Waren zur Messezeit im B&B aufgrund des besten Preis/Leistungsverhältnisses zu zweit in einem Doppelzimmer. Zimmer sind sehr klein aber definitiv ausreichend für 1-2 Nächte. Kostenfreie Parkplätze sind genug verfügbar. Frühstück ist ebenfalls mehr als ausreichend mit guten Kaffe , verschiedenen Brötchensorten, Eier usw
Vor 7 Jahren • Verreist als Familie im November 2018
Für eine Nacht echt OK
4 / 6
Das Hotel ist für eine Nacht zum Durchreisen völlig OK. Die Lage ist gut, jedoch muss man wissen dass man eigentlich in einem Industriegebiet neben einem Burger King ist !
Vor 7 Jahren • Verreist als Familie im Oktober 2018
Für eine Nacht geht es
3 / 6
Für eine Nacht ist so ein kleines Zimmer inkl. kleines Bad okay. An der Sauberkeit könnte man noch arbeiten. Hier und da schwarze Flecken an der Dusche. Obwohl das Hotel direkt im Gewerbegebiet ist war es bei offenen Fenster relativ leise. Lag vielleicht auch daran das es ein Feiertag war. Das Frühstück ist okay. Der Kaffee war nicht so mein Geschmack. Das Personal ist nett und freundlich. Parkplätze sind vorhanden. Für den kleinen Durst ist ein Automat vorhanden.
"Verkehrsgünstig" gelegen, neben einer 4-spurigen Bundesstrasse mit Blick auf den gegenüberliegenden Burgerking-Drive-in und einer Tankstelle auf der Rückseite ist dieses Hotel zu empfehlen für anspruchslose Gäste, die wenig Wert auf Ambiente legen. Positiv: einfaches Aus-/Einchecken, kostenlose Parkplätze, Negativ: muffelige Zimmer, Umgebung wenig einladend
Vor 8 Jahren • Verreist als Familie im Februar 2018
Unterste Schublade, nie wieder
1 / 6
Wir sind sehr enttäuscht vom Hotel in Frechen! Wir sind eine weite Strecke gefahren um in Köln den Fasnachtumzug anzusehen.
1. Die Lage vom Hotel ist sehr abweisend!
2. Neben an ist eine Fastfood Kette die auch nachts geöffnet hat somit hört man auch den Drive-In !
3. Das Hotel innen ist sehr bescheident ( Rezeption, Aufzug, die Gänge) sind nicht einladend!
4. Zu den Zimmern: Zimmer 1 war sehr eng, für 2 Erwachsene und 2 Kinder! Die Toilette war sehr verschmutzt und vergilbt. Nach einer Beschwerde an der…