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  • Probleme mit dem Zimmerschlüssel?
    mosaikM mosaik

    Gast - essen gehen - Toilette - da kommen wir der Sache schon ganz nahe: das ist ein normales Service, das auch einkalkuliert, üblich und notwendig ist. Der Diskussionsrahmen dreht sich aber um die Frage: was ist üblich und was nicht!

    Salzburg hat eine große Veranstaltungsarena mit 7.000 Sitzplätzen bekommen. Dazu direkt davor riesige Parkplätze. Man zahlt aber sowohl Eintritt für die Veranstaltungen als auch **extra den Parkplatz -**wie aber sollten täglich 7.000 Leute nur mit Bussen anreisen? Ist jetzt der Parkplatz ein eigentlich gratis zur Verfügung zu stellender Service oder nicht?

    Wir sind wieder beim Kern des Themas.

    PEter

    Allgemeine Fragen

  • Probleme mit dem Zimmerschlüssel?
    mosaikM mosaik

    Ich glaube, das Grundproblem der Diskussion liegt unter anderem darin, dass jede Seite etwas anderes im "selbstverständlichen Servicebereich" versteht.

    Es wird sicherlich auch in Zukunft Hotels geben, die - vereinzelt auf Wunsch - einen zweiten Schlüssel hergeben. Wir haben gelesen, dass analog der Forderung: zwei haben bezahlt, drei ebenso wie vier das Gefühl haben, Anrecht auf drei bzw. vier Schlüssel haben könnten.

    Es sind auch nicht die 10 Cents für eine 2. Chip-Card.
    Es sind auch nicht die 10 Cents für eine Plastiktasche im Supermarkt.

    Vielmehr werden auch die Überlegungen dahinter stecken:
    ... wenn ich einkaufe gehe, könnte ich mir ja eine Plastiktüte (-tasche, -****) mitnehmen - tue ich es nicht oder ist es ein spontaner Einkauf, muss ich halt damit leben, dass es etwas kostet
    ... wenn ein Unternehmen sein Leistungsangebot überdenkt und kalkuliert, wird es einen Leistungsrahmen abstecken und kommunizieren: dies biete ich euch an! Und was darüber hinausgeht muss entweder extra bezahlt werden oder geht net.

    Wo hören Serviceleistungen auf? Das ist wohl auch eine Seite der Medaille!

    Das Hotel hat einen Hotelbus. Da könnte es doch ohne weiteres Einzelgäste selbst zum Flughafen bequem fahren

    Das Hotel hat ja Bademäntel, warum verlangt es nun für die Benützung etwas?

    Der Busunternehmer hat doch ein paar Mitarbeiter. Nun verlangt er extra dafür, dass einer von denen meine Gruppe am Flughafen abholt und zum Hotel begleitet. Das muss doch drin sein....
    Versteht Ihr? Nicht das Nicht-Wollen oder wie ich gerne sagen das Nicht-Finanzierbar sind nur Gründe für die von manchen von Euch bezeichnete "Servicewüste".

    Es ist das individuelle Verständnis von Service.
    Mir sagte letztes Jahr ein Gast bei einer Reiseleitung, er hätte sich erwartet, jeden Morgen von mir geweckt zu werden, gefragt zu werden wie er denn geschlafen hätte und was er geträumt hätte und mittags wäre er dann gerne von mir an die Hand genommen worden, Essen und Trinken hätte er gerne von mir bestellt bekommen usw. - kein Schmäh! Der verstand und "Reiseleiter" tatsächlich einen privaten Boy, der ihm die Schuhe trägt! Er bekams aber nicht und war böse. Nur - und das ist interessant - er hat in diesem Jahr bereits wieder eine Reise gebucht bei mir...
    Soweit wieder von mir...
    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Schwarzfahrer, die Zweite
    mosaikM mosaik

    eine Fernantwort wird wohl insoferne schwer sein, als man die genauen Bestimmungen dieses gebuchten Rail & Fly kennen müsste.
    War vielleicht eine Ländereinschränkung?
    Oder nur in der BRD gültig?
    Oder eine Datumsbegrenzung?
    Oder nur mit Vorlage des Flugtickets und da nur Tage befristet vorher oder nachher?
    Wenn dem so sein sollte, dass das Ticket absolut gültig war, schicke eine Kopie mit Einspruch eingeschrieben an die Stelle, von der die Vorschreibung kam. Dann müssen die ja es akzeptieren.
    Ansonsten... wie eingangs geschrieben, aus der Ferne schwer zu beurteilen.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unterschiedliches Leisungsangebot für österreichische Kunden
    mosaikM mosaik

