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  • Reisen wird immer teurer....
    mosaikM mosaik

    "Fury" wrote:
    .......und gefährlicher.
    Entweder Unwetter- oder Naturkatastrophen, oder Bomben-Anschläge.
    Aufgrund des überhöhten Ölpreises, steigen die Preise für Flugreisen.

    ...war alles schon zig Male da:
    In den Achziger Jahren des letzten Jahrhunderts waren Flugzeug- und Kreuzfahrtschiffs-Entführungen angesagt. Eine Lufthansa - Maschine wurde damals irgendwo auf einem Schwarzafrika-Flughafen in die Luft gesprengt, der Libanon war beliebtes "Ziel" von Entführungen, die "Achille Lauro" wurde auf hoher See überfallen mit einem Toten, beim Münchner Oktoberfest gab es "Bombenstimmung", am Flughafen Wien Schwechat schossen Wahnsinnige ein Blutbad und und

    In den Siebziger Jahren war das erste Mal der große Ölpreisschock: autofreie Tage mit Pickerl in der Windschutzscheibe, damals wurden Energieferien in Österreich eingeführt und die Sommerzeit eingeführt.

    Die Algenpest in den Neuziger Jahren in Italien war jahrelang das Thema.

    Also, wie gesagt, wir hatten alles schon mal, mehr oder weniger und die Reiseintensität hat eigentlich seit damals zugenommen.

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Reisen wird immer teurer....
    mosaikM mosaik

    wie schrieb mir mal einer: mich interessiert nicht, was du damals bezahlt hast, mich interessiert, was ich heute bezahl'...

    ... und trotzdem - Reisen - Pauschalreisen sind in den letzten 15 - 20 Jahren teilweise gleich günstig geblieben, manche - all inclusive Angebote - wurden teurer;

    Aber die Flugpreise sind definitiv gesunken! 1995 war es undenkbar um € 200.-- bis € 250.-- auch nur irgendeine Stadt in Europa anfliegen zu können - ja, mit DAN-Air ab München gab es Charter nach London-Gatwick, aber das war die einzige Möglichkeit.

    München - Lissabon kostete um € 400.-- bis € 500.--, New York war nie unter € 550.-- - € 600.-- zu haben und Salzburg - Teneriffa im Charter kostete mindestens € 300.-- - alle Tarife waren aber an bestimmte Bedingungen gebunden (Wochenendtarif usw.).

    Was wirklich auch im Vergleich zu früher teuer geworden ist, sind Städtearrangements, wobei hier die Hotelpreise einfach extrem wurden: London, Rom, Amsterdam sind ja fast nicht mehr bezahlbar. Dafür haben sich die Billighotelketten sehr stark ausgebreitet - früher nur in Frankreich oder Deutschland beheimatet, finden sich diese wirklich günstigen Kettenhotels mittlerweile in ganz Mitteleuropa.

    Auch Familienurlaube generell betrachtet, wurden billiger. Hauptsächlich daher, weil es bis Anfang/Mitte der 90er Jahre kaum echte Familienzimmer gab. Damals war ein Zusatzbett oft das höchste der Gefühle - mit zwei Kindern reisen grenzte die Auswahl schon extrem ein. Und dann noch gar Kinderfestpreise? Diesen "Luxus" gibt es vielleicht jetzt 10 oder 12 Jahre.

    Somit schließe auch ich mich @salvamor41 an!

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Gewichtsbeschränkung für Koffer auch bei Charterflügen ?
    mosaikM mosaik

    Jede Fluggesellschaft kann ihre eigenen Koffergewichtslimits festsetzen.

    Aber:

    1 Person = 1 x das Limit
    2 Personen = 2 x das Limit, jedoch egal in welchem Koffer - nur zusammen dürfen sie nicht mehr an Gewicht auf die Waage bringen

    Tipp: gemeinsam verreisende Familien oder Personengruppen sagen am Check In, dass sie X Personen mit Y Koffer sind - zusammen haben sie das erlaubte Gewicht...

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • 1-2-FLY Flugumbuchungen
    mosaikM mosaik

    zensurierst du dich selbst @salvamor41? ...Dieser Beitrag wurde...

