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bernardo2001B

bernardo2001

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  • EU- Fluggastrechte auf türkischm carrier ?
    bernardo2001B bernardo2001

    Der Herr Administrator muss doch auch seinen Senf dazu geben.
    Natuerlich ist es so: Der Flug startet in einem Drittstaat, die Airline ist in einem Drittstaat registriert. Der Flug fuehrt zu einem Flughafen der EU, dann gilt die EU - Fluggastverordnung nicht.

    Fliegt man nun aber mit dem gleichen Bomber ab diesem EU-Flughafen zurueck in das Drittland, dann gilt die EU-Fluggastverordnung, da der Flug ab einem EU-Flughafen erfolgt.

    Jetzt koennen wir ueber die Logik der Gesetzgebung diskutieren.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • verschwiegener Fluglärm und mindere Hotelqualität
    bernardo2001B bernardo2001

    @mannige

    .....Triebwerke ausgefahren zu sehen fällt mir ein.........

    Wow, ich hab noch nie eingefahrene Triebwerke gesehen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise kostenlos storniert - KEIN GELD ZURÜCK bis heute (Thailand Mai 2010 w/Unruhen) FTS Essen
    bernardo2001B bernardo2001

    @sanook

    Quatsch! Man behauptet ja nicht, dass der RV bankrott ist, sondern teilt lediglich dem Versicherer eine Vermutung mit, da der RV nicht zahlt und das evtl. Regressansprueche auf den Versicherer zukommen.

    Seit wann ist so etwas ueble Nachrede?

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise kostenlos storniert - KEIN GELD ZURÜCK bis heute (Thailand Mai 2010 w/Unruhen) FTS Essen
    bernardo2001B bernardo2001

    natuerlich zahlt der Versicherer nur wenn Insolvenz besteht. Aber wenn ein Veranstalter zwei Monate nicht zahlt, auf Schreiben nicht reagiert, dann kann man doch als Kunde allein aus Gruenden der Vorsicht den Versicherer informieren, das da moeglicherweise etwas im Argen liegt und etwas auf ihn zukommt.

    Also wird der Versicherer reagieren und taetig werden und der RV wird merken, dass da ein Kunde sitzt, der sich seine schlampige Arbeit nicht gefallen laesst.

    Derartige Schachzuege wirken meist sehr gut!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reise kostenlos storniert - KEIN GELD ZURÜCK bis heute (Thailand Mai 2010 w/Unruhen) FTS Essen
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    wenn die nicht spuren, damm musst Du harte "Waffen" auffahren!! Ich gehe davon aus, dass Du einen Sicherungsschein hast. Auf dem Sicherungsschein ist der Versicherer genannt.

    Den wuerde ich nun anschreiben und diesem mitteilen, dass Du trotz diverser Schreiben Dein Geld nicht zurueck bekommst und Du unterstellst, dass dieser Veranstalter zahlungsunfaehig ist, und das Du nun Dein Geld vom Versicherer haben willst. Lass das Dein Anwalt machen.

    Der Versicherer wird mit Sicherheit sofort aktiv werden und ich bin mir sicher, dass der Veranstalter dann ganz schnell reagieren wird.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • nur 3 tage spezialitätenrestaurant statt unbegrenzt
    bernardo2001B bernardo2001

    .......wenn du vort ort dann mehr als 3 x reservieren wolltest, würde der restaurantmanager weinfach sagen, dass keine plätze mehr frei sind.......

    und dann hast Du anschliessend das Gejammere, dass man trotz rechtzeitiger Reservierung nicht nach Wunsch in dieses Restaurant kam. Ich halte das, was der RV hier gemacht hat, naemlich korrekt zu informieren, fuer den geraden und klaren Weg.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • ist die Zimmerreservierung verbindlich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    Du hast bei einer verbindlichen Reservierung Deine vertraglichen Pflichten zu erfuellen, und genauso hat der Vermieter, da er Dir Deine Reservierung bestaetigt hat, seine vertraglichen Pflichten zu erfuellen.

    Sollten Dir Mehrkosten fuer eine angemessene Ersatzunterkunft entstehen, hat er diese zu tragen.