    Lieber Karl,
    1-2-Fly/TUI sind defacto deutsche Produkte. Und in Deutschland hat die TUI die Bahnanreise im Pauschalpreis inbegriffen. Bahntechnisch betrachtet gilt Salzburg als "Grenzbahnhof", also sowohl Deutschland als auch Österreich. Daher kann die TUI DB-Fahrscheine dafür zur Verfügung stellen.
    Jedoch hat der österreichische Ableger von 1-2-Fly bzw. TUI keine derartige Vereinbarung mit der ÖBB.

    Es gab einst einen in Wien, der solche Packages angeboten hatte: Bahnfahrt + ÖBB Bus in Wien, Linz usw. Das ist aber eingeschlafen, weil die Nachfrage zu gering war. Und viele Veranstalter inkludierten ja im Gegenzug den Parkplatz an allen österreichischen Flughäfen.

    Eines darf man allerdings nie übersehen: gratis Bahnanreisen, gratis Parkplätze usw. sind niemals wirklich gratis, sondern die Gesamtkosten werden auf die zu erwartende Passagierzahl umgelegt. Sprich, jeder TUI-Kunde zahlt "seinen" Euro für die Bahnfahrer beispielsweise....
    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Zug verspätet...Flugzeug verpaßt...
    mosaikM mosaik

    vielleicht noch ein paar Worte:

    Rechtlich gesehen gibt es tatsächlich einige Möglichkeiten für Transportunternehmen, Reiseveranstalter und andere Branchen, gewissen Risken durch ihre allgemeinen Bedingungen auszuschliessen.
    Das mag natürlich dann für einen Betroffenen hart sein. Aber um es auf den Punkt zu bringen: hat ein Unternehmen eine Klausel, die einerseits tatsächlich rechtskräftig ist und andererseits mir als Konsument nicht passt, habe ich ja die Möglichkeit eine Alternative zu suchen.
    Gibt's die nicht (Monopol...) - dann wäre das vielleicht ein Ansatzpunkt, die Gesetze zu überdenken...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Probleme mit dem Zimmerschlüssel?
    mosaikM mosaik

    Ich bestreite nicht die Sinnhaftigkeit eines zweiten Schlüssels.

    Ich bestreite auch nicht die Notwendigkeit von Service.

    Ich bestreite nicht die Möglichkeit von sagen wir unangenehmen Situationen.

    Wie ich in anderer Diskussion ausführte: die Preise rasseln in den Keller, die Kunden wollen immer günstigere Angebote, die Leistungserbringer reagieren mit immer weniger Service, schlecht bezahltem und schlecht ausgebildetem Personal, die Kunden wollen aber immer mehr Service und Leistung für immer weniger Geld - das kann nicht funktionieren!

    Wenn ich 20 Dienstleistungen a € 5.-- gratis erbringe, bei der 21. € 100.--  wieder verdiene, dann habe ich umsonst gearbeitet.

    Schön, der Konsument will oder kann es nicht verstehen. Das akzeptiere ich. Aber er wird mit den Folgen leben müssen. Das wiederum wird er akzeptieren müssen...

    Ich habe in den letzten beiden Jahren zum zweiten Mal innerhalb der letzten 10 Jahre betriebswirtschaftlich bewiesen, dass man bei gezieltem Service und bei überlegten "nein" zu Wunsch-Leistungen von Kunden, trotz manchmal rückläufiger Umsätze bessere Erträge und zufriedenere Kunden haben kann. Mag durchaus sein, dass der eine oder andere sagt, zu mir kommt er nicht mehr. Aber es ist unmöglich, allen es recht zu tun... das Ziel muss man in den Augen halten!

    Lieber Salvamor, es ist immer interessant, mit dir zu diskutieren - gerade weil wir so gegensätzlicher Meinungen sind! Das bringt neue Ideen, Ansätze und Gedanken ins Rollen...
    Herzlichst
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Zug verspätet...Flugzeug verpaßt...
    mosaikM mosaik

    Also grundsätzlich ist es bei der Bahn so wie bei anderen Leistungserbringern: Sie haftet bei Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

    Das heißt, dass allgemein bekannte Risken im Leben als "Risiko des täglichen Lebens" zu betrachten sind und daher zu keinen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen führen. Nun zählen dazu auch Verspätungen der Bahn.
    Konkret: hat man eine zu knapp bemessene Zugverbindung gewählt, trägt man selbst die Mehrkosten. Hat man zwar eine ausreichend zeitlich bemessene Bahnverbindung gewählt, aber aufgrund von außen kommenden Umständen, die die Bahn nicht zu verantworten hat, bleibt man ebenfalls auf den Kosten sitzen.

