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  • 7 Stunden Verspätung?
    mosaikM mosaik

    Das Reiserecht nützt sehr wohl den Konsumenten. Nur muss man akzeptieren, dass es auch im Reiserecht Unterschiede in der Schwere von Mängel gibt:

    Es gibt "bloße Unannehmlichkeiten", die ein Kunde hinnehmen muss
    Es gibt echte Reisemängel, die er nicht hinnehmen muss
    Es gibt Umstände, mit denen ein Reisenden leben muss
    usw.
    Und einer der Umstände, mit denen ein Reisender leben muss, richterlich bereits mehrfach bestätigt, ist die Tatsache, dass der erste und der letzte Reisetag "Reise-Tage" sind und nicht Urlaubstage.

    Das bedeutet aber auch, dass wir nicht jede Stunde, jeden Halbtag gleich fix wieder verplanen können - am An- und Rückreisetag.

    Was stand im Flugticket?
    Stand im Flugticket bereits der spätere Rückflug?
    Wann wurde die Flugänderung bekannt gegeben: am Flughafen beim Rückflug erst oder schon im Laufe des Urlaubs?

    Daran könnte man schon erkennen, ob es sich um eine Verspätung oder eine Flugplanänderung handelt.

    Charterflüge können ohne vorherige Ankündigung ihre Flugzeiten ändern! Das ist gesetzlich zulässig!

    Ich finde es immer wieder schade, dass man sich einen noch so schönen Urlaub durch subjektive ungünstige Flugzeiten selbst vermiest. Denn für einen anderen kann es wieder ein unerwarteter Vorteil gewesen sein, erst abends zu landen...
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 7 Stunden Verspätung?
    mosaikM mosaik

    Dieses Problem aus der Ferne zu klären, wird im Moment nicht gehen.
    War es ein Charterflug?
    Hast du einen Pauschalurlaub gebucht oder nur den Flug?

    Flugverspätungen dann sind wieder differenziert zu betrachten. Hast du dadurch einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen müssen? --> das wäre dann im Rahmen einer Pauschalreise ein Reisemangel und wird in der Regel mit 5 bis 10 % vom Reisepreis bemessen.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Noch eine TV-Anfrage
    mosaikM mosaik

    Richtig, dieses und andere Foren sind unter anderem dazu da, bei Problemen Hilfestellung zu geben.
    Aber es sind ja nicht tausende, die hier Rat suchen, auch nicht hunderte. Ein Bericht im Fernsehen stellt sich aber meist so dar, als ob jeder Urlaub daneben ginge und die Branche durch die Bank aus Gaunern bestünde.
    Der Unterschied für mich ist, dass hier in vielen Fällen ja auch geholfen werden kann bzw. die Veranstalter einsichtig sind und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen handeln. Im Fernsehen hingegen wird oft nur der erste Teil dargestellt - der "furchtbare" Urlaub - der zweite Teil, wie dann mit der Reklamation umgegangen wird, bleibt weg.
    Nochmals und zugegeben: es wird natürlich auch wirklich Fälle geben, die anprangerswert wären. Aber über die meisten von diesen kann man gar nicht berichten, weil die Verantwortlichen schon abgetaucht sind...
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Günstigste Last Minute Angebote ???
    mosaikM mosaik

    mir fehlt bei der Diskussion die Definition von "günstigste"...

    ... Günstigste - was: Flugreise, Bahnreise, Städteflug, AI-Urlaub, Kreuzfahrt
    ... Günstigste - wann: jetzt - Sommer - Winter

    wann soll das ominöse Last Minute gebucht werden: echt last minute, also innerhalb 30 Tage vor Reise oder wie es in Mode ist - jetzt "last minute" für Oktober buchen?

    Für den einen sind E 100.- schon zu viel (gestern der Fall gewesen...) andere finden E 1.000.-- nicht teuer - die Frage ist halt immer, für was und wann...
    Gruß
    Peter
    PS: ich hätte ein Last Minute Angebot für meinen Reiseleiter-Kurs übermorgen, in Salzburg...