    Es ist sicherlich ein überzeichnetes Bild und wie in meinem letzten Absatz ja auch ausgedrückt, sicherlich ein beidseitiges "Problem". Aber ich bleibe bei meiner Grundmeinung, dass durch wirtschaftlichen Druck vom Konsumenten die Leistungsanbieter zu immer, sagen wir, unsauberen Antworten übergehen.

    Im Übrigen stimme ich @Waldschrat zu, dass Linien sicherer im Hinblick auf Flugpläne sind. Allerdings, bei Low Cost Carriern hört man schon des öfteren von Ausfällen.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Neue Gewichtsbeschränkung bei Gepäck USA ???
    mosaikM mosaik

    Also laut der IATA, der Int. Fluglinienvereinigung:

    The "piece concept" defines the amount of baggage entitled by the passenger's ticket by the number of bags. Generally, the "piece" concept allows two pieces of checked baggage for each passenger, each piece weighing no more than 32 kilos(70 lb) and measuring no more than 158 cm (62 in) adding the dimensions: height + width + length.

    --> also 32 kg

    The "piece concept" concept is generally in use on flights within, to and from Canada and the United States. The "weight concept" is generally used in the rest of the world. Under both systems, the total baggage allowance includes checked plus unchecked baggage together. Also under both systems, free allowance baggage is generally defined as those items necessary for the passenger's journey, such as clothing and personal articles within certain limitations.

    --> ... für Flüge innerhalb, nach und von Kanada und den Vereinigten Staaten

    aber direkt auf den Seiten von United Airlines findet sich da sehr wohl eine Änderung:

    New policy applies for travel purchased on or after September 7, 2005.

    United Airlines will modify its free checked-bags policy for international travel, to reflect new weight limits of 50 lbs. (23 kg) each for up to two pieces.

    United is waiving excess weight charges up to 70 lbs. (32 kg) each for up to two pieces of free checked baggage for international travel purchased through September 6, 2005 . Excess baggage charges will be applied for international travel purchased on or after September 7th.

    The new policy will apply to international travel to/from the U.S. and all international destinations.

    --> das heißt: mit LH über den Atlantik: 32 kg
    --> Weiterflug mit UA --> 23 kg...
    --> das heißt: mit UA über den Atlanik: 23 kg

    Man erkennt das so genannte Code Sharing an der Flugnummer:
    dreistellig - ist immer, der der tatsächlich fliegt
    vierstellig - ist immer der Partner

    LH 310 --> Lufthansa-Flugzeug
    LH 0310 --> Partner-Airline-Flugzeug

    Well, das macht mir Amerika, neben anderen "Kleinigkeiten" so unsympathisch in der letzten Zeit als Reiseland.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Erste Klasse übers www buchen???
    mosaikM mosaik

    provokant meine Frage: wenn man bei HC telefonisch sich informieren kann, weshalb sollte dann ein Reisebüro nicht gleichwertig informieren können...?

    Beispielsweise differenziert meist TUI sehr genau bei seinen Angeboten in Lage und Ausstattung und die Servicecenter von TUI sind in der Regel auch sehr gut informiert.

    Bitte dies nicht als Abwertung von HC zu sehen, sondern lediglich was zum drüber nachdenken

    meint
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Fotos von der Digi gelöscht?
    mosaikM mosaik

    Garantie heißt, ich kann IMMER 90 Prozent der Datenmenge herstellen. Und wenn ich es einmal nicht kann, hafte ich - das kann aber dann schon mal ganz schön teuer werden...

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Hurikan Emily
    mosaikM mosaik

    Also rechtlich gesehen sind Hurrikans ganz genau geregelt:

    a) ein Reiseveranstalter muss grundsätzlich mal über die Möglichkeit von Naturgewalten in seinem Katalog informieren

    b) tritt ein Naturereignis mit einer mindestens 25 %igen Wahrscheinlichkeit ein, hat er vor Abflug den Kunden zu informieren und ihm ein kostenloses Rücktrittsrecht einzuräumen

    c) ist der Kunde unterwegs und es tritt ein Hurrikan ein, kann einerseits der Kunde, andererseits der Verantalter den Reisevertrag kündigen und heimfliegen; der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der nicht benutzten Übernachtungen / Leistungen - darüber hinausgehend keine weiteren Ansprüche

    Kündigt aber keiner der beiden Vertragspartner den Reisevertrag, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Urlaub mangelfrei zu erbringen. Das heißt, natürlich kann man dann eine Minderung für das nicht erhaltene 4-Sterne-Hotel oder nicht am Strand gelegene Hotel verlangen. NICHT aber Schadenersatz aufgrund des Wirbelsturms.

