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  • Kurzfristig krank geworden
    mosaikM mosaik

    "Fury" wrote:
    Lalunerouge, vielen Dank für diese kompetente Auskunft.

    Ja, im Reisebüro kann man solche Versicherungen abschließen, aber die Mitarbeiter wissen nie über diese Bestimmungen bescheid. Sie wollen alle nur die Provision kassieren. Bei einem Reisepreis von 4000.-€ hätte man auch einen besseren Service erwarten können. Denn sie verkaufen ja tagtäglich diese Versicherungen und haben sich selten die Mühe gemacht, das Kleingedruckte zu lesen. In den Bestimmungen steht auch oft so Zweideutiges, dass man die Sache von verschiedenen Seiten verstehen, und auslegen kann.

    Reisebüromitarbeiter sollen
    ... alle Länder kennen
    ... alle Hotels kennen
    ... mit jeder Fluglinie gefolgen sein
    ... alle Verträge bis ins Detail kennen
    ... jeden Katalog auswendig lernen

    Kunden sollten aber auch
    ... lesen können

    dies klingt vielleicht hart, aber ich stehe dazu: Reiseversicherungen werden vermittelt und es gibt ausführliche Versicherungsbedingungen. Da ein Reisebüromitarbeiter für Auskünfte haftet, wird er sich hüten, spezielle Versicherungsfragen zu beantworten, die er nicht wissen kann - weil jede Versicherung manches anders handhabt.

    Bei einem Reisepreis von E 4000.-- beträgt bei uns in Österreich die Komplettschutzprämie für Familie in Europa € 136.-- - daran verdient das Unternehmen je nach ihren Vereinbarungen maximal € 30.-- inkl. Bearbeitungs und Verrechnungsaufwand.

    Ich machte mir sehr wohl die Mühe das Kleingedruckte zu lesen. Meist mit dem Ergebnis, dass der Kunde mich bittet, für ihn bei der Versicherung nachzufragen... Informationen über drei Ecken nenne ich das, das dann im Fall des Falles ich der Depp war, weil der Kunde das gaaaaaanz anders verstanden hat.

    Ich bleibe bei meiner nunmehr bald 24jährigen Reisebüro- und Reiserechtspraxis: der Kunde sollte bei speziellen Fragen SELBST die Versicherung anrufen und die Sache klären. Nur so ist gewährleistet, dass die Antwort stimmen kann.

    Ich habe letztes Jahr Versicherungsfälle abgehandelt, die sich über Wochen hingezogen haben: Arzt hat etwas Falsches bestätigt - Versicherung hat nicht bezahlt - Kunde war auf mich sauer, weil er sein Geld nicht bekam - wollte aber nicht mit Versicherung reden - Versicherung schickte mir die Briefe - ich schickte sie weiter - Kunde schickte Antworten mir - ich sie weiter an die Versicherung - und verdient habe ich an dem ganzen Theater keine 30 (DREISSIG) Euro !

    So schaut's aus !

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäckverspätung und Hotelmängel
    mosaikM mosaik

    was alles so an Themen vorbei gehen kann...

    Ich habe schon verstanden, dass bei dem Urlaub nicht alles so gelaufen ist, wie versprochen. Und sofern die hier geschilderten Dinge stimmen, stehen den Kunden auch für einige der angesprochenen Punkte Entschädigungen zu.

    Aber ich meine trotzdem, dass man eine gewisse Eigenverantwortung hat, wenn man in Karibikstaaten fliegt. Egal ob Laptops, Festplatten, Goldschmuck, teuerste Kameraausrüstung u. ä.

    Ich kann das Argument "...damit man die Urlaubsfotos speichern kann" auch nicht ganz geistig nachvollziehen. Auf meiner DigiKamera kann ich mit zwei Chips rund 700 Bilder mit Druckqualität speichern - aber wer würde sich schon 7 0 0 Bilder zu Hause anschauen? Wieviel mehr gehen erst auf eine Festplatte...

    Natürlich ist es jedem überlassen, was er mitnimmt. Nur nachher sollten dann nicht alle anderen für irgendetwas verantwortlich gemacht werden. Zumindest nicht bei Reisen in Ländern, wo man annehmen kann, dass für Arm der Reiche Beute darstellt und nicht Opfer...