    Allgemeine Fragen

  • Noch eine TV-Anfrage
    mosaikM mosaik

    @Bulgarienfan
    wo du Recht hast hast Du Recht --> wurde geändert!
    Übrigens, auch ich journaliste... aber bisher habe ich noch kein Geld gesehen von jenem Blattl, für das ich schrieb... das Leben ist hart!
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Noch eine TV-Anfrage
    mosaikM mosaik

    ich mag mich eigentlich zu diesem Thema nicht mehr wiederholen.
    Offensichtlich müssen ja einige Reisejournalisten (oder solche, die sich halt dafür halten...) schon in Foren auf Suche gehen, um willige Opfer zu finden...
    Ich gehe hier mal gerne zum Gegenangriff über:

    Jeder, der gerne mal was Positives schreiben möchte hat auf meiner Homepage dazu in einem eigens von mir eingerichteten Forum die Gelegenheit. Die Berichte möchte ich dort dann stehen lassen und wenn wieder mal ein Journalist "Stoff" braucht, kann er gerne dort surfen.

    Klickt also auf das Häuschen links von diesem Eintrag --> meine Homepage --> klick auf "Reisen..." und oben ist auch schon die Forenübersicht!
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • isla margarita, überbuchungen, suche weitere betroffene!
    mosaikM mosaik

    wichtig ist nur, dass ihr innerhalb eines Monats nach Reiseende eine schriftliche Beschwerde mit einer konkreten Forderung an den Veranstalter geschickt habt.
    Ansonsten ist ein Fristenverfall eingetreten und es können keine Forderungen mehr aus dem Titel Garantieanspruch gestellt werden.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstständig machen mit Reiseveranstalter
    mosaikM mosaik

    Nun ja, in der heutigen Zeit ein eigenes Reisebüro aufzumachen, bedeutet Risiko und viel persönlichen Einsatz.

    Es beginnt mit der Ladenmiete, den START_AMADEUS Anschluss- und Betriebskosten (mehrere hundert Euro pro Terminal und Monat) und eventuellem eigenen Personal.
    Ladeneinrichtung und Anfangswerbung...
    Die Verträge in Franchisesystemen sind heute so, dass man einen gewissen Umsatz nachweisen muss, bevor man in diesen Systemen Aufnahme findet. Ziel der Franchiseunternehmen ist es auch u. A. durch hohes Verkaufsvolumen die günstigen Konditionen für die Mitglieder zu erreichen.
    Wobei Mindestumsätze so in der Größenordnung von +- 50.000 bis 100.000 Euro Umsatz je Reiseveranstalter und Jahr an der Tagesordnung sind.

    Je nach Größenordnung deines Reisebüros wirst du mit monatlichen Aufwänden in der Größenordnung ab € 5.000.-- zu rechnen haben - ab Beginn... bei durchschnittlichen Provisionssätzen bei Reiseveranstaltern um die 7 bis 10 Prozent, bei Flugticket ja gar nix mehr - sondern nur mehr Gebührensätze zwischen € 15.-- und € 55.-- muss man also schon ganz schön ab Beginn Umsatz machen, will man nicht anfangs gleich viel eigenes Geld investieren.

    Untersuchungen haben ergeben, dass man unter einem Startkapital von mindestens € 50.000.-- es sehr schwer in dieser Branche hat zu überleben.

    Aber sicherlich ist auch alles standortabhängig. Worauf ich - aus Erfahrung - NICHT bauen würde, sind Freunde und Stammkunden. Aussagen wie "toll, dass du jetzt selbständig bist, aber... ich möchte halt sicher meinen Urlaub bekommen und da du ja erst gerade angefangen hast, weiss man ja nie - da verstehst du doch sicher, dass ich lieber bei X weiterhin buche ... als du noch bei X angestellt warst, ja, da hattest du ja das angesehene Reisebüro X hinter dir, aber jetzt?.. ...da kannst du mir ja sicher ein sehr günstiges Angebot machen - sprich Nachlass geben... junge Dame, wenn Sie mit mir ins Geschäft wollen, dann müssen Sie mir schon mal ein anständiges Angebot machen - DEN PREIS bekomme ich ja überall...
    Und was ganz wichtig wäre: nicht alleine, sondern mit vielen vielen echten Unterstützer beginnen: die kennen nämlich Gott-und-die-Welt und bringen diese dann ins Büro zum Buchen. Als Einzelkämpfer ist es halt verdammt hart...
    Alles Gute
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Rücktritt vom Vertrag
    mosaikM mosaik

    Ich hatte mal vor einigen Jahren leider einen Arbeitsprozess von einer Mitarbeiter am Hals. In diesem Verfahren wurden definitiv Faxe NICHT anerkannt!