    Ein Veranstalter kann sich in dieser Situation NICHT auf höhere Gewalt berufen (was sie in diesen Lagen gerne tun...).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 1-2-FLY Flugumbuchungen
    mosaikM mosaik

    es ist kein typischen Airline-Problem, es ist ein Konsumenten-selbst-gemachtes Problem...

    1980: Wir fliegen in den Urlaub!
    1990: Wir fliegen am Samstag in den Urlaub
    2000: Wir fliegen am Samstag um 10.10 Uhr in den Urlaub!
    2005: Wir fliegen am Samstag um 10.10 Uhr zum selben Geld wie 1980 in den Urlaub, aber die Flugzeiten stimmen nicht! Betrug!

    Es gab eine Zeit, da waren die Flugzeiten nicht wichtig. Darauf folgte eine Zeit, in der man seine Buchung von den Flugzeiten abhängig machte. Also mussten die Veranstalter Flugzeiten bekannt geben.

    Da aber der Einkauf von Chartermaschinen etwa ein Jahr im voraus erfolgt, kommt es dann zu Umstellungen...
    ... weil auf einmal stärkere Nachfrage nach dem Land X und eine schwächere nach dem Land Y aufgetreten ist
    ... weil die Airline eine Maschine verkauft hat
    ... weil die Airline die neue Maschine zwei Monate später bekommt

    Also werden Flugzeiten wieder geändert.

    Dann haben fast alle Reiseveranstalter eine Mindestteilnehmerzahl pro Flug in ihrem Katalog. Wird diese nicht erreicht, hätte der Veranstalter das Recht bis zu einer gewissen Frist vor Abflug die Reise ganz abzusagen. Macht er aber nicht, sondern legt Maschinen zusammen.

    Natürlich kann ich mich in diesem Jahr nicht ganz dem Eindruck verschließen, dass manche Veranstalter mit optimalen Flugzeiten in ihren Katalogen auf Kundenfang gehen, um sie dann allesamt zu ändern.

    Grundsätzlich wäre dies vom Reiserecht her sogar verboten, zumindest in einem großen Fall nicht zulässig und ein Reisemangel. Aber so viele Flugzeitenänderungen es gibt, so viele unterschiedliche Urteile existieren zu diesem Thema.

    Die Umkehrung dieses Problems: von Salzburg aus fliegt seit mehr als 15 Jahren Sunexpress nach Antalya: Abflug immer irgendwann am späten Vormittag und Abflug von Antalya immer um 05.50 Uhr herum in der Früh. So steht es in den Katalogen, so wissen wir es im Reisebüro. Diese Maschine ist die letzte, die voll wird, weil die Leute lieber die schönen Flugzeiten-Maschinen buchen (und laufend mit Änderungen rechnen müssen), hingegen Sunexpress fliegt stabil um diese Zeiten.

    Übrigens bin ich stets mit dieser Maschine geflogen - also Abholung um eins oder zwei in der Nacht. Ich habe bisher weder geweint, nocht geschimpft, noch habe ich ein Essen zu wenig empfunden - ich habe schlicht und einfach eines gemacht:

    Urlaub!

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Wer stellt die beste Reise zusammen?
    mosaikM mosaik

    Wer stellt die beste Reise zusammen....

    ... das birgt viele Möglichkeiten:

    • für Jugendliche
    • für Berufstätige
    • für Singles
    • für Senioren
    • für Busreisende
    • für Bahnreisende
    • für Flugreisende
    • für Individualisten
    • für Gruppen
    • für ...

    hatte gerade eine kleine Gruppe in der Wachau für eine Nacht. Laut Aussage der Gruppenleiterin war das der beste Ausflug für die Gruppe seit vielen Jahren

    Salzburg - Krems - 1 Nacht Heuriger - Salzburg...

    also, wie definieren wir das Wort "beste" und das Wort "Reise"...

