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  • Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
    mosaikM mosaik

    Bei der Verlegung in ein anderes gleichwertiges Hotel in einer zumutbaren Entfernung zum ursprünglich gebuchten Hotel sind die Rechtsauslegungen sprich Urteile ziemlich unterschiedlich was Ansprüche angeht.

    Grundsätzlich einmal ist bei Gleichwertigkeit kein weiter gehender Anspruch.

    Inwieweit die zwei fehlenden Stunden Getränke von Mitternacht bis 2 Uhr eine echten Reisemangel oder eine blosse Unannehmlichkeit darstellen, kann ich nicht beurteilen - eher kein Mangel, weil möglicherweise Richter die Versorgung bis Mitternacht als ausreichend betrachten (...von Säufern mal abgesehen...).
    Der Fall, dass zwei Familien, die eigentlich gemeinsam aus welchen Gründen auch immer, ihren Urlaub verbringen möchten, aber vor Ort getrennt werden, ist richterlich mehrmals schon entschieden: Pech - man hat da keinen Anspruch, sofern nicht der Veranstalter dies als ausdrücklichen Kundenwunsch schriftlich bestätigt hat. Doch Achtung: der Veranstalter muss es bestätigt haben, nicht das vermittelnde Reisebüro!
    Aus dieser Erkenntnis leitet sich ab, dass auch der Ersatz von Dolmuskosten usw. nicht gewährleistet werden muss.
    Aber natürlich sind das jetzt allgemeine Erfahrungen und könnten in Einzelfällen - unter Kenntnis aller Details - auch von einem Richter anders entschieden werden (...obwohl meine Erfahrung da eher auf nein tippt...).
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorzeitige Abreise
    mosaikM mosaik

    @Birgit

    nein, ich verlange nicht, dass alle Menschen einer Meinung sind und ich erwarte auch nicht bei Diskussionen, dass am Ende alles in Wohlgefallen endet. Kritiken, Meinungen sind gut. Manches Beispiel nimmt man vielleicht zu wörtlich, sollte vielleicht nur ein Metapher sein.

    Der Metapher "Auch Arbeitslose haben ein Recht auf Urlaub..." soll sagen: natürlich gibt es nicht Menschen erster oder zweiter Klasse bei Reisen. Aber was ist so schlecht daran, wenn meine Geldbörse sagt, ich kann nur X Euro ausgeben - um dieses Geld will ich einen zufriedenen Urlaub machen - ich weiß, dass es dort und dort wirklich um dieses Geld geht - dann mache ich eben nur dort Urlaub.

    Und eben nicht über die Brechstange nach -sehr-weit-weg-, dort eben was Günstiges nehme und dann trauriges Erwachen habe.

    Und ich wiederhole - nicht nur meine Meinung, sondern auch die Ansicht verschiedener Gerichte - man muss tatsächlich je nach Preis verschiedene Abstriche als "bloße Unannehmlichkeiten" hinnehmen.

    In Österreich kann jeder einzeln im Wirtshaus zahlen - in Italien erhält man tischweise die Rechnung (ausgenommen in echten Touristenzentren...). Wer das nicht hinnehmen will, darf halt nicht nach Italien fahren. Die Italiener zu zwingen, die Gebräuche des Heimatlandes zu akzeptieren, halte ich nicht für den richtigen Weg.

    Die Definitionen, was ist ein Reisemangel, füllt bereits ganze Bücher. Ich versuche halt stets eine sachlich-trockene Darstellung aus rechtlicher Sicht abzugeben...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorzeitige Abreise
    mosaikM mosaik

    da fällt mir noch was ein:

    Auch Arbeitslose haben ein Recht auf Urlaub!

    Richtig!
    Aber nicht unbedingt gleich auf den Bahamas, sondern eben im Schwarzwald oder an der Ostsee...
    Urlaub darf nicht einkommensabhängig sein!

    Richtig!

