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  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
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    Terrorkruemel73 wrote:
    Ist es nicht so, das ein Flieger der zu schwer ist & eine Notlandung machen muss,
    Kerosin ablässt, um leichter zu werden?
     
    Somit frag ich mich, warum man das nicht gemacht hat ?
     
    Durch das leichteren Gewichtes hätte man den techn. Defekt, den sich das Flugzeug bei der Notlandung zugezogen hat, vermeiden können.

    Definition Notlandung: 
    eine unregelmäßige Flugunterbrechung eines Luft- oder Raumfahrzeug aufgrund technischer Probleme

    Alles andere: wir sind keine ausgebildeten Piloten und wissen somit nicht, was Sache ist!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wer haftet?
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    Fällt im Rahmen einer Pauschalreise der vom Reiseveranstalter geschuldete Rückflug aus, so sind folgende Dinge zu beachten:

    1. Ansprüche aus der Fluggasstverordnung wegen Ausfall des Rückflugs  sind direkt an die Fluglinie zu richten (Vorsicht: Fristenverfall!)

    2. Ansprüche wegen nicht korrekt erbrachter Reiseleistung sind an den Reiseveranstalter zu stellen: a) Gewährleistungsansprüche - in diesem Fall der geschuldete Rückflug --> wurde einen Tag später durchgeführt: keine weiteren Ansprüche; b) Schadenersatzansprüche: Kosten für Verpflegung (Belege!), zusätzlicher Urlaubstag (Bestätigung der Firma notwendig!), Verdienstausfall (Nachweis notwendig!)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rechtzeitig am airport-trotzdem Flug verpasst ?
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    @georg.steiner:

    Es geht nicht um Verständnis für, sondern um die Sache. Will heißen: Es sind drei Teile am Flughafen mit deinem Abflug beschäftigt: die Fluglinie, der Sicherheitsdienst und die Flughafenbetreibergesellschaft. Es wird hier niemand entrechtet. Aber der Sicherheitsdienst hat anderen Aufgaben als die beiden anderen genannten. Und beim Recht ist es mal so, dass nicht immer und überall für alles auch wer haftet. Verantwortlich ist schon wer, aber dieser haftet möglicherweise nicht für sein Vorgehen.

    Dass ich als Reisender erwarten darf, dass alles zusammenspielt, dem pflichte ich bei.  Wenn aber eine der beteiligten Räder sich auf sein Recht 😉 (Dienst nach Vorschrift) bezieht, kann man ihm wohl keinen Strick daraus drehen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
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    Helmut & Ulla wrote:
    @mosaik
     
    also, prinzipiell ist es für eine Airline kein unvorhersehbares Ereignis, das ein Fluggast einen Infarkt bekommen kann.
     
    Vielleicht wenn nur Passagiere unter 20 Jahren befördert werden.
     
    Ansonsten muss man immer mit einer ernsthaften Erkrankung rechnen, wenn Gäste befördert werden, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Das ist doch wohl klar und auch nicht das erste Mal passiert.
    Hier greift nichts mit unvorhersehbar oder gar höherer Gewalt. Ganz selbstverständlich hat man sich entschieden zu landen, wegen eines Notfalls, obwohl weitere knapp 300 Menschenleben dabei gefährdet werden können !!??
    Die Entscheidungsträger wussten genau, sie können landen und sie haben es auch getan. Punktum.
     
    Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten und pfeifen auf einen verloren gegangenen Urlaubstag...
     
    Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten, aber pfeifen nicht auf einen verloren gegangenen Urlaubstag, denn ihnen entsteht ja auch ein Schaden.
     
    So ist das nun mal und es ist jedermanns Recht, es so zu tun, wie es ihm beliebt. Da gibt es doch nichts zu diskutieren.

    ... und dass es jedes Jahr Unwetter gibt, dass Vulkane ausbrechen, Schiffe sinken und Menschen sterben ist demnach auch keine "höhere Gewalt", weil vorhersehbar und vom Menschen zu beherrschen?

    ... es ein sehr weit hergeholtes Argument ist, dass der Pilot mit seiner Landung 300 Menschen an Bord "gefährdet" hätte.