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Neue Gewichtsbeschränkung bei Gepäck USA ???
    mosaikM mosaik

    hier der Volltext von Lufthansa:

    Freigepäckmenge
    Sie können Ihr Gepäck am Automaten bis zum Erreichen der Freigepäckmenge aufgeben. Bei Reisen mit mehreren Personen ist eine Bündelung der Freigepäckmenge möglich. Die Freigepäckmengen bei Lufthansa unterscheiden sich nach dem Gewichtskonzept sowie dem internationalen Stückkonzept.

    Das Gewichtskonzept

    Anwendbar auf internationalen Flügen, auf denen das Stückkonzept (siehe weiter unten im Text) keine Anwendung findet, sowie auf innerdeutschen Flügen.

    40 kg Freigepäckmenge bei Flügen in der First Class
    30 kg Freigepäckmenge bei Flügen in der Business Class
    20 kg Freigepäckmenge bei Flügen in der Economy Class
    Für Inhaber der Lufthansa Senator Card sowie Inhaber der Star Alliance Gold Card sind 20 kg zusätzlich zur Freigepäckmenge der Beförderungsklasse vorgesehen. Die kleinsten Passagiere bis zwei Jahre haben eine Freigepäckmenge von 10 kg. Ein faltbarer Buggy darf, wenn Platz vorhanden, mit in die Kabine genommen werden.

    Das internationale Stückkonzept

    Nach/von USA/US-Territorien, nach/von Kanada
    Via USA für die Strecken nach/von US (für übrige Strecken gilt das Gewichtskonzept)
    Nach/von Mexiko - Europa nur auf LH
    Für Tarife von Westafrika in beide Richtungen nur auf LH
    Für Tarife von Brasilien in beide Richtungen
    Für Star Alliance Round the World Tarife

    Zwei Gepäckstücke mit maximal 32 kg pro Stück können auf diesen Flügen mitgeführt werden. Ein zusätzliches Gepäckstück ist für Inhaber der Lufthansa Senator Card oder der Star Alliance Gold Card erlaubt.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Herbste Enttäuschung
    mosaikM mosaik

    @salvamor41 ....

    ...Computeranimation...

    ... bei einer Pauschalpreise hätte es doch glatt das ganze Geld wieder zurück gegeben...!

    Grüße
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Bombenanschläge auf Bali
    mosaikM mosaik

    terroristische Anschläge haben das Ziel, gesellschaftliche Strukturen zu kippen und Chaos zu verbreiten. Die Ausführenden sind meist Fanatiker, die für vernünftige Gedanken nicht (mehr) zugängig sind.
    Somit wird sich diese Art von "Kriminalität" nicht aus der Welt schaffen lassen.

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung??
    mosaikM mosaik

    Natürlich gibt es zahlreiche Reisebüros, die bei einer Pauschalreisebuchung auch eine Buchungsgebühr verrechnen. Was im übrigen rechtlich zulässig ist und weder gegen einen Agenturvertrag noch den Handelsvertreter oder -maklerstatus verstößt.

    Bei einer Stornierung eines Reisevertrages (=nur im Pauschalreisebereich, ansonsten Geschäftsbesorgungsvertrag [-->Flüge] oder anderes [Hotel]!) erfolgt eine Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages. Einfach ausgedrückt: so, als wäre nie ein Vertrag geschlossen, allerdings darf man die vereinbarten Stornogebühren verrechnen. Also, jene vom Reiseveranstalter.

    Wurde über die Buchungsgebühren im Vertrag keine Regelung bzg. Stornierung getroffen, sind sie voll zurück zuerstatten. Wurde eine Reiseversicherung abgeschlossen, liegt ja ein eigener Versicherungsvertrag vor, daher analog den Bedingungen der Versicherung entweder aufzulösen oder zu bezahlen.