    Aber man muss sich nach der Decke strecken und nicht versuchen, die Decke zu heben...
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorzeitige Abreise
    mosaikM mosaik

    zum Thema: und alle, die sich 4 Sterne nicht leisten können...
    ich glaube, hier liegt eine irrige Meinung vor: es geht nicht darum, dass sich alle Einkommensschichten an einem bestimmten Ort sich gleich-sauberen Urlaub leisten müssen können, sondern vielmehr um den Umstand, dass man sich nach seinen persönlichen Wünschen und Geldverhältnissen den Urlaub suchen muss.
    Will heißen:
    Griechenland ist bekannt für lauwarmes Essen --> das will ich aber nicht --> also nicht nach Griechenland
    Im Land X ist bekannt, dass einfache Hotels (2-3) dreckig sein können --> das will ich aber nicht --> also flieg ich dort nicht hin.
    Was hier in dieser Diskussion manchmal erscheint, ist:
    Ich will aber unbedingt nach X und ich will aber alles so haben, wie ich will!

    Durch diesen so genannten Motivirrtum - der Kunde erwartet sich etwas, was nicht möglich ist bzw. den Tatsachen entsprechen kann - entstehen Frustation und der Ruf, hier möge doch das Gesetz einschreiten.
    Wie meine drei Kinder klein waren, konnte ich mir nicht wirklich große Urlaube leisten. Also suchte ich nach a) einem Objekt in meinem Budgetrahmen und b) nach meinen persönlichen Ansprüchen. Nun, da vielen seinerzeit Türkei, Griechenland und Spanien schlichtweg weg. Geblieben sind schöne Ferienwohnungs-Urlaube in ganz Italien.

    Anders eine Bekannte von mir: fünf Kinder, kleines Einkommen: aber sie wollte zu sechst einen all-inclusive-Urlaub um knapp 2.000 Euro, 14 Tage, in der Hochsaison, in der Türkei. Als ich damals trotz langem Suchen nichts unter 2.500/3.000 fand, war sie sehr enttäuscht von mir und ging in ein anderes Reisebüro buchen - um 2.200 Euro - und - es war ein furchtbarer Urlaub, weil so gut wie nix ihren Vorstellungen dann entsprochen hatte. Sie hatten sich ein tolles Hotel, Zimmer mit Meerblick, Abendessen bei Pianomusik und Kerzenschein erwartet - bekommen haben sie ein Zimmer über der Küche in einem Anbau hinter dem dem Hotel, landseitig, und bei 600 Leuten gab's stets a Rauferei am Buffet in der Badehose...

    Dies wäre zu vermeiden gewesen, wenn sie sich ein Ferienhaus in Kroatien oder Italien gemietet hätten, um weniger Geld - aber mehr Urlaub...
    Und mit dem Dreck - wenn ich heute nach Italien fahre, in ein 2-Sterne-Haus, um € 20.-- Halbpension - was kann ich mir dann erwarten? Ja, ich höre es schon - natürlich: Sauberkeit kostet nichts! Richtig - aber wenn nun einmal es Tatsache ist, dass mit abnehmenden Komfort eben die Häuser halt auch unsauberer sein können (natürlich gibt es auch viele schöne 2- und 3-Sterne Hotels!!!), dann muss man einfach diese Tatsache anerkennen. Und nun fliege ich dann noch in ein 5.000, 7.000 km entferntes Reiseland - um wieviel mehr muss ich dann mit landesüblicher Mentalität rechnen? Siesta halten, manana manana, usw.
    Es wäre naiv zu meinen, nur weil es in einem mitteleuropäischen Prospekt stünde, müsse es auch pico bello sein.
    Gruß
    Peter
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Weniger Tage wie gebucht
    mosaikM mosaik

    Gewinnmaximierung...
    in der Früh hin und am Abend retour...

    ja, ja, sooo einfach wäre das: Hapag Llyod hat 15 Flugzeuge: die fliegen dann alle um 7 Uhr in der Früh weg, warten a bisserl auf den Rückflug und um 17 Uhr nehmen's wieder Leut' zurück mit...