    Die Bahn verspricht den Transport von A nach B, kann aber nicht wissen, welche weiteren Leistungen der Kunde am Punkt B gebucht hat. Ausnahme wäre in meinen Augen sicherlich ein "Rail & Fly - Angebot", sofern es aber von der Bahn selbst stammt. Bietet ein Reiseveranstalter diese Variante an, müsste man sich mit diesem auseinander setzen.

    Allerdings gibt es schon Reiseversicherungen, die unter bestimmten Voraussetzungen derartige Risken versichern.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Probleme mit dem Zimmerschlüssel?
    mosaikM mosaik

    ein Nachtrag zu Erikas Anwort:

    ... und Peters Ansicht ... interessiert mich nicht...
    ... der Boy ist vielleicht gerade wo unterwegs ... (und da müsste man vielleicht sogar warten...)

    versteht mich jetzt richtig: das sind die Symptome unserer Zeit: sich nicht auseinandersetzen wollen mit etwas, nicht akzeptieren wollen, dass etwas oder jemand anders sein könnte und keine Zeit mehr haben für nix.

    Bitte nochmals: das ist nicht ironisch gemeint! Ich würde hier nicht mehr schreiben, wenn ich eine Mimose wäre - aber ich sag Euch, es ist so: was ich nicht sehen will, sehe ich nicht, und wenn ich mit der Nase dran stehe...
    jetzt schon mehr betrübt, weil schändlich beschimpft...
    Euer
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Probleme mit dem Zimmerschlüssel?
    mosaikM mosaik

    Hallo Salvamor,

    danke für deine ausführliche Anwort. Zunächst einmal: seit 2002 habe ich direkt, also in meiner täglichen Arbeits nichts mehr mit Reiseveranstaltern in dem Sinne zu tun, dass ich davon lebe. Das heißt, ich bin und war stets neutral und habe mich nicht für Umsatz oder Provisionen von Veranstaltern kaufen lassen - letztendlich war dies auch ein Grund, mein eigenes Reisebüro zu schliessen, weil weder meine Frau noch ich diesen Kampf bzw. Druck weiter führen wollten.

    Was sich in den letzten Jahren einfach darstellt - und du bestätigst mir dies in deiner Antwort hier und auch früher - die Kunden wollen gar nicht "links und rechts schauen! Es interessiert sie nicht, was stimmt oder nicht - immer kommt der Servicegedanke.

    Und diesem Servicegedanken stimme ich ja grundsätzlich gerne zu. Nur - er muss finanzierbar bleiben. Was er nicht mehr ist.

    Es hat keinen Sinn, Urlaubern Hoffnung auf Entschädigung zu machen, wenn dies einfach aufgrund der geltenden Rechtslage(n) nicht erreichbar sein wird. Daher bin ich halt oft der Buh-Mann und vielleicht auch in deinen Augen, der, der die Veranstalter vertritt.

    Es stimmt einfach nicht, dass ich Anrecht auf zwei Schlüssel habe. Ich habe ja auch nicht das Recht, nur weil ich mit einer zweiten Person reise, ein zweites Zimmer zu haben oder ein zweites Badezimmer oder einen zweiten Fernseher oder einen zweiten Kühlschrank usw.

    Es ist schon ok, wenn jemand meint, dies sollte so sein. Aber man kann doch nicht gleich von allem und jedem "Rechte" ableiten...

    Abschließend nochmals und gerne immer wieder: es ist einfach in Foren nicht wirklich möglich, alle Aspekte der Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit beurteilen zu können oder 100prozentig klären zu können - du und ich, wir sind nicht dabei, bei den Vorfällen der Schreiber: war da nicht doch irgendwas, was sie nicht schreiben...? oder schaut die Situation von einem Unbeteiligten Dritten doch etwa ganz anders aus...?

    Erika ist einer Meinung, ich wollte ihr sagen, dass sie leider kein Recht hat, auf das sie sich berufen könnte. Du meinst, es wäre ein positiver Servicegedanke und ich vertrete keine Reiseveranstalter - können wir das so stehen lassen oder möchtest du gerne weitere Infos dazu?