    Ich möchte auch keine weitere Stellungnahme zu Details geben, weil ich meine, hier liegt ein Motivirrtum grundsätzlich vor (2 Marmeladen, Chemie-Soft-Drinks, Strandsauberkeit).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kerosinzuschlag OFT Reisen
    mosaikM mosaik

    Ich kann es aber nicht oft genug wiederholen:

    Nach Buchungsabschluss sind Kerosinzuschläge oder -nachforderungen NICHT GESTATTET !!!!

    Es gibt hierzu eindeutige Urteile, die besagen, dass eine Erhöhung nur dann möglich ist, wenn dem Kunden auch - bei Buchung - die Grundlage(n) - Basispreise - Relationsverhältnisse mitgeteilt wurden:

    ...der Pauschalpreis setzt sich aus 70 Prozent Hotel- und 30 Prozent Flugkosten zusammen, wobei beim Flug ... % Treibstoffkosten pro Maschine mit einer Mindestteilnehmerzahl von ... Personen gerechnet sind.

    Darüber hinaus hat ein Veranstalter die Sorgfaltspflicht eines Fachmanns walten zu lassen. Steigen die Preise kontinuierlich über Monate an, muss er damit rechnen, dass diese weitersteigen. Er kann sich also nicht auf ein "unvorhersehbares, mit zumutbaren Mitteln abwendbares Ereignis" berufen!

    DANN und NUR DANN dürfte ein Veranstalter erhöhen, wenn zwischen Buchung und Abreise mehr als zwei Monate liegen und / oder es nur mehr als 20 Tage bis zur Abreise sind.

    Und das Ganze muss EINZELN ausgehandelt sein.

    Alles klar?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchung aus Sonderkatalog Costa-Kreuzfahrten
    mosaikM mosaik

    Armer Jürgen, aber ich zweifle schön langsam an deinem Reisebüro.

    Eine Bestätigung von einer Reederei enthält alle Dinge, die relevant sind. Weshalb sollte eine aus deren EDV ausgedruckte Bestätigung als Buchung in deren EDV nicht existent sein?

    Aber grundsätzlich: Transatlantik-Passagen von Kreuzfahrtschiffen haben immer den Hintergrund, dass sie ihr Schiff von Sommer-Törn auf Winter-Törn und umgekehrt transportieren.

    Das bedeutet aber auch, dass vorher und oder nachher kurzfristig vereinbarte oder notwendig gewordene (oder aber auch erst jetzt möglich gewordene) Werftarbeiten anfallen können. Durchaus nicht unüblich, dass man sich kurzfristig für so was entscheidet (weil kleinere Übel an Bord nun doch vorgezogen repariert werden sollten usw.).

    Grundsätzlich sind alle von dir bisher erwähnten Änderungen zumindest eine Möglichkeit des kostenlosen Stornos. Theoretisch hast du natürlich auch die Möglichkeit eine Schadenersatzforderung wegen Nichterfüllung eines geschlossenen Reisevertrags einzufordern. Aber das löst das Problem nicht - du möchtest ja transatlantisieren...

    Viel Glück!
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 19242
    mosaikM mosaik

    in Ergänzung zu den Top 10 der Veranstalter hier ein paar Durchschnittsumsätze pro Kunde bei den Veranstaltern im abgelaufenen Geschäftsjahr (Nov 2004 bis Okt. 2005)

    Platz Veranstalter Umsatz pro Teilnehmer
    1 Windrose E 3.044.--
    6 Studiosus E 2.208.--
    26 Alltours E 723.--
    33 TUI BRD E 570.--
    36 FTI E 558.--

    Gruß Peter

    Reiseveranstalter

  • Gepäckverspätung und Hotelmängel
    mosaikM mosaik

    was Menschen alles so in ihren Urlaub mitschleppen... Festplatten und so Zeug... Habt Ihr auch Urlaubsgefühle im Gepäck gehabt?

    Ein nachdenklicher
    mosaik

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserecht allgemein
    mosaikM mosaik

    Das eine ist die rechtliche Seite - das andere die praktische Seite.

    Beispielsweise mit einer Probebuchung - wenn es dann heißt, ausgebucht, dann wäre ein Nachweis erbracht.

    Aber Achtung: Theoretisch können die "nachweislichen" Kosten des Veranstalters unter Umständen auch höher als 15 % sein!!!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kurzfristig krank geworden
    mosaikM mosaik

    Wenn man eine Reiseversicherung abschließt, müssen einem die AGB's der Versicherung ausgehändigt werden.

