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      Ratgeber Reise: Stornierung

      Mit unseren Tipps ist eine Stornierung kein Problem mehr © iStock/seb_ra
      • Ratgeber
      • Ratgeber Reise: Stornierung
      Inhaltsverzeichnis
      Bedingungen Spezialfälle bei Last Minute Pflichten des Veranstalters Versicherungen
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      Der langersehnte Traumurlaub steht endlich vor der Tür – und plötzlich kommt etwas dazwischen! Ob Krankheit oder Todesfall, manchmal muss eine Reise leider storniert werden. Aber welche Rechte und Pflichten hat der Kunde dabei? Und vor allem: Wie teuer ist eine Stornierung? Wir stellen euch Wissenswertes zum Thema Reiserücktritt vor.

      Bedingungen

      Mit einer Buchung schließen Kunden einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter ab. An diesen Vertrag sind beide Seiten gleichermaßen gebunden. Das Gesetz meint es aber gut mit den Reisenden. Ein Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich (vgl. § 651h BGB). Ist dies der Fall, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf den Reisepreis. Er darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen. In der Regel: Reisepreis minus der ersparten Aufwendungen.

      In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter sind solche Ausgleichszahlungen meist als Stornopauschale geregelt. Die Kosten sind prozentual und nach Zeitpunkt des Rücktritts gestaffelt. Auf HolidayCheck.de gibt es am Fuße der Startseite eine Liste mit den jeweiligen Veranstalter-AGBs.

      Wurde nur Hotel, Flug oder eine Pauschalreise gebucht? Je komplizierter und umfassender das Reise-Paket geschnürt ist, desto höher können die Rücktrittspauschalen sein. Allgemein gilt: Je später storniert wird, desto teurer wird es.

      Spezialfälle bei Last Minute

      Schnäppchen aus Restposten von Kontingenten sind heute selten. Last Minute Reisen werden meist von X-Reise-Veranstaltern angeboten, die tagesaktuelle Verfügbarkeiten und Preise der Flug- und Hotelangebote an die Reisende weitergeben. Die Bedingungen bei den sogenannten X-Reisen sind etwas spezieller. Die Reiseangebote sind nur kurzfristig und werden oft Last-Minute gebucht. Zudem werden sie aus Restangeboten für Hotels, Flüge und Transfers zusammengestellt. Weil der Veranstalter Flug und Hotel erst im Moment der Buchung einkauft und das Abreisedatum nahe ist, sind die Stornokosten in der Regel deutlich höher.

      Pflichten des Veranstalters

      Ist das Hotel überbucht oder gar geschlossen, muss der Veranstalter den Urlauber in einem gleich- oder höherwertigen Hotel am selben Ort ohne Zusatzkosten unterbringen oder ihm einen kostenlosen Rücktritt ermöglichen.

      Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die Reise so zu erbringen, wie sie dem Kunden zugesichert wurde – ohne wesentliche Leistungsänderung oder Mängel.

      Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn er sich diese Möglichkeit vertraglich vorbehalten hat und der Vertrag einen Hinweis auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Senkung des Reisepreises sowie die Angabe enthält, wie die Änderungen des Reisepreises zu berechnen sind. Andere einseitige Leistungsänderungen wie geänderte Flugzeiten oder Unterbringungen sind nur möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt vertraglich vorgesehen und die Änderung „unerheblich“ ist.

      Versicherungen

      Schwere Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Tod von direkten Angehörigen sind häufig Gründe eine gebuchte Reise nicht antreten zu können. Eine Reiserücktrittsversicherung kann in solchen Fällen die Entschädigungskosten übernehmen.

      Bei einigen Kreditkarten ist eine Rücktrittsversicherung inklusive. Dieser Service greift aber oft nur dann, wenn der gesamte Reisepreis mit derselben Kreditkarte bezahlt wurde. Am besten vorab bei der Bank oder Kartengesellschaft über die Details informieren!

      Wichtig: Die Reise muss sofort nach Eintritt des Versicherungsfalls storniert werden. Auch der Versicherer sollte unverzüglich informiert werden. Sonst kann es passieren, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden.

      Der Reiseveranstalter ist übrigens verpflichtet die Reisenden darauf hinzuweisen, dass sie eine Reiserücktrittskostenversicherung und oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abschließen können.

      Ratgeber

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      Autorenbild Martina HolidayCheck

      Geschrieben von

      Martina Geuenich | HolidayCheck

      Als Content & Data Manager bei HolidayCheck versorgt euch Martina immer mit spannenden Informationen rund ums Thema Urlaub. Nach ihrem Tourismus Studium an der Dualen Hochschule ist die gebürtige Freiburgerin ein Jahr mit dem Rucksack durch Australien gereist und hat in Sydney in einem Reisebüro gearbeitet. Inzwischen liegt ihre Wahlheimat am schönen Bodensee, wo sie am liebsten Zeit in der Natur oder auf dem Wasser verbringt – dort wo andere Urlaub machen!

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