    Aber  gut, ein Wesen des hier so gerne zitierten Rechtsstaats ist auch die freie Meinungsäußerung, die ich - auch im Rahmen dieser Diskussion - sehr begrüße. Ich meine, ich habe meine rechtliche Einschätzung, meine persönliche Betrachtung der gefragten Forderungen und einige weitere Gedankengänge in diese Diskussion eingebracht und möchte damit meine Beiträge hierzu abschließen.

    Es wäre auch zu viel erhofft, dass alle Menschen gleichen Denkens wären, was auch sicher nicht gut wäre!

    In diesem Sinne wünsche ich allen Diskutanten, dass ihre Hoffnungen, Forderungen, Wünsche so in Erfüllung gehen, wie sie es aus ihrer Sicht für richtig betrachten, dass wir alle niemals in dieEntscheidungsituation solcher Entscheidungen kommen und wir nie selbst fern der gewohnten Umgebung selbiges erleiden!

    Herzlichst hier Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
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    Knuti100 wrote:
    Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem derartige Ansprüche aus vertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen abgeleitet werden. Ist das allein schon moralisch verwerflich? Ist es zu verurteilen, dass ein Gläubiger ausstehende Zahlungen einklagt, obwohl der Schuldner krebskrank ist oder seine Tochter im Sterben liegt?

    "Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem derartige Ansprüche aus vertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen abgeleitet werden"

    Bedeutet "Rechtsstaat" und "vertragliche Bedingungen" denn das Ausschalten des eigenen gesunden Menschenverstands? Wenn mein "krebskranker" Schuldner aufgrund unverschuldeter Umständen oder dumm gelaufener Umstände in meine Schuld gekommen ist, werde ich dann am Totenbett aufkreuzen und "mein Recht" bestehen? Oder werde ich mein Recht nicht in Anspruch nehmen oder später, in Ruhe, mit den Erben über eine mögliche Regelung, über einen "Ausgleich" der Schuld eines Menschen, die die Erben aber nicht zu vertreten haben, sprechen?

    Wir befinden uns hier nicht in vorweihnachtlichen Stimmung(en), sondern in moralphilosophischen Betrachtungen.

    Natürlich sind wir froh, dass es bei uns eine Rechtssicherheit gibt, die Ansprüche regelt. Natürlich ist es das Recht eines jeden Staatsbürgers, seine ihm zustehenden Rechte geltend zu machen. Aber rechtfertigt der Hinweis auf "mein Recht" alle anderen Bedenken, Zweifel und Überlegungen wegzuschieben? Zu meinen, der Poster hätte "ja nur eine Rechtsauskunft" haben wollen und moralische Überlegungen seien hier fehl am Platz?

    Vor 2004 gab es diese eigenartige "Fluggastverordnung" nicht. Bis 2004 konnte man nicht "extra Zahlung" für Verspätungen oder Absagen von Flügen verlangen. Seit 2004 scheint aber immer wieder in Wellen die Hysterie auszubrechen, "was bekomme ich für neun Stunden, zwölf Stunden, für einen Tag Verspätung für meinen Urlaub auf Hawaii, Texas, Mongolei und ich-weiß-nicht-wo?"

    Daher sehe ich moralische Diskussionen schon als hier zulässig, wenngleich das Forum "Reiserecht"heißt!

    Ich habe in meinen über 30 Jahren Tätigkeit im Reisebüro leider auch zwei Todesfälle in Reisegruppen miterlebt, mehrere Kolliken und Krankenhauseinlieferungen als Reiseleiter zu bewältigen gehabt. Aber nur einmal haben die Eltern eines sich zu Tode gesoffenen Jugendlichen in einem Hotel Italien dann furchtbar aufgeregt, als der Hotellier die Kosten für den vereinbarten Aufenthalt - es waren die letzten Tagen, die er in der Saison offen hatte und die Lebensmittel waren auch schon eingekauft - verrechnete (der Jugendliche verbarrikatierte sich mit anderen in seinem Zimmer und liess den gleichaltrigen - jungen 17jährigen Betreuer - nicht mehr ins Zimmer; er starb an mehreren Flaschen Wodka und Schnaps an seinem eigenen Erbrochenen). Unmoralisch der Gastwirt, moralisch korrekt der Jugendliche - wir könnten weiter philosphieren... 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
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    40cent wrote:
    Mir stellt sich beim Lesen des Ausgansposts sowieso noch die Frage, warum der Flieger angesichts der medizinischen Lage nicht gleich in London (dort gibt es immerhin drei Flughäfen und sicherlich auch Notfallkrankenhäuser) 'runtergegangen ist, sondern noch 1,5 Stunden bis Köln geflogen wurde.

