eine Fernreise, eine ferne Reise, angetreten und hat Anrecht auf Erbringung der Leistung, wie ihm in Europa zusagt.

    Der Unglückliche hat in der Sache recht, nur wir hier alle haben nicht **seine Unterlagen,**seine tatsächlich erhaltenen Informationen vorliegen.

    Wie soll man Ferndiagnosen stellen, ohne Kenntnis der Details? Geht nicht. Nicht böse sein. Aber gratis Beratung hat auch ihre Grenze. Beratung gegen Bezahlung muss selbstverständlich umfangreicher sein.

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  • Änderung AGB s nach Buchung möglich?
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    Einfache Frage:
    "Änderung AGB s nach Buchung möglich?"

    Einfache Antwort:
    Nein!
    Punkt.

    Alles andere kann man getrost vergessen.
    Wer es nicht glaubt, möge mir das Gegenteil beweisen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung schon im Vorfeld vermeiden ??
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    eisem wrote:
    ist HC noch objektiv ???
    Die Masche mit der Überbucherei scheint ein Teil des Geschäftsmodells vom Sol Y Mar dar El Madina zu sein. Als selbst Betroffener ist es für mich vollkommen unverständlich, wie man solch einem Hotel einen HC-Award verleihen kann. Hier müsste ein "Vorsicht-Button" aufpoppen!  Wenn dann noch negative Bewertungen dieses Hotels gelöscht werden macht das schon nachdenklich. Alternativ kann man sich ja die Bewertungen vom Schwesterhotel Solaya anschauen und dort die Urlauber wiederfinden, welche wg. der angeblichen Überbuchung  zwangsweise dort untergebracht wurden.
    Selbst wenn das Hotel noch so gut beurteilt wird, würde ich es (bei der seit ca. einem Jahr!!! permanent anhaltenden Überbuchungspraxis) meiden.

    ...und nächstes Jahr ist es ein anderes, bisher "unbescholtenes" Hotel... Natürlich ist eine Überbuchung niemals in Ordnung (aus den Augen eines Konsumentens), aber so wie die Sonne täglich (irgendwo) aufgeht, werden auch Überbuchungen nicht mehr aus dem Alltag zu radieren sein. Nicht gut. Nicht befriedigend. Aber so ist es eben.

    Alle Empfehlungen mögen ja gut gemeint, in der Vergangenheit auch mal erfolgreich gewesen sein, aber jeder rüstet auf, lernt mit.

    Unvergessen für mich: wohl 15 Jahre her: in der Früh mit der Besitzerin des Hotels in Montecatini Terme telefoniert, ob alles in Ordnung sei - die Gruppe, 50 Personen, sei von Salzburg abgereist. Ja, natürlich passt alles! Habe ich doch die volle Bezahlung 14 Tage vor Ankunft überwiesen! Überweisen müssen. Nix war in Ordnung. Am Abend rief meine Reiseleiterin an, dass die gesamte Gruppe in ein anderes Hotel verlegt wurde, wegen Überbuchung. Und? Nix und. War so. Natürlich hat dieses Hotel nie wieder einen Auftrag von mir bekommen. Dafür ein anderes und ratet mal, wie dort das Spiel verlief...!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - vorhin erfahren (flug wäre morgen)....
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    baggi wrote:
    Hallo, wir haben heute um 12:34 von unserem Reiseanbieter erfahren, dass das Hotel überbucht ist (Gebucht haben wir am 17.10(also gestern) und haben gestern auch die Bestätigung bekommen + haben überwiesen.

    Der Reiseveranstalter hat uns auch 2 alternativen angeboten die für uns aber beide nicht aktzeptabel waren (schlechte bewertungen und beide Außerhalb (über 15km) der Hauptstadt/Ortes.

    Was für Möglichkeiten haben wir? Denkt ihr es lohnt sich, dass an meinen Anwalt zu geben?
    Es wäre für uns ein 9 Tages urlaub gewesen.

    gruß

    Da liegen also so rund 24 Stunden und a bisserl zwischen einer Bestätigung (deren Inhalt/Formulierung wir hier alle nicht kennen)  und der Mitteilung, dass das Hotel überbucht ist.

    Hat vielleicht der Veranstalter nach Buchung festgestellt, dass ein Online-Fehler vorlag --> er kann die Buchung wegen Irrtum anfechten.

    Hat vielleicht der Veranstalter nach Buchung die Buchung ans Hotel weitergeleitet und die haben ihn informiert, dass (zwischenzeitlich) das Zimmer verkauft wurde --> ja, jetzt beweisen wir mal das alles und unterstellen dem Reiseveranstalter einen Fehler, für den er zu haften hat.

    Gut. Dann müssen wir ihm aber beweisen, dass zwischen gestern und heute plötzlich alle - preislich gleichen! - Alternativen ausgebucht waren. Gut. Das könnten wir vielleicht auch noch. Aber da alles seine Zeit braucht, besonders die Mühlen der Gerechtigkeit, wird wohl der Urlaub vorbei sein, die letzte Alternative wirklich aus und im Nachhinein 50:50 Joker - wer gewinnt -  haben wir doch aus einem im Moment nicht bekannten Grund die "Arschkarte" gezogen.

    Ich würd' die Sache dann vergessen, wenn ich mein Geld ebenso schnell zurück erhalten habe, wie die das Absagemail kam!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Flugzeiten - keine Flieger mehr! Wer zahlt die Entschädigung?
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    bernardo2001 wrote:
    Sauerei, so etwas!

    grundsätzlich ja, doch werfe von uns der den ersten Stein, dem noch niemals ein Fehler passiert.

    Es hängt dann vielmehr von der Erledigung der Sache ab!

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