    Da jede Versicherung andere Bestimmungen haben kann, muss man dort nachlesen. Das ist nun einmal so. Wir können hier leider auch nicht alle AGB's kennen.

    Eine Reiseversicherung zahlt grundsätzlich dann die Stornogebühren, wenn der Kunde REISEUNFÄHIG von einem Arzt geschrieben wird.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Angaben im Katalog - Reisepreisminderung
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    Nein, Preisminderung kann man hier keine verlangen.

    Wenn einem ein gravierender Mangel vor Abreise bekannt wird, muss der Veranstalter einen kostenlosen Rücktritt oder Umbuchung anbieten, nicht aber Preisminderung.

    Tritt man die Reise unter den neuen Gesichtspunkten an, kann man vor Ort nicht mehr diesen bekannten Punkt reklamieren.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Versteckte Preiserhöhungen TUI Sommer 2006
    mosaikM mosaik

    ich kann nur zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass die Reisepreise zwischen 1985 und 2005 fast gar nicht gestiegen sind, ja teilweise sogar günstiger wurden. Alles andere ist aber teilweise recht kräftig teurer geworden.

    Im Moment schwimmen halt recht viele auf der Welle "Geiz-ist-Geil", "wir-fliegen-um-99-euro-eine-Woche-Urlaub" usw. wer konnte sich schon vor fünf Jahren ein Wochenende zwischendurch in London, Venedig oder München mit Flug leisten?

    Den Massenaufschwung hat der Pauschaltourismus dadurch erfahren, dass er durch günstige Preise die breite Masse interessieren konnte. Es ist also durchaus denkbar, dass hier eine Rückbildung zu weniger Personen mehr Qualität stattfinden könnte.

    Das heißt nicht, dass Herr Meier keinen Urlaub mehr machen wird können. Sondern es wird eine Umschichtung zu anderen Zielen und Urlaubsarten stattfinden.

    Manchmal erinnern mich diese Postings an kleine Kinder, die auch mit den Füßen stampfen, wenn etwas nicht nach ihrem Schädel geht. Aber auch diese Kinder wurden groß und erwachsen...

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Als ob es nichts wichigeres gäbe...
    mosaikM mosaik

    ich muss die Info von Karl a bisserl korrigieren.

    In Österreich war und ist es Vorschrift, nur Endpreise an Konsumenten bekannt geben zu dürfen. Das heißt, inklusive Mehrwertsteuer, Hafentaxen, Flughafengebühren, obligatorischen Reiseversicherungen usw.

    Natürlich halten sich nicht immer alle daran - gerade wieder bei Leserreisen und bei Reisen vom ÖAMTC gesehen: ... zzgl. € ... Flughafengebühren --> verstößt gegen Preisauszeichnungsgesetz und UWG --> könnte man auf Unterlassung klagen!

    Reisebüros dürfen NICHT Flugpreise ohne Taxen bewerben!

    Fluglinien aber schon!

    Nur ist es ein Unterschied, ob die Werbung € 99.-- plus € 200.-- Taxen, Ausstellungsgebühren, Kreditkartengebühren usw. suggiert oder € 245.-- --> das finde ich absolut fairer!

    Und da hat nun Austrian Airlines den ersten Schritt gesetzt, aufgegriffen vom Gesetzgeber. In Deutschland müssen ja auch die Reisebüros inkl. allen Gebühren werben.

    Klar, jeder Flughafen andere Gebühren - wie werben?

    Aber die Antwort kann sicher nicht sein: gemma halt mit dem Preis ab Wien in die Werbung, ohne Taxen, und in Salzburg muss halt der Konsument a bisserl mehr zahlen...

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • 7-Tage Pauschalreise mit 6 Übernachtungen?
    mosaikM mosaik

    du meinst wahrscheinlich 8 Tage gebucht - 7 Nächte sollten es sein - 6 Nächte bekommen (Sa - Sa = 8 Tage / 7 Nächte, Sa - Fr = 7 Tage / 6 Nächte).

    Wenn du also Sa - Sa gebucht hast, ist Abflug Fr Mittag absolut nicht in Ordnung. Ich tippe jetzt einmal auf so einen türkisch-Türkei-Anbieter...