    Ob hier etwa finanzielle Erwägungen der Fluggesellschaft im Spiel waren?

    Letzter Satz ist in sich ad absurdum - finanziell wäre es für die Fluglinie günstiger gewesen, den nächst möglichen Flughafen anzufliegen.

    Aber vielleicht hatte der Pilot auch nur ein wenig "Hirn" und dachte daran, dass ein deutscher Staatsbürger mit Herzinfarkt in London nicht so gut aufgehoben wäre, wie in einem Spittal in seiner Heimat, wo man ihn auch leichter pflegen (Sprache) und besuchen (Verwandte, Freunde) könnte.

    Und - wir kennen nur die Aussage des Posters, "bei London" ... wo genau der Flieger war, wissen wir aber nicht. Somit könnte Anflug auf einen der Londoner Flughäfen plus Wartezeit für Landeerlaubnis (wobei hier im Notfall sicher eine priority-Landung eingeleitet worden wäre) nicht plus minus Rückflug nach Köln war.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
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    mimi123 wrote:
    Übrigens haben fast alle Gäste im Flieger eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft gefordert, um dann reklamieren zu können. Notfall hin oder her, so ist es nunmal.

    😱   und was wollen die "Gäste" reklamieren? Dass sie noch leben? Dass sie um einen kostbaren Tag ihres Lebens gebracht wurden? Dass man wegen eines leppischen Lebens extra umgekehrt war?

    😱   Notfall hin, Notfall her????

    😞 Ich rege an, jedem Passagier in Hinkunft eine Plastikkarte an Bord umzuhängen: A) "Wenn ich an Bord erkranken oder sterben sollte, machen Sie sich bitte keine Umstände und fliegen Sie weiter. Denn jeder an Bord hat sich wahrlich seinen Urlaub verdient!"
    B) "Wenn ich an Bord erkranken oder sterben sollte, treffen Sie sofort alle Vorkehrungen um mein Leben zu retten. Ich bestätige hiermit, dass es sich um einen vorhersehbaren Defekt handelt, den die Fluglinie zu vertreten hat."

    Ich kann es nicht fassen, meint ein sonst eher sachlich ruhiger Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
    mosaikM mosaik

    chepri wrote:
    So stimmt das aber nicht! Der TE rügt, dass der Flieger nicht weiterfliegen konnte, weil ein technischer Defekt vorlag.

    ... ist eine Vermutung eines Laien gepaart möglicherweise mit einer kurzen Ansage aus dem Cockpit.

    Die Maschine wird vollbetankt abgeflogen sein und ein "optimales" Landegewicht für den Zielort errechnet haben. Aufgrund der kurzen Flugzeit jedoch noch nicht genug Treibstoff verbrannt haben, um auf eventuell (zu) kurzer Landebahn in Köln mit "normaler" Bremswirkung landen zu können. Möglich, dass sich der Pilot aus Sicherheitsüberlegungen dazu entschloss, das Material bis an seine Grenzen zu belasten.

    Folglich könnte ein Defekt entstanden sein, der sich aus einer Notfall-Überbelastung ergeben haben könnte. Es könnte aber auch sein, dass Vorschriften für solche Belastungen eine Kontrolle vorschreiben. Es könnte auch sein, dass die Technik sich für Sicherheit der Passergiere entschieden hat und daher das Flugzeug einem Check unterzogen hat.