    Und zwar ging es dabei um die Echtheit der Unterschrift. Darüber hinaus ist es ja technisch kein Problem, jeden Fax-Apparat mit jeder gewünschten Absenderadresse zu konfigurieren. Defacto kann ich also von meiner Firma aus ein Fax mit meiner Privatadresse schicken; und da in der Firma eine Unterschrift von mir eingescannt vorhanden ist, könnte jeder Kollege eine Bestellung mit meinem Namen aufgeben - ohne Probleme.
    Aus diesen Gründen werden Faxe nur bedingt als Beweismittel anerkannt und könnten von jedermann beeinsprucht werden.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 26 Stunden Verspätung in Singapur und keine Entschädigung !
    mosaikM mosaik

    Es gibt unterschiedliche "Flughafenberichtigungen", was beispielsweise die Landevorausetzungen betrifft: je nach technischem Ausbau eines Flughafens erteilt das entsprechende Ministerium Genehmigungen bis zu einer gewissen Mindestsichtweite für Landungen und Starts.

    Ist diese nicht mehr gegeben, landet keine Maschine mehr und kann demnach auch nicht mehr starten.

    Starker Wind kann Landungen-Starts unmöglich machen.

    Schneestürme am Zielflughafen können ebenso zur (vorrübergehenden) Sperre eines Flughafens führen.

    Salzburg und Linz sind mehrmals im Winter gesperrt und alle abfliegenden Passagiere müssen mit Bussen nach München oder Wien gebracht werden. Das ist halt so in einem Winter hier zulande.

    Und dafür nun Fluglinien haftbar zu machen, so meine ich, wird gerichtlich nicht halten.

    All diese Fragen haben sich die EU-Politiker einfach nicht überlegt. Sie ärgerten sich halt selbst über Verspätungen und haben dann eine Verordnung gegen den Willen der IATA und deren Gesellschaften durchgesetzt.
    Also sind wir gespannt, wie sich das Spielchen entwickeln wird.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 26 Stunden Verspätung in Singapur und keine Entschädigung !
    mosaikM mosaik

    @embedo
    nicht ganz richtig, das mit dem schlechten Wetter: genau solche Situationen fallen ausdrücklich nicht unter diese Verordnung --> siehe mein Posting weiter oben (Originalzitat aus der Verordnung).
    @wally
    was heißt, durch die Finger schauen? Das ist immer so, dass Gesetze und Verordnungen ab einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten. Davor gab es eben diese Möglichkeiten nicht - genauso, wie ab einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Möglichkeiten abgeschafft werden können.
    Grundsätzlich sollte man jetzt nicht auf das große Geld mit Flugänderungen zählen. Fakt ist, dass in der Verordnung etliche Ausnahmen stehen und man sich im Fall einer ungerechten Behandlung an die Schiedsstelle wenden muss, die in jedem EU-Land eingerichtet worden ist.
    Und so wie ich die Fluggesellschaften kenne, werden sie, wenn nur irgendwie ansatzweise der Verdacht begründet wäre, nicht zahlen zu müssen, auf die Entscheidung der Schiedsstelle warten.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rücktritt vom Vertrag
    mosaikM mosaik

    Tja, liebe Christine, gleiches Recht für alle: wenn ein Kunde nur dann kostenfrei von einem Vertrag zurücktreten kann, wenn dies vorher vereinbart war, dann gilt natürlich Gleiches auch für den Anbieter einer Leistung.

    Das heißt, hat sich die Vermieterin in ihren AGB in keiner (gesetzlich zulässigen!) Klausel die Möglichkeit offen gelassen, innerhalb X Tage den Vertrag anzunehmen oder abzulehnen bzw. noch aufzulösen, muss sie ihn erfüllen.