    Flugzeuge kosten Geld, wenn sie am Boden stehen.
    Flugzeuge bringen Geld, wenn sie in der Luft sind.

    Ein Flugzeug benötigt für einen "Umlauf" (München - Mallorca - München) eine gewisse "Blockzeit" (auftanken, beladen, Flug, ausladen, auftanken, beladen, Rückflug). Solche Blockzeiten versucht man möglichst hintereinander zu reihen, um die Maschine optimal einsetzen zu  können.

    Wie auch sonst will man Millionen Urlauber jedes Jahr befördern?

    Also muss irgenwer um 5 Uhr in der Früh fliegen, andere um 13 Uhr und wieder andere um 21 Uhr.

    Soweit zum Thema Traumurlaubsflugzeiten.

    Was die Gewinnoptimierung angeht: ist im Grunde wohl der Sinn einer jeden wirtschaftlichen Tätigkeit: ich will von meinem Chef möglichst viel Geld, mein Chef will von den Kunden möglichst viel verdienen und die Aktionäre borgen ihr Geld auch nicht her, um eine Wurstsemmel dann zurück zu bekommen.
    Die Problematik der Flugänderungen könnte man mit ein bisschen mehr Ehrlichkeit der Veranstalter entschärfen:
     Sie fliegen am Sonntag nach X. Die Flugzeiten, die zum Zeitpunkt der Katalogerstellung noch nicht fixiert waren, erfahren Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Diese können jedoch zwischen 00.01 Uhr und 23.59 Uhr am ersten Reisetag liegen (...Analoges für den Rückflug, wobei der Rückflug bis 24 Uhr beendet sein muss!). Sie fliegen mit einer nach den deutschen Sicherheitsbestimmungen zugelassenen Fluggesellschaft. ... Bitte beachten Sie, dass Sie nicht Tage, sondern Nächte gebucht haben, wobei eine Nacht den Zeitraum von 14 Uhr bis 12 Uhr am nächsten Tag bezeichnet, unabhängig vom Zeitpunkt, ab dem Sie sich im Zimmer befinden...
     Aber wer wird denn so oder ähnlich schreiben wollen? Da vertreibt man sich doch die Kundschaft, murmelt der Marketing-Boss. Da schreiben wir doch lieber mal: Fluglinie X bei schönen Tagflugzeiten (... doch was ist Tag? ...).
     Ein weiteres Problem, ich nenne es Motivirrtum, ist, dass die Kunden beim Wort "Urlaub" irgendwo immer automatisch annehmen: um 9 Uhr am Strand am ersten Tag und am letzten Tag dusche ich um 18 Uhr zum letztem Mal im Zimmer und bin um 19 Uhr zur Tagesschau schon zu Hause. Um ein I-Tüpferl aufzusetzen: ... und die Stunden vorher und nachher werden auch schon verplant, mit noch arbeiten  oder mit dem Besuch einer Veranstaltung am Urlaubsort.
     Auch hier gäbe es die einfache Lösung: sich zu sagen: mein Urlaub beginnt im Zeitalter des Massentourismus mit dem Frühstück am 2. Tag und endet mit dem Abendessen am vorletzten Reisetag: macht bei siebentägigen Reisen fünf Erholungstage und bei vierzehntägigen 12 Erholungstage - so ist es eben nun einmal in der Zeit, in der Millionen Urlaubssuchende unterwegs sind.
     Und abschließend zu diesem Thema noch der Hinweis: vor 15 Jahren kostete der Urlaub gleich viel wie jetzt - nur konnte man mit dem damaligen Preis eben mehr bieten... Sprich: der Wunsch: billig - billiger - am billigsten muss sich zwangsläufig auch auf die angebotenen Leistungen auswirken.

    Gruß Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorzeitige Abreise
    mosaikM mosaik

    @salvamor41

    Grundsätzlich ist es in der Tat wirklich so, dass Richter Unterschiede hinsichtlich Ansprüche in ein und demselben Urlaubsland an die entsprechende Hotelkategorie stellen.