    Wie auch immer. Es handelt sich somit aus meiner Sicht nicht um einen "technischen Defekt", der wie jüngst immer gerne zitiert wird, kein "unvorhersehbares Ereignis sei, weil mit Defekten immer zu rechnen sei, auch bei korrekter Wartung" und daher die Fluggastverordnung zum Tragen käme.

    In so einem Fall handelt sich es mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit um ein unvorhersehbares Ereignis, das von außen kam (Herzinfarkt), mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar war.

    Soweit meine nüchterne rechtliche Einschätzung.

    Das sehr Betrübliche an diesem Posting und überhaupt zur Weihnachtszeit, ist die mir einfach absolut unverständliche Gier nach Geld, wenn jemand reist. Ich habe Verständnis für die Einforderung meines Rechts, wenn sich eine Fluglinie mit mir spielt und meint, sie könne alles mit mir machen. Aber ich habe kein Verständnis dafür, dass eine Fluglinie für die menschlich richtige und für das ÜBERLEBEN eines Menschen möglicherweise noch richtigere Entscheidung ihres Kapitäns jetzt auch noch dafür zahlen soll, dass ein anderer, noch lebender Mensch, der URLAUB hat, sich jetzt einen billigeren Urlaub machen kann! 😞 😱 😱 😱 😱

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rechtzeitig am airport-trotzdem Flug verpasst ?
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    Zur Frage - was wäre, wenn der Flug versäumt worden wäre? Man wäre selbst daran "Schuld" gewesen und hätte keinen Anspruch auf Ersatz.

    Das eine ist der "Meldeschluss" beim Check-In-Schalter, den die Fluglinie vorschreibt, damit sie den Flug logistisch zeitgerecht abfertigen kann (Load-Sheet, Gepäcktransport, Catering usw.).

    Das andere ist das zeitgerechte Erscheinen am Einstieg, für das jeder Reisende selbst verantwortlich ist.

    Meines Erachtens ist es mittlerweile allgemein bekannt, dass es auf internationalen Flughäfen aufgrund der vorgeschriebenen Sicherheitsabfertigungen zu Staus kommen kann und man "rechtzeitig" durch diese Kontrolle sollte.

    Nun gebe ich natürlich schon zu, dass es schwierig ist, zu erahnen, ob und wie lange man wann wo stehen wird. Ich persönlich halte es immer so, dass ich mindestens 90 Minuten vor Abflug am Check-In bin. Und gehe dann auf jeden Fall gleich zur Sicherheitskontrolle - im Zweifelsfall auch gleich durch. Muss zwar auch keine Garantie für das rechtige Erscheinen am Abflugssteig sein, aber ich meine, es ist zumindest so ausreichend, dass ich im Extremfall die Flughafenbetreibergesellschaft zur Verantwortung zöge. Schließlich darf es auch nicht sein, dass z. B. von 10 Sicherheitstoren in München nur dann nur eines offen wäre und das zur Stoßzeit!

    Grundsätzlich denke ich, dass es immer wieder auf eins hinausgeht: Zeit, Zeit, die niemand mehr "vergeuden" will mit Warten. Dabei sehe ich gerade in solchen "Wartezeiten" eine Art der Entspannung von der Alltagshektik. Ich habe keinen Laptop, ich habe kein Internet auf meinem Mobiltelefon. Ich habe meist meinen Notizblock dabei, beobachte die Menschen, mache mir davon Notizen und schreibe später "Flughafengeschichten" 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseleitung nicht vorhanden – Niemand reagiert
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    Jeder Reiseveranstalter ist gesetzlich verpflichtet, den Reisenden in schriftlicher Form Namen, Adresse und Telefonnummer ihres örtlichen Vertreters, Parnters oder "Notruf" mitzuteilen.

    Diese Informationen befinden sich in den Reiseunterlagen.

    Somit hat jeder Kunde die Möglichkeit, die örtliche Vertretung zu kontaktieren. Ob es sich um einen Reisemangel handelt, wenn niemand deutschsprechender im Hotel auftaucht kann ich so nicht beurteilen. Ich meine, wenn eine solche Leistung ausdrücklich zugesagt wurde, dann ja.