    Bei Pauschalreisen zählen die Nächte, die international um 14 Uhr beginnen und am nächsten Tag spätestens um 12 Uhr enden - innerhalb dieses Zeitraums ist es dann egal, wann man das Zimmer in Besitz nimmt und wieder verlässt.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • steiniger Strand
    mosaikM mosaik

    ja, ja, salvamor, die Wahrheit kann manchmal grausam sein...

    wenn die Garantie abgelaufen ist, kann ich mich auch nicht darauf berufen, nicht aufs Datum geschaut zu haben...

    Aber ich verstehe dich schon: man will ja Urlaub machen. Trotzdem: die Fahrkarte muss am Entwerter vor Fahrtantritt entwertet werden, wer keinen gültigen Fahrschein hat - auch als Ausländer (Vorsicht in Rom!!!) - der muss ebenso Strafe zahlen; Falsch parken in andren Ländern - wenn der Polizist vorbei kommt, wird man zahlen müssen: Ausländer hin - Fremdsprache her...

    Lass also nicht den Kopf hängen - auch ich weiß nicht alle Fallen, in die der Mensch reinfallen kann...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • steiniger Strand
    mosaikM mosaik

    "salvamor41" wrote:
    Aber wenn ich so etwas lese, schwillt mir wirklich der Kamm. Wenn ein Reisegast zu Beginn seines Urlaubs einen Mangel rügt, dann dürfte doch wohl klar sein, daß er das tut, damit der Mangel behoben wird. Sonst könnte er es ja lassen.

    ...aber leider ist es eben genau so nicht!

    Nur hingehen und sagen: bei mir geht das Wasser nicht - reicht, nach den Buchstaben des Gesetzes - nicht als Mängelrüge.
    Es muss noch deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass man Wasser haben will, sprich Abhilfe verlangen.

    Wir waren ja nicht beim Kunden dabei: ..hallo Sie, Reiseleitung, also das und das ist eigentlich nicht so wie ich es mir vorstellte... also, das Essen ist grauenhaft... Sie, der Tennisplatz schaut aber schlimm aus...

    --> in den Augen des Kundens mögen solche oder ähnliche Aussagen ja Reklamationen sein, aber es kommt eben darauf an, dass man eine Änderung auch tatsächlich haben will.

    Ich sehe das so: der Konsument verlangt Sicherheit für seine gebuchten Leistungen. Gut. Der Gesetzgeber schreibt ihm aber "tätige Mithilfe" vor. Auch gut. Und wenn das eben nicht geschieht, hat der andere das Recht, sich auf diese Unterlassung zu berufen. Der Kunde hat ja seinerseits in anderen Fällen wiederum das Recht, sich auf die Unterlassung beim Reiseveranstalter zu berufen (fehlende Informationspflichten, kein Hinweis auf Reisepreisänderungsmöglichkeiten usw.).

    Also in meinen Augen: gleiches Recht für alle.

    Auch lasse ich das Argument "dann muss ja jeder vorher Reiserecht" studieren, nicht gelten:

    a) die Kunden wissen ganz genau ihre Rechte, wenn es um ihre Vorteile geht - da zitieren sie dir seitenweise Gesetze. Also müssen sie auch BGB lesen können:

    § 651 c
    [Abhilfe]
    (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

    (2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

    (3) 1 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. 2 Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.

    b) Wir kennen unsere Rechte bei Wahlen, beim Autokauf, beim Umtauschen von Waren usw. --> nur beim Reisen, wo wir oft wesentlich höhere Beträge ausgeben, möchten wir auf einmal sagen: ja, das können wir ja nicht wissen.

    c) mal wirklich ganz einfach: ich habe ein Zimmer mit Bad gebucht, bei mir fehlt es, ich will aber ein Zimmer mit Bad!-----> reicht schon aus, um Mangel zu melden und Abhilfe zu verlangen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro contra Internet
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    Liebe Chiara,

    das Problem ist älter als wir beide zusammen.

    Es ist einfach zu verlockend, etwas günstig, billig und noch billiger zu kaufen, als es auf herkömmliche Art erwerbbar ist.