    Thema Dreck ist ein gutes Beispiel:
    Wer in der Dominikanische Rep. in ein 2-Sterne-Hotel absteigt wird mit - landesüblichem - Dreck rechnen müssen und bis zu einem gewissen Grad hinnehmen müssen. Hingegen wird der Bucher eines 4- oder 5-Sterne-Hotels dort wohl ganz andere Voraussetzungen erwarten dürfen.

    Genau diese Unterschiede zeigt ja die Kemptener Tabelle bei manchen Mängel recht deutlich. Ein sehr wesentlicher Punkt bei sehr vielen Begründungen ist der Hinweis, dass der Reiseveranstalter das nicht zugesagt hatte bzw. als Unannehmlichkeiten, "Umfeldrisiko", landesüblich, landestypisch, Reise- oder allgemeines Lebensrisiko bezeichnet werden kann-muss.

    Beispielsweise sind auf Gran Canaria in einer Bungalowanlage 30 bis 40 streunende Katzen hinzunehmen, "da auf jeden einzelnen Bungalow nur 0,15 Katzen" ... kommen.
    Häufiges Handy-Klingeln im Restaurant war auch als Unannehmlichkeit hinzunehmen und eine Jemen-Rundfahrt alleine ohne weitere Gäste stellt auch keinen Mangel dar...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorzeitige Abreise
    mosaikM mosaik

    Zu diesem Thema gibt es neue Informationen im Internet.

    Einer der führenden deutschen Reiserechtsexperte Dr. Führich aus Kempten hat eine so genannte "Kemptener Tabelle" erstellt. In dieser hat er in Anlehnung an die "Frankfurter Tabelle" zu den jeweiligen Mängel gleich Urteile dazu gegeben mit Hinweisen. http://www.reiserecht-web.de

    Interessant dabei ist, dass es bei manchen Mängel-Gruppen Entschädigungen von null bis 100 Prozent gibt, bei manchen durchgehend keine Enschädigungen und bei anderen durchgehend Entschädigungen.

    Das bedeutet, dass man nicht zwingend bei "gleichem" Mangel "gleiche" Entschädigung erhalten muss. Die Entschädigungen hängen eben auch von anderen Umständen ab. Dies Laien natürlich so auf die Schnelle zu erläutern, wird stets problematisch bleiben. Schließlich denkt ja jeder, war der und ich nicht? Aber so ist es im Dschungel der Gesetze.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verbindlichkeit angaben im Katalog gegenüber eigener Web-Site des Hotels??
    mosaikM mosaik

    Nochmals zur kurzen Übersicht:

    Bindend für einen Kunden sind die Leistungsangaben und Beschreibungen des Reiseveranstalters und zwar in jenen Unterlagen, die als Buchungsgrundlage verwendet wurde: Internet --> Internetbeschreibungen, Katalog --> Katalogbeschreibungen

    und nichts anderes!

    Weiters:

    Alle im Internet zu findenden Bewertungen von Kunden stellen eine aus der Sicht jener Kunden persönlich-subjektive Bewertung einer Anlage dar. Dabei ist auch zu bedenken, dass beispielsweise bei einer Clubanlage von 500 Betten eine Zahl von fünf, 10 oder 20 Bewertungen, gemessen an der dort tatsächlich Urlaubenden Zahl wahrscheinlich nicht repräsentativ sein wird. Und - meist überwiegen die negativen Beschreibungen, weil es im Menschen ist, Negatives schneller und eher zu verbreiten als Positives!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierungen/Umbuchungen???
    mosaikM mosaik

    Die Antworten auf dein Problem findest du eigentlich in den bisherigen Antworten:

    Warten und wenn es schlimmer wird ist wahrscheinlich mit einer Reisewarnung vom Ministerium zu rechnen. Dann wiederum ist ein kostenloser Rücktritt möglich.

    Oder gleich umbuchen und halt Gebühren bezahlen. Dafür beruhigter fliegen (... wo ist das Leben schon sicherer...).