    Ausdrücklich zugesagt heißt sinngemäss: Sie werden in Ihrem Hotel x-Mal pro Woche von einer deutschsprechenden Reiseleitung von uns besucht / hält Sprechstunden...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vergleich annehmen????
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    thyra03 wrote:
    auszug aus der wiso sendung vom september diesen jahres:
    Franke: Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, entfällt die Haftung. Wie Aschewolke oder Nebel. In vielen Fällen handelt es sich aber um technische Defekte. Dann haften die Airlines grundsätzlich. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn Triebwerkfehler gehören zum betrieblichen Alltag. **Nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einem versteckten Fabrikationsfehler oder bei Sabotageakten, haften sie nicht.**wieso sollte wiso was sagen/schreiben,wenn es nicht der tatsachen entspricht.
    naja ich werd´s sehen wie es ausgeht und werde berichten.
    hab meinem anwalt ja eine mail geschickt,daß wir den vergleich doch annehmen würden,wenn es noch geht.aber weiß selber nicht,ob es noch geht.wenn nicht dann nicht und wenn doch dann ist auch gut.

    Kurz zu Erklärung: ich beschäftige mich seit bald 30 Jahren mit Reiserecht,  beziehe und lese regelmäßig aktuelle Reiserechts-Fachliteratur.

    Es gibt einige Entscheidungen zum Thema: was ist ein außergewöhnlicher Umstand, auf den sich eine Fluglinie berufen kann. Dazu gibt es  eine grundsätzliche Entscheidung, dass es keine unvorhersehbaren Reparaturen / Schäden an Flugzeugen geben kann, weil grundsätzlich (einfach ausgedrückt) alles irgendwann kaputt geht. Daher muss eine Fluglinie damit rechnen, dass trotz korrekter Wartungsarbeiten, ein Teil eine Stunde später kaputt sein kann und das sei eben, so meinen einigen Gerichte, nicht außergewöhnlich.

    Allerdings, und daher meine Einschränkung, alle bisherigen Urteile sind zu konkreten Umständen gesprochen worden. Da es aber keine erschöpfende Aufzählung von allen Umständen gibt, kann es durchaus wieder zu einem anderen Urteil kommen.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 22.12.2008 in der vom Handelsgericht Wien ausgehenden Rechtssache festgelegt, dass technische Probleme Fluglinien nur dann von Ausgleichszahlungen befreien, wenn sie für das Flugunternehmen nachweislich weder vorhersehbar noch beherrschbar waren.

    Jetzt hängt also viel vom Argumentationsgeschick der Anwälte ab, was 
    nachweislich weder vorhersehbar noch beherrschbar war.

    Grundproblem für Laien ist leider halt immer, dass sie ein Urteil lesen und der Meinung sind, dieses gilt dann 1:1 für alle Fälle.

    Ich schließe ja nicht aus, dass auch in diesem Fall im Sinne der Verordnung entschieden wird. Aber es könnte auch anders ausgehen...

    Und einem Fernsehbeitrag ohne Prüfung zu vertrauen, ist, mit Verlaub, etwas blauäuig...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Entschädigung bei fehlerhafter Unterbringung??
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    im Ausgangsposting: "Nachfragen ergaben, dass man uns tatsächlich ein falsches Zimmer zugewiesen hatte."

    Der Kunde kann auch "im guten Glauben" gehandelt und keinen Mangel an sich an der Sache entdeckt haben...

    Wenn also der Veranstalter eine Leistung  versprochen hat, die sein Erfüllungsgehilfe (= Hotellier) nicht korrekt erbracht hat, dann steht dem Kunden meines Erachtens sehr wohl eine Entschädigung zu, jedenfalls eine mögliche Preisdifferenz.

    Sie hatten eine Suite.
    Sie war halt kleiner als andere vorhandene.
    Dies wurde erst nach acht Tagen festgestellt.