    Jetzt sage ich mal etwas sehr Gewagtes und - liebe Anwälte belehrt mich eines Besseren... - Faxschriftstücke, auch unterschrieben, werden vor Gericht nicht als Beweise anerkannt... aber VORSICHT VORSICHT VORSICHT - es könnte sich natürlich auch in dieser Anschauung bei Gerichten etwas geändert haben...!!!!!

    Und natürlich auch hier wieder: würde es für den Vermieter gelten, gilt es auch für den Kunden! Also, alle, die per Mail oder Fax buchen könnten ihre - eigene - Unterschrift anfechten und Reiseverträge im nachhinein für ungültig erklären...
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 26 Stunden Verspätung in Singapur und keine Entschädigung !
    mosaikM mosaik

    Diese Verordnung ist seit 17.2.05 in Kraft (eine frühere Verordnung hatte aber bereits ähnlichen Inhalt).

    Die Hotelunterbrinung ist übrigens Pflicht... unter gewissen Voraussetzungen natürlich!

    Die Verordnung findet du beispielsweise auf
    http://www.reiserecht-web.de --> links im Menü unter Punkt "VO EG Nr. 261/2004
    oder gleicher Inhalt auf meiner Seite:
    http://vi01n116.members.eunet.at/Reiserecht/Reiserecht_Sonstiges.htm --> "neue Bestimmungen" im Flug

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung
    mosaikM mosaik

    Halt - lieber Admin - Halt!!

    Die Reiseveranstalter trifft natürlich eine Schuld, aber nicht alleine...

    Es sind die Konsumenten selbst, die im letzten Jahrzehnt bis dahin gültige Usancen in der Branche über den Haufen geschmissen haben: gut geprüftes Angebot, langjährige Zusammenarbeit, das Angebot ist klein aber kontrolliert, Urlaub kostete - aber war verlässlich, es waren viiiieeel viel weniger Menschen unterwegs und so war überall noch Zeit zum Prüfen und Genießen.
    Und heute? -->noch mehr Angebot, noch größere Auswahl, wenn es A nicht im Angebot hat dann buch ich bei B, ich will doch nicht in ein Hotel, das eh schon jeder kennt - mal was Neues muss es sein, nur Hotel? Keine Freizeiteinrichtungen? Ne - dann wollen wir nicht dorthin... der Preis - das wichtigste - alles andre regelt der Antwalt und  und und ...

    Schuld sind aber auch die einzelnen Regierungen, die jeden Häuslbauer fröhlich vor sich hin werkeln lassen ohne irgendwelche Überprüfungen vorzunehmen.
    Schuld sind letztlich auch die Bauherren und Hoteliers: Kataloge werden viele Monate, um nicht zu sagen ein Jahr im voraus produziert. Wer wußte also zum Zeitpunkt des Einkaufs im Herbst 2003 wirklich, ob das Hotel im Dez. 2004 fertig sein will.
    Aber Zeit ist Geld, wie ich in einem anderen Beitrag heute vermerken musste. Man kann es sich nicht mehr leisten, drei vier Monate oder länger leer zu stehen.
    Das ist natürlich alles keine Entschuldigung für die geschilderten Vorgänge. Aber ich möchte einfach aufzeigen, dass an touristischen Fehlententwicklungen heute alle Beteiligten ihren Anteil haben.
    Darum wiederhole ich auch meine Faustregel: "neu eröffnete" und "neu gebaute" Hotels sollte man in der ersten Saison nicht buchen, wie verlockend auch der Preis sein mag...
    Gruß Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 26 Stunden Verspätung in Singapur und keine Entschädigung !
    mosaikM mosaik

    Tja, in Artikel 3 der Verordnung heisst es:

    Anwendungsbereich(1) Diese Verordnung gilta) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
    b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
    --> demnach müsste LH die Ausgleichszahlung leisten. Aber weiter heisst es auch:
    Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die
    Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen
    in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in
    denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände
    zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden
    lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen
    worden wären. Solche Umstände können insbesondere
    bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des
    betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen,
    Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln
    und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens
    beeinträchtigenden Streiks eintreten.
    (15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte
    ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements
    zu einem einzelnen Flugzeug an
    einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem
    oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu
    einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum
    nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt,
    obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle
    zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die
    Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.
    einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft in einer
    Vertragsbeziehung stehen und von einem Flughafen in
    einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen in einem
    Mitgliedstaat antreten.
    -->Je mehr Verordnungen und Bestimmungen den Konsumenten mehr Rechte einräumen, desto mehr werden Winkeladvokaten natürlich Schwachstellen aufspüren und sie - ganz im Sinne der Verordnung natürlich... - interpretieren und auslegen. Was ich persönlich nicht ganz nachvollziehen kann, ist die Hektik und Zeithast, die in den letzten Jahren entstanden ist: Zeit ist Geld, Fernflüge über tausende von Kilometern müssen pünktlich sein, technische Probleme dürfen einfach nicht auftreten (dazu ist die moderne Welt wohl zu perfekt...). Und wenn schon mal Probleme, dann Kohle auf die Kralle... allzu weltlichen und immer vorgekommenen Ereignisse gibt es null-Toleranz - alles ist machbar - nichts ist unmöglich...Freunde, wo wird uns die Zeit hinführen...Es grüßt Euch Peter.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung
    mosaikM mosaik

    Ja, ist wirklch blöde Situation ohne das Mängelprotokoll von der örtlichen Reiseleitung.

    Die Gesetze haben ja extra vorgeschrieben:
    Wenn ein Mangel ist --> örtlicher Reiseleitung melden
    wenn keine örtliche Reiseleitung erreichbar ist --> örtliche Vertretung des Reiseveranstalters kontaktieren (diese Adresse mit Öffnungszeiten muss den Kunden mit den Reiseunterlagen ausgehändigt werden!)
    wenn keine örtliche Reiseleitung, keine örtliche Vertretung erreichbar ist, Mangel von der Reception bestätigen lassen.

    Und erst wenn alle drei Instanzen nachweislich nicht erreichbar oder unwillig waren, dann muss der Reiseveranstalter Zeugenaussagen akzeptieren.

    Einerseits hat der Gesetzgeber die Rechte der Konsumenten stetig erweitert, andererseits legt er den Konsumenten aber gewisse Pflichten auf.
    Einen Hoffnungsschimmer gibt es aber: in einem Gerichtsurteil wurde ein Kläger = Kunde von dem Nachweis der Mängelanzeige befreit, weil der Mangelumstand derart gravierend und eklatant war, dass er der örtlichen Reiseleitung auch ohne Meldung bekannt gewesen sein musste und es daher einer zusätzlichen Meldung nicht erst bedurfte (allerdings waren in jenem Fall die Umstände auch anders, also Vorsicht mit der 1:1 - Übernahme!).

    Wahrscheinlich wird es sinnvoller sein, in dieser Situation einen Anwalt einzuschalten. Anwalt einschalten bedeutet bei den Reiseveranstaltern zumindest schon mal: achtung, da müssen wir genau überprüfen und genau uns die Antwort überlegen... (auch Anwälte können irren!).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • fernsehbeitrag zum thema reisebüros
    mosaikM mosaik

    Hallo Britta,

    das habe ich sehr wohl gelesen, dass auch über positive Beispiele etwas gebracht werden sollte, könnte...

    Nur, weißt, in der Redaktionssitzung wird dann der gute Redakteur mit seinem Beitrag hören, dass man doch nicht darüber berichten kann, wie gut es 90 Prozent machen...

    Realität.

    Du glaubst mir nicht?

    Ich arbeitete einst in der Presseabteilung eines Automobilimporteuers hier in Salzburg. Wir erhielten vom ORF (österr. Fernsehen) einen Anruf: ...Am soundsovielten wird um ... Uhr über ein Produkt Ihrer Firma ein Beitrag gesendet, zu dem Sie live Stellung nehmen können...
    Frage von uns: und was genau ist da das Problem

    Antwort: das erfahren Sie in der Sendung!