    Aber erfahrungsgemäss wird es eher ruhiger werden. Denn nur in der Hochsaison macht es Sinn, Angst und Schrecken zu verbreiten - da verliert ein Land am meisten. Nicht in der Nachsaison und vor Beginn einer fast "toten" Saison.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mängel geltend machen,auch wenn nicht bei Reiseleiter gemach?
    mosaikM mosaik

    Ich denke, der Poster ist ident mit dem Poster in einem anderen Forum, in dem ich wie folgt antwortete:

    "...Familienunterbringung: 2 DZ mit Verbindungstür, ausgestattet wie DZ. Aber: Es war für 5 Personen nur 1 Bad da, nur 1 Fernseher und 1 Campingliege für das 3. Kind. In dem 2. Zimmer waren außer den Betten und 2 Nachtschränke keine weiteren Gegenstände..."

    --> wenn beim Familienzimmer nichts von einem zweiten Bad oder zweiten Fernseher stand, weshalb sollte dann einer vorhanden sein? Bei "Familienzimmern" ist es durchaus üblich, nur ein Bad zu haben und nur in einem Zimmer einen Fernseher haben. Oder seid Ihr wegen des Fernsehens in den Urlaub geflogen?  Welche weiteren Gegenstände hätten vorhanden sein müssen? Gab es in einem der beiden Zimmer einen Schrank?

    ..."All inclusiv": Lt. Katalog " alle Snacks" ( ohne zeitliche Einschränkung), während bei anderen Hotels des Veranstalters (ITS) grundsätzlich eine zeitliche Einschränkung angegeben war. Vor Ort: Nur in der Zeit von 12 bis 16 Uhr...

    --> dies stellt, streng genommen einen Reisemangel dar. Dieser hätte vor Ort bei der Reiseleitung gerügt werden müssen und Abhilfe verlangt werden. Sollte dann keine Abhilfe erfolgt sein, muss die Reiseleitung diesen Mangel bestätigen und man kann nach Rückkehr binnen einem Monat seine Forderungen an den Veranstalter stellen.

    ... daraufhin erhielt ich sinngemäss folgende Antwort zum letzten Punkt: ...und wenn wir es gemeldet hätten, hätte das Hotel auch nicht die Essenszeiten umgestellt...

    worauf ich sinngemäss wie folgt antwortete: ... durchaus denkbar, aber trotzdem kann nur eine Mängelrüge die Grundlage für eine Rückforderung stellen. Denn theoretisch könnte jetzt der Veranstalter antworten, dass das Hotel es sofort geändert hätte...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rücktritt von einer Pauschalreise mit RRV FRAGE
    mosaikM mosaik

    Tritt bei einem Versicherten eine Reiseunfähigkeit ein (durch schwere Erkrankung, Unfall, Tod, lebensnotwendige Operation u.ä. --> siehe Versicherungsbedingungen: Gründe für eine Stornierung, die durch die Versicherung gedeckt ist), übernimmt die Versicherung entsprechend der Polizze (mit oder ohne Selbstbehalt, wie abgeschlossen) alle anfallenden Stornogebühren:

    also aller gebuchten Leistungen: Flug, Hotel, Mietwagen

    Hierfür muss man eine Stornorechnung vom Reiseveranstalter (--> vom Reisebüro) mit der Quittung über die Bezahlung der Stornogebühr an den Reiseveranstalter (--> an das Reisebüro) beilegen.

    Dann erhält man die Stornogebühr abzüglich der Versicherungsprämie wieder ersetzt.

    Nachweislich Mitreisende (durch Buchungsbestätigung belegt) können ebenfalls kostenfrei stornieren oder die Mehrkosten für Einzelzimmerbelegung der Versicherung verrechnen (ist nämlich für die Versicherung immer noch günstiger als die vollen Stornogebühren zu verrechnen).