    "Ist ein bestimmter Umstand dem Reiseveranstalter (oder seinem Vertreter = Reiseleitung u.ä.) bekannt, muss der Kunde sich nicht unbedingt diesen Mangel vor Ort bestätigen lassen" . Aus dieser Erkenntnis eines Urteils lässt sich auch ableiten: ist nachweisbar, dass der Kunde nicht seine gebuchte Leistung mangels besserem Wissen erhalten hat, wohl aber der Umstand nachweisbar, dann hat er Anspruch auf Zahlung der Differenz und je nach Umstand auch auf Schadenersatz oder Ersatz für vertanen Urlaub.

    Alles - wie immer - aus der Ferne gelesen, nicht dabei gewesen und kennt die Katalogausschreibung nicht, meint Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • FTS - Insolvent???
    mosaikM mosaik

    privacy wrote:
    Beispiel 2: Kultours - ein Reiseveranstalter aus Kassel
    hatte etliche Reisen wegen "Nichterreichens der Teilnehmerzahl" gekündigt.
    Kurz darauf Anmeldung der Insolvenz

    da wäre ich mir nicht so sicher. Denn die Insolvenzversicherung schreibt vor, bereits geleistete Zahlungen wieder zurückzubezahlen. Folglich sind auch Anzahlungen darunter zu verstehen. Bei der Insolvenzversicherung geht es nämlich primär nicht um erbrachte oder nicht erbrachte Leistungen.

    So ein Schreiben würde ich anfechten.  Auch Versicherungen sind nur Menschen 😉 und zahlen nur, wenn sie (unbedingt) müssen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vergleich annehmen????
    mosaikM mosaik

    Technische Defekte können keine außergewöhnliche Umstände darstellen (Anm. 1).
    Die Fluggastverordnung regelt Entschädigungssätze bei Ausfall von Flügen.
    Richter sind zur Erkenntnis gekommen, dass Verspätungen ab fünf Stunden wie Ausfälle zu behandeln seien (Anm. 2)
    Rechte, die ein Passagier aus der Fluggastverordnung erwirbt, kann er für sich in Anspruch nehmen (Anm. 3)

    Anm. 1
    können, müssen aber nicht - denn es kann immer noch ein Richter eine andere Entscheidung treffen, je nach tatsächlicher Art des Defekts.

    Anm. 2
    Diese allgemeine Rechtsgepflogenheit ist aber noch nicht vom EugH bindend bestätigt worden, soweit ich weiß.

    Anm. 3
    Wenn vorher genannten Aussagen zutreffen, soll ein Betroffener sein(e) Recht(e) einklagen. Klar.

    Was mir nicht klar ist: wenn es so ein Recht gibt, weshalb rätselt man darüber, ob oder nicht, ob man etwas annehmen oder ablehnen sollte?  Anders ausgedrückt: wenn mir fünf Stunden Verspätung so wichtig waren, meinen Urlaub so beeinflusst haben, dass ich auf mein Recht bestehe, dann verlange ich 4 x 400.-- Euro ohne wenn und aber.

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge, Grundweisheit am Gericht: Verliere ich, dann habe ich nichts Falschen getan, nur halt verloren.
    Gewinne ich, so ist dies nur rechtens.
    Alles andere Gesudere finde ich überflüssig. ❓

    Wenn es einem aber gar nicht um sein Recht geht, sondern nur um seine Kohle, damit die Urlaubsbörse wieder gefüllt wird, dann soll er klagen und nicht Zustimmung von einem Volk suchen, das diese Entscheidung gar nicht treffen kann. Das macht dann der Richter. 😱

    Meine Worte sind nüchterne Zusammenfassung. Vor sechs Jahren hat man Flugverspätungen hingenommen. Heute bewegen sie Wochen eines Lebens. Kann ich zwar nicht verstehen, verstehe aber, dass Recht Recht bleiben muss. 😘

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  • Darf der Veranstalter alles?
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    Natürlich macht es einen schlechten Eindruck, wenn einerseits das Hotel "ausgebucht" sei und andererseits der Preis erhöht wurde.

    Nun ist aber die Anfechtung wegen Irrtums einmal grundsätzlich von beiden Seiten möglich.

