Die berühmte Lagunenstadt Venedig kassiert ab Freitag erneut eine Gebühr von Tagesgästen. © iStock via Getty/Olga_Gavrilova
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Fünf bis zehn Euro Beitrag

Venedig: Eintrittsgebühr für TagesbesucherInnen startete am Karfreitag

Nahezu jeder, der einen Italien-Urlaub oder einen Städtetrip in die dortigen Metropolen plant, kennt diese Regelung: Die Lagunenstadt Venedig erhebt eine Gebühr von Tagesgästen. Allerdings ist längst nicht allen klar, an welchen Tagen genau diese Extra-Abgabe anfällt und welche Personen davon betroffen sind.

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Seit Jahren kämpft die begehrte Lagunenstadt mit den Folgen des Massentourismus. Deshalb wurde die Eintrittsgebühr bereits im vergangenen Jahr an insgesamt 54 Tagen eingeführt. Mit dem nahenden Frühling startet nun auch die diesjährige Erhebung. Der erste Termin im Jahr 2026 ist der 3. April.

Ab dem Karfreitag werden auch 2026 Eintrittsgebühren für Venedig fällig. © istock/Mumemories
Ab dem Karfreitag werden auch 2026 Eintrittsgebühren für Venedig fällig. © istock/Mumemories

Gebührenpflicht bis Ende Juli

An weiteren 59 Tagen zwischen Anfang April und Ende Juli ist die Abgabe fällig für Tagesgäste, die zwischen 08:30 Uhr und 16:00 Uhr die Altstadt betreten wollen, heißt es auf einer von der Stadt bereitgestellten Ticketseite. Betroffen sind Gäste an 17 Tagen im April, an 15 Tagen im Mai, an 16 Tagen im Juni sowie an weiteren 12 Tagen im Juli. Insgesamt sind es somit 60 Tage, sechs mehr als im Vorjahr.

Der Auftakt erfolgt, wie bereits erwähnt, am Karfreitag. Bis Ostermontag, dem 6. April, bleibt der Beitrag fällig. Anschließend wird erst vom 10. April bis zum 12. April weiter kassiert. Im Wesentlichen sind Reisende betroffen, die an Wochenenden kommen. Die folgenden Termine sind das Wochenende vom 17. bis 19. April sowie das letzte Aprilwochenende durchgängig bis zum 3. Mai, die drei darauffolgenden Maiwochenenden und das Wochenende ab 29. Mai bis durchgängig 7. Juni. Danach werden alle weiteren Wochenenden bis Ende Juli gebührenpflichtig. Der vorläufig letzte Termin, an dem die Abgabe zu entrichten ist, ist Sonntag, der 26. Juli.

Wer in Venedig übernachtet, muss während seines Aufenthalts keine Gebühr entrichten. © Vladislav Zolotov/iStock
Wer in Venedig übernachtet, muss während seines Aufenthalts keine Gebühr entrichten. © Vladislav Zolotov/iStock

Zehn Euro oder fünf Euro?

Standardmäßig werden pro Person zehn Euro für ein Ticket fällig. Es existiert jedoch auch eine nur halb so kostspielige Option für alle, die ihren Besuch rechtzeitig planen. Etwas umständlich formuliert die Webseite, dass der niedrigere Preis für jene gelte, "die Zugangsentgelte bis zum vierten letzten Tag vor dem Zugangstag bezahlen". Praktisch ist das aber recht unkompliziert. Tagesgäste, die etwa an einem Sonntag die Stadt besuchen wollen, müssen bis spätestens einschließlich Mittwoch buchen, um lediglich fünf Euro pro Person zu bezahlen. Alle übrigen TagesbesucherInnen zahlen zehn Euro.

Wer in Venedig nächtigt, ist von der Eintrittsgebühr vom Anreisetag bis zum Abreisetag ausgenommen, da in solchen Fällen bereits eine Kurtaxe entrichtet wird. Ein entsprechender Nachweis muss dennoch erbracht werden. Darüber hinaus existieren weitere Ausnahmen. Wer zum Beispiel Bekannte besucht, kann einen Befreiungsgutschein vorzeigen. EinwohnerInnen müssen diesen vorab beantragen. Auch Kinder unter 14 Jahren oder AnwohnerInnen sind befreit, müssen jedoch den Ausweis bereithalten. Personen mit Behinderung und mögliche Begleitpersonen sind ebenso ausgenommen und müssen dies mit einem Europäischen Behindertenausweise nachweisen. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Befreiungsmöglichkeiten, die in der Regel jedoch keine gewöhnlichen TouristInnen betreffen.

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Quelle: spot on news