    Problematisch wird es, wenn zwei Einzelzimmer auf zwei getrennten Buchungsbestätigungen gebucht wurden. Dann der Versicherung glaubhaft zu machen, man flöge jetzt nicht mehr nur wegen fehlenden Sprachkenntnissen, wird wohl eine Überzeugungsarbeit sein...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fehrler,Unklarheiten,Falschinformationen usw...
    mosaikM mosaik

    Grundsätzlich bedarf es hier keines Rechtsanswaltes:

    Weicht eine Buchungsbestätigung von der gebuchten Leistung ab, so handelt es sich um ein neues Angebot, das vom Kunden angenommen oder abgelehnt werden kann. Wichtig ist die Beweisführung: Daten/Buchung im Internet - erhaltene Buchungsbestätigung.

    Problematisch sehe ich, wenn bereits im Internet eine nicht exakte Beschreibung war, diese dann nachzuverlangen. Denn rechtlich gesehen, hat man durch die Bestellung den Willen kundgetan, zu den bekannten Bedingungen und Fakten buchen zu wollen.

    Was in diesem Fall etwas erschwerend erscheint, ist die Tatsache, dass du ja im Grunde willens bist zu reisen, nur noch Details bestätigt haben möchtest. Inwieweit man dann noch kostenfrei zurück treten kann, mag vielleicht fraglich sein.

    Aber ich würde folgendes machen: Ein Schreiben schicken: ...ich habe folgendes laut meinem Ausdruck im Internet gebucht:... Sie haben davon abweichend bestätigt und trotz zahlreicher Telefonate und Mails bis heute diese von mir ursprünglich getätigte Buchung immer noch nicht bestätigt. Da zwischen meiner Buchung und heute ... Tage vergangen sind, betrachte ich den Vertrag als nicht zustande gekommen. Sie konnten ja bis heute keine den Vertragsgrundlagen entsprechende Bestätigung aushändigen....

    Aber ich kann natürlich nur wieder mal Theoretisieren, da ich nicht alle Schriftstücke vorliegen habe.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Weniger Tage wie gebucht
    mosaikM mosaik

    Die Aussage, es seien 7 bzw. 14 Tage und nicht Nächte gebucht, scheint mir interessant.

    Denn in fast allen Katalogen steht entweder bei der Leistungsbeschreibung oder im Preisteil - ...Nächte... - wobei, der "Verlängerungstag wieder aus der Rolle fällt.

    Aber gut, nüchtern betrachtet kann ein Reiseveranstalter wohl nur Nächte kalkulieren - denn für diese zahlt er ja; schwerlich wird er "Tage" bezahlen - oder anders - was würde er für den Tag bezahlen müssen...

    Aber weil wir grad mal wieder über dieses Thema sprechen: bei stichprobenartiger Überprüfung ist mir aufgefallen, dass es Veranstalter gibt, die im Grunde genommen überhaupt keine genauen Angaben mehr machen, welche Leistungen nun denn tatsächlich in ihren Pauschalpreisen inbegriffen sind. Eine sehr interessante Tatsache, weil dieser Umstand dann wirklich Tür und Tor für Gegenargumente seitens der Kunden liefert.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel wird immer wieder überbucht
    mosaikM mosaik

    Aha, direkt beim Hotel gebucht - da schaut die Sache so aus:

    Ist der Reservierungsauftrag zustande gekommen, also von beiden Seiten angenommen worden, gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Hotels. Auf diese kann er bestehen.

    Nun ist natürlich die Frage, um welches Land es sich handelt und ob der Hotelier dann auch tatsächlich die Stornogebühr in Deutschland eintreiben wird.

    Grundsätzlich gilt aber bei Direktbuchungen das Recht des Hotel-Landes. Deutsches Konsumentenrecht greift hier dann nicht.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel wird immer wieder überbucht
    mosaikM mosaik

    ich darf zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass Internet-Informationen oder -Beurteilungen von Gästen rechtlich keine Grundlage für kostenloses Storno sind!!!

    Der Reiseveranstalter muss die versprochene Leistung erbringen und muss dazu auch Gelegenheit bekommen. Sprich, man muss erst einmal hinreisen, stellt man Mängel fest, kann man diese reklamieren.