    Der Irrtum könnte nun tatsächlich darin bestehen, dass der Anbieter der Meinung gewesen sei, noch über genügend Zimmer zu verfügen. Aufgrund der Buchung - und einer Meldung ans Hotel... - teilte dieses ihm mit, dass es, trotz Zusage eines Zimmerkontingents - dieses mittlerweilen anderwärtig verkauft hätte. Könnte sein.

    Beweisfrage also.

    Dann sollte nicht übersehen werden: der Gesetzgeber räumt seit einiger Zeit Veranstalter das Recht ein, bei zusätzliche 😉 m Einkauf, Einkauf weiterer Kontingente seinen Preis ändern zu dürfen.

    Also: deine Buchung --> Meldung ans Hotel --> Rückmeldung dein Termin sei ausgebucht --> weitere Meldung: an den Reiseveranstalter: du kannst aber für andere Termine noch Zimmer buchen, allerdings zu einem höheren Preis.

    Wäre auch eine Denkmöglichkeit. Alles Beweissache.

    Ein Reiseveranstalter kann seinen Preisirrtum innerhalb "angemessener" Zeit (6 - 8 Arbeitstage) mitteilen. Der Kunde hat dann keine weiteren Rechte an seiner ursprünglichen Buchung.

    Kann natürlich alles auch Gaunerei sein 😉   Beweissache

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  • Mir steht Pension Dreckloch bevor
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    anne49 wrote:
    Aber es wurde nie ein Vertrag abgeschlossen, sondern die Sache wurde übers Telefon geregelt und ich hätte jederzeit da wieder rauskommen können.

    Der Mensch irrt, solange er lebt!

    Natürlich hast du jedes Mal einen Vertrag abgeschlossen! Anders ginge es ja gar nicht! Nur - und darüber stolpern halt die Menschen immer wieder: ein Vertrag dieser Art braucht keine Schriftform, sondern kommt mit der Übereinstimmung der beteiligten Parteien über die wesentlichen Punkte zustande:

    A: haben Sie ein Doppelzimmer von bis frei?
    B: Ja.
    A: hat das Zimmer Dusche und WC?
    B: Ja.
    A: Was kostet das Zimmer?
    B: pro Nacht mit Frühstück 21.-- Euro
    A: Gut, reservieren Sie mir das Zimmer dann bitte?
    B: Ja, auf welchen Namen?

    ... und der Vertrag ward geschlossen 😄

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  • Reisestornierung bei neckermann
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    Off topic Statistiken im Tourismus

    1. Eine Statistik ist immer so gut, wie der, der sie erstellt und beeinflusst hat (ich schreibe nicht gefälscht 😉)

    2. Was ist "Wachstum"?

    3. Unter "online-Buchung" - und das ist jetzt kein Witz - zählen in den Statistiken auch all jene Buchungen, die man über eine online-Funktion begonnen hat, aber "manuell" = von Menschen ausgeführt werden: wenn man also bei einem ganz normalen Reisebüro im Internet auf dessen Seite eine Reise online anfragt und sie dann ganz normal von diesem Reisebüro auf dem Postweg oder per Email bestätigt erhält, ist dies eine Online-Buchung!

    So gesehen habe ich ein Unternehmen, in dem ich nur online-Aufträge bekomme 😆

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  • Reisestornierung bei neckermann
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    Zum Thema allgemeine Reisebedingungen:

    1. bei Buchung im Reisebüro

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Kunde vor Buchung die AGB ausgehändigt bekommen muss: hat ein Kunde den Katalog in Händen (oder "griffbereit" vor sich im Reisebüro liegen), dann ist dieser gesetzliche Punkt erfüllt!

    Unterschreibt er dann gar noch eigenhändig, dass er die AGB ausgehändigt bekommen und zur Kenntnis genommen hat, dann fährt der ICE drüber (sofern er fährt 😄 ).

