Die aktuell gültigen Bestimmung findet man auf der Seite des Ausärtigen Amtes. Offiziell gilt momentan der Ausdruck des Impfnachweises, der nach der Impfung ausgehändigt wird. Oft wird auch der digitale Impfnachweis akzeptiert, man hat hierauf jedoch keinen rechtlichen Anspruch! Am besten alles mitnehmen, dann kann hier nichts passieren.
Bart am 25. August 2021
Hallo,ich bin geimpft und würde gerne wissen welcher Nachweis bei der Ankunft am Flughafen verlangt wird,Digitaler impfnachweis,Impfpass(Gelb)MfG
Christian am 2. September 2021
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