    Eine Buchung ist mit Unterschrift im Reisebüro verbindlich geworden, egal, ob man etwas anbezahlt hat oder nicht.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Koffer am Flughafen weggenommen worden - Schadenersatz???
    mosaikM mosaik

    Wenn im Rahmen einer Pauschalreise ein Koffer nicht vertragskonform transportiert wird, so stellt dies einen Reisemangel dar (der sich in ein paar Prozent je Tag niederschlägt...).
    Kommt ein Koffer nicht an, so hat man das Recht, sich die notwendigsten Sachen, ein T-Shirt, frische Unterwäsche, Zahnbürstl auf Rechnung des Reiseveranstalters zu besorgen.
    Oft werden Touristen an die Fluglinie verwiesen - dies muss der Reisende nicht hinnehmen, denn Vertragspartner ist der Reiseveranstalter (und dieser muss das mit seinem so genannten Erfüllungsgehilfen = Fluglinie regeln).

    Inwieweit man da dann den anderen Kunden für Kosten haftbar machen kann, will ich hier nicht beurteilen. Wird sicherlich aber nur auf dem zivilrechtlichen Wege gehen. 
    Gruß
    Peter

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  • Stornierungen/Umbuchungen???
    mosaikM mosaik

    @admin
    nein, nein, ich habe in diesem Thread gar nichts persönlich genommen - Foren sind ja zum Debattieren da. Aber Grauzone ist für mich immer so etwas: eigentlich verboten, aber doch zulässig. Und das ist mal die Grundsatzfrage aber gar nicht. Da stimme ich schon zu: wenn es die AGB's nicht ausschliessen, müssen sie es zulassen. Punkt.
    Bedenklich schien mir nur der Ansatz: überlegen wir mal, wie könnte man bequem im Jänner Urlaub buchen und im August sich da wieder rausstehlen... Ich dreh mal die Angelegenheit um...
    ... dies denkt sich der Reiseveranstalter
    ... dies denkt sich mein Arbeitgeber bei den Kündigungszeiten
    ... dies denkt sich die Baufirma beim Hausbau
    Also, noch einen schönen Tag auch!
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierungen/Umbuchungen???
    mosaikM mosaik

    noch etwas fällt mir auf:

    im Ausgangsposting ist die Rede von 20 Prozent Stornogebühren. Da die meisten Reiseveranstalter aber bis zum 30. Tag vor Reiseantritt nur 10 % verlangen (Ausnahmen natürlich auch hier möglich!), dürfte es sich - zumindest bei diesem Denkmodell um eine Reise handeln, die innerhalb der letzten 30 Tage vor Reisebeginn liegt. Und damit haben aber alle Reiseveranstalter: Stornieren und neu buchen in ihren AGB's (vorsichtshalber auch hier: Ausnahmen natürlich auch hier möglich!).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierungen/Umbuchungen???
    mosaikM mosaik

    Lieber Admin,

    es handelt sich dabei nicht um eine Grauzone, sondern vielmehr braucht es eine genaue Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten. Und diese hier zu theoretisieren ist nicht immer einfach.

    Aber ansonsten schliesse ich mich deiner Meinung natürlich an. Ich sag' es mal so: wir möchten jenen helfen, die unglücklich in eine Lage gekommen sind, wo sie nicht weiter wissen, nicht sich wissentlich dorthin gebracht haben...

    Nix für ungut, wir debattieren ja gerne über neue Fragen weiter...
    Peter

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  • Stornierungen/Umbuchungen???
    mosaikM mosaik

    @mary_jam

    ganz kleine Korrektur: eine Reise kann man bei Vorhandensein einer Reiserücktrittsversicherung auch nur bei bestimmten Gründen kostenfrei stornieren, sprich, die Versicherung übernimmt dann die Gebühren: Unfall, schwere Erkrankung, Reiseunfähigkeit, Tod eines nahen Verwandten u.a.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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