    Ganz simpel ausgedrückt - löst ein Kunde einen Reisevertrag, muss man ihm alles zurückzahlen, was nicht vorher als Gebühr(en) vereinbart war.

    So fand ich beispielsweise bei den Versicherungsbedingungen der Deutschen Europäischen Reiseversicherung bei Ersatz von Stornokosten: ... die vertraglich geschuldeten Kosten...

    Es geht also alles auf im Reisevertrag geregelte Kosten hinaus.

    In Österreich hat die Europäische RV ein Produkt nur für Flugbuchungen, bei dem auch Servicegebühren und nicht refundierte Taxen (Ryanair...) ersetzt werden. Allerdings in der Höhe eingeschränkt.

    Du sieht, das so harmlos begonnene Fragespiel zeigt im Detail viele Facetten und Möglichkeiten. Daher nochmals mein Rat: stets die Detailbedingungen der Versicherung studieren!

    Liebe Grüße
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug nach hinten verschoben .Wer kann mir helfen?
    mosaikM mosaik

    ... unser Flug wurde von Mittag auf Abend verschoben
    ... kommen jetzt erst einen Tag später an...

    geht sich rechnerisch aber nicht wirklich aus...

    Also unter der Annahme einer Verschiebung von einem halben Tag ist es wahrscheinlich gestattet, möglicherweise auch nicht. Das Thema Flugzeitverschiebung ist umfangreich und kompliziert und muss genau je Fall betrachtet werden (Buchungsgrundlage, Buchungsschein, Dauer der Reise usw.).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung??
    mosaikM mosaik

    ...übernommen werden die "vertraglich geschuldeten" Rücktrittskosten. Darunter fallen bei Pauschalreisen die Stornoentschädigung nach § 651 i II, III...so bezieht sich der Versicherungsvertrag bei einer Pauschalreise grundsätzlich nicht auf Vermittlergebühren (=Buchungsbegebühren, Anm. von Peter) eines Reisebüros oder Kosten für Visabschaffung.

    Quelle Dr. Führich "Reiserecht" Auflage 2005 (deutsches Reiserecht!)

    Somit muss die Versicherung ausdrücklich in ihren Bedingungen den Ersatz von Buchungsgebühren vereinbaren.

    Es ist ja normalerweise auch üblich, dass man die Stornorechnung vom Veranstalter mitschicken muss - auf der ja keine Buchungsgebühr vermerkt ist.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung??
    mosaikM mosaik

    Reiseversicherungen unterliegen nicht deutschem oder österreichischem Recht, sondern ihren eigenen Bedingungen. Und darauf habe ich in meiner ersten Antwort auch hingewiesen.

    Was ich sonst so erwähne, basiert auf Grundlage deutschem Recht.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung??
    mosaikM mosaik

    Nein

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung??
    mosaikM mosaik

    "wiener-michl" wrote:
    und auch nicht die buchungsgebühr.

    ... ist aber gesetzlich nicht zulässig, das Einbehalten einer Buchungsgebühr im Stornofall.

    Der Gesetzgeber schreibt die völlig Rückzahlung aller erhaltenen Beträge abzüglich einer rechtskräftig vereinbarten Stornogebühr des Reiseveranstalters und geleisteter Prämie für eine Stornoversicherung.

    Stornoversicherungen ersetzen nicht die Buchungsgebühren.
    Buchungsgebühren sind im Storno zurück zuerstatten.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung??
    mosaikM mosaik

    Grundsätzlich stehen die genauen Bedingungen in jeder Versicherungspolizze. Also Abweichungen stets möglich.

    Aber grundsätzlich ist es so:
    Buchung heute
    Abreise 15. Apr. 06
    Erkrankung einer mitreisenden Person oder eines nahen Angehörigen, der pflegebedürftig wird (= Tochter)
    dann übernehmen die Versicherungen die Stornogebühren für entweder die eine zurück bleibende Person oder aber auch für die gemeinsam Reisenden, wenn alle stornieren (vorteilhaft in so einem Fall, dass alle gemeinsam auf einem Buchungsschein, zumindest aber auf einer Polizze stehen - muss zwar nicht zwingend sein, aber untermauert die Tatsache des gemeinsamen Reisens!).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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