    Es besteht keine Pflicht, jetzt direkt und ausführlich und erklärend die AGB im Einzelnen mit dem Kunden zu besprechen. Der Kunde kann ja selbst nachfragen, wenn ihm nicht klar ist, was AGB sind und was er da unterschreibt. Er ist in der Regel volljährig! 😉

    Somit wird er irgendwo auf seiner Buchungsbestätigung sinngemäss stehen haben: Es gelten die AGB des gebuchten Reiseveranstalters, die ausgehändigt wurden
    oder
    Es gelten die AGB vom Reiseveranstalter XYZ, die ausgehändigt wurden.

    2. Online Buchung

    Der Gesetzgeber schreibt dabei zwingend vor, dass der Online-Buchende vor dem endgültigen Abschicken der Buchungdie AGB zur Kenntnis bekommen muss; das heißt, ein Knopf, Button, zum Aufmachen dieser AGB mit einer einfachen Speichermöglichkeit am Rechner des Kunden oder eine einfache Ausdruckmöglichkeit für den Kunden sowie ein Bestätigungsfeld, wo der Kunde die Kenntnisnahme bestätigt.

    Lesen muss der Kunde aber selbst!

    Wenn dies alles so war, ist es unerheblich, was wer mit welchem Brief mitschickt! Es gelten nämlich immer jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss Basis waren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • habe ich als Reisender keine Rechte?
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    Zur Sache:

    Hat ein Reiseverstalter eine bestimmte Leistung (Flug von A nach B ohne Umsteigen) angeboten, kann er diese nicht erbringen, so haftet er für den Schaden, der sich daraus für den Konsumenten ergeben kann.

    Das heißt: Man muss keinen neuen Reisevertrag annehmen, wenn dieser nicht blose Unannehmlichkeit darstellt (das wäre z. B. einmal Umsteigen mit einer Stunde Wartezeit).

    Einen Konkurs eines so genannten Erfüllungsgehilfen, das sind jene Unternehmen, mit denen ein Reiseveranstalter konkrete Verträge bzgl. Leistungen abschließt, also z. B. hier die Fluglinie, also einen Konkurs muss dann der Reiseveranstalter "sich zurechnen lassen". Das heißt: er muss versuchen, eine Alternative anzubieten, die der ursprünglich gebuchten Leistung entspricht.

    Kann er das nicht, wird es ein neuer Reisevertrag und diesen muss man nicht annehmen.

    Im konkreten Fall wäre ich aber jetzt ein wenig vorsichtig, was Schadenersatz und dessen mögliche Höhe anbelangt. Insoferne wäre das Beiziehen eines Anwalts des Reiserechts sicherlich ratsam.

    Im Übrigen denke ich, dass es im vorliegenden Fall unerheblich wäre, ob online oder in einem Reisebüro gebucht. Die "Denk/Sendepause" hat der Veranstalter schlicht benötigt, weil er - wie das Ergebnis zeigt - nach brauchbaren, offensichtlich nicht vorhandenen Alternativen gesucht hatte.

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  • falscher Ort gebucht.. calella mal zwei ;-)
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    vielleicht lieg' ich jetzt nicht punktgenau richtig, aber ich denke, es wäre ein Fall von "Motivirrtum". Läge der in der Tat vor, hätte man den Reisevertrag anfechten können. Will heißen: wieder heimfahren und alles rückabwickeln.

    Aber das wäre wohl auch nicht dann DER Urlaub gewesen, den ihr euch vorgestellt habt.

    Grundsätzlich ist die Beweisfrage insoferne einfach, als dass eine Unterschrift unter dem Reisevertrag die Einverständnis signalisiert. Fraglich bleibt, aufgrund welcher Unterlage(n) denn gebucht wurde? Katalog - wenn ja, gab es da keine Bilder?

    Wie dem auch sei - ich hätte es auch nicht gewusst. Ehrlich gestanden, frage ich (bestensfalls) nach dem Land, in dem der Ort liegen sollte, falls ich ihn (noch) nicht kenne. Aber dass im selben Land es sozusagen einen Ort zwei Mal gibt, ist nun doch äußerst selten (wenn ich von Italiens minifuzi-Nester ausgehe, die sich meist nur in den Ende "de la Toscana", "de la Nieve" usw. unterscheiden). 😉

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