    Also, schönen Tag auch noch
    es grüßt dich

    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Probleme mit dem Zimmerschlüssel?
    mosaikM mosaik

    Also zumindest einen gesetzlichen Anspruch auf einen zweiten Schlüssel hat man nicht - soweit eine deutsches Urteil, das mir bekannt ist.

    Ich habe schon verstanden, dass du dich nicht in deiner Freiheit einengen lassen möchtest (übrigens, ein ausgeprägt starkes Phänomen bei Deutschen - kein anderes europäisches Volk hat diesen Drang so ausgeprägt, ich denke dabei auch an die Diskussion Tempo 130 in BRD, war bei uns in Ö kein Thema beispielsweise).

    Ein Hotel muss lediglich sicherstellen, dass im Falle von Problemen mit dem Öffnen der Zimmertüre jemand da ist und aufmacht. Es ist somit zumutbar, sich an die Reception zu begeben und um einen Boy oder ein Girl oder was auch immer zu bitten.
    Wir sind zu fünft unterwegs gewesen, drei Kinder, die irgendwann auch 14 - 15 - 16 waren und nicht gingen und kamen wie Papi und Mami. Aber wir hatten uns immer gefunden, wenn Schlüsseltausch angesagt gewesen ist.

    Mit anderen Worten, ein bisschen Flexibilität und auch dieser Punkt lässt jeden Urlaub zum echten Erholen werden!

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Venedig im Februar/Valentinstag
    mosaikM mosaik

    Der Nebel nimmt erfahrungsmäss im Jänner bereits ab und im Februar ist er nicht mehr so häufig und dicht wie beispielsweise November und Dezember.

    Aber kalt kann es schon noch sein, man spürt doch das Meer... Einmal, ich erinnere mich, war es am Canal Grande so saukalt, dass mich sogar mit dem Anorak gefroren hat. Aber ansonsten, in der Sonne und in den winkeligen Gassen geht es schon.
    Es empfhiehlt sich ein Tages- oder mehrtages-Tickets zu kaufen, da die Einzelfahrten mit den Vaporetti relativ teuer sind. Und Schwarzfahrer werden ausnahmslos, auch Touristen, zur Kasse gebeten...
    Je nach Eurem Gusto solltet Ihr auch die kleineren Inseln besuchen, mein Tipp: San Lazzaro degli Armeni! Natürlich auch Murano, Burano und Torecello. Bei schönem Wetter lohnt sich auch eine Fahrt nach Chioggia am Südende der Lagune.
    Ciao
    Peter

    Venedig, Verona

  • Malaria Warnung Punta Cana
    mosaikM mosaik

    In der Dominikanischen Republik kommt landesweit die Malaria vor (Quelle: www.fit-for-travel.de). Und das schon eigentlich seit immer.

    Das bedeutet, dass jeder Urlauber eigentlich Malariaprophylaxe machen sollte.

    Aus dieser bekannten Tatsache gibt es auch keine Grundlage für einen allfälligen kostenfreien Rücktritt.

    Weitere Vorsorgemaßnahmen, die man bei jeder Reise, erst recht Fernreise treffen sollte:

    • Polio-Impfung (Kinderlähmung) sollte aktiv sein
    • Tetanus-Impfung sollte aktiv sein

    Da Fernreisen, insbesondere der doch relativ lange Flug in die Dominikanische Republik grundsätzlich eine Belastung für den menschlichen Körper darstellen, sollte man sich vor Buchung einer Fernreise darüber im Klaren sein.
    Bezüglich Vorsichtsmaßnahmen Malaria sollte man seinen Hausarzt rechtzeitig kontaktieren.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hilfe Katastrophen Urlaub!!!!
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    wenn ich einmal von den hier bekannt gegebenen Fakten ausgehe, meine ich, dass der gesamte Reisepreis zurück zu geben wäre. Allerdings ist das jetzt eine "Ferndiagnose".
    Diese begründet sich schon einmal auf die Tatsache, dass man nicht hinnehmen muss, wenn die Reise erst am nächsten Tag beginnt und man ein kostenfreies Rücktrittsrecht in diesem Fall hat.
    Weiter geht es mit einem Strandhotel, das nicht am Strand liegt, Lärm von zwei Seiten und eine Überbuchung, die wahrscheinlich nie war, weil um diese Zeit sicherlich kein Hotel überbucht ist.
    Das Vernünftigste wäre eine Verbraucherschutzorganisation mit Katalog, Buchungsbestätigung und Reklamationsschreiben aufzusuchen.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erfahrungen mit Zusatzversicherungen für die Urlaubszeit: Krankenversicherung
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    Ehepaar flog nach Teneriffa, er erlitt einen Herzinfarkt, wurde mit Nottransport nach Österreich heimgeflogen und verstarb einen Tag später in der Heimat...
    Eine Seniorin erlitt einen Bindehautvorfall im Bayerischen Wald bei einer Busreise. Eine Woche Krankenhaus in Bayern, dann Rücktransport nach Wien...
    Ein Kunde von mir hatte einen Malaria-Anfall und wurde in letzter Minute nach Österreich transportiert...
    ... in allen Fällen waren die Kunden versichert und die teilweise enormen Kosten übernahm die Versicherung.
    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Bei Gulet sind keine Singles erwünscht!
    mosaikM mosaik

    ich bin zwar kein Freund von Gulet, aber so mit dem "Kaufen" geht das in der Realität nun auch nicht:

    Gulet schließt einen Vertrag, diesen meist EIN Jahr im Voraus über ein bestimmtes KONTINGENT an Zimmern. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise kurz vor Ankunft. Das heißt, zwischen Katalogproduktion, Buchung und tatsächlicher Ankunft von Kunden kann bis zu einem Jahr Zeitspanne liegen.
    Und in dieser Zeit überlegt es sich der Hotelier - Dominikanische Republik ist nicht Europa... - und Vertrag hin und Vertrag her... kann sein, muss nicht. Aber passieren kann es dir bei Neckermann, TUI, FTI, DER, Alltours, usw. genauso. Das Argument, nicht mehr mit Gulet zu reisen ist, gut, aber dann darfst du auch nicht mehr mit TUI, 1-2-Fly, terra reisen, Tiroler Landesreisebüro, TUI Reisecenter Österreich, Berge und Meer, Hapag Lloyd Express (Billigfluglinie), und und und verreisen - die gehören alle dem TUI Konzern und jeder Euro, den Gulet verdient, verdient der TUI Konzern - dann wird's schwierig, Urlaub zu buchen... nur so mal als Hintergrundinfo...
    Gruß Peter

    Reiseveranstalter

  • Bei Gulet sind keine Singles erwünscht!
    mosaikM mosaik

    Einmal Veranstalter-neutral betrachtet, gibt es tatsächlich Hotels auf der Welt, die keine Singles akzeptieren!

    Das ist halt so - in ein Nonnenkloster können nur Frauen eintreten - da muss ich mir als Mann eben einen Mönchsorden suchen.

    Soweit die Tatsache, die man hinnehmen muss.

    Was jetzt die Aussagen betrifft: wie überall in allen Berufsbereichen arbeiten gerade im Tourismus immer mehr ungeschulte, billige Arbeitskräfte. Weiters verfolgen viele dieser Veranstalter die "Politik", möglichst wenig Wahrheiten den Mitarbeitern mitteilen - soll doch jeder selbst eine Idee haben, warum und wieso (ich spreche aus Erkenntnissen meiner Tätigkeit beispielsweise im TUI Konzern...).

    Aber einmal davon abgesehen, ist es nun einmal das Recht eines Anbieters, nur Leistungen anbieten zu wollen, an der er verdient. Das mag natürlich hart klingen, wird wohl auch eine Sache der Marktlage sein (kann er sich solch eine Einstellung leisten - ja - nein?), aber damit wird man wohl in der heutigen Geschäftswelt leben müssen.

    Gruß
    Peter

    Aus dieser Mischung ergibt sich leider immer wieder, dass Kunden verschiedene, meist falsche Informationen erhalten.

    Reiseveranstalter

  • Gala-Dinner im Hotel zu Silvester... Wie ist es wirklich???
    mosaikM mosaik

    Das mit Feuerwerk und Raketen ist nicht auf der ganzen Welt üblich!

    Ich vermute, dass sich - vor allem der Zuschläge wegen - "Weihnachts-" und "Silvester-Gala-Abende" eingebürgert haben, weil es die Kunden so wollten. Aber vor Ort, je nach Zielgebiet, verstehen die dort Lebenden etwas anderes darunter, bisweilen gar nichts anderes, nur "feierlicher".

    Ich erinnere mich an einen Silvesterabend in der Südtürkei. Man konnte wählen: Buffet wie jeden Abend oder gegen kräftige Aufzahlung "Gala-Abend". Der Unterschied bestand darin, dass die Gala-Abend-Teilnehmer eine Stunde später zum Essen gehen "durften", das Buffet-Essen von uns serviert bekamen - davon jedoch nur Teile - und ein Glas Sekt bekamen, um 21 Uhr...
    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Sommerurlaub 2005
    mosaikM mosaik

    Sommerurlaub 2005...
    ...  Südtürkei
    ...  Kreta
    ...  Teneriffa
    ...  Tunesien
    ...  Bulgarien
    ...  Dominikanische Republik
    ...  Thailand
    ...  Florida
    manchmal frage ich mich, ob die Fragenden a) tatsächlich bei den Antworten Hilfe finden b) sich überhaupt Gedanken gemacht haben, was sie wollen c) nicht nur einfach die Frage in ein Forum stellen, damit's laut tut...
    Das ist jetzt nicht böse gemeint, sondern...
    ... Urlaubsziele sind auch eine Frage des zeitlichen Rahmens: eine-zwei-drei Wochen
    ... des Budgets: Appartment - Hotel - all inclusive
    ... des Anspruchs: 2-3-4-Sterne
    ... was ist schon "kein Ballermann" und "doch was los"? ist das nicht für jeden etwas anderes?
    Musste ich mal hier los werden
    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Reisereklamation
    mosaikM mosaik

    Wenn ich zu dieser Diskussion mal was Praktisches einbringen dürfte...

    Es gibt keine gesetzlich vorgesehene Frist, in der ein Reiseveranstalter die Reklamation bearbeiten muss!
    Mit dem eingeschriebenen Brief vom Kunden innerhalb eines Monats nach Ende der Reise hat der Kunde seine Frist gewahrt und kann innerhalb von zwei Jahren seine Gewährleistungsansprüche reklamieren (Schadenersatzansprüche verjähren erst nach drei Jahren).
    Auch ein Anwalt wird dabei nicht sinnvoll sein, weil seine Tätigkeit zwar Geld kostet, aber er ebenso keinen Zwang auf die Erledigung ausüben kann. Erst wenn der Veranstalter sich geäußert hat, ist eine Beiziehung eines Rechtsanwalts manchmal sinnvoll.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Quad-Unfall
    mosaikM mosaik

    ich fasse mal kurz zusammen:

    1. der Ausflug wurde vor Ort in Ägypten gebucht
    2. der Besitzer des örtlichen Reisebüros ist Deutscher
    3. du bist selbst am Steuer eines Fahrzeuges gesessen
    4. und du hattest einen Unfall, weil du dich dem Tempo eines anderen Fahrzeuges anschliessen wolltest
      -- bitte korrigiere mich, wenn diese Aussagen nicht zutreffen sollten! ---
      daraus ergibt sich:
    5. Eigenhaftung
    6. Der Veranstalter hat seine Firmensitz NICHT in Deutschland und daher ist Gerichtsstand Ägypten
    7. der Reiseveranstalter, also jenes Unternehmen, dass dir in Deutschland den Urlaub verkauft hat, haftet nur, wenn es im Katalog, in Deutschland, diesen Ausflug angeboten hat - mit Preis und ohne Hinweis, dass es diesen vermittelt bzw. der örtliche Veranstalter diese Reise veranstaltet! Und auch nur dann, wenn ein Fahrer von ihm bzw. seinem so genannten Erfüllungsgehilfen, also einem Vertreter eines Reisebüros vor Ort - am Steuer gesessen wäre - Selbstfahrer sind immer selbst für ihr Handeln verantwortlich!
      Und nochmals - es gibt übrigens da auch ganz konkret ein Urteil in so einem Fall - wenn du selbst gefahren bist, hättest du stehen bleiben müssen und die Tour abbrechen müssen. Auch ich hätte so gehandelt und wäre erst gar nicht selbst in die Wüste gefahren, weil mir das Risiko einer unbekannten Landschaft und ohne Erfahrung im Umgang mit Geländefahrzeugen in der Wildnis zu hoch gewesen wäre.
      Bitte verstehe mich richtig, das ist kein Vorwurf. Nur muss man dann eben einsehen, dass dafür niemand anderer haftet. Aber selbstverständlich steht es dir frei, deine Rechtsschutzversicherung einzuschalten und zu versuchen, deinen nachweislichen Schaden einzuklagen.
      Gruß
      Peter
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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