    ... da ist ja dann noch der Konsumentenschutz...
    ... da wird wohl alles in Ordnung sein, wenn die so viel Werbung machen...
    ... da gibt es ja noch Gesetze, die im Fall des Falles helfen...
    ... endlich einmal ein Veranstalter, der ein Herz für arme Leute hat...
    ... siehste, die Reisebüros verdienen ja doch immer einen goldenen Stern...

    und andere "Beruhigungen" werden dann laut, um eventuelle ungute Warnungsgefühle im Inneren zu beschwichtigen. Passiert nix, klopft man sich stolz auf Brust: bin halt doch cleverer als der Nachbar; passiert aber was, wird der Schrei nach Recht, Gesetz und Ordnung unüberhörbar laut...

    so ist es im Leben!

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • steiniger Strand
    mosaikM mosaik

    Ja, das ist blöd. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Meldung alleine noch nicht ausreicht (...), sondern man muss auch Abhilfe verlangen.

    Da haken natürlich die Veranstalter dann gerne ein. Meldung ja, aber ihr habt ja nichts verlangt...

    Daher mein Rat: bei einer Meldung eines Mangels stets im selben Atemzug ABHILFE verlangen! DANN muss auch eine spätere schriftliche Bestätigung sich auf die erste Meldung mit Verlangen nach Abhilfe beziehen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • steiniger Strand
    mosaikM mosaik

    "jaykayham" wrote:
    Hi Peter, ich verstehe dich leider nicht so ganz... wie will der reiseveranstalter wissen, ob jemand das Fitnesscenter benutzt oder nicht? wenn das Fitnesscenter definitiv kaputt war, dann bekommt jeder gast sein geld zurück- egal ob sportler oder nicht...

    Der Unterschied liegt darin:
    reklamiert ein Kunde vor Ort bei der Reiseleitung, dass er den Fitnessraum nicht benutzen kann, steht ihm eine Entschädigung wegen Reisemangel zu. Der Veranstalter kann da nicht mehr überprüfen, ob er tatsächlich wollte oder nicht.

    Reklamiert aber ein Kunde erst zu Hause im Rahmen anderer Mängel, die er von der Reiseleitung bestätigt bekommen hat, kann er nur die reklamierten Mängel geltend machen.

    Theoretisch natürlich schwer auseinander zu halten. Aber es ist so.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelmanagement
    mosaikM mosaik

    Ob es rechtmässig ist, auf einer Hotelhomepage mit der Zugehörigkeit zu einer Hotelgruppe zu werben, kann nur jene Kette beantworten, die erwähnt wird.

    In Mitteleuropa würde man so etwas irreführende Werbung bezeichnen, die unzulässig ist.

    In arabischen Ländern allerdings gehört so etwas zur Lebensphilosophie: dumm, der daran glaubt, ohne es besser zu wisssen. Aber schlecht fühlen sich die Menschen dabei nicht - denn das ist ein anderes Denken...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • steiniger Strand
    mosaikM mosaik

    bezüglich Klimaanlage ist es leider nicht so wie mit dem Strom.

    Sie muss nur funktionieren, wenn sie der Reiseveranstalter in seinem Katalog angeführt hat.

    Anders rum: der Veranstalter haftet nur für Leistungen, die er verspricht.

    Alle anderen Punkte könnten einen Reisemangel darstellen, vorausgesetzt, man hat sich bei der örtlichen Reiseleitung beschwert und Abhilfe verlangt.

    Anders rum: wenn man selbst nicht ins Fitnessstudio gehen wollen, nur gesehen hat, dass es nicht in Ordnung war, bekommt man noch kein Geld zurück.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Non-Stop-Flug aber 2 Zwischenlandungen
    mosaikM mosaik

    Richtig ist, dass ein als Non-Stopp-Flug angebotener Flug im Rahmen einer Pauschalreise dann einen Reisemangel darstellt, wenn es dann doch einen oder mehrere Stopps gibt.

    Der Flug muss aber tatsächlich als solcher so angeboten worden sein. Allein ein Flugplan stellt hier noch keine Anspruchsgrundlage dar. Also es muss im Katalog stehen: Non-Stopp-Flug! Wenn lediglich die LTU auf ihrer Homepage diesen so anbietet, gilt stets die Buchungsunterlage --> Veranstalterkatalog!

    Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die Entschädigungen von Gerichten zwischen 5 und 50 Prozent von EINEM Tagsatz vom Urlaub betragen!

    € 700.-- Urlaub 7 Tage --> 1 Tag € 100.-- --> davon 5 - 50 %....

    Gruß
    Peter

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