    Wir fuhren nicht nach Wien! Es kam ein Beitrag über einen Kunden, der einen Neuwagen gekauft hatte, der einen irreparablen Transportschaden hatte. SOFORT nach Erkennen dieses Fehlers erhielt der gute Mann einen NEUEN Wagen. Das war zwei Monate VOR der Sendung. IN der Sendung war er der betrogenen, belogene und hintergangene Kunde... Richtigstellung von unserer Seite wurde niemals gebracht.
    SO MACHT MAN FERNSEHEN!!!!!
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • fernsehbeitrag zum thema reisebüros
    mosaikM mosaik

    mir ist da nicht ganz klar: soll das jetzt wieder einmal eine Hetzjagd gegen Reisebüros werden oder gegen Reiseveranstalter?

    Wie auch immer, warum nicht mal gegen Hotels oder Banken oder Versicherungen oder die Polizei oder die Mitarbeiter der Gemeinden...
    Ich freue mich schon auf jene Sendung, die nur positive Seiten und Berichte aus dem Bereich Tourismus bringen wird!
    Nun bin ich nicht so naiv wie ich mich gebe: klar, was bringt Einschaltquoten?
    Aber man sollte immer daran denken, dass in den tausenden von deutschen Reisebüros tausende Mitarbeiter, die ihre Arbeit ordentlich und oder der Bezahlung udn Ausbildung entsprechend machen. Dass darunter auch schwarze Schafe sein mögen, will ich ja auch gar nicht abstreiten!
    Wir hatten ja das Thema "Beratung" usw. hier schon mehrmals und es gab pro und contra. Doch werde ich nicht müde werden, so wie die eine Lobby, mich dafür einzusetzen, dass es in unseren Reihen mehrheitlich qualifizierte Leute gibt und nicht alles, was Kunden da so lamentieren, auch wirklich ganz den Tatsachen entspricht...
    Ich werde da zum Beispiel nie jene Kundin vergessen, die bei mir eine Reise stornieren musste, weil ihr Mann "schwer erkrankt" war. Und wie sie über die Stornogebühr schimpfte und ob man da nix machen könnte... Blöd war nur, dass ich sie und ihren Mann pumperl gsund dann während der von ihr abgesagten Reise traf - nur hat sie die Reise bei einem anderen Veranstalter buchen wollen... (Pilgerreisen ins Heilige Land: die eine von der Kirchenzeitung ausgeschrieben, die andere von einem bekannten Pfarrer, gleicher Termin, gleiche Rundfahrt...).

    Was also, ist dran, wenn Kunden über ... reklamieren?...

    Fragt sich
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gutscheine
    mosaikM mosaik

    "Dinge des täglichen Lebens", dazu zählen auch Gutscheine, die nicht mit Bargeld bezahlt wurden, sondern als Good-will, als "Entschädigung", als Gewinn usw. aus gegeben wurden, verfallen nach drei Jahren. Beispielsweise auch offene Rechnungen...
    Bei bezahlten Gutscheinen, also die echt um Geld gekauft wurden, gilt diese Frist aber nicht!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Heute: ca 300 Flüge wurden annuliert
    mosaikM mosaik

    Wenn Flüge annulliert werden, wendet man sich an den Schalter der Airline. Die geben einem Auskunft, ob und wann die nächste(n) Maschine(n) wieder starten. Meist wird man das aber nicht genau sagen können.

    Hat man einen Flug für den Urlaub gebucht, wird es wiederum davon abhängen, wo ich wohne: weit vom Flughafen oder nahe. Denn am Flughafen herum hängen wird wohl die ödeste Form des Urlaubs sein.
    Pech hat man natürlich, wenn man irgendwo ein Hotel bezahlt hat. Da bekommt man meist weder vom Hotel etwas zurück noch haftet die Fluglinie für diese Kosten.

    Man nennt dererlei Dinge in der "Fachsprache" - "das Risiko des täglichen Lebens" - sprich man kann eben nicht alles vorhersehen, sich für alles versichern und nicht für alle Umstände ist irgend jemand haftbar.

    Schönen Wintertag auch noch
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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