    Sehr sehr aergerlich fuer Dich......... Ich drueck Dir die Daumen, dass es dennoch ein schoener Urlaub wird.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Teilerstattung des Reisbetrages möglich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    .....Aber wer schonmal in einem Mövenpick 5 Sterne resort war, weiss das dort einige Dinge einfach anders sind als in üblichen Hotels.....

    Das solltest Du der Forengemeinde naeher erlaeutern, was man darunter zu verstehen hat.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • nur 3 tage spezialitätenrestaurant statt unbegrenzt
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    zwischen der Drucklegung von Reisekatalogen und dem tatsaechlichen Reisetermin liegen ja oft einige Monate. Da kann es durchaus vorkommen, dass sich in der dazwischen liegenden Zeit Leistungsveraenderungen ergeben. Oder aber vertraglich vereinbarte Leistungen zwischen Hotel und RV werden vom RV einfach falsch uebernommen (auch dort arbeiten Menschen).

    Der RV ist natuerlich verpflichtet den Kunden ueber derartige Aenderungen zu informieren. Das geschieht dann in der Reisebestaetigung. Du hast nun die Moeglichkeit ohne Kosten fuer Dich zu stornieren, wenn Du diese Aenderung nicht akzeptieren moechtest.

    In der Regel informieren die RV den Vertrieb, also die Reisebueros, ueber Leistungsaenderungen nach Drucklegung und sofern dies hier geschehen ist, haette Dich Dein Reisebuero bei Buchung ueber diese Aenderung informieren muessen. Also koennte hier eine Informationspflichtverletzung der Buchungsagentur vorliegen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • EU- Fluggastrechte auf türkischm carrier ?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    es ist zur Zeit so, dass die Regelung der EU-Fluggastverordnung in Betracht kommt, wenn der Flug ab einem Flughafen der EU-Mitgliedsstaaten erfolgt, der Zielflughafen ist unerheblich.

    Startet der Flug in einem Drittstaat, die Tuerkei ist Drittstaat, gilt die EU-Fluggastverordnung nur, wenn der Flug mit einer Fluggesellschaft stattfindet, die ihren Sitz in der EU hat.

    Fliegen Sie also mit einer tuerkischen Airline von einem Flughafen in der Tuerkei zu einem Flughafen der EU, also z.B. nach Deutschland, dann gilt die EU-Fluggastverordnung nicht!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reiebüro storniert 4 Tage vor Abflug - Südafrika
    bernardo2001B bernardo2001

    ......Wenn ich schon "Eventfirma" höre, klingeln bei mir alle Alarmglocken.....

    na,na,na...Man sollte nicht eine ganze Branche an den Pranger stellen. Wie in allen Bereichen gibt es hier neben unzaehligen serioesen Firmen auch schwarze Schafe. Das kann man nie ausschliessen.

    Jedenfalls ist es so, dass Redhawk81 stinkesauer ist, waere ich allerdings auch!!! Aber es hilft nichts, er wird um einen Besuch bei einem Anwalt kaum umhin kommen, denn der kann auch nur nach Pruefung aller vorhandenen Unterlagen sagen, wen man an die Hammelbeine packt, wenn der Verursacher dann nicht laengst Insolvenz angemeldet hat.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reiebüro storniert 4 Tage vor Abflug - Südafrika
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    also ich wuerde da ganz schnell einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen. Ich denke mir, dass man zunaechst die gesamten Rechtsverhaeltnisse klaeren muss.

    Haftet die Event-Agentur? Haftet der Anbieter, also der RV? Das wird nach Pruefung aller Unterlagen vermutlich ein Anwalt sicher beantworten koennen. Aus dem Bauch heraus wuerde ich sagen, dass der Veranstalter der Aktion (Veranstaltung? Anlass?) auf der der Gewinn ausgelobt wurde auch fuer die Gewinnausschuettung haftet.

    Nachforschungen anzustellen oder die Medien einzuschalten ist zwar fuer das Emotionale befriedigend, wird aber eine rechtliche Basis nicht klaeren. Vielleicht WISO? Waere evtl. noch eine Moeglichkeit.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
    bernardo2001B bernardo2001

    @altloewin63

    Und wie oft wird der Reisepreis im Laufe der Saison fuer diverse Angebote nach unten zu Gunsten des Kunden veraendert??? Auch wenn dann dort meinetwegen steht, Last-Minute-Angebot oder was weiss ich.....

    Das hat nicht immer damit zu tun, dass Leistungstraeger, wie Hotels, ihre Preise nach unten veraendern, sondern das hat auch oft genug damit zu tun, dass Waehrungsschwankungen Verguenstigungen ausloesen, die dann von den RV an den Kunden weitergegeben werden, aber in der Werbung u.U. anders dargestellt werden.

    Aber so etwas nimmt man als Selbstverstaendlichkeit hin und spaeter wird behauptet, dass es solche Preisvorteile fuer Kunden nicht gibt. Seltsam, seltsam!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
    bernardo2001B bernardo2001

    @gabriela maier

    Hallo, hier aus dem Gebuesch kommt die Stimme --- von "§651". Meinst Du mich mit "jungem Heisssporn"? Dann Danke dafuer, denn wenn man vorne die "6" vom Alter her traegt, ehrt das doch sehr. Aber ansonsten verbreitest Du erneut, wie schon so oft hier im Forum, heisse Luft und viel unsachliches bla, bla.

    Natuerlich ist es immer so, dass bestehende Gesetze und natuerlich der Inhalt dieser Gesetze fuer alle Beteiligten bis hin zum Richter massgebend sind. Also ist der Hinweis auf den § 651 a ff BGB in vielen Faellen (Threads) ausreichend, da im Gesetz die Frage beantwortet wird.

    Und schaut man sich die AGB an, sind die doch in vielen Faellen bei diversen Veranstaltern mehr oder weniger identisch, nicht deshalb, weil der eine RV vom anderen RV abschreibt, sondern weil das Gesetz, eben dieser § 651 a ff BGB, keine andere Formulierung zulaesst. Im Uebrigen ist dieses Gesetz nicht auf "deutschem Mist" gewachsen, sondern basiert auf die EU - Richtlinie 90 / 314 vom 13.06.1990. Gilt also nicht nur fuer Deutschland, sondern auch fuer alle anderen EU-Staaten.

    Genau in dieser Richtlinie steht hinsichtlich zum Thema "Reisepreisaenderungen" nichts anderes als im deutschen § 651 a, 4 BGB, wurde also von der deutschen Gesetzgebung praktisch unveraendert aus der EU - Richtlinie uebernommen.

    Wenn ich also Deine Formulierung lese
    ......er sagt nämlich ganz was anderes aus, was hier unterstellt wird. Wenn ein Währungsrisiko im Reisevertrag benannt und beziffert wird ( z.B. für einen Teilbereich der Reise ) und der RV in seinen AGBauf das Währungsrisiko hinweist, macht das BGB einen Schlüssel davor, das nämlich 20 Tage vor Reiseantritt trotz AGB eine Reisepreisanpassung nicht mehr möglich ist !!!!......

    biegen sich mir die Fussnaegel hoch. Es steht doch ganz klar, sowohl in der EU-Richtlinie als auch im deutschen Gesetz, dass Preisanpassungen bei Waehrungsschwankungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr moeglich sind, also bis zu diesem Tag sehr wohl, immer richtige Formulierung in der Ausschreibung / Vertrag unterstellt.

    RV haben sicherlich immer eine gewisse Pufferung von Waehrungsschwankungen in ihrer Kalkulation vorgesehen, aber fast 30 % Verlust innerhalb weniger Monate, das kann man auch nicht mehr als zu tragendes Unternehmerrisiko bezeichnen.

    Dein Hinweis
    ......Übrigens, mal nur mal zum Nachdenken: was wäre wenn der Wert des Euro nicht gefallen sondern gestiegen wäre ?......
    zeigt auch auf, dass Du immer wieder Dein Feindbild "Reiseveranstalter" so auslebst, wie es Dir gerade passt und Realitaeten ausser Acht laesst. Woher mag wohl der Satz kommen: "Die Reisepreise in die USA (beispielsweise) konnten um x % gesenkt werden, da sich die guenstigen Kurse auf die Einkaufspreise positiv auswirkten". Das kann man haeufig genug lesen, wenn RV ihre neuen Kataloge praesentieren, aber da hoerst Du wahrscheinlich weg.

    Viele Gruesse
    bernardo2001 (alias § 651, alias Junger Heisssporn) 😆

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  • Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall
    bernardo2001B bernardo2001

    @gabriela maier

    .....Wer Reisen in Euro anbietet ist allein für Wechselkursschwankungen verantwortlich. Sie liegen in seinem kaufmännischem Risiko.......

    Da hat Gabriela mal wieder voll daneben gegriffen. RV duerfen sehr wohl bei Kursschwankungen die Preise erhoehen ( § 651 a, 4 BGB), wenn sie zuvor darauf hinweisen, wenn also in den AGB der Punkt der Reisepreiserhoehungen explizit angesprochen wird. Allerdings sind Preiserhoehungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht zulaessig.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Hotel wegen Renovierung nicht eröffnet
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    das ist doch ganz einfach. Der RV kommt seiner Verpflichtung nach § 651 c BGB nicht nach, somit kannst Du den Vertrag ohne Kosten fuer Dich kuendigen.

    Nun kannst Du bei einem anderen Anbieter ein vergleichbares Hotel, was dem urspruenglichen Hotel entspricht, buchen. Evtl. Mehrkosten hat der urspruengliche RV zu tragen, um Dir den entstandenen Schaden zu ersetzen, auch Mehrkosten fuer den Transfer, immer Angemessenheit vorausgesetzt.

    Akzeptierst Du eine Alternative vom urspruenglichen RV, dann entsteht meiner Auffassung nach ein neues Vertragsverhaeltnis und da Du den Transfer beim RV nicht gebucht hat, wird er evtl. Mehrkosten für den Transfer nicht zahlen muessen.

    So lese ich das aus dem Reisevertragsgesetz, hoert sich bloed an, aber so duerfte es sein. Oder sehe ich das falsch?!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Hotel mit Noro-Virus
    bernardo2001B bernardo2001

    @Lexilexi
    Aber Leyla18 schreibt doch, dass 5vorFlug Veranstalter ist. Ist es andersherum, hast Du natuerlich Recht.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Hotel mit Noro-Virus
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    wieso sich an TC wenden, wo doch 5vorFlug der Veranstalter ist?! Der RV ist Vertragspartner des Kunden und nicht der Vermittler.

    Fuer mich ist es unverstaendlich, dass da die RV nicht reagieren. Die Reiseleiter melden doch solche Vorkommnisse, vor allen Dingen, wenn eine Krankheit regelrecht grassiert.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Einreiseverweigerung in die USA wegen falscher Kinderpässe
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    voellig richtig. Im Katalog koennen meiner Auffassung nach nur Grundinformationen stehen. Und gerade bei den Amis, die ja haeufig genug die Einreisebestimmungen verschaerften, sollte sich jeder Reisende sicherheitshalber zusaetzlich informieren.

    Aber wie so haeufig - ist das Kind in den Brunnen gefallen sucht man die Schuld bei allen, nur nicht bei sich selbst........

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Trotzdem Anspruch auf Rückerstattung??
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    das Hotel ist nicht Vertragspartner Ihrer Eltern, sondern der Reiseveranstalter (siehe § 651 a ff BGB). Da ist das Vorsprechen an der Rezeption unwirksam, sondern man muss ganz klar und deutlich bei der Reiseleitung Abhilfe und von der Reiseleitung ein entsprechendes Protokoll verlangen.

    Sind die Maengel gravierend, haetten Ihre Eltern den Reisevertrag vor Ort kuendigen und sofortige Rueckreise verlangen sollen. In der Regel spurt dann der RV bzw. seine Reiseleitung.

    Ansonsten schliess ich mich meinem Vorschreiber an.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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