Liebe Susanne, Aus Sicherheitsgründen ist Kindern unter 12 Jahren die Nutzung der Rutschen nur in Begleitung eines Elternteils gestattet. Die erforderliche Mindestkörpergröße variiert je nach Art der Rutsche. Bei größeren Rutschen dürfen auch Kinder über 12 Jahre diese ausschließlich in Begleitung eines Elternteils nutzen. Darüber hinaus ist Kindern die Nutzung der Extremrutschen grundsätzlich untersagt.
Susanne am 20. Dezember 2025
Gibt es für die größen Ritschen eine Größen oder Altersbeschränkung?
Sherwood Resorts and Hotels CRM Department vom Hotelam 25. Dezember 2025
