Offizielle Booking.com Katalogbeschreibungen

  • 6 Av. Alphonse Cellier
  • Check-in ab 16:00:00
  • Check-in bis 19:00:00
  • Check-out ab 08:00:00
  • Check-out bis 10:00:00
  • Die Unterkunft La Villa du Pont Romain besticht durch Gartenblick und einen Garten, eine Terrasse sowie eine Bar, ungefähr 31 km von Kongresszentrum La Grande Halle entfernt. Diese Unterkunft bietet Zugang zu einem Balkon und einem kostenlosen Privatparkplatz. Dieses Ferienhaus ist eingerichtet mit 3 Schlafzimmern, einer Küche mit einem Kühlschrank und einem Geschirrspüler, 2 Badezimmern mit einer Dusche, einem Haartrockner und einer Waschmaschine. Es gibt einen Flachbild-TV. Die Gäste können in der Unterkunft La Villa du Pont Romain den Innenpool nutzen. Zénith d'Auvergne liegt 31 km von der Unterkunft La Villa du Pont Romain entfernt, während Berg Puy de Sancy 31 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Clermont-Ferrand Auvergne, 37 km von der Unterkunft La Villa du Pont Romain entfernt.
  • Durant la période d'ouverture du camping, les clients ont accès à la piscine, aux toboggans aquatiques ainsi qu'à l'espace bien-être, pour un séjour alliant détente et loisirs.In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt. Von einem privaten Gastgeber geführt
  • Mindestalter für Check-in ist 18
  • Mindestalter für Gäste ist 0
  • Haustiere sind nicht gestattet.
  • Some(Babybett) 0 - 3 Jahre 0.0 Some(pro Nacht)
  • Gesprochene Sprachen: Englisch (Vereinigtes Königreich), Französisch
  • Parkplatz, Bar, Sauna (Zusätzliche Gebühren), Garten, Terrasse, Nichtraucherzimmer, Familienzimmer, Parkplatz inbegriffen, Whirlpool/Jacuzzi (Zusätzliche Gebühren), Innenpool, Nichtraucherunterkunft (Alle öffentlichen und privaten Bereiche sind Nichtraucherzonen), Innenpool (saisonal), Parken vor Ort, Privatparkplatz, Wasserrutsche, Beheizter Pool, Tauchbecken, Nichtschwimmerbereich, Poolabdeckung, Sonnenstühle/-liegen, Pool, Personal befolgt alle Sicherheitsrichtlinien der örtlichen Behörden, Keine gemeinschaftlich genutzten Schreibwaren wie gedruckte Speisekarten, Magazine, Stifte und Papier