Liebe Sandra Vielen Dank für Ihre Frage. No-Diving, bezieht sich auf das Tauchen oder Springen vom Beckenrand in das Schwimmbad. Aus Sicherheitsgründen ist dies nicht erlaubt, da es eine gefährliche Gefahr darstellt, mit dem Kopf gegen die Beckenränder oder den Boden des Beckenbodens zu schlagen. Dabei handelt es sich um eine allgemeine internationale Sicherheitsvorschrift für Schwimmbäder. Ihre Tochter ist jedoch herzlich eingeladen, mit ihrer Schwimmbrille und anderen Schwimmgeräten oder Gegenständen zu schwimmen, die zu ihrer eigenen Sicherheit erforderlich sind, wie